Vollautomatisierte Autos – automatisiertes Fahren

Vollautomatisierte Autos – automatisiertes Fahren

Vollautomatisierte Autos – automatisiertes Fahren

 die ZUKUNFT ruft 

1. In diesem Artikel geht es um einen aktuellen Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Thema vollautomatisierte Autos und automatisiertes Fahren.

2. Vollautomatisierte Autos könnten bald zu unserem Alltag gehören. Das heißt, automatisiertes Fahren ist bald auf deutschen Straßen möglich.  Der Bundesrat hat am 12.05.2017 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30.03.2017 zugestimmt.

vollautomatisierte Autos

3. Nach dem Danach sind künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die endgültige Verantwortung bleibt aber beim Fahrer bzw. Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können und daher über die gesamte Fahrdauer voll konzentriert sein. Daher muss man als Fahrerin oder Fahrer nach wie vor auf den Verkehr achten und auch das Wetter im Auge behalten. Es kann passieren, dass sehr schlechte Wetterbedingungen die Sensoren des Fahrzeugs zu stark beeinflussen bzw. das Fahrzeug dadurch nicht mehr steuerbar ist.

Was passiert im Falle eines Unfalls oder technischen Versagens?

Wenn es mit einem vollautomatisierten Auto zu einem Unfall oder zu technischem Versagen kommt, soll Blackbox die Suche nach dem Schuldigen übernehmen. Diese Blackbox zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit kann man nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat am Vorfall hat. Außerdem soll durch diese Aufzeichnung sichergestellt werden, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Vollautomatisierte Autos

 

Der Gesetzesentwurf kann hier angesehen bzw. runtergeladen werden.

Vollautomatisierte Autos- ist damit der Datenschutz und die Fahrzeugkontrolle weg?

Wenn man das als Verbraucher bzw. Autofahrer(in) liest, wird einem ganz anders. Zum einen scheint es, als habe man nicht mehr die 100%-tige Kontrolle über das Fahrzeug. Zum anderen bekommt man in Bezug auf den Datenschutz große Bauchschmerzen. Jedem ist klar, dass die Aufzeichnung wohl auch gegen einen Fahrer(in) verwendet werden können.

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12.05.2017 hat der Bundesrat beschlossen, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher zwingend ist. Auch die Meinung der Ethikkommission ist zu berücksichtigen. Dieses Thema ist sehr komplex!

Neue Technik wirft auch neue rechtliche Fragen auf. Es bedarf neuer Regelungen in Bezug auf:

  • Haftungsfrage
  • Haftungshöchstgrenzen
  • was ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch
  • Datenschutz

 

Das oben genannte Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am folgenden Tag in Kraft treten. Die Bundesregierung wird sich mit der Entschließung in den nächsten Wochen beschäftigen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Technik und die Umsetzung vollautomatisierter Autos entwickeln wird. Das automatisierte Fahren scheint zum Greifen nahe.

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Parkscheibe, Parkschein und Parkuhr – worauf muss man beim Parken achten?

Parkscheibe, Parkschein und Parkuhr – worauf muss man beim Parken achten?

Parkuhr, Parkscheibe und Parkschein

– was muss ich wissen?

Fachanwaltsordnung

Parken ist eine einfache Sache – sollte man meinen. Allerdings wissen viele Autofahrer nicht, wie umfangreich die Regelungen zum Parken sind. Die Fahrschulen behandeln das Thema meist nur knapp. Häufig verhängen die Behörden bei Verstößen nur kleine Ordnungsgelder. Allerdings kann es auch teurer werden: Wer falsch parkt, kann auch abgeschleppt werden. Bei hartnäckigem Falschparken kann sogar der Führerschein entzogen werden. Was deshalb beim Parken beachtet werden sollte, lässt sich hier nachlesen.

Wie funktionieren Parkuhren und Parkscheine?

Das Konzept einer Parkuhr ist einfach: Geld einwerfen, parken. Sobald die Zeit abläuft, muss das Fahrzeug wieder weg sein. Viele Parkuhren wurden mit der Zeit durch andere Automaten ersetzt, einige Parkuhren wurden modernisiert. Inzwischen gibt es sogar Parkuhren, die man per SMS bezahlen kann.

So ähnlich funktioniert das Ganze bei Parkscheinautomaten: In einem gekennzeichneten Bereich darf nur geparkt werden, wenn am Automaten ein Parkschein gezogen wird. Außerdem muss der Parkschein gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein. Am Automaten kann man meistens mit Kleingeld bezahlen. Einige Automaten nehmen auch Scheine oder Geldkarten an, das ist aber nicht der Normalfall. Dementsprechend sollte der Fahrer immer einen gewissen Münzvorrat haben, wenn er sich auf die Suche nach einem Parkplatz macht.

Gebührenfreies Halten

In manchen Fällen muss bei Parkuhren kein Geld eingeworfen werden. Dazu zählt:

das Halten beim

  • Beladen,
  • beim Entladen ,
  • und beim Ein-, und Aussteigen

 

Halten heißt: Nicht das Fahrzeug verlassen, nicht länger als 3 Minuten mit dem Auto stehen bleiben.

Wer länger als 3 Minuten hält, parkt nämlich.

Außerdem geben manche Parkuhren Uhrzeiten an, zu denen das Parkverbot nicht gilt. Einige Geräte haben auch die so genannte „Brötchentaste“. Die Taste ist für besonders kurzes Parken gedacht. Wer die Taste benutzt, darf – sofern er den Parkzettel sichtbar anbringt – für eine kurze Zeit parken. Die Taste wird „Brötchentaste“ genannt, weil sie für kurze Erledigungen gedacht ist, zum Beispiel für das Brötchenholen. Nicht an jedem Automaten gibt es diese Taste. Welche Automaten verwendet werden, ist schließlich immer unterschiedlich.

Was ist zu tun, wenn das Gerät kaputt ist?

In Deutschland ist die Parkuhr inzwischen am Aussterben. Sie steht nur noch auf wenigen Parkplätzen. Viele wissen deshalb nicht, was zu tun ist, wenn sie vor einer kaputten Parkuhr stehen. Eigentlich darf nämlich nur geparkt werden, wenn die Uhr läuft. Das ist in § 13 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung („StVO“) festgelegt. Entsprechendes gilt für den Parkscheinautomaten: Nur, wenn der Schein sichtbar angebracht wurde, darf bis zu der Zeit geparkt werden, die darauf steht.

Wenn Automaten nicht funktionieren, gelten aber Ausnahmen. Ein kurzer Blick ins Gesetz kann hier schnell helfen – es ist explizit beschrieben, was zu tun ist:

  • Eine Parkscheibe muss gut lesbar angebracht werden
  • Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden
  • Es darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden

Was passiert, wenn jemand dagegen verstößt?

Bußgelder

In der Verbotsnorm selbst steht keine Strafe. Allerdings ist ein Verstoß gegen § 13 Absatz 1 oder 2 der Straßenverkehrsordnung laut § 49 Absatz 1 Nummer 13 Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz. Ob jemand weiß, dass er falsch parkt, oder das fahrlässig tut, ist dabei egal.

Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO begeht, muss ein Bußgeld zahlen. Die Bußgelder sind aber relativ niedrig. Zwischen 10,- € und 30,- € kann das Falschparken an „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“ laut Nr. 63 der Bußgeldkatalogverordnung kosten.

Abschleppen

Allerdings sollte man nicht darauf spekulieren, dass niemand kontrolliert. Wer falsch parkt, kann abgeschleppt werden. So hat beispielsweise am 29.09.2015 das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Fahrzeug, das länger als 3 Stunden ohne Parkschein steht, abgeschleppt werden kann. Regelmäßig entscheiden Gerichte auch, dass das Abschleppen durch die Behörden rechtmäßig ist. Steht ein Fahrzeug erst seit 10 Minuten dort, kann das Abschleppen unverhältnismäßig sein. Das bedeutet nicht, dass man sich den Parkschein oder die Parkuhr sparen kann. Ob sich die Behörden an diesen Grundsatz halten, ist nämlich nicht klar. Wer parkt und abgeschleppt wird, hat dann erstmal das Nachsehen. Allerdings kann ein Fehlverhalten (hier: unverhältnismäßiges Handeln) der Behörde im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Sucht der Betroffene also innerhalb von 2 Wochen einen Rechtsanwalt auf, vorzugsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat er in manchen Fällen gute Chancen, dagegen vorzugehen.

Abschleppen

Entzug der Fahrerlaubnis

In einer Entscheidung vom 23.11.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass besonders hartnäckige Falschparker die Fahrerlaubnis, also den Führerschein verlieren können. Das Gericht hat seine Auffassung wie folgt begründet:

In § 3 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 46 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung steht sinngemäß: Wenn jemand sich als ungeeignet zum Fahren erweist, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. In dem Fall, der entschieden wurde, hat der Betroffene 83 Parkverstöße innerhalb von 2 Jahren begangen. Manchmal beging er mehrere Verstöße an einem Tag. Diese Vielzahl der Verstöße deutet darauf hin, dass er eine gleichgültige Einstellung gegenüber den Regelungen des Straßenverkehrs hat. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass er also nicht die im Straßenverkehr geltende Rechtsordnung anerkennt. Das hat zur Folge, dass er ungeeignet ist, und die Behörde ihn zu Recht verpflichtet hat, seinen Führerschein abzuliefern.

Parkscheibe - Parkuhr

Vorsicht: manipulierte Automaten

Bei der Nutzung von Automaten sollte man aufpassen. Kriminelle haben eine Methode entwickelt, die zahlende Fahrer um ihr Rückgeld bringen soll: Sie platzieren im Rückgabeschacht ein Stück Wolle oder Schaumstoff, was das Geld am Herausfallen hindert. Meistens denkt sich niemand, er wäre Opfer einer Straftat geworden, sondern der Automat würde nicht ordnungsgemäß funktionieren. Wegen der kleinen Beträge informiert auch regelmäßig niemand die Polizei. Wie viele Automaten davon betroffen sind, kann deshalb kaum festgestellt werden. Wenn der Automat kein Rückgeld herausgibt, sollte man also vorsichtig überprüfen, ob sich ein Stück Stoff oder Papier in der Ausgabe befindet. Ob etwas den Ausgang versperrt oder nicht – jedenfalls sollte der Wartungsdienst benachrichtigt werden.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.

Gutachter gewinnt gegen die VHV – Gutachterkosten

Gutachter gewinnt gegen die VHV – Gutachterkosten

VHV verliert vor Gericht – unberechtigte Kürzung von Gutachterkosten –

Amtsgericht Postdam – Unfallregulierung

 

In diesem Artikel geht es um das Thema unberechtigte Kürzung von Gutachterkosten. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass nach einem Unfall viele Haftpflichtversicherungen alle möglichen Positionen -meistens unberechtigt- kürzen, um Geld zu sparen. Eine beliebte Kürzungsposition sind die Gutachterkosten. Diesen Artikel kann man hier nachlesen. In diesem Fall hat die VHV Allgemeine Versicherung AG versucht, einen Gutachter hinters Licht zu führen. Ohne Erfolg.

 

1. Was ist passiert?

Frau M wurde am 8. Oktober 2016 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sie war so klug und beauftragte einen Gutachter ihrer Wahl. Der Gutachter H nahm den Schaden auf und erstellte ein Unfallgutachten. Leider verzichtete die Unfallgeschädigte M einen Anwalt zu beauftragen. Sie war so naiv und glaubte, dass bei einem „anscheinend so klaren Sachverhalt“ kein Anwalt benötigt wird. Die Realität sieht aber anders aus.

Heutzutage gibt es keine klaren Fälle mehr. Leider. Allein die Tatsache, dass (allein) die Schuldfrage geklärt ist, bedeutet eben nicht, dass man auch problemlos sein Geld bekommt. Das begreifen viele Autofahrer nicht. Denn, jetzt gehen die Probleme erst los, auch bei einem „klaren Fall“.

Es kam wie es kommen musste. Die VHV Allgemeine Versicherung AG kürzte auch in diesem Fall diverse Positionen, unter anderem die Gutachterkosten um 80,05 €.

Der Gutachter H beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Er schrieb die VHV an und forderte sie auf, die ausstehenden Gutachterkosten sowie die nun entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Daraufhin erhob er beim Amtsgericht Potsdam eine Klage. Nach Erhebung der Klage knickte die VHV plötzlich ein, so dass das folgende Versäumnisurteil gegen sie erging:

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-001

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-002

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-003

Hier gibt es das Urteil auch als PDF-Datei.

2. Unser Tipp

Wie man an diesem Beispiel eindrucksvoll sehen kann, gibt es keine klaren Fälle. Es gibt auch keine faire Unfallregulierung. Das ist ein Märchen. Hier gibt es einen weiteren Artikel dazu. Daher sollte man nach einem Unfall sofort einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen.

Gegen Kürzungen sollte man grundsätzlich vorgehen. Meistens erfolgen Kürzungen grundlos. Vor allem ein kluger Gutachter wird daran interessiert sein, dass der Kunde gut beraten wird. Denn ein kompetenter Anwalt wird dafür Sorge tragen, dass der Kunde und der Gutachter zu 100% bezahlt werden. Nach jedem Unfall –und wenn er noch so klar erscheint– muss man nämlich eine „harte Nuss knacken„. Überlassen Sie diese Arbeit Profis.

unberechtigte Kürzungen nach einem Unfall

 

3. Was ist mit den Kosten des Gutachters und des Anwalts?

Viele Unfallgeschädigte haben Angst, dass sie auf den Gutachterkosten und den Anwaltskosten sitzen bleiben könnten. Unfallgeschädigte haben generell Angst vor „weiteren“ Kosten. Diese Angst ist unbegründet. Grund dafür ist, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten zu tragen haben, wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Dazu zählen vor allem die Gutachterkosten und die Anwaltskosten.

Besser geht es also nicht. Man kann einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass man außergerichtlich für die Kosten aufkommen muss. Immer vorausgesetzt, man hat den Unfall nicht verschuldet.

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer  – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

 

Allianz verliert vor Gericht

Allianz verliert vor Gericht

Allianz verliert vor Gericht –

Kürzungen mit System – 

Stundenverrechnungssätze

 

Die Allianz hat nicht immer Recht. In diesem Artikel zeigen wir, dass viele Haftpflichtversicherungen systematisch die berechtigten Ansprüche von Geschädigten unberechtigt kürzen. Die meisten gehen gegen diese (unberechtigten) Kürzungen leider nicht vor. Das lohnt sich für die Versicherungen, denn sie sparen wohl mehrere hundert Millionen Euro jährlich. In diesem Beispiel geht es um Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers war die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft. Auch die Allianz kürzt oft systematisch Ansprüche der Unfallgeschädigten nach einem Unfall. Dieser Text wurde von Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt. Er ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Allianz verliert vor Gericht - Stundenverrechnungssätze - Unfall

1. Probleme nach einem Unfall

Wir haben bereits darüber berichtet, dass der Großteil der Haftpflichtversicherungen die Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzt. Wir hatten sowohl über die Praktiken der HUK als auch über die Kürzungen den HDI berichtet. Aber auch die DEVK war schon dabei.

2. Unfallregulierung

Dabei ist der Grundsatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eigentlich relativ klar; der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie ohne Unfall. Alle unfallbedingten Kosten sind ihm zu erstatten. Leider halten sich viele Versicherungen nicht daran, sondern versuchen mit aller Macht die Schadenersatzansprüche zu kürzen. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter unter anderem einen Anspruch auf Erstattung der folgenden Kosten hat;

Reparaturkosten brutto, wenn man konkret abrechnet,

Reparaturkosten netto, wenn man auf fiktiv abrechnet,

Gutachterkosten,

Mietwagenkosten,

Nutzungsausfall,

Rechtsanwaltskosten,

Abschleppkosten,

UPE-Aufschläge,

Verbringungskosten,

Merkantiler-Minderwert und

Schmerzensgeld.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt nur einen Auszug dar.

3. Was ist hier passiert?

a. Frau L. wurde am 15.04.2015 (!) unverschuldet in einem Unfall verwickelt. Die Haftung der Gegenseite (Unfallgegner sowie der Allianz) war außer Streit. Frau L. beauftragte einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens sowie Rechtsanwalt Umut Schleyer mit der Unfallregulierung. Daraufhin ging ein entsprechendes Schreiben mit Zahlungsaufforderung an die Allianz-Versicherungs AG raus.

b. Bereits mit Schreiben vom 08.06.2015 teilte die Allianz mit, dass man nur einen Teilbetrag erstatten könne. Sie kürzte die kalkulierten Reparaturkosten zunächst um 594,33 €, die Gutachterkosten um 207,66 € und die Anwaltskosten um 78,90. Als Begründung für die Kürzung der Stundenverrechnungssätze bezog man sich auf einen sogenannten Prüfbericht. Dass solche Prüfberichte regelmäßig vor Gericht „wertlos“ sind, hatten wir bereits berichtet und kann hier nachgelesen werden. Die Kürzungen der Gutachter- und Anwaltskosten wurden nicht begründet.

Das Antwortschreiben sowie den Prüfbericht kann man hier nachlesen.

c. Dieser Abrechnung wurde widersprochen, aber die Gegenseite blieb hartnäckig.

unberechtigte Kürzungen nach einem Unfall

d. Daraufhin erhob Rechtsanwalt Umut Schleyer im Auftrag seiner Mandantin eine entsprechende Zahlungsklage vor dem Amtsgericht Mitte. Auch nach Zustellung der Klage blieb die Gegenseite hartnäckig und zahlte keinen Cent.

e. Aber auch vor dem Amtsgericht Mitte blieb die Allianz hart. Trotzdem verlor sie den Rechtsstreit und musste die gesamten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Amtsgericht Mitte stellte fest, dass die Beklagten nicht berechtigt war, die kalkulierten Stundenverrechnungssätze, die Gutachterkosten und die Rechtsanwaltskosten zu kürzen. Dieses Urteil kann man hier nachlesen.

f. Wer nun glaubt, dass die Allianz das Urteil des Amtsgerichts Mitte akzeptierte und der Unfallgeschädigten den Restbetrag bezahlte, der irrt. Stattdessen legte die Gegenseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte Berufung ein. Man mag es kaum glauben wie hartnäckig Versicherungen sein können.

g. Aber auch vor dem Landgericht Berlin zog die Allianz den „Kürzeren“. Das Landgericht Berlin teilte durch einen Beschluss vom 7. März 2017 mit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Hinweisbeschluss kann hier nachgelesen werden.

h. Erst auf diesen Hinweis des Landgerichts Berlin (und ohne jede Aussicht auf Erfolg) nahm die Allianz ihre Berufung zurück, verlor den Rechtsstreit endgültig und musste alle Kosten tragen. Dies kann hier nachgelesen werden.

4. Fazit

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass viele Versicherungen die berechtigten Schadenersatzansprüche von Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen. Trotzdem gehen viele Unfallgeschädigte nicht sofort zu einem Anwalt. Auch die von einem (klugen) Gutachter kalkulierten Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt dürfen nicht ohne weiteres gekürzt werden. Alles zum Thema Stundenverrechnungssätze kann man hier nachlesen. Trotzdem fallen viele Unfallgeschädigte auf die Kürzungen und Tricks der Versicherung rein.

Leider gibt es auch viele Gutachter, die die Unfallgeschädigten nicht klar und deutlich auf dieses Risiko hinweisen.

Jeder kluge und erfahrene Gutachter wird dafür Sorge tragen, dass sein Kunde rechtlich umfassend und gut beraten wird. Wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt, sollte man als Unfallgeschädigter nach einem Unfall sofort einen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen und nicht alles glauben was die Allianz schreibt.

Weitere Rechtsfragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten.

HUK-Coburg – Kürzung der Gutachterrechnung

HUK-Coburg – Kürzung der Gutachterrechnung

Gutachterrechnung – Unfall- HUK-Coburg

 

1. Wir hatten bereits in diversen Artikeln darüber berichtet, dass die HUK-Coburg oftmals unberechtigt Schadenspositionen kürzt –siehe hier– oder es auf eine Klage ankommen lässt und erst dann bezahlt – siehe hier-. Wir bezeichnen die Huk-Coburg daher als „harte Nuss“.

2. In dem vorliegenden Fall war es so, dass ein Unfallgeschädigter einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragt hatte. Der Gutachter hatte anschließend ein Gutachten erstellt und eine Gutachterrechnung geschrieben.

3. Wie so oft hatte die HUK-Coburg auch in diesem Fall die Rechnung des Gutachters grundlos gekürzt. In diesem Fall ging es um 79,29 €. Im Auftrag des Gutachters hat Rechtsanwalt Umut Schleyer (und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin) die HUK-Coburg angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Die HUK-Coburg hat die Bezahlung der Gutachterrechnung und Rechtsanwaltskosten grundlos verweigert.

4. Daraufhin hat der Unfallgutachter seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. Anschließend hat sein Anwalt eine entsprechende Klage beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingereicht. Vorsorglich wurde die HUK-Coburg nochmals aufgefordert -unter Hinweis auf die Klage- die Gutachterkosten sowie die Anwaltskosten zu bezahlen.

Die HUK-Coburg blieb ihrer Linie treu und zahlte nicht. Daher rührt auch unsere Bezeichnung „harte Nuss“.

HUK-Coburg - Gutachterkosten - Rechtsanwalt Umut Schleyer

HUK-Coburg eine harte Nuss – Teil 2

5. Erst nachdem die Klage der HUK-Coburg zugestellt wurde, drehte sich der Wind ganz plötzlich. Die HUK-Coburg teilte dem Gericht unter anderem mit:

Die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.

Die Klagebeträge nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.

Geht doch!

Das Schreiben der HUK-Cobrug vom 27.03.2017 kann man hier nachlesen.

6. Wie man diesem Beispiel entnehmen kann, musste der Gutachter ca. 6 Monate auf sein Geld (nach dem Unfallereignis) warten. Zusätzlich musste er einen Anwalt beauftragen und die Gerichtskosten verauslagen.

Dieses Beispiel zeigt, wie die HUK-Coburg Gutachter „erzieht“ bzw. es versucht. Nach unseren Kenntnissen kürzen zwar auch die anderen Haftpflichtversicherungen, aber die HUK-Coburg scheint ganz vorne zu sein. Dementsprechend ist sie auch bei Anwälten und Gutachter bekannt und berüchtigt.

7. Das Schlimme ist, dass viele Unfallgeschädigte versuchen, ihren Unfall selbst zu regulieren. Solch ein „Unterfangen“ ist zum Scheitern verurteilt, vor allem, wenn die HUK auf der Gegenseite ist.

8. Als Gutachter sollte man unbedingt daher darauf achten, dass der Unfallgeschädigte gut beraten ist. Ansonsten bleibt man als Gutachter auf (einen Teil) seiner Gutachterrechnung grundlos sitzen. Als Gutachter muss man den Spieß nämlich umdrehen und die HUK-Coburg erziehen, indem man gegen jede Kürzung vorgeht. Hier hat der Gutachter alles richtig gemacht. Zum einen wurde seine Rechnung vollständig bezahlt und zum anderen sind der HUK-Coburg insgesamt 111,15 € zusätzliche Kosten entstanden.

Statt 79,29 € musste die Huk-Coburg also 190,42 € nebst Zinsen bezahlen. Wer nicht hören will, muss fühlen (hier also bezahlen). Das sollte man als (guter) Gutachter unbedingt berücksichtigen. Ansonsten landet man auch als Gutachter auf einer „Kürzungsliste“ und wird zum Kürzungs-Opfer der Versicherungen. Das muss nicht sein.

Weitere Fragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten. Er hat auch diesen Text für uns erstellt. Danke

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann Gefängnis bedeuten!

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann Gefängnis bedeuten!

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann für den Unfallverursacher eine Gefängnisstrafe

zur Folge haben, ohne dass eine Bewährung in Betracht kommt.

1. Worum geht es in diesem Artikel?

In diesem Artikel geht es um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Per Beschluss hat dieses Gericht entschieden, dass selbst ein Unfallverursacher (mit Todesfolge) der noch nicht vorbestraft ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, ohne dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

2. Was war passiert?

Der Angeklagte war zur Tatzeit 37 Jahre alt. Er fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen der Marke IVEO Daily Pakete aus. Nach einem verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem er eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter Geschwindigkeit überfuhr, näherte er sich einem rechtseitigen Einmündungsbereich einer Landstraße. Als der Angeklagte sich beim Überholvorgang einer Einmündung näherte bog aus der Einmündung ein PKW nach rechts auf die Straße ab. Hätte der Angeklagte seine Geschwindigkeit deutlich reduziert, hätte er  hinter diesem Fahrzeug bleiben können. Da er dies nicht wollte,  setzte er zu einem weiteren Überholmanöver an und überfuhr dafür eine Sperrfläche vor dem Einmündungsbereich sowie die für den Gegenverkehr vorgesehene Linksabbiegerspur.

Leider befand sich auf der Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs, ein mit zwei Insassen besetzter PKW Skoda. Die Fahrerin des Skoda wollte nämlich links abbiegen.  Hinter dem Skoda befand sich ein Fahrzeug der Marke Dacia mit ebenfalls zwei Insassen. Der Fahrer des Dacia wollte geradeaus weiterfahren. Der Angeklagte reduzierte seine Geschwindigkeit ( zwischen 75 bis 90 km/h) nicht und fuhr frontal auf den Skoda zu. Die Fahrerin des Skoda konnte den Zusammenstoß mit dem Lieferwagen des Angeklagten trotz eines Ausweichmanövers nicht vermeiden. Es kam zu einem Zusammenstoß. Dadurch wurde der Lieferwagen des Angeklagten gegen den Dacia abgelenkt. Der Fahrer des Dacias kam durch diesen Verkehrsunfall ums Leben. Die weiteren Insassen des Dacia und des Skoda erlitten zum Teil schwere Verletzungen, unter anderem eine Augenverletzung, schwere Prellungen und Schnittwunden.

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge

3. Wie lautete das Urteil des Strafgerichts?
a. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den (zwar verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelasteten) Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b. Zudem verlor der Angeklagte seine Fahrerlaubnis.

c. Dagegen legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein.

d. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Münster die Verurteilung und setzte die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf die gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Das Landgericht  wies im Rahmen der Strafzumessung zur Begründung der versagten Strafaussetzung zur Bewährung darauf hin, dass dem nicht vorbestraften Angeklagten zwar eine günstige Sozialprognose zu stellen sei. Dazu führte das Landgericht Münster sinngemäß aus:

„Nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten lägen aber keine besonderen Umstände vor, die es ermöglichten, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Tatfolgen ergebe, rechtfertigten die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung. Zudem sei die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Der Verkehrsverstoß weise neben den durch ihn verursachten schweren Folgen einen erheblichen Unrechtsgehalt auf und sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe.“

e. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte eine Revision ein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die gegen das Berufungsurteil vom Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Nach Auffassung des Gerichts ergab die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler.

Ist diese Entscheidung noch angreifbar?

Nein, der Beschluss des OLG Hamm ist mittlerweile rechtskräftig.

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge

Dieser Text wurde durch Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.