Kürzungskrieg der Haftpflichtversicherung nach einem Unfall –
HDI – Prüfbericht – hier ein Beispiel
1. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die HUK nach einem Unfall gerne/oft die Schadenersatzansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzt. Diesen Beitrag kannst Du hier nachlesen. Dass diese Kürzungen unberechtigt sind, wissen die Haftpflichtversicherungen, auch die HUK und die HDI. Diese Taktik ist das Ergebnis einer Abwägung von Spezialisten. Dahinter steckt steckt das Ziel, Geld zu sparen. Daher wird vorher abgewogen. Wie hoch ist das Risiko, dass wir verklagt werden und wie hoch ist das Risiko, dass wir den Prozess verlieren.
2. Eine beliebte Kürzungsposition sind die Gutachterkosten. Über diese beliebte Kürzungspraktik -vor allem der HUK– hatten wir bereits ausführlich berichtet. Diesen Beitrag kannst Du hier nachlesen.
3. In einem weiteren Beitrag hatten wir berichtet, welch steinigen Weg man gehen muss, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit allen Tricks weigert, die berechtigten Ansprüche des Unfallgeschädigten zu bezahlen. Selbst vor Gericht wurden alle Register gezogen. Ein Rechtsstreit über ca. 1.800,- € hatte Gerichts- und Anwaltskosten von über 3.400,- € zur Folge. Am Ende hatte die HUK-COBURG und ihr Versicherungsnehmer den Rechtsstreit verloren. Diesen Beitrag kannst Du hier nachlesen.
4. Aufgrund der großen Resonanz und der vielen Kommentare auf unserer Facebookseite, haben wir nun einen Beitrag über die HDI Versicherung AG erstellt.
a. Am 21.03.2015 wurde Herr L in einen Verkehrsunfalls verwickelt. Er war schuldlos. Die Unfallgegnerin hatte die Fahrspur gewechselt, ohne die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. Die Unfallgegnerin war bei der HDI Versicherung versichert. Herr L lies ein Unfallgutachten erstellen und beauftragte einen Anwalt, nämlich Rechtsanwalt Umut Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin. Der Unfallgeschädigte Herr L wollte auf fiktiver Basis abrechnen. Der beauftragte Anwalt bezifferte den Schaden und forderte die Gegenseite zur Zahlung auf:
Reparaturkosten netto 1.950,50 €
Unfallpauschale 20,00 €
Gutachterkosten 575,01 €
Kosten für Akteneinsicht 12,00 €
Die HDI Versicherung AG muss sich wohl gedacht haben:
„einfach mal kürzen und gucken was passiert.„
Gesagt getan.
Die Akteneinsicht in Höhe von 12,- € wurde überhaupt nicht bezahlt und Reparaturkosten wurden um einen Betrag von 345,10 € gekürzt. Als Argument verwendete die HDI einen sogenannten Prüfbericht. Zum Thema Prüfbericht hatten wir bereits einen Artikel veröffentlicht. Prüfberichte sind in der Regel nicht dazu geeignet, die Ansprüche des Unfallgeschädigten einfach zu kürzen.
b. Dieser unberechtigten Kürzung wurde durch ein 4-seitiges Schreiben widersprochen. Die HDI Versicherung AG blieb hart und hielt an ihrer unberechtigten Kürzung fest. Hier kann man die Antwort nachlesen.
c. Am 3. August 2016 erhob die Kanzlei Schleyer im Auftrag des Herrn L Klage vor dem Amtsgericht Mitte in Berlin. Einen Tag später wurde die HDI Versicherung AG darüber in Kenntnis gesetzt.
d. Mit Schreiben vom 08.09.2016 hat das Amtsgericht Mitte in Berlin einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Klage wurde der beklagten Versicherung (HDI Versicherung AG) zugestellt. Die Ladung kann hier eingesehen werden.
e. Und dann kam die große Überraschung. Die HDI Versicherung AG hat den gesamten (eingeklagten) Betrag und die zusätzlichen Zinsen plötzlich bezahlt. Ein langer und steiniger Weg. Es geht also doch. Das Schreiben der HDI kann hier nachgelesen werden.
Obwohl man „nur“ berechtigte Ansprüche geltend macht, muss man immer wieder eine harte Nuss knacken.
f. Die meisten Unfallgeschädigten lassen sich die unberechtigten Kürzungen gefallen. Das ist auch der Grund, warum fast alle Haftpflichtversicherungen solche Kürzungen vornehmen. Anscheinend funktioniert es ja.Nach einem Unfall gibt es so gut wie immer Probleme. Leider gibt es keinen klaren Fall mehr Selbst wenn die Schuldfrage geklärt ist, versuchen die Versicherungen mit allen Mitteln zu kürzen. Dieses Beispiel ist nur eins von vielen.
Dieser Text wurde von der Kanzlei Schleyer erstellt.
Guten Tag,
Was, keine MwSt auf die Akteneinsichtspauschale? Das kann aber teuer werden bei der nächsten Betriebsprüfung….
Lieber Herr Kollege Frese,
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Mehrwertsteuerbetrag von 2.28 Euro wurde ebenfalls noch geltend gemacht und gebucht. Aber wir wollten die Leser nicht durcheinander bringen und daher haben wir uns erlaubt, den Text übersichtlich zu gestalten. Wir nehmen Ihren Hinweis aber zum Anlass, einen Beitrag zum Thema Unfall und Steuern zu veröffentlichen. Danke.
Viele Grüße aus Berlin
Schleyer
Rechtsanwalt
Ja – der HDI legt in letzter Zeit mächtig nach und scheint den Kürzungsprimus HUK Coburg noch einholen zu wollen.
Besonders fällt auf, dass immer wieder Refferenzbetriebe genannt werden die gnadenlos auch Preise der freien KL Werkstätten unterbieten. So kam es schon vor, dass hier ein Prüfbericht auf dem Tisch lag, in dem ein Malerbetrieb genannt wurde!
Ja – auch Maler können lackieren. Aber sollte nicht mal langsam die Kirche im Dorf bleiben?
Demnächst finden wir sonst noch Dachdecker als Refferenz… die machen ja auch Bauschlosserei… also mit Blech.
Referenzwerkstätten gewähren den Versicherern Sonderkonditionen. Einfach mal das verunfallte Fzg. vorstellen + um einen KVA bitten. Da kommen dann viel höhere Beträge zusammen – und schon kann man den „Prüfbericht“ leicht kippen.
Im Übrigen ist es nicht nur der HDI (neben den Vorreitern HUK, Allianz + VHV), welcher kürzt, sondern es scheinen nach und nach alle Versicherer auf diese Art Geld sparen zu wollen. (bei mir aktuell die Württembergische)
Werter Kollege Hohlfeld,
die Mühe mit dem Fahrzeug vorstellig zu werden können Sie sich in einigen Fällen sogar sparen. Rufen Sie als SV in den genannten Betrieben mal an und sie werden sich Augen bzw. Ohren reiben was Sie so manches Mal zu hören bekommen. Bei meinem letzten Telefonat, ich rief als SV an, bat eine nette Dame darum das ich ihr die regulierende Gesellschaft nennen solle und es grundsätzlich egal sei, welche Stundensätze ich denn in meiner Kalkulation zu stehen habe, man passe das dann ohnehin an die vertraglichen Vereinbarungen an.
Weil es hier aber um die HDI ging, die ist wenigstens so fair das man die überegionalen Restwertgebote vor Ablauf der Gebotsfrist mitteilt und beruft sich hier nicht auf ominöse „Servicegebote“ einiger Restwertbörsen bei denen die Gebotsfrist bereits abgelaufen ist, wenn das Fax an den Anwalt versendet wird.
Aus gegeben Anlass stellt sich mir die Frage ob die im Beitrag genannten Prüfberichte überhaupt rechtliche Relevanz haben können?
Jüngst hat ein Gericht entschieden das ein Fahrzeug persönlich in Augenschein genommen werden muss damit das Gutachten für die Regulierung überhaupt geeignet ist. Die SV bei carexpert DEKRA oder Controlexpert kürzen nach Gutachtenfotos. Dies sah das Gericht als nicht ausreichend an und aus meiner Sicht hat der Richter den hier genannten Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen.