Der Unfall-Zettel und seine große Gefahr

nach dem Unfall – was tun?

Dieser Artikel handelt über den sog. Unfall-Zettel (auch oft als Unfall Zettel oder Unfallzettel bezeichnet), den man nach einem Unfall von der Polizei erhält, wenn man diese zur Unfallstelle gerufen hat. Viele Unfallgeschädigte wissen nach einem Unfall nicht, was sie tun sollen bzw. was sie auf keinen Fall tun sollten. Hier kannst Du lesen, was wichtig ist.

1. Sinn und Zweck

In erster Linie dient der Unfall-Zettel dazu, dass die Unfallbeteiligten die Daten der Gegenseite kennen. Der Unfall-Zettel soll die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Unfall erleichtern. Die Polizei trägt zunächst das Aktenzeichen auf der Vorderseite ein, welches sich aus Datum un Uhrzeit zusammensetzt. Der letzte Kasten ganz rechts zeigt, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Steht neben dem Buchstaben A eine 2, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen der Unfallbeteiligten eingeleitet (wie auf dem Foto). Steht neben dem Buchstaben A eine 0 (null), wurde das Verfahren noch vor Ort abgeschlossen.

 

Unfall-Zettel Unfallzettel

 

Man sollte jedoch wissen, dass die Schuld am Unfall nicht endgültig von der Polizei, sondern vom Gericht festgestellt wird. Die aufnehmenden Polizeibeamten können daher allenfalls eine Einschätzung abgeben. Es kann also vorkommen, dass man von der Polizei als Unfallverursacher eingestuft wird und später vor Gericht trotzdem gewinnt (und umgekehrt).  Am Unfallort ist man nicht verpflichtet eine Aussage zu tätigen.

2. Gesetzliche Regelung

Auf dem Unfall-Zettel befindet sich eine Telefonnummer vom ZENTRALRUF der AUTOVERSICHERER. Was der Zentralruf der Autoversicherer ist, kann man hier nachlesen.

 

Unfall-Zettel 2

 

Mit dem § 8 a Pflichtversicherungsgesetz hat der Gesetzgeber die Versicherungen verpflichtet, eine Auskunftsstelle einzurichten. Dieser gesetzlichen Pflicht sind die Versicherungen nachgekommen und haben den Zentralruf der Autoversicherer gegründet. Damit die Unfallbeteiligten nun ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können bzw. wissen, wer der Anspruchsgegner ist, gibt es den Unfall-Zettel. Auf dem Unfall-Zettel tragen die Unfallbeteiligten ihren vollständigen Namen, ihre Versicherung, den Halter und die Unfallstelle ein.

Dazu steht im Gesetz unter anderem folgender Text:

(1) Es wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Geschädigten, deren Versicherern, dem deutschen Büro des Systems der Grünen Internationalen Versicherungskarte und dem Entschädigungsfonds nach § 12 unter den Voraussetzungen des Satzes 2 auf Anforderung folgende Angaben übermittelt, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist:

  1. Namen und Anschrift des Versicherers des schädigenden Fahrzeugs sowie dessen in der Bundesrepublik Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten,
  2. die Nummer der Versicherungspolice und das Datum der Beendigung des Versicherungsschutzes, sofern dieser abgelaufen ist,
  3. bei Fahrzeugen, die nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/103/EG von der Versicherungspflicht befreit sind, den Namen der Stelle oder Einrichtung, die dem Geschädigten nach geltendem Recht ersatzpflichtig ist,
  4. Namen und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters oder, soweit die Auskunftsstelle diese Informationen nach Absatz 2 erlangen kann, des Fahrzeugeigentümers oder des gewöhnlichen Fahrers; § 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gilt entsprechend.

 

3. die große Gefahr des Unfall-Zettels

Unfall-Zettel

Mit dem Unfall-Zettel ist jedoch auch eine große Gefahr verbunden.

Wenn man als Unfallgeschädigter (ahnungslos und gutmütig) beim Zentralruf der Autoversicherer anruft, um die Versicherungsdaten des Unfallgegners zu erfahren, wird man in der Regel sofort mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden. Am Telefon wartet dann meistens einer sehr gut geschulte Mitarbeiterin die alles tun wird, damit ihre Arbeitgeberin (die gegnerische Haftpflichtversicherung) -viel- Geld spart. Das Personal der Haftpflichtversicherungen ist sehr gut geschult und kennt so gut wie alle Tricks. Ihnen sollte klar sein, dass Ihr „rechtlicher Gegner“ Ihnen nichts schenken wird!

Hier kann man negative Erfahrungen mit der HUK nachlesen.

Hier kann man negative Erfahrungen mit der Allianz nachlesen.

Hier kann man negative Erfahrungen mit der HDI nachlesen.

Nun sollte jeder ein Vorgeschmack für das Thema Unfallregulierung bekommen haben.

Wenn man als Unfallgeschädigter in die Falle tappt, ist der Ärger später groß. Machen Sie einen Test und googeln Sie mal. Sie werden reihenweise Berichte lesen, die mit den folgenden Worten beginnen:

Versicherung kürzt Gutachten 

Versicherung kürzt Verbringungskosten 

Versicherung kürzt Werkstattrechnung 

Versicherung kürzt Wiederbeschaffungswert 

Versicherung kürzt Kostenvoranschlag

Versicherung kürzt Rechnung

Versicherung kürzt Reparaturkosten 

usw.

 

 

4.  unser Tipp

Nach einem Unfall sollte man sofort einen Rechtsanwalt und einen Gutachter seines Vertrauens beauftragen. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss der Unfallverursacher sowie seine Haftpflichtversicherung die Kosten des beauftragten Anwalts und des Gutachters bezahlen. Man geht daher kein Risiko ein!

Dass es sich lohnt bzw. lohnen kann einen Anwalt zu beauftragen, können Sie hier nachlesen!

Versicherung kürzt

 

5. Nicht verwechseln mit …

Oft spricht man auch von einem Unfallzettel bzw. Unfall-Zettel, wenn jemand nach einem Unfall seine Daten (oder auch was anderes) auf einen Zettel schreibt und unter die Wischblätter des beschädigten Fahrzeugs klemmt, ohne auf den Unfallgegner oder die Polizei zu warten. Dazu kann man hier mehr lesen!

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin.