Der Unfall-Zettel und seine große Gefahr
nach dem Unfall – was tun?
Dieser Artikel handelt über den sog. Unfall-Zettel (auch oft als Unfall Zettel oder Unfallzettel bezeichnet), den man nach einem Unfall von der Polizei erhält, wenn man diese zur Unfallstelle gerufen hat. Viele Unfallgeschädigte wissen nach einem Unfall nicht, was sie tun sollen bzw. was sie auf keinen Fall tun sollten. Hier kannst Du lesen, was wichtig ist.
1. Sinn und Zweck
In erster Linie dient der Unfall-Zettel dazu, dass die Unfallbeteiligten die Daten der Gegenseite kennen. Der Unfall-Zettel soll die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Unfall erleichtern. Die Polizei trägt zunächst das Aktenzeichen auf der Vorderseite ein, welches sich aus Datum un Uhrzeit zusammensetzt. Der letzte Kasten ganz rechts zeigt, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Steht neben dem Buchstaben A eine 2, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen der Unfallbeteiligten eingeleitet (wie auf dem Foto). Steht neben dem Buchstaben A eine 0 (null), wurde das Verfahren noch vor Ort abgeschlossen.
Man sollte jedoch wissen, dass die Schuld am Unfall nicht endgültig von der Polizei, sondern vom Gericht festgestellt wird. Die aufnehmenden Polizeibeamten können daher allenfalls eine Einschätzung abgeben. Es kann also vorkommen, dass man von der Polizei als Unfallverursacher eingestuft wird und später vor Gericht trotzdem gewinnt (und umgekehrt). Am Unfallort ist man nicht verpflichtet eine Aussage zu tätigen.
2. Gesetzliche Regelung
Auf dem Unfall-Zettel befindet sich eine Telefonnummer vom ZENTRALRUF der AUTOVERSICHERER. Was der Zentralruf der Autoversicherer ist, kann man hier nachlesen.
Mit dem § 8 a Pflichtversicherungsgesetz hat der Gesetzgeber die Versicherungen verpflichtet, eine Auskunftsstelle einzurichten. Dieser gesetzlichen Pflicht sind die Versicherungen nachgekommen und haben den Zentralruf der Autoversicherer gegründet. Damit die Unfallbeteiligten nun ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können bzw. wissen, wer der Anspruchsgegner ist, gibt es den Unfall-Zettel. Auf dem Unfall-Zettel tragen die Unfallbeteiligten ihren vollständigen Namen, ihre Versicherung, den Halter und die Unfallstelle ein.
Dazu steht im Gesetz unter anderem folgender Text:
(1) Es wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Geschädigten, deren Versicherern, dem deutschen Büro des Systems der Grünen Internationalen Versicherungskarte und dem Entschädigungsfonds nach § 12 unter den Voraussetzungen des Satzes 2 auf Anforderung folgende Angaben übermittelt, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist:
- Namen und Anschrift des Versicherers des schädigenden Fahrzeugs sowie dessen in der Bundesrepublik Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten,
- die Nummer der Versicherungspolice und das Datum der Beendigung des Versicherungsschutzes, sofern dieser abgelaufen ist,
- bei Fahrzeugen, die nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/103/EG von der Versicherungspflicht befreit sind, den Namen der Stelle oder Einrichtung, die dem Geschädigten nach geltendem Recht ersatzpflichtig ist,
- Namen und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters oder, soweit die Auskunftsstelle diese Informationen nach Absatz 2 erlangen kann, des Fahrzeugeigentümers oder des gewöhnlichen Fahrers; § 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gilt entsprechend.
3. die große Gefahr des Unfall-Zettels
Mit dem Unfall-Zettel ist jedoch auch eine große Gefahr verbunden.
Wenn man als Unfallgeschädigter (ahnungslos und gutmütig) beim Zentralruf der Autoversicherer anruft, um die Versicherungsdaten des Unfallgegners zu erfahren, wird man in der Regel sofort mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden. Am Telefon wartet dann meistens einer sehr gut geschulte Mitarbeiterin die alles tun wird, damit ihre Arbeitgeberin (die gegnerische Haftpflichtversicherung) -viel- Geld spart. Das Personal der Haftpflichtversicherungen ist sehr gut geschult und kennt so gut wie alle Tricks. Ihnen sollte klar sein, dass Ihr „rechtlicher Gegner“ Ihnen nichts schenken wird!
Hier kann man negative Erfahrungen mit der HUK nachlesen.
Hier kann man negative Erfahrungen mit der Allianz nachlesen.
Hier kann man negative Erfahrungen mit der HDI nachlesen.
Nun sollte jeder ein Vorgeschmack für das Thema Unfallregulierung bekommen haben.
Wenn man als Unfallgeschädigter in die Falle tappt, ist der Ärger später groß. Machen Sie einen Test und googeln Sie mal. Sie werden reihenweise Berichte lesen, die mit den folgenden Worten beginnen:
Versicherung kürzt Gutachten
Versicherung kürzt Verbringungskosten
Versicherung kürzt Werkstattrechnung
Versicherung kürzt Wiederbeschaffungswert
Versicherung kürzt Kostenvoranschlag
Versicherung kürzt Rechnung
Versicherung kürzt Reparaturkosten
usw.
4. unser Tipp
Nach einem Unfall sollte man sofort einen Rechtsanwalt und einen Gutachter seines Vertrauens beauftragen. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss der Unfallverursacher sowie seine Haftpflichtversicherung die Kosten des beauftragten Anwalts und des Gutachters bezahlen. Man geht daher kein Risiko ein!
Dass es sich lohnt bzw. lohnen kann einen Anwalt zu beauftragen, können Sie hier nachlesen!
5. Nicht verwechseln mit …
Oft spricht man auch von einem Unfallzettel bzw. Unfall-Zettel, wenn jemand nach einem Unfall seine Daten (oder auch was anderes) auf einen Zettel schreibt und unter die Wischblätter des beschädigten Fahrzeugs klemmt, ohne auf den Unfallgegner oder die Polizei zu warten. Dazu kann man hier mehr lesen!
Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin.
Ich rede mir hier den Mund fusselig oder besser gesagt schreibe mir hier die Finger wund .
Bitte das Wort Rechtsanwalt mit Fachanwalt für Verkehrsrecht ersetzen. Leider gibt es selbst dann gravierende Unterschiede bei der Ernsthaftigkeit mit der man sich für den Mandanten einsetzt. Gerade wenn man sich, wie teilweise der Gutachter oder Sachverständige mit dem Thema Recht auseinandersetzen muss weiß man wie Umfangreich die Materie gerade im Bereich Verkehrsrecht ist und wie unterschiedlich die Rechtsprechung im Einzelfall sein kann. Das alles im Kopf zu behalten, dürfte schon einem Anwalt manchmal schwerfallen und macht es dem Geschädigten nahezu unmöglich zu beurteilen ob sein Schaden rechtskonform und vollumfänglich reguliert wird.
Man sollte stets bedenken das die Versicherer nicht nur einen Anwalt beschäftigen, sondern hier ganze Rechtsabteilungen involviert sind und nur ein Anwalt der in seinem Rechtsgebiet up to date ist berechtigte Ansprüche durchsetzen wird. Bei der Vielzahl von Verfahren täglich wird es fachübergreifend schwierig werden das Wissen auf den neuesten Stand zu halten.
Darf man hier Werbung machen? Im Idealfall lassen Sie sich als Geschädigter von der Kanzlei Schleyer aus Berlin vertreten, denn dann belastet Sie nicht das Gefühl von den Versicherern betrogen worden zu sein. Das dürfte so durch die Administration gehen, denn die Aussage ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und somit einklagbar?
Interessant, dass die Schuld am Unfall nicht endgültig von der Polizei, sondern vom Gericht festgestellt wird. Ich würde bei diesen Unfallzetteln aber auch immer vorsichtig sein. Mein Onkel arbeitet bei einem KFZ Sachverständigenbüro und hat mich immer ermahnt, zuerst einen Sachverständigen einzuschalten.
Ein Freund hatte mal einen Auffahrunfall. Er hat auch nur einen Zettel hinterlassen und einen Rechtsanwalt für Strafrecht am Hals. Durch den Beitrag wusste ich, dass es trotz allem zur Fahrerflucht gehört.
Ein Freund hat mal einen Zettel nach einem Unfall hinterlassen. Interessant, dass dies rechtlich ziemlich unsicher ist. Zum Glück hat er keinen Rechtsanwalt benötigt.
Mein Freund hatte einen Unfall und hat einen Zettel hinterlassen. Gut zu lesen, dass dies zur Fahrerflucht gehört. Zum Glück hat er keinen Rechtsanwalt benötigt.
Ein Freund hatte einen Unfall. Interessant, dass man auch bei „nicht bemerkt“ rechtliche Problemen bekommen kann. Er lässt jetzt einen Kfz-Unfallgutachter kommen.