Zentralruf der Autoversicherer

Was ist der Zentralruf der Autoversicherer? Muss man dort anrufen oder nicht?

Was muss man nach einem Unfall beachten? Was sollte man auf keinen Fall tun?

Hier gibt es die Antworten.

1. Erklärung des Begriffs Zentralrufs der Autoversicherer

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer eine gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter einer kostenfreien Rufnummer die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassene Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer ebenfalls den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland, sofern sich der Unfall im Ausland ereignet hat. Der Zentralruf der Autoversicherer ist das ganze Jahr rund um die Uhr erreichbar. Man sollte jedoch wissen und verstanden haben, dass der Zentralruf der Autoversicherer von den Versicherern finanziert und bezahlt wird. Daher unterliegt er den Anweisungen der Versicherern. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Personal so geschult ist, wie es für die gegnerische Versicherung günstig ist. Selbst wenn man nicht möchte, wird man einfach zur gegnerischen Versicherung weitergeleitet. Dort wartet dann ein gut geschulter Sachbearbeiter, der wohl oft telefonisch einen hauseigenen Gutachter empfiehlt und von der Einschaltung eines Anwalts abrät.

Zentralruf der Autoversicherer

2. Definition des Begriffs Zentralrufs der Autoversicherer

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer eine gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. In § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) steht:

  • (1) Versicherungsunternehmen, die zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit regelmäßigem Standort im Inland befugt sind, sind verpflichtet, die satzungsmäßigen Leistungen und Beiträge an das mit der Durchführung des Abkommens über die internationale Versicherungskarte beauftragte deutsche Versicherungsbüro sowie an den nach § 13 dieses Gesetzes errichteten Entschädigungsfonds oder an eine andere mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraute juristische Person und an die nach § 13a errichtete oder anerkannte Entschädigungsstelle zu erbringen. Sie teilen hierzu dem deutschen Versicherungsbüro, dem Entschädigungsfonds und der Entschädigungsstelle bezüglich der von ihnen in der Bundesrepublik Deutschland nach diesem Gesetz getätigten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen die gebuchten Prämienbeträge oder die Anzahl der versicherten Risiken mit.
  • (2) Versicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit regelmäßigem Standort im Inland betreiben, sind verpflichtet, einen im Inland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter zu bestellen, der den Anforderungen nach § 13c des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu genügen hat. Ansprüche aus Kraftfahrzeug-Haftpflichtfällen gegen das Versicherungsunternehmen können auch gegen den nach Satz 1 bestellten Vertreter gerichtlich und außergerichtlich mit Wirkung für und gegen das Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden. Der nach Satz 1 bestellte Vertreter ist auch verpflichtet, Auskunft über das Bestehen oder die Gültigkeit von diesem Gesetz unterliegenden Haftpflichtversicherungsverträgen bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.

3. Tricks der Versicherung zum Thema Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer ist meistens der erste Anlaufpunkt des Unfallgeschädigten. Man schätzt, dass der Großteil aller Unfallgeschädigter nach einem Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer keinen eigenen Gutachter und Anwalt mehr beauftragen. Konkrete Zahlen gibt es nicht. Schätzungen zu Folge soll es sich um eine Größenordnung von ca. 80% handelnd.

Das bedeutet, dass 80% der Unfallgeschädigten durch den Zentralruf der Autoversicherer direkt zu gegnerischen Haftpflichtversicherung geleitet und anschließend „beraten“ werden. Man bezeichnet dies als aktives Schadenmanagement. Ohne dass der Unfallbeschädigte es merkt, wird ihm die Möglichkeit auf einen Anwalt und einen Gutachter seiner Wahl entzogen.

Was dabei rauskommen kann, sieht man hier.

Wenn man von seinem rechtlichen Gegner beraten wird, kann man sich vorstellen, was dabei herauskommt.

4. Tipps zum Thema Zentralruf der Autoversicherer

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie sofort einen kompetenten Anwalt anrufen und um Rat fragen. Rufen Sie nicht beim Zentralruf der Autoversicherer an. Sie rufen sonst bei ihrem rechtlichen Gegner an. Das kann nicht gut gehen!

Eine guter kompetenter Anwalt kann Sie beraten und das weitere Prozedere mit Ihnen besprechen. In der Regel wird er Ihnen die gesamte Arbeit (Kommunikation mit den notwendigen Stellen) abnehmen und für eine vollständige Regulierung Sorge tragen. Er wird Ihnen in der Regel auch einen seriösen Gutachter empfehlen.

Zentralruf der Autoversicherer

Sollten Sie als erstes bei einem Gutachter Ihres Vertrauens anrufen, wird dieser Ihnen umgekehrt in der Regel einen kompetenten Anwalt empfehlen. Gute Anwälte arbeiten mit guten Gutachtern zusammen und umgekehrt. Achten Sie bei der Auswahl Ihre Anwalts darauf, dass er entweder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist oder zumindest sehr viele Fälle aus dem Verkehrsrecht hat. Wenn Sie einen „Wald-und-Wiesen-Anwalt“ beauftragen oder einen der Gutachter für die Vermittlung von Aufträgen bezahlt, werden Sie am Ende nur unnötigen Ärger haben.

In der Regel sind Gutachter und/oder Sachbearbeiter der generischen Versicherung gute geschult. Sie haben daher grundsätzlich mehr Erfahrung und Wissen in der speziellen Materie des Verkehrsrechts. Man sollte auch wissen, dass es Versicherungen gibt, die ihren Sachbearbeitern wohl Provisionen für Kürzungen zahlen. Somit kann auch der einzelne Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ein Interesse daran haben, dass Sie weniger kriegen als Ihnen zusteht!

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.