Vollautomatisierte Autos – automatisiertes Fahren

 die ZUKUNFT ruft 

1. In diesem Artikel geht es um einen aktuellen Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Thema vollautomatisierte Autos und automatisiertes Fahren.

2. Vollautomatisierte Autos könnten bald zu unserem Alltag gehören. Das heißt, automatisiertes Fahren ist bald auf deutschen Straßen möglich.  Der Bundesrat hat am 12.05.2017 einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30.03.2017 zugestimmt.

vollautomatisierte Autos

3. Nach dem Danach sind künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die endgültige Verantwortung bleibt aber beim Fahrer bzw. Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können und daher über die gesamte Fahrdauer voll konzentriert sein. Daher muss man als Fahrerin oder Fahrer nach wie vor auf den Verkehr achten und auch das Wetter im Auge behalten. Es kann passieren, dass sehr schlechte Wetterbedingungen die Sensoren des Fahrzeugs zu stark beeinflussen bzw. das Fahrzeug dadurch nicht mehr steuerbar ist.

Was passiert im Falle eines Unfalls oder technischen Versagens?

Wenn es mit einem vollautomatisierten Auto zu einem Unfall oder zu technischem Versagen kommt, soll Blackbox die Suche nach dem Schuldigen übernehmen. Diese Blackbox zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit kann man nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat am Vorfall hat. Außerdem soll durch diese Aufzeichnung sichergestellt werden, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Vollautomatisierte Autos

 

Der Gesetzesentwurf kann hier angesehen bzw. runtergeladen werden.

Vollautomatisierte Autos- ist damit der Datenschutz und die Fahrzeugkontrolle weg?

Wenn man das als Verbraucher bzw. Autofahrer(in) liest, wird einem ganz anders. Zum einen scheint es, als habe man nicht mehr die 100%-tige Kontrolle über das Fahrzeug. Zum anderen bekommt man in Bezug auf den Datenschutz große Bauchschmerzen. Jedem ist klar, dass die Aufzeichnung wohl auch gegen einen Fahrer(in) verwendet werden können.

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12.05.2017 hat der Bundesrat beschlossen, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher zwingend ist. Auch die Meinung der Ethikkommission ist zu berücksichtigen. Dieses Thema ist sehr komplex!

Neue Technik wirft auch neue rechtliche Fragen auf. Es bedarf neuer Regelungen in Bezug auf:

  • Haftungsfrage
  • Haftungshöchstgrenzen
  • was ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch
  • Datenschutz

 

Das oben genannte Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am folgenden Tag in Kraft treten. Die Bundesregierung wird sich mit der Entschließung in den nächsten Wochen beschäftigen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Technik und die Umsetzung vollautomatisierter Autos entwickeln wird. Das automatisierte Fahren scheint zum Greifen nahe.

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.