Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann für den Unfallverursacher eine Gefängnisstrafe

zur Folge haben, ohne dass eine Bewährung in Betracht kommt.

1. Worum geht es in diesem Artikel?

In diesem Artikel geht es um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Per Beschluss hat dieses Gericht entschieden, dass selbst ein Unfallverursacher (mit Todesfolge) der noch nicht vorbestraft ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, ohne dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

2. Was war passiert?

Der Angeklagte war zur Tatzeit 37 Jahre alt. Er fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen der Marke IVEO Daily Pakete aus. Nach einem verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem er eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter Geschwindigkeit überfuhr, näherte er sich einem rechtseitigen Einmündungsbereich einer Landstraße. Als der Angeklagte sich beim Überholvorgang einer Einmündung näherte bog aus der Einmündung ein PKW nach rechts auf die Straße ab. Hätte der Angeklagte seine Geschwindigkeit deutlich reduziert, hätte er  hinter diesem Fahrzeug bleiben können. Da er dies nicht wollte,  setzte er zu einem weiteren Überholmanöver an und überfuhr dafür eine Sperrfläche vor dem Einmündungsbereich sowie die für den Gegenverkehr vorgesehene Linksabbiegerspur.

Leider befand sich auf der Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs, ein mit zwei Insassen besetzter PKW Skoda. Die Fahrerin des Skoda wollte nämlich links abbiegen.  Hinter dem Skoda befand sich ein Fahrzeug der Marke Dacia mit ebenfalls zwei Insassen. Der Fahrer des Dacia wollte geradeaus weiterfahren. Der Angeklagte reduzierte seine Geschwindigkeit ( zwischen 75 bis 90 km/h) nicht und fuhr frontal auf den Skoda zu. Die Fahrerin des Skoda konnte den Zusammenstoß mit dem Lieferwagen des Angeklagten trotz eines Ausweichmanövers nicht vermeiden. Es kam zu einem Zusammenstoß. Dadurch wurde der Lieferwagen des Angeklagten gegen den Dacia abgelenkt. Der Fahrer des Dacias kam durch diesen Verkehrsunfall ums Leben. Die weiteren Insassen des Dacia und des Skoda erlitten zum Teil schwere Verletzungen, unter anderem eine Augenverletzung, schwere Prellungen und Schnittwunden.

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge

3. Wie lautete das Urteil des Strafgerichts?
a. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den (zwar verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelasteten) Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b. Zudem verlor der Angeklagte seine Fahrerlaubnis.

c. Dagegen legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein.

d. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Münster die Verurteilung und setzte die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf die gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Das Landgericht  wies im Rahmen der Strafzumessung zur Begründung der versagten Strafaussetzung zur Bewährung darauf hin, dass dem nicht vorbestraften Angeklagten zwar eine günstige Sozialprognose zu stellen sei. Dazu führte das Landgericht Münster sinngemäß aus:

„Nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten lägen aber keine besonderen Umstände vor, die es ermöglichten, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Tatfolgen ergebe, rechtfertigten die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung. Zudem sei die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Der Verkehrsverstoß weise neben den durch ihn verursachten schweren Folgen einen erheblichen Unrechtsgehalt auf und sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe.“

e. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte eine Revision ein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die gegen das Berufungsurteil vom Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Nach Auffassung des Gerichts ergab die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler.

Ist diese Entscheidung noch angreifbar?

Nein, der Beschluss des OLG Hamm ist mittlerweile rechtskräftig.

Verkehrsunfall-mit-Todesfolge

Dieser Text wurde durch Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.