VHV verliert vor Gericht – unberechtigte Kürzung von Gutachterkosten –

Amtsgericht Postdam – Unfallregulierung

 

In diesem Artikel geht es um das Thema unberechtigte Kürzung von Gutachterkosten. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass nach einem Unfall viele Haftpflichtversicherungen alle möglichen Positionen -meistens unberechtigt- kürzen, um Geld zu sparen. Eine beliebte Kürzungsposition sind die Gutachterkosten. Diesen Artikel kann man hier nachlesen. In diesem Fall hat die VHV Allgemeine Versicherung AG versucht, einen Gutachter hinters Licht zu führen. Ohne Erfolg.

 

1. Was ist passiert?

Frau M wurde am 8. Oktober 2016 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sie war so klug und beauftragte einen Gutachter ihrer Wahl. Der Gutachter H nahm den Schaden auf und erstellte ein Unfallgutachten. Leider verzichtete die Unfallgeschädigte M einen Anwalt zu beauftragen. Sie war so naiv und glaubte, dass bei einem „anscheinend so klaren Sachverhalt“ kein Anwalt benötigt wird. Die Realität sieht aber anders aus.

Heutzutage gibt es keine klaren Fälle mehr. Leider. Allein die Tatsache, dass (allein) die Schuldfrage geklärt ist, bedeutet eben nicht, dass man auch problemlos sein Geld bekommt. Das begreifen viele Autofahrer nicht. Denn, jetzt gehen die Probleme erst los, auch bei einem „klaren Fall“.

Es kam wie es kommen musste. Die VHV Allgemeine Versicherung AG kürzte auch in diesem Fall diverse Positionen, unter anderem die Gutachterkosten um 80,05 €.

Der Gutachter H beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Er schrieb die VHV an und forderte sie auf, die ausstehenden Gutachterkosten sowie die nun entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Daraufhin erhob er beim Amtsgericht Potsdam eine Klage. Nach Erhebung der Klage knickte die VHV plötzlich ein, so dass das folgende Versäumnisurteil gegen sie erging:

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-001

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-002

Gutachter gewinnt gegen die VHV - Gutachterkosten-page-003

Hier gibt es das Urteil auch als PDF-Datei.

2. Unser Tipp

Wie man an diesem Beispiel eindrucksvoll sehen kann, gibt es keine klaren Fälle. Es gibt auch keine faire Unfallregulierung. Das ist ein Märchen. Hier gibt es einen weiteren Artikel dazu. Daher sollte man nach einem Unfall sofort einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen.

Gegen Kürzungen sollte man grundsätzlich vorgehen. Meistens erfolgen Kürzungen grundlos. Vor allem ein kluger Gutachter wird daran interessiert sein, dass der Kunde gut beraten wird. Denn ein kompetenter Anwalt wird dafür Sorge tragen, dass der Kunde und der Gutachter zu 100% bezahlt werden. Nach jedem Unfall –und wenn er noch so klar erscheint– muss man nämlich eine „harte Nuss knacken„. Überlassen Sie diese Arbeit Profis.

unberechtigte Kürzungen nach einem Unfall

 

3. Was ist mit den Kosten des Gutachters und des Anwalts?

Viele Unfallgeschädigte haben Angst, dass sie auf den Gutachterkosten und den Anwaltskosten sitzen bleiben könnten. Unfallgeschädigte haben generell Angst vor „weiteren“ Kosten. Diese Angst ist unbegründet. Grund dafür ist, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten zu tragen haben, wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Dazu zählen vor allem die Gutachterkosten und die Anwaltskosten.

Besser geht es also nicht. Man kann einen Gutachter und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass man außergerichtlich für die Kosten aufkommen muss. Immer vorausgesetzt, man hat den Unfall nicht verschuldet.

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer  – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.