1. Definition des Begriffs Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein solcher Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat.

2. Erklärung des Begriffs Fachanwalt

Bei Nachweis besonderer Fachkenntnisse in einem Rechtsgebiet kann einem Rechtsanwalt die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Da eine besondere Spezialisierung mit dem Titel des Fachanwalts verbunden ist, ist die Verleihung dieser Bezeichnung auf drei Rechtsgebiete gemäß § 43c Abs. 1 BRAO beschränkt. Der Rechtsanwalt kann hierzu bei der Rechtsanwaltskammer, der er angehört, einen Antrag stellen. Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet nach Abs. 2 der Vorstand der Kammer, nachdem ein Ausschuss der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorgelegten Fachkenntnisse geprüft hat:

„Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.“ – § 2 Abs. 1 FAO

3. Arten von Fachanwälten

Es gibt viele Arten von Rechtsgebieten, für welche der Rechtsanwalt einen Antrag auf Verleihung des Titels „Fachanwalt“ stellen kann. Diese sind in § 1 der Fachanwaltsordnung wiefolgt benannt:

  • Verwaltungsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Sozialrecht,
  • Familienrecht,
  • Strafrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Versicherungsrecht,
  • Medizinrecht,
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Bau- und Architektenrecht,
  • Erbrecht,
  • Transport- und Speditionsrecht,
  • der gewerbliche Rechtsschutz,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Urheber- und Medienrecht,
  • Informationstechnologierecht,
  • Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Agrarrecht,
  • Internationales Wirtschaftsrecht,
  • Vergaberecht und
  • Migrationsrecht.

4. Gründe für die Spezialisierung

Die Spezialisierung zum Fachanwalt ist nötig, da die deutsche Rechtsordnung ein so großes Feld an Rechtsgebieten und Teilrechtsgebieten aufweist, dass niemand einen entsprechend hohen Kenntnisstand in allen Rechtsgebieten aufweisen kann um als Rechtsanwalt seine Mandanten in jedem Rechtsgebiet vertreten und beraten zu können. Die Rechtsgebiete sind teilweise so unterschiedlich in ihrer Theorie und praktischen Anwendung, dass nicht selten Rechtsanwälte in bestimmten Rechtsgebieten kaum Kenntnisse haben.

Allgemeine juristische Ausbildung

Auch die Ausbildung der Juristen sieht nicht die Abdeckung aller Rechtsgebiete vor. Sie soll Juristen im Allgemeinen darauf vorbereiten, Rechtsnormen zu finden, zu verstehen und auf den konkreten Fall anzuwenden. Es werden keine Kenntnisse von Spezialnormen abgefragt, die in einzelnen Rechtsgebieten von praktischer Relevanz sein können. Am Ende der Ausbildung erwerben die Absolventen die Befähigung zum Richteramt, was zugleich die Möglichkeit bietet, den Werdegang als Rechtsanwalt einzuschlagen. Die meisten Rechtsanwälte spezialisieren sich nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung, um eine ordnungsgemäße Vertretung und Beratung ihrer Mandanten gewährleisten zu können.

Vielfalt von Rechtsfragen

Auch wenn viele Streitfragen im Gesetz explizit geregelt sind, und viele Rechtsgebiete einander gleichen, gibt es nach wie vor eine große Zahl an ungeklärten Rechtsfragen, die durch richterliche Rechtsprechung entschieden werden müssen. Außerdem unterscheiden sich Rechtsgebiete untereinander auch oft in ähnlichen Streitfragen aufgrund einiger Besonderheiten des Gebietes. Es ist daher erforderlich, nicht nur die für die Vertretung der Mandanten nötigen Rechtsnormen zu kennen, sondern auch, welche Interpretationen der Normen zulässig sind und welche Auffassung die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage vertritt, denn Gerichte entscheiden im absoluten Regelfall dem entsprechend.

Aus diesem Grund kann auch ein für einen Fachanwalt einfacher Fall viele Rechtsfragen aufweisen, auf welche ein weniger eingelesener Jurist keine Antwort geben kann ohne sich einzuarbeiten. Eine Spezialisierung ist in der Praxis aus diesem Grund absolut notwendig, denn gegenüber spezialisierten Anwälten, die regelmäßig entsprechende Fälle bearbeiten, hat ein Jurist ohne entsprechende Fachkenntnisse einen erheblich geringeren Wissensstand und ist weniger routiniert auf diesem Gebiet, sodass Fehler in der Bearbeitung von bestimmten Fällen wahrscheinlicher sind.

Gesetzliche Vorschriften: die Fachanwaltsordnung

Um einen bestimmten Qualitätsstandard für die Arbeit von Fachanwälten zu gewährleisten ist die Erlaubnis zum Tragen dieser Bezeichnung an Voraussetzungen geknüpft. Diese sollen sowohl feststellen, dass der Rechtsanwalt entsprechende theoretische Kenntnisse aufweist, als auch bewirken, dass sich der Fachanwalt jederzeit entsprechend weiterbildet, routiniert ist und seinen Kenntnisstand kontinuierlich erweitert, um seinem Mandanten der Bezeichnung gemäß in Rechtsstreitigkeiten ordnungsgemäß Hilfe leisten zu können. Für weiteres zu den Voraussetzungen siehe Fachanwaltsordnung.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.