1. Definition des Begriffs Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

2. Erklärung des Begriffs Rechtsanwalt

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben einen freien Beruf und kein Gewerbe aus. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hat jedermann das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vertreten zu lassen. Die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte ist tief im Rechtsstaatsprinzip verankert, da durch den Rechtsanwalt dessen Mandant umfassend über seine Rechtslage informiert werden und seine Rechte erheblich besser geltend machen kann. Dies gilt sowohl für den Zivil- als auch den Strafprozess und im öffentlichen Recht. Da das deutsche Recht sehr umfassend ist, ist es nahezu unmöglich als Rechtsanwalt jeden Rechtsbereich abzudecken, deswegen spezialisiert sich der Großteil aller Rechtsanwälte auf ein bestimmtes Rechtsgebiet oder eine kleine Anzahl an Rechtsgebieten. Siehe dazu auch Fachanwalt.

Die Zulassung zum Rechtsanwalt kann jeder beantragen, der in einem deutschen Land die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt hat. Dazu muss sowohl ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität als auch ein Vorbereitungsdienst mit entsprechenden Prüfungen abgeschlossen werden.

Für Rechtsanwälte sind insbesondere folgende Vorschriften von Bedeutung:

  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • die Fachanwaltsordnung (FAO)
  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

3. Vertretung im Strafprozess

Der Rechtsanwalt kann gemäß § 138 StPO von dem Beschuldigten als Verteidiger gewählt werden. Im Strafprozess ist die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt wiefolgt geregelt:

Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen. (§ 137 StPO)

In vielen Strafprozessen ist die Mitwirkung eines Verteidigers am Prozess zwingend, auch der Beschuldigte kann nicht einseitig darauf verzichten. Dies hat den Hintergrund, dass es zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem eine gewisse Waffengleichheit geben soll. Zwar ist in Deutschland, anders als in den Rechtssystemen anderer Länder, die Staatsanwaltschaft zur Objektivität verpflichtet, dennoch ist ein Verteidiger bei eingriffsintensiven Verfahren wie dem Strafprozess nötig um die Rechte des Beschuldigten geltend zu machen, auch ist es der Staatsanwaltschaft der bereits erfolgten Ermittlungen wegen nicht immer möglich gänzlich objektiv zu bleiben. Wird von der Unschuldsvermutung ausgegangen, dann liegt es außerdem nicht nur im Interesse des Beschuldigten, verteidigt zu werden, sondern auch im Interesse aller, dass rechtsstaatliche Verfahren geführt werden. Im Strafverfahren gilt zudem der Ermittlungsgrundsatz und nicht der Dispositionsgrundsatz.

Diesen Gründen ist es geschuldet, dass nur in den allerseltensten Fällen ein Rechtsanwalt von der Vertretung oder Verteidigung eines Mandanten ausgeschlossen werden kann, nämlich in den Fällen der § 138 a StPO und § 138 b StPO.

Diese Fälle liegen nur dann vor, wenn der Verteidiger entweder selbst verdächtig ist, an der Tat mitgewirkt zu haben, den Kontakt mit dem Beschuldigten missbraucht um Straftaten zu begehen oder wenn dessen Verteidigerstellung ähnliche im Gesetz beschriebene Gefahren für den Gang des Verfahrens oder große Sicherheitsrisiken darstellt. Auch wenn der Rechtsanwalt im Strafverfahren dazu gehalten ist, die Interessen seines Mandanten zu vertreten, ist dies nicht so unbegrenzt möglich wie im Zivilprozess, denn die Rechtspflegereigenschaft tritt hier weiter hervor, er soll auch zu einem geordneten und gerechten Verfahren beitragen. Daher ist es bei Strafprozessen nicht möglich, mit dem Verteidiger ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Hohe Stundensätze hingegen sind allerdings zulässig.

3. Vertretung im Zivilprozess

Nicht bei allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, etwa vor dem Amtsgericht, ist ein Anwalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben, auch wenn dessen Hinzuziehung von Beginn des Rechtsstreits an meist sehr empfehlenswert ist, denn insbesondere in prozessualen Fragen ist Fachwissen gefragt wenn ein Prozess gewonnen werden will. Anders verhält sich das ganze bei Prozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten. Besondere Voraussetzungen gibt es für den Prozess vor dem Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Gericht für Zivil- und Strafsachen, dort müssen sich in jedem Fall beide Parteien von einem für dieses Gericht zugelassenen Anwalt gemäß § 78 ZPO vertreten lassen. Rechtsanwälte können sich bei Rechtsstreitigkeiten entsprechend den Vorschriften auch selbst vertreten.

4. Kosten des Rechtsanwalts

Die Vergütung des Rechtsanwalts und die daraus entstehenden Kosten des Rechtsanwalts können variieren. Zwar ist die Vergütung in dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (dem so genannten RVG) und dessen Anlagen geregelt, allerdings kann ein Rechtsanwalt auch einen abweichenden Tarif mit seinen Mandanten vereinbaren, denn wie bei jedem Vertrag gilt hier auch der Grundsatz der Privatautonomie, die Parteien eines Vertrages können selbst dessen Inhalt aushandeln solange dieser nicht sittenwidrig ist oder gegen Gesetze verstößt.

In einem Verfahren hat die Partei, welche den Rechtsstreit verloren hat, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit wie sie der anderen Partei unterlegen ist. Dazu gehören auch solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die Partei ihr Recht geltend machen lässt, nämlich durch einen Rechtsanwalt. Allerdings können der verlustigen Partei keine Kosten aufgebürdet werden, welche nicht entstanden wären, wenn sie mit dem Anwalt eine vernünftige Vergütung vereinbart hätte. Daher muss die gegnerische Partei nicht mehr als die gesetzlich geregelte Vergütung erstatten. Wird zwischen Rechtsanwalt und dessen Mandanten explizit eine Regelung über die Vergütung getroffen, bedarf diese der Schriftform. Generell muss der Mandant auch darüber aufgeklärt werden, dass im Falle der Kostenerstattung die gegnerische Partei regelmäßig nicht die Kosten tragen muss, welche über die gesetzliche Vergütung hinausgehen.

5. Wahl des Anwalts

Nicht selten stellt sich die Frage, wessen Rat in einer rechtlichen Angelegenheit am hilfreichsten ist. Mit über 150.000 zugelassenen Rechtsanwälten kommt auf ziemlich genau 500 Bürger in Deutschland ein Anwalt, die Auswahl kann sich daher als schwierig darstellen (genauere Zahlen hierzu finden sich auf der offiziellen Seite der Bundesrechtsanwaltskammer).

Eingrenzen lässt sich dies zunächst durch die Tätigkeitsfelder von Anwälten und deren Spezialisierungen. Wer sich vertreten lassen möchte, sollte darauf achten, dass der Anwalt seiner Wahl besonders fachkundig in seinem Rechtsgebiet ist. Generell lassen sich die Gebiete, in denen Juristen tätig sind, danach unterscheiden, ob sie dem Zivilrecht (dem Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen regelt), dem öffentlichen Recht (dem Rechtsgebiet, das Verhältnisse zwischen Bürger und Staat regelt) oder dem Strafrecht (dem Rechtsgebiet, welches die gravierenden Sanktionen des Staates gegenüber natürlichen Personen regelt) zuzuordnen sind.

Vielfalt der Rechtsgebiete

Nicht selten sind aber die Übergänge fließend. So verhält es sich zum Beispiel mit dem Verkehrsrecht: Verursacht ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall, ist er unter Umständen nicht bloß zivilrechtlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen, er kann dabei auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen haben. Geschah der Unfall, weil das von ihm gefahrene Auto mit Mängeln behaftet war, sind Kauf- und Produkthaftungsrecht relevante Rechtsgebiete, und gab es den Unfall, weil die Ampeln beiden Verkehrsteilnehmern grün zeigten (man spricht hier von so genanntem feindlichen Grün), so handelt es sich um eine Angelegenheit des Staatshaftungsrechts. Im Verkehrsrecht spielt daneben auch das Versicherungsrecht stets eine wichtige Rolle, und die Ansprüche werden umgesetzt mit prozessrechtlichen Mitteln. Wie ersichtlich ist wird also auch ein sehr breites Spektrum an Wissen von einem Anwalt eines bestimmten Rechtsgebiets abverlangt, wobei einzelne Fälle auch sehr anspruchsvoll sein können. In jedem Fall ist daher die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts zu empfehlen, insbesondere eines Fachanwalts.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.