Gutachterkosten – Unfallregulierung –

Kürzungswahn der Haftpflichtversicherungen 

Ein Unfallgeschädigter hat nach einem unverschuldeten Unfall einen Gutachter beauftragt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzte (unberechtigt) die Kosten. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hatte mit Urteil vom 05.01.2016 darüber zu entscheiden, ob die Rechnung eines Gutachters (für den Unfallgeschädigten als Laien erkennbar) überhöht war oder nicht.

1. Wie ging der Rechtsstreit aus?
Die beklagte Haftpflichtversicherung verlor den Rechtsstreit und wurde zur Zahlung von 31,28 € verurteil.

2. Worüber stritten sich die Parteien?
Die beklagte Haftpflichtversicherung kürzte nach einem Unfall die Rechnung des beauftragten Gutachters um 31.28 Euro. Als Argument nannte die beklagte Haftpflichtversicherung, dass die Rechnung des Gutachters erkennbar überhöht sei, insbesondere einzelne Positionen.

3. Muss man als Laie die Rechnung eines Unfallgutachters prüfen? Wenn ja, muss man die einzelnen Positionen oder die Rechnung insgesamt berücksichtigen?
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kam zu dem Ergebnis, dass man als Laie keine Marktforschung betreiben und die Rechnung prüfen muss. Es kam auch zu dem Ergebnis, dass einzelne Rechnungspositionen nicht isoliert zu betrachten sind. Deshalb kann es auch keinen Unterschied machen, ob sich eine etwaige Überhöhung auf das Grundhonorar oder die Nebenkosten bezieht.

4. Muss man als Unfallgeschädigter immer einen Gutachter aus seiner unmittelbaren Nähe beauftragen?
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kam zu dem Ergebnis, dass man nicht einen Gutachter aus seiner unmittelbaren Nähe nehmen muss. Es stellte unter anderem fest, dass sin Geschädigter nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er ein knapp 20 km entfernt liegendes Gutachterbüro beauftragt.

5. Wo kann man das Urteil in vollständiger Form nachlesen?

Das Urteil kann hier nachgelesen werden.

6. Macht es einen Unterschied, ob ich meinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Gutachter abtrete oder nicht?
Die Antwort lautet NEIN, es macht keinen Unterschied. Auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Prüfbarkeit der Gutachterkosten nicht durch die Abtretung beeinflusst wird.

Fachanwaltsordnung

7. Gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zu den Gutachterkosten?
Ja, es gibt eine aktuelle Entscheidung vom 26.04.2016.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung festgestellt, dass der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der Nebenkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe heranziehe kann. Im Zuge dessen hat der Bundesgerichtshof auch nochmals bestätigt, dass die Nebenkosten wie Kilometergeld mit 1,05 € pro Kilometer, Fotokosten und Schreibkosten von 3,- Euro sowie Kopierkosten von 1,- Euro/Seite deutlich überhöht sind.

Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass es sich bei den Nebenkosten jeweils um Kosten des täglichen Lebens handelt, mit denen auch ein Laie im Alltag konfrontiert ist und deren Höhe er typischerweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann. Daher kann man auch als Laie erkennen, dass die berechneten Pauschalbeträge den tatsächlich erforderlichen Aufwand deutlich überschritten. Das Urteil kann man hier nachlesen.

Sachverständigenkosten

8. Kürzen Versicherung oft unberechtigt die Gutachterkosten ?

Leider ja. Ein Artikel darüber kann man hier nachlesen.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.