Raser ins Gefängnis?

Raser ins Gefängnis?

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil –mit Bewährungsstrafe–

für zwei Kölner Raser aufgehoben!

 

1.Urteil des Bundesgerichtshofs – Raser

Mit Urteil vom 06.07.2017 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln gegen zwei Raser (Autoraser) aufgehoben. Grund dafür war, dass im ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln die Strafe zur Bewährung ausgesetzt war.  Das bedeutet, dass der verurteilte Täter nicht ins Gefängnis muss und die Chance bekommt, sich für die Zeit der Strafe zu „bewähren“ (also sich nicht wiederholt strafbar zu verhalten).

2. Was war passiert?

Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten waren am 14.04.2015 abends zwei stark motorisierten Fahrzeugen (Motorleistungen 171 PS sowie 233 PS) auf dem Weg zu den Rheinterrassen in Köln-Deutz. Schätzungsweise 1200 bis 1500 Meter vor Erreichen des vereinbarten Ziels entschlossen sich die nicht alkoholisierten Angeklagten spontan zu einem „Rennen“. Sie wollten testen wer schneller ist und besser fahren kann. Sie fuhren viel schneller als erlaubt (ca. 95 k/mh in der Stadt) und hintereinander. Einer der beiden „Raser“ (der Vorausfahrende) verlor (während er von hinten bedrängt wurde) die Kontrolle über sein Auto und kam von der Fahrbahn ab. Dadurch erfasste er eine 19-Jährige Studentin. Sie befand sich zum Unfallzeitpunkt auf einem Radweg. Nach dem Unfall erlag sie ihren schweren Verletzungen. Gegen die Raser wurde ein Strafverfahren eröffnet und sie kamen vor Gericht.

 

3. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Köln
Die zuständigen Richter des Landgerichts Köln hatte die beiden Rase jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde den Rasern die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von drei Jahren und sechs Monaten angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.  Die Staatsanwaltschaft hatte  auch die vom Landgericht zugebilligte Aussetzung der Strafen zur Bewährung moniert. Der Tatvorwurf an sich (fahrlässige Tötung) und der Entzug der Fahrerlaubnis (sowie die Sperrzeit) wurden nicht angegriffen, so dass der Bundesgerichtshof darüber nicht zu entscheiden hatte. Die angeklagten Raser hatten ebenfalls Revision eingelegt.

4. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf!

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln am 06.07.2017 teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurück verwiesen. Die Revisionen der Angeklagten hat der BGH im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Richter am Bundesgerichtshof sind der Auffassung, dass die Aussetzung der Freiheitsstrafen zur Bewährung keinen Bestand haben darf. Zwar habe das Landgericht  Köln beiden Angeklagten rechtsfehlerfrei eine günstige Legalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) bescheinigt. Aber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Köln jedoch unberücksichtigt gelassen, dass nicht nur der Tod einer unbeteiligten Person fahrlässig herbeigeführt wurde, sondern auch mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten vorsätzlich begangen wurden. Diese Umstände wurden vom Landgericht Köln nicht genügend gewürdigt.

Der Bundesgerichtshof  führte unter anderem noch sinngemäß Folgendes aus:

Aufgrund der vom Landgericht Köln festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und an anderen Orten fehlte es bei der Bewährungsentscheidung zudem an einer ausreichenden Erörterung der Frage, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde.

 

Die Revision der Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen.

 

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

 

Überschwemmung – Hochwasser

Überschwemmung – Hochwasser

Überschwemmung und Hochwasser

Wann zahlt die Versicherung?

 

Aufgrund der aktuellen Wetterlage in Deutschland mit bis zu 120 l/qm Niederschlag ist bei Schäden durch Überschwemmung bzw. Hochwasser Folgendes zu beachten:

  1. Welche Versicherung haftet?

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Schäden durch Überschwemmung um eine Kaskoangelegenheit handelt. Kaskorecht ist reines Vertragsrecht. Um die Frage zu klären, ob ein Geschädigter Ansprüchen gegen seine Teilkaskoversicherung hat, muss man einen den abgeschlossenen Vertrag und die einschlägigen Vorschriften kennen.

Grundsätzlich kann man aber Folgendes festhalten:

Grundsätzlich muss die Teilkaskoversicherung bei Hochwasser und/oder Überschwemmung die finanziellen Folgen des Schadens übernehmen.

Nach A.2.2.3 AKB 2008 ist versichert die unmittelbare Einwirkung von (…) Überschwemmung auf das Fahrzeug. (…) Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalt Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Unmittelbarkeit ist nur dann gegeben, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Kraftfahrzeugschaden war (laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs). Eine Überschwemmung liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er weder vollständig versickert noch sonst geordnet auf natürlichem Weg abfließen kann, sondern sturzbachartig den Hang hinunterfließt.

 

  1. Was zahlt die Versicherung?

Die Teilkaskoversicherung zahlt die entweder die erforderlichen Reparaturkosten oder –wenn es sich um einen Totalschaden handelt- den Wiederbeschaffungswert. Etwas anderes kann gelten, wenn der Kaskovertrag des Kunden eine Neupreisentschädigung enthält. Ob ein Reparaturfall oder ein Totalschaden vorliegt, wird von einem Gutachter ermittelt, den die Kaskoversicherung beauftragt. Für den Versicherungskunden fällt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Gegenstände die sich im Auto befanden, aber nicht zum Auto gehören, werden nicht erstattet (zB. Laptop usw.).

  1. Wann muss die Versicherung nicht zahlen?

Kein Geld oder nur ein Teil des „Schadens“ bekommt der Kunde, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das bedeutet:

  1. Wenn der Kunde –trotz Kenntnis vom Hochwasser- in ein gefährdetes Gebiet gefahren ist oder sein Auto wissentlich in einem Gebiet abgestellt hat, welches Hochwasser gefährdet war, kann er auf seinem Schaden sitzen bleiben.
  2. Wenn der Wasserschaden am fahrenden Auto entstanden ist, z.B. weil der Fahrer des Fahrzeugs auf einer überfluteten Straße fuhr, sieht die Sachlage anders aus: Ein so entstandener Wasserschaden wird in der Regel von der Teilkaskoversicherung nicht bezahlt, das ist ein Fall für die Vollkasko! Vorausgesetzt, der Fahrer konnte die Überflutung nicht rechtzeitig sehen, sodass hier nicht die Klausel „grob fahrlässig“ geltend gemacht werden kann. Ansonsten kann man bei der Schadensregulierung durch die Vollkasko mit Kürzungen rechnen.

Es ist immer  eine Einzelfallüberprüfung geboten.

  1. Welches Verhalten ist nach einem Schadenseintritt richtig?

Als Geschädigter sollte man unverzüglich seine Kaskoversicherung über einen Hochwasserschaden informieren. Dazu sind die Kunden vertraglich verpflichtet. Sollte die Kaskoversicherung die Haftung ablehnen, sollte der Kunde unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen.

Dieser Artikel wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

 

Tankanzeige – was bedeutet der Pfeil?

Tankanzeige – was bedeutet der Pfeil?

Tankanzeige – was bedeutet dieser Pfeil ?

Das Auto – des Deutschen liebstes Kind.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass eine Person in Deutschland monatlich 95,00 € für den Pkw-Unterhalt (Benzin, Wartung, Reparatur ausgibt). Dies konnte man auch online in einem Focus-Bericht im Jahr 2014 nachlesen. Wer Interesse hat, muss hier klicken.

Viele haben ein Auto, aber nur wenige kennen alle Funktionen. Wer kennt das nicht, man möchte eine Birne wechseln oder sucht die Batterie und blättert dazu (gefühlt) stundenlang in der Bedienungsanleitung. Oder es leuchtet eine Anzeige auf und man weiß nicht zu 100% was man nun machen muss,

Viele Autofahrer bzw. Autobesitzer wissen nämlich nicht, was der Pfeil neben der Tankanzeige bzw. neben dem Tank-Symbol zu bedeuten hat!?

Hier die Lösung:

Dieser Pfeil zeigt, auf welcher Seite sich die Tanköffnung bzw. der Tankdeckel befindet. Ein Blick genügt und man ist im Bilde. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn man einen Mietwagen fährt. Dann erspart man sich später das Rangieren oder den Kraftakt mit dem Schlauch an der Zapfsäule.

Hier noch eine kleine Zusatzinformation:

Der Tankdeckel sitzt bei deutschen Autos meistens rechts, bei japanischen Autos jedoch links. Warum?

Das liegt daran, dass in Japan Linksverkehr herrscht.

 

Gute Fahrt!

 

Segway und Führerschein

Segway und Führerschein

Segway – Zu schnell fahren, zu oft falsch parken, Verkehrsstraftaten begehen, bei Rot über die Ampel fahren, betrunken Auto fahren – es gibt viele Möglichkeiten, seinen Führerschein zu verlieren. In der Praxis gibt es auch regelmäßig skurrile Fälle, die zum Schmunzeln, aber auch zum Nachdenken anregen.

Betrunken auf dem Segway – Was ist passiert?

Es kam zu einem Strafprozess wegen Trunkenheit im Verkehr. Dem folgten Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Grund: In den frühen Morgenstunden fuhr ein Mann mit mindestens 1,5 Promille auf einem Segway über den Gehweg. Dabei wusste er, dass er fahruntüchtig war. Vor dem Landgericht ist er gegen die Entscheidung erfolglos geblieben. Auch die Revision hat ihm zu keinem Erfolg verholfen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 19.12.2016 bestätigt, dass der Angeklagte zurecht verurteilt wurde.

Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder

Die strittige Frage war vor allem: Ist ein Segway ein Kraftfahrzeug? Der § 316 des Strafgesetzbuchs setzt zwar nicht voraus, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt. Auch Fahrräder sind erfasst, aber es gibt verschiedene Promillegrenzen. Für Fahrräder müssen mindestens 1,6 Promille bei einem Strafverfahren nachgewiesen sein, für motorisierte Fahrzeuge nur 1,1 Promille. Eine verbreitete Auffassung (die auch das Oberlandesgericht vertreten hat) setzt die bewusste Benutzung der Motorisierung des Fahrzeugs voraus. Weil ein Segway mit einem Elektromotor betrieben wird, fällt er auch darunter. Es ist davon auszugehen, dass sich Gerichte an diesen Grundsatz halten. Allerdings sollte man bei Trunkenheit nicht nur von motorisierten Fahrzeugen, sondern auch vom Fahrradfahren absehen. „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt“ – aber auch wer seinen Führerschein gerne behalten möchte.

Segway Führerschein

Wie ist die Rechtslage bis jetzt?

Grundsätzlich gilt folgendes: Wer sich als ungeeignet erweist, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu benutzen, dem kann die Behörde den Führerschein abnehmen. Das ist in § 3 des Straßenverkehrsgesetzes und in § 46 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Einfache Zweifel an der Eignung reichen nicht aus, um den Führerschein zu entziehen. Die Behörde muss konkrete Anhaltspunkte haben, die darauf hinweisen, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Dieses Sicherheitsrisiko muss laut Bundesverfassungsgericht

„deutlich über demjenigen liegen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist“. (Entscheidung vom 20.06.2002)

Beispiele für die Ungeeignetheit

Das Grundkonzept „Führerschein weg, wenn ein Sicherheitsrisiko vorliegt“ mag verständlich sein, allerdings lässt sich anhand von Beispielen sehr greifbar darstellen, was ungefähr davon erfasst ist:

  • Körperliche Mängel (schwaches Sehvermögen, Krankheiten die sicheres Fahren unmöglich machen, …)
  • Geistige Mängel (vor allem psychische Krankheiten wie Depressionen o.ä.)
  • Bewusste und wiederholte Nichtbeachtung von Vorschriften oder
  • Fahren unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss.

Was ist mit kleineren Verstößen – wie weit geht das?

Das geht teilweise sehr weit, auch wenn es sich der Wortwahl nicht unbedingt so anhört. Von einer Ungeeignetheit kann die Behörde zum Beispiel auch ausgehen, wenn der Fahrer jede Woche oder sogar mehrmals an einem Tag Verstöße begeht und Bußgelder kassiert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat zum Beispiel entschieden, dass jemand, der hartnäckig falsch parkt, den Führerschein deswegen verlieren kann. Für mehr Infos dazu haben wir hier schon einen Artikel angefertigt. „Falschparken“ – Das klingt nach den vorherigen Ausführungen seltsam, denn es wird ja laut Bundesverfassungsgericht ein Sicherheitsrisiko vorausgesetzt.

Führerschein

Warum ist die Fahrerlaubnis so wichtig?

Jeder, der in Deutschland Auto fahren möchte, braucht einen Führerschein, der hier gültig ist. Vielen ist aber nicht bewusst, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sogar eine Straftat ist. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe gibt es für Verstöße, Geldstrafen sind allerdings der Regelfall. Die Strafbarkeit gilt zwar nur für das Fahren auf deutschen Straßen, aber ausländische Regelungen sollten natürlich beachtet werden, wenn man sich dort befindet. Wenn man dort nämlich einen Strafzettel bekommt, kann es auch hier in Deutschland unangenehm werden, wie sich hier nachlesen lässt.

Fahrverbot bei einer Straftat

Bisher kann ein Fahrverbot als Nebenstrafe nach § 44 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs nur dann verhängt werden, wenn jemand wegen einer Straftat, die er

  • bei Führen eines Kraftfahrzeugs („beim Fahren“) oder
  • im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder
  • unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

begangen hat, verurteilt wurde. Außerdem kann das Gericht nach § 69 des Strafgesetzbuchs die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Schuldunfähigkeit zwar nicht auszuschließen ist (also keine Verurteilung erfolgt), aber sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist.

Aktuelle Entwicklungen der Politik

In der Politik wurde in letzter Zeit häufiger die Möglichkeit debattiert, ob für alle Straftaten die Möglichkeit des Fahrverbots eingeführt werden sollte. Der Grund: Wenn eine Haftstrafe nicht angemessen ist, aber eine Geldstrafe dem Straftäter nicht genug „weh tut“, sollte es andere Möglichkeiten geben. Der Entzug des Führerscheins schien da eine nahe gelegene Möglichkeit zu sein. Verbände und Gewerkschaften haben sich teils dagegen gewährt oder sind skeptisch, darunter auch ADAC und ACE.

Wird das umgesetzt? Was ist zu erwarten?

Das Thema ist schon seit 10 Jahren in der Diskussion, und es ist fraglich, ob jemals eine Umsetzung erfolgen wird. Bislang spricht einiges dagegen, dass es in absehbarer Zeit passiert. Für schon begangene Straftaten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, kann jedenfalls der Führerschein nicht entzogen werden. Denn im Strafrecht gilt immer folgendes: Eine Straftat kann nur dann nach einem Gesetz bestraft werden, wenn dieses Gesetz schon bei der Begehung der Tat galt. Strafrechtler sprechen vom so genannten Rückwirkungsverbot.

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Strafzettel aus dem Ausland

Strafzettel aus dem Ausland

Sollte man einen ausländischen Strafzettel ignorieren oder doch lieber bezahlen? In den letzten Jahren hat sich viel geändert, was Strafzettel und deren Vollstreckung in Europa angeht. Dieser Artikel enthält Wissenswertes zu Strafzetteln, und zur Vollstreckung von Forderungen in europäischen Staaten.

Strafzettel, gerichtliche Entscheidung, Vollstreckung – was heißt das eigentlich?

Strafzettel

Wer falsch parkt, zu schnell fährt oder andere Verstöße im Straßenverkehr begeht, erhält einen „Strafzettel“. In anderen Worten: eine Aufforderung von einer Behörde, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Es handelt sich dabei um eine Sanktion, die die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr sicherstellen soll.

Gerichtliche Entscheidung

Im gerichtlichen Verfahren kann beispielsweise das Handeln einer Behörde überprüft werden. Dabei werden verschiedene Rechtsfragen aufgeworfen: Hat jemand tatsächlich falsch geparkt? Hat eine Behörde unverhältnismäßig gehandelt? Ist der „Strafzettel“ rechtmäßig? Ist Verjährung eingetreten? Das Gericht kann dazu Feststellungen treffen. Am Ende des gerichtlichen Verfahrens gibt es eine Entscheidung. Das Gericht stellt damit etwa fest, was rechtmäßig ist, was unrechtmäßig ist, und was wer tun muss. In einer gerichtlichen Entscheidung kann jemand zum Beispiel zu einer Zahlung oder zur Herausgabe einer bestimmten Sache verurteilt werden.

Vollstreckung

Bei der Vollstreckung geht es nur noch um die Durchsetzung des Rechts. Konkret heißt das, dass Geld eingetrieben wird, wenn der Betroffene nicht zahlt. Voraussetzung dafür ist eine Entscheidung, die vollstreckt werden kann. In einfachen Worten: Eine Partei kann nach dem gerichtlichen Verfahren mit einem Urteil zum Gerichtsvollzieher gehen, und der treibt dann das Geld beim Schuldner ein.

Strafzettel aus dem Ausland

Was passiert mit ausländischen Strafzetteln in Deutschland?

Strafzettel sind Hoheitsakte. Das heißt, dass derjenige, der sie erlässt, mit staatlichen Befugnissen handelt. Staatliche Institutionen werden tätig, nämlich Behörden. Wichtig hierbei: Für Hoheitsakte wie Strafzettel gilt das Territorialitätsprinzip. Sie wirken eigentlich nur auf dem eigenen Staatsgebiet – das gilt also auch für Strafzettel. Ausländische Strafzettel können also nicht ohne weiteres auf deutschem Staatsgebiet Wirkung entfalten. Dasselbe gilt auch für Entscheidungen von ausländischen Gerichten. Gerichtliche Entscheidung eines anderen Staates entfalten in Deutschland keine Wirkung.

Heißt das, dass man nicht auf ausländische Strafzettel reagieren muss?

Strafzettel aus dem Ausland sollten auf keinen Fall vernachlässigt werden. Wer wieder in das Land einreist, riskiert, dort zur Kasse gebeten zu werden. Das kann zum Teil noch Jahre später passieren, denn im Ausland gelten zum Beispiel andere Vorschriften zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten. Aber auch derjenige, der es nicht vorhat, sollte sich vorsehen. Es gibt mehrere Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Diese können dazu führen, dass eine ausländische Entscheidung in Deutschland anerkannt wird. Außerdem gibt es auf europäischer Ebene Rechtsnormen zur Vollstreckung in anderen Mitgliedsstaaten.

Mit dem Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldbußen (EuGeldG) wurde in Deutschland schon 2010 ein Rahmenbeschluss des europäischen Rates umgesetzt. Ziel dessen ist laut Bundesministerium der Justiz die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen in der Europäischen Union. Demnach müssen Geldbußen, Geldstrafen und Verfahrenskosten unter bestimmten Bedingungen in Deutschland vollstreckt werden. Inzwischen haben fast alle Mitgliedsstaaten den Beschluss umgesetzt, die Handhabung ist aber unterschiedlich. Manche Staaten beharren darauf, dass jede Geldbuße vollstreckt wird, andere lassen kaum eine Geldbuße in anderen Staaten vollstrecken. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen, denn regelmäßig können sie ihre Bescheide in Deutschland durchsetzen lassen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Vollstreckung von Bußgeldern in Deutschland?

Das Bußgeld muss

  • höher als 70,- € sein (gilt nicht für Österreich!),
  • gegen den Betroffenen darf nicht wegen desselben Verstoßes schonmal eine Entscheidung ergangen sein,
  • wenn deutsches Recht anwendbar ist, darf die Tat danach nicht verjährt sein,
  • der Betroffene darf nicht strafunmündig sein oder Immunität genießen,
  • außerdem muss er über Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten belehrt werden.

Praktisch gibt es kaum ein Bußgeld im europäischen Ausland, das weniger als 70,- € beträgt. Allerdings können europäische Bußgeldbescheide wie deutsche Bußgeldbescheide Fehler enthalten. Werden die Fehler erkannt, kann man dagegen erfolgreich vorgehen. Insbesondere bei sehr hohen Bußgeldern, die in manchen Ländern drohen, kann das sehr sinnvoll sein. Ob eine Maßnahme getroffen werden sollte, und welche, ist am besten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erörtern.

ausländischer Strafzettel

Zivilrechtliche Forderungen

Nicht nur ausländische Strafzettel können in Deutschland vollstreckt werden.

Neben dem EuGeldG gibt es auch Regelungen für zivilrechtliche Forderungen. Darunter fallen zum Beispiel Parkgebühren von einem Privatparkplatz, oder von einem öffentlichen Parkplatz, der privatrechtlich verwaltet wird. Außerdem gibt es Regelungen für unbestrittene Forderungen im Allgemeinen.

Die Vollstreckung solcher Forderungen richtet sich nach

  • der europäischen „Brüssel 1a- Verordnung“ (auch „EuGVVO“) für zivilrechtliche Forderungen
  • der europäischen Vollstreckungstitelverordnung (auch „EuVTVO“)

Vollstreckung in Zivilverfahren

Für die Vollstreckung von Zivilverfahren wird das Urteil eines Gerichts vorausgesetzt. Für Schweden und Ungarn gelten andere Vorschriften, dort können laut Artikel 3 der „Brüssel 1a-Verordnung“ auch Notare oder bestimmte Behörden vollstreckbare Entscheidungen erlassen.

Allerdings gibt es Regelungslücken. In Kroatien werden zum Beispiel Vollstreckungsbefehle durch Notare ausgestellt. In einer Entscheidung vom 9. März 2017 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass kroatische Notare keine „Gerichte“ im Sinne der Verordnung sind. Der Betroffene war demnach wohl erstmal erleichtert, denn der Bußgeldbescheid konnte vorerst nicht vollstreckt werden.

Unbestrittene Forderungen

Die EuVTVO regelt die Vollstreckung von unbestrittenen, zivilrechtlichen Forderungen auf europäischer Ebene.

Forderungen können demnach vollstreckt werden, wenn sie

  • zivilrechtlicher oder handelsrechtlicher Natur sind (keine Strafzettel!) und
  • im Gerichtlichen Verfahren nicht bestritten wurden
  • oder die Schuld in einer Urkunde explizit anerkannt wurde

In einer weiteren Entscheidung vom 9. März hat der Europäische Gerichtshof auch klargestellt, dass in außergerichtlichen Verfahren (etwa bei Vollstreckungsbefehlen durch Notare) unbestrittene Forderungen nur dann vollstreckt werden können, wenn in einer glaubhaften Urkunde die Schuld anerkannt wurde. Legt also ein Notar eine Urkunde vor, in der nicht ausdrücklich die Forderung anerkannt wurde, wird sie nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt. Das heißt, dass in Deutschland danach nicht vollstreckt werden kann.

Welches Verhalten ist richtig?

Natürlich ist es wichtig, sich vor der Einreise mit den Vorschriften des Landes vertraut zu machen, insbesondere was den Straßenverkehr angeht. Allerdings kann es trotz aller Vorsicht – auch unberechtigterweise – dazu kommen, dass ein Bußgeld ausgesprochen wird. Es bleiben demnach zwei Möglichkeiten. Entweder, man verschmerzt das Bußgeld und zahlt, oder man geht dagegen vor. Es zu ignorieren, ist riskant. Wenn schnell gezahlt wird, werden von ausländischen Behörden oft Rabatte gewährt. Gegen Bußgelder und andere Forderungen vorzugehen, ist ohne einen spezialisierten Rechtanwalt kaum möglich. In diesen Fällen sind oft Rechtsfragen zu klären, die viel Fachwissen erfordern. Häufig muss man sich mit ausländischen und europäischen Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen auseinandersetzen, und sich zudem im deutschen Recht bestens auskennen. Tritt man allein vor Gericht, kann es sein, dass man aus rein prozessualen Gründen das Verfahren verliert, was jeder Rechtskundige hätte verhindern können.

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

DEKRA – Stundenverrechnungssätze

DEKRA – Stundenverrechnungssätze

Unfall – DEKRA Stundenverrechnungssätze

nicht für ein Unfallgutachten geeignet !!!

 

DEKRA-Stundenverrechnungssätze –  In diesem Artikel geht es um die richtige Bewertung eines Unfallschadens nach einem Unfall. Dieser Text richtet sich in erster Linie an ALLE Gutachter bzw. Sachverständigen. Dieser Artikel ist aber auch für jeden Autofahrer bzw. Unfallgeschädigten interessant, weil man erfährt, wann ein Unfallgutachten richtig ist und wann nicht.

1. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat man gegen den Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch.

Damit man aber seinen Sachschaden am Fahrzeug überhaupt beziffern kann, muss man die konkrete Höhe wissen bzw. in Erfahrung bringen. Daher ist es richtig und wichtig, einen (freien und unabhängigen) Gutachter bzw. Sachverständigen zu beauftragen. 

Man unterschreibt dem Gutachter einen Auftrag und gleichzeitig eine Abtretung. Der Gutachter beginnt dann mit seiner Arbeit, macht Fotos und kalkuliert den unfallbedingten Schaden. Im Rahmen seiner Kalkulation muss er auch die notwendigen Reparaturkosten kalkulieren und dabei die sogenannten Stundenverrechnungssätze berücksichtigen. Was Stundenverrechnungssätze sind bzw. bedeuten, kann man hier nachlesen.

Es versteht sich von selbst, dass der Unfallgeschädigte glücklich ist, wenn er mehr erhält. Die Gegenseite hat immer ein Interesse daran, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

2. Die DEKRA ist eine große Expertenorganisation und arbeitet auch eng mit Versicherungen zusammen.  Die DEKRA bietet einen speziellen Service an.

Bitte klicken Sie hier, um mehr zu erfahren. Auf der Seite steht wörtlich:

Hier können Sie sich über die aktuell gültigen DEKRA Reparatur Stundensätze in Ihrer Region informieren.

Man kann dann auf der Seite der DEKRA eine Postleitzahl eingeben und erhält anschließend einen sogenannten Durchschnittswert in der jeweiligen Region.

DEKRA Stundenverrechnungssätze

3. Wir haben Umut Schleyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Dozent für Unfallregulierung aus Berlin zu diesem Thema befragt. Er hat uns dazu folgende Antwort gegeben:

Der beauftragte Gutachter hat die voraussichtlichen Reparaturkosten zu kalkulieren, indem er die notwendigen Arbeitsschritte aufführt und aufschlüsselt. Darüber hinaus muss er seine Kalkulationsgrundlage benennen, also auch die Stundenverrechnungssätze. 

Welche Stundenverrechnungssätze sollte der Gutachter grundsätzlich berücksichtigen?

Grundsätzlich sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berücksichtigen, völlig unabhängig vom Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs. Dies hat der Bundesgerichtshof sowohl in seinem Porsche-Urteil als auch in seinem sog. VW-Urteil bekräftigt.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, es gibt auch Ausnahmen. Wenn der Unfallgeschädigte das Fahrzeug bei einer bestimmten Werkstatt reparieren möchte, dann sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze der später ausführenden Werkstatt bei seiner Kalkulation berücksichtigen.

DEKRA Stundenverrechnungssätze

Ist es falsch die DEKRA Stundenverrechnungssätze im Unfallgutachten zu verwenden?

JA, aus meiner Sicht ist das falsch. Dies hat zwei Gründe:

  1. Zum einen hat der Bundesgerichtshof in seinem Porsche-Urteil im Jahr 2003 (!) bereits ausdrücklich festgestellt:

„Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.“

2. Zum anderen geht aus der Kalkulation eben kein konkreter Schaden hervor, allenfalls ein abstrakter Wert.

Infolgedessen ist die Kalkulation mit den abstrakten Mittelwerten einer Region (Postleitzahl) wie es die DEKRA auf ihrer Seite anbietet, keine taugliche Kalkulationsgrundlage für ein Unfallgutachten.

Gibt es (noch) viele Gutachter die diese DEKRA Stundenverrechnungssätze in ihren Gutachten verwenden?

Soweit ich das beurteilen kann, leider ja. Wir bearbeiten eine Vielzahl von Unfällen und bekommen immer wieder Gutachten von uns unbekannten Gutachtern. Wir weisen die Gutachter nach Durchsicht des Gutachtens sofort darauf hin, dass die Kalkulation mit abstrakten Mittelwerten eine Region keine taugliche Kalkulationsgrundlage ist.

Was machen die Haftpflichtversicherung (dagegen)?

Die freuen sich und sparen viel Geld. Denn die DEKRA Stundenverrechnungssätze sind viel niedriger, als die einer markengebundenen Fachwerkstatt. Der Unfallgeschädigte –der fiktiv abrechnet– verliert viel Geld, ohne es zu wissen. 

 Warum werden diese abstrakten Mittelwerte von Gutachtern (immer noch) benutzt?

Dies wird sicherlich mehrere Gründe haben. Zum einen wird es wohl die Bequemlichkeit sein. Zum anderen die Unwissenheit. Es gibt keine spezielle, gesetzliche Regelung für Unfallgutachter. Auch viele meiner Kollegen wissen nicht, dass solch eine Kalkulation unbrauchbar ist (jedenfalls vor Gericht). Manchmal kommen Gutachter auf uns zu, die seit 10 oder 20 Jahren am Markt tätig und erfolgreich sind. Die sind anfangs -nach unserem Hinweis- sehr ungläubig, ganz nach dem Motto „das war schon immer so“. Da müssen wir gegen viele Widerstände ankämpfen. Hinzu kommt, dass sich im Verkehrsrecht viele Anwälte „tummeln“ die glauben, dass sie nebenbei ein bisschen Geld verdienen und die materielle Rechtslage aus dem Ärmel schütteln können. Die holen sie dann bei Gericht oftmals eine „blutige Nase„. Der Unfallgeschädigte hat dann oft den „Schwarzen Peter„. Schließlich sind die Versicherungen daran interessiert, dass die Schäden niedrig ausfallen. Sie machen viel Druck, kürzen oft und viele (auch Gutachter) geben irgendwann nach und werden weich, „rechtliche Erziehung“ nennt man sowas.

Was ist Ihre Empfehlung?

Man sollte nach einem unverschuldeten Unfall sofort einen Gutachter seiner Wahl und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Es macht keinen Sinn einen Fachanwalt für Arbeits- oder Familienrecht mit verkehrsrechtlichen Problemen zu beauftragen. Man kauft seine Brötchen schließlich auch nicht beim Friseur.

DEKRA Stundenverrechnungssätze

Hier kann man nachlesen, wie ein Unfallgeschädigter in zwei Instanzen für seine Reparaturkosten kämpfen musste. Schließlich hat er in beiden Instanzen gegen die Allianz (und eine unberechtigten Kürzung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt) gewonnen. 

Hier kann man das Porsche-Urteil nachlesen.

Hier kann man das VW-Urteil nachlesen.

 

Was gibt es noch zu beachten?

Es ist noch abschließend zu sagen, dass diese Rechtsfrage jedoch noch nicht endgültig beantwortet ist. Das Landgericht Düsseldorf hat eine vertritt eine andere Rechtsauffassung und hat mit Urteil vom 13.01.2017 klar gestellt, dass die  fiktiven Reparaturkosten mit den mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen möglich ist und die gegnerische Versicherung diese nicht kürzen darf.

Es bleibt daher abzuwarten, was der Bundesgerichtshof dazu sagt.