1. Erklärung des Begriffs AKB-Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung
Als AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) bezeichnet man die allgemeinen Bedingungen, die zum Vertragsbestandteil werden, wenn man einen Vertrag mit einer Kfz-Versicherung schließt. Dabei gibt es verschiedene Vertragsarten, wie unter anderem Haftpflicht-, Teilkasko– und Vollkaskovertrag.

Aus den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung ergeben sich alle Rechte und Pflichten der Parteien, also des Versicherungsnehmers und der Haftpflichtversicherung.

Der Begriff Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung ist nicht gesetzlich definiert. Bei AKB – Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung handelt es sich um unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV, Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin in der Fassung der Bekanntgabe vom 17.03.2010. Der GDV teilt in seinen Musterbedingungen mit, dass „Die Verwendung ist rein fakultativ. Sie haben die Möglichkeit, abweichende Klauseln zu verwenden.“

Das Inhaltsverzeichnis der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung – Stand 2008 gliedert sich wie folgt:

„Inhaltsverzeichnis
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? 6
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 6
A.1.1 Was ist versichert? 6
A.1.2 Wer ist versichert? 6
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 7
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 7
A.1.5 Was ist nicht versichert? 7
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 8
A.2.1 Was ist versichert? 8
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 9
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 10
A.2.4 Wer ist versichert? 10
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 10
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 11
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 11
A.2.8 Sachverständigenkosten 12
A.2.9 Mehrwertsteuer 12
A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 12
A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? 12
A.2.12 Selbstbeteiligung 12
A.2.13 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile 12
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 13
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 13
A.2.16 Was ist nicht versichert? 13
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 13
A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 14
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 14
A.3.1 Was ist versichert? 14
A.3.2 Wer ist versichert? 14
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 14
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 14
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 15
A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise 15
A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 16
A.3.9 Was ist nicht versichert? 17
A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 17
A.3.11 Verpflichtung Dritter 17
A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden 17
A.4.1 Was ist versichert? 17
A.4.2 Wer ist versichert? 18
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 18
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? 18
A.4.5 Leistung bei Invalidität 19
A.4.6 Leistung bei Tod 19
A.4.7 Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld 20
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen? 20
A.4.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 20
A.4.10 Was ist nicht versichert? 21
B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz 22
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 22
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 22
C Beitragszahlung 23
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 23
C.2 Zahlung des Folgebeitrags 23
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 24
C.4 Zahlungsperiode 24
C.5 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung 24
D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 24
D.1 Bei allen Versicherungsarten 24
D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 24
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 25
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 25
E.1 Bei allen Versicherungsarten 25
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 26
E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 26
E.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief 26
E.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung 27
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 27
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen 28
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall 28
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 28
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen? 29
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen? 30
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 31
G.5 Form und Zugang der Kündigung 31
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 31
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? 31
G.8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 32
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 32
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 32
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? 32
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 33
I Schadenfreiheitsrabatt-System 33
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 33
I.2 Ersteinstufung 33
I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 33
I.2.2 Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse ½ oder SF-Klasse 2 33
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung 34
I.2.4 Führerscheinsonderregelung 34
I.2.5 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse 34
I.3 Jährliche Neueinstufung 34
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung 34
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 34
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 34
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen [2], ½, S, 0 oder M 34
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 35
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? 35
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 35
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 35
I.5 Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden können 35
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 36
I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? 36
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 36
I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? 37
I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang 37
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs 37
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 38
J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen 38
J.1 Typklasse 38
J.2 Regionalklasse 38
J.3 Tarifänderung 38
J.4 Kündigungsrecht 38
J.5 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haftpflichtversicherung 39
J.6 Änderung des SF-Klassen-Systems 39
[J.6 xx Änderung der Tarifstruktur] 39
K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands 39
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 39
K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 39
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels 39
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung 40
K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs 40
L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände 41
L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 41
L.2 Gerichtsstände 41
M
N Bedingungsänderung 42
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 42
1 Pkw 42
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 42
1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw 42
2 Krafträder 42
2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 42
2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern 42
3 Leichtkrafträder 43
3.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 43
3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Leichtkrafträdern 43
4 Taxen und Mietwagen 43
4.1 Einstufung von Taxen und Mietwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 43
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Taxen und Mietwagen 43
5 Campingfahrzeuge (Wohnmobile) 43
5.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 43
5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) 43
6 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche), Krankenwagen, Leichenwagen, Busse (nur
Kfz-Haftpflicht), Abschleppwagen (nur Kfz-Haftpflicht) und Stapler (nur Kfz-Haftpflicht) 43
6.1 Einstufung von Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche), Krankenwagen,
Leichenwagen, Busse (nur Kfz-Haftpflicht), Abschleppwagen (nur Kfz-Haftpflicht) und Stapler (nur Kfz-Haftpflicht) in
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 43
6.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche),
Krankenwagen, Leichenwagen, Busse, Abschleppwagen und Stapler 44
[Anhang 2: Merkmale zur Beitragsberechnung] 44
1 Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung bei Pkw 44
1.1 Abstellort 44
1.2 Jährliche Fahrleistung 44
1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung 44
2 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Krafträdern 44
3 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Lkw, Zugmaschinen, Bussen, Anhängern 45
[Anhang 3: Tabellen zu den Typklassen] 45
1 Kfz-Haftpflichtversicherung: 45
2 Vollkaskoversicherung: 45
3 Teilkaskoversicherung: 45
[Anhang 4: Tabellen zu den Regionalklassen] 45
Es gelten folgende Regionalklassen: 45
1 Für Pkw 45
1.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung: 45
1.2 In der Vollkaskoversicherung: 45
1.3 In der Teilkaskoversicherung: 45
2 Für Krafträder 46
2.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung: 46
2.2 In der Teilkaskoversicherung: 46
3 Für Lieferwagen 46
3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung: 46
3.2 In der Vollkaskoversicherung: 46
3.3 In der Teilkaskoversicherung: 46
4 Für landwirtschaftliche Zugmaschinen 46
4.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung: 46
4.2 In der Teilkaskoversicherung: 46
[Anhang 5: Berufsgruppen (Tarifgruppen)] 46
1 Berufsgruppe A 46
2 Berufsgruppe B 47
3 Berufsgruppe D 47
[Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen] 48
1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 48
2 Leichtkrafträder 48
3 < – entfällt – > 48
4 Krafträder 48
5 Pkw 48
6 Mietwagen 48
7 Taxen 48
8 Selbstfahrvermietfahrzeuge 48
9 Leasingfahrzeuge 48
10 Kraftomnibusse 49
11 Campingfahrzeuge 49
12 Werkverkehr 49
13 Gewerblicher Güterverkehr 49
14 Umzugsverkehr 49
15 Wechselaufbauten 49
16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 49
17 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 49
18 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 49
19 Milchtankwagen 49
20 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 49
21 Lieferwagen 49
22 Lkw 50
23 Zugmaschinen 50

2. Tricks der Versicherung zum Thema AKB
Bei der Unfallregulierung spielen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) normalerweise keine Rolle. Beim Unfallschaden liegt ein sogenannter Haftpflichtfall vor. Es geht also um gesetzliche Ansprüche. Kaskorecht ist Vertragsrecht. Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind aber Grundlage eines Vertrages, also kommen sie grundsätzlich nur bei vertraglichen Ansprüchen zum Tragen.

3. Tipps zum Thema AKB
Beachten Sie, dass dem Unfallgeschädigten gesetzliche Schadenersatzansprüche zustehen. Seine Ansprüche ergeben sich somit aus dem Gesetz. Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung haben an dieser Stelle nichts verloren. Lassen Sie sich also nicht aufs Glatteis führen. Bei der Unfallregulierung sollte man sich daher nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung verweisen lassen.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.