Erklärung des Begriffs Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist ein „muss“. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, kann sich strafbar machen, vgl. § 6 Pflichtversicherungsgesetzt. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und darüber hinaus Vandalismusschäden sowie selbstverschuldete Unfallschäden. Betriebsschäden sind nicht versichert.

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Umfang der Vollkaskoversicherung

Wann greift die Versicherung?

Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Wie bei der Teilkaskoversicherung sind folgende Ereignisse abgedeckt:

  • Beschädigung,
  • Zerstörung,
  • Totalschaden und
  • Verlust des Fahrzeugs (zum Beispiel durch Diebstahl).

Daneben sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, die durch Unfälle, mutwillige oder böswillige Handlungen (Vandalismus) am Fahrzeug entstehen.

Wann greift die Versicherung nicht?

Regelmäßig sind nicht versichert (Betriebsschäden):

  • Schäden, die durch einen Bremsvorgang entstehen,
  • Schäden, die durch oder falsche Bedienung, falsche Betankung oder verrutschende Ladung entstehen,
  • Schäden, die durch Überbeanspruchung, Materialermüdung oder Abnutzung haben,
  • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger und
  • Verwindungsschäden.

Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus – Zum Beispiel das Zerkratzen mit Schlüsseln, das Zerstechen der Reifen, das Zerschlagen der Scheiben etc.) sind nicht versichert, wenn der Schädiger in irgendeiner Weise zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt ist.

Was zahlt der Versicherer im Kaskofall?

Die Höhe der Summe, die der Versicherer auszahlt, hängt in erster Linie vom Vertrag ab. Kaskorecht ist Vertragsrecht. Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag. Maßgeblich ist auch, wie hoch der eingetretene Schaden ist. Ersetzt wird nämlich der Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswert. Davon abgezogen wird gegebenenfalls der Restwert des Fahrzeugs. Bei neueren Fahrzeugen gibt es unter bestimmten Umständen eine Neupreisentschädigung. Wenn das Auto also erst vor ein paar Monaten die Erstzulassung erhalten hat, wird in der Regel statt des Wiederbeschaffungswerts je nach Vertrag der Neupreis gezahlt.

Inwieweit sind Unfälle abgedeckt?

Die Vollkaskoversicherung greift anders als die Teilkaskoversicherung grundsätzlich auch bei Unfällen. Sie greift sogar bei selbst verschuldeten Unfällen. Allerdings deckt sie nur die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Schäden, die der Unfallgegner erleidet, muss der Fahrer mit seiner Haftpflichtversicherung tragen.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Bei vorsätzlicher Herbeiführung oder Vortäuschen eines Versicherungsfalls muss der Versicherer von vornherein nicht zahlen. Das ergibt sich sowohl aus § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), als auch aus § 276 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wer bewusst einen Kaskofall herbeiführt, um die Versicherungssumme zu erlangen, begeht daneben auch eine Straftat, nämlich den Versicherungsmissbrauch nach § 265 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Fahrlässigkeit

Schäden am Fahrzeug durch fahrlässig verursachte Unfälle sind eigentlich komplett durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings ist oft in Versicherungsverträgen die Einrede grober Fahrlässigkeit enthalten. Die Verträge, die diese Einrede enthalten, sind zwar in der Regel für den Versicherungsnehmer günstiger, die Prämie ist dementsprechend niedriger. Der Versicherungsnehmer geht damit aber das Risiko ein, dass die Versicherung nicht zahlt, mit dem Argument, er habe grob fahrlässig gehandelt. Zwar muss die Versicherung die grobe Fahrlässigkeit nachweisen, aber einige Versicherer warten, bis sie Post vom Anwalt bekommen, da sie ansonsten kaum etwas zu befürchten haben. „Grobe Fahrlässigkeit“ heißt vereinfach gesagt, dass der Fahrer einen so groben Fehler begeht, dass er offensichtlich ist und sich jedem aufdrängt. Nun wird sich jeder vermutlich denken, dass ihm selbst nie so ein Fehler passieren wird. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist aber ziemlich lang und enthält viele Vorschriften, die ohne großes Nachdenken verletzt werden – häufig sind Verstöße dagegen grob fahrlässig.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Im Vergleich zur Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung relativ teuer. Sie lohnt sich vor allem bei teureren Fahrzeugen und Neuwagen.

Das Kaskorecht ist vor allem Vertragsrecht, was bedeutet, dass viele Bedingungen vertraglich festgelegt werden. Weil sich Autoversicherungen einen harten Wettbewerb liefern, haben sich viele unterschiedliche Tarife und Modelle ergeben. Man kann häufig den Schutz, den der Versicherer anbietet, erweitern oder einschränken. Je mehr die Versicherung abdeckt, desto teurer ist sie. Beispiele für eine Erweiterung wäre zum Beispiel das Abdecken von Marderschäden, Wild- und sonstigen Tierschäden. Die Prämie lässt sich dagegen reduzieren, in dem man zum Beispiel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei, im Kaskofall einen bestimmten Betrag selbst zu übernehmen, zahlt dafür aber weniger Prämie.

Schadenfreiheitsklassen

Anders als bei Teilkaskoversicherungen gibt es für Vollkaskoversicherungen auch Schadenfreiheitsklassen. Je nach Dauer der Unfallfreiheit kann die Versicherung für den Versicherungsnehmer billiger oder teurer sein. Wie bei einer Haftpflichtversicherung wird unfallfreies Fahren belohnt. Fahranfänger und Versicherte, die Unfälle verursacht haben, müssen höhere Prämien zahlen. Wie das kalkuliert wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, der Beitragssatz ist aber ähnlich hoch.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin