Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein.
  2. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr bei einer Tötung).
  3. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben.

Eine Straftat kann man auch durch Unterlassen einer gebotenen Handlung begehen (z.B. Unterlassene Hilfeleistung §323 c StGB).
Die Straftaten werden nach der Schwere der für sie angedrohten Strafen eingeteilt in Verbrechen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) und Vergehen (§12 StGB).

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.