von Redaktion | 3. Mai 2017 | Gutachter, Lexikon, News, Urteile
Allianz verliert vor Gericht –
Kürzungen mit System –
Stundenverrechnungssätze
Die Allianz hat nicht immer Recht. In diesem Artikel zeigen wir, dass viele Haftpflichtversicherungen systematisch die berechtigten Ansprüche von Geschädigten unberechtigt kürzen. Die meisten gehen gegen diese (unberechtigten) Kürzungen leider nicht vor. Das lohnt sich für die Versicherungen, denn sie sparen wohl mehrere hundert Millionen Euro jährlich. In diesem Beispiel geht es um Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers war die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft. Auch die Allianz kürzt oft systematisch Ansprüche der Unfallgeschädigten nach einem Unfall. Dieser Text wurde von Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt. Er ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

1. Probleme nach einem Unfall
Wir haben bereits darüber berichtet, dass der Großteil der Haftpflichtversicherungen die Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzt. Wir hatten sowohl über die Praktiken der HUK als auch über die Kürzungen den HDI berichtet. Aber auch die DEVK war schon dabei.
2. Unfallregulierung
Dabei ist der Grundsatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eigentlich relativ klar; der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie ohne Unfall. Alle unfallbedingten Kosten sind ihm zu erstatten. Leider halten sich viele Versicherungen nicht daran, sondern versuchen mit aller Macht die Schadenersatzansprüche zu kürzen. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter unter anderem einen Anspruch auf Erstattung der folgenden Kosten hat;
Reparaturkosten brutto, wenn man konkret abrechnet,
Reparaturkosten netto, wenn man auf fiktiv abrechnet,
Gutachterkosten,
Mietwagenkosten,
Nutzungsausfall,
Rechtsanwaltskosten,
Abschleppkosten,
UPE-Aufschläge,
Verbringungskosten,
Merkantiler-Minderwert und
Schmerzensgeld.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt nur einen Auszug dar.
3. Was ist hier passiert?
a. Frau L. wurde am 15.04.2015 (!) unverschuldet in einem Unfall verwickelt. Die Haftung der Gegenseite (Unfallgegner sowie der Allianz) war außer Streit. Frau L. beauftragte einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens sowie Rechtsanwalt Umut Schleyer mit der Unfallregulierung. Daraufhin ging ein entsprechendes Schreiben mit Zahlungsaufforderung an die Allianz-Versicherungs AG raus.
b. Bereits mit Schreiben vom 08.06.2015 teilte die Allianz mit, dass man nur einen Teilbetrag erstatten könne. Sie kürzte die kalkulierten Reparaturkosten zunächst um 594,33 €, die Gutachterkosten um 207,66 € und die Anwaltskosten um 78,90. Als Begründung für die Kürzung der Stundenverrechnungssätze bezog man sich auf einen sogenannten Prüfbericht. Dass solche Prüfberichte regelmäßig vor Gericht „wertlos“ sind, hatten wir bereits berichtet und kann hier nachgelesen werden. Die Kürzungen der Gutachter- und Anwaltskosten wurden nicht begründet.
Das Antwortschreiben sowie den Prüfbericht kann man hier nachlesen.
c. Dieser Abrechnung wurde widersprochen, aber die Gegenseite blieb hartnäckig.

d. Daraufhin erhob Rechtsanwalt Umut Schleyer im Auftrag seiner Mandantin eine entsprechende Zahlungsklage vor dem Amtsgericht Mitte. Auch nach Zustellung der Klage blieb die Gegenseite hartnäckig und zahlte keinen Cent.
e. Aber auch vor dem Amtsgericht Mitte blieb die Allianz hart. Trotzdem verlor sie den Rechtsstreit und musste die gesamten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Amtsgericht Mitte stellte fest, dass die Beklagten nicht berechtigt war, die kalkulierten Stundenverrechnungssätze, die Gutachterkosten und die Rechtsanwaltskosten zu kürzen. Dieses Urteil kann man hier nachlesen.
f. Wer nun glaubt, dass die Allianz das Urteil des Amtsgerichts Mitte akzeptierte und der Unfallgeschädigten den Restbetrag bezahlte, der irrt. Stattdessen legte die Gegenseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte Berufung ein. Man mag es kaum glauben wie hartnäckig Versicherungen sein können.
g. Aber auch vor dem Landgericht Berlin zog die Allianz den „Kürzeren“. Das Landgericht Berlin teilte durch einen Beschluss vom 7. März 2017 mit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Hinweisbeschluss kann hier nachgelesen werden.
h. Erst auf diesen Hinweis des Landgerichts Berlin (und ohne jede Aussicht auf Erfolg) nahm die Allianz ihre Berufung zurück, verlor den Rechtsstreit endgültig und musste alle Kosten tragen. Dies kann hier nachgelesen werden.
4. Fazit
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass viele Versicherungen die berechtigten Schadenersatzansprüche von Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen. Trotzdem gehen viele Unfallgeschädigte nicht sofort zu einem Anwalt. Auch die von einem (klugen) Gutachter kalkulierten Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt dürfen nicht ohne weiteres gekürzt werden. Alles zum Thema Stundenverrechnungssätze kann man hier nachlesen. Trotzdem fallen viele Unfallgeschädigte auf die Kürzungen und Tricks der Versicherung rein.
Leider gibt es auch viele Gutachter, die die Unfallgeschädigten nicht klar und deutlich auf dieses Risiko hinweisen.
Jeder kluge und erfahrene Gutachter wird dafür Sorge tragen, dass sein Kunde rechtlich umfassend und gut beraten wird. Wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt, sollte man als Unfallgeschädigter nach einem Unfall sofort einen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen und nicht alles glauben was die Allianz schreibt.
Weitere Rechtsfragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten.
von Redaktion | 18. Apr. 2017 | News
Der Bayerische-Blitzmarathon – Beginn am 19.4.2017 um 6.00 Uhr
1. Es ist wieder soweit. Der fünfte Bayerische-Blitzmarathon beginnt am 19.4.2017 um 6.00 Uhr morgens. Offiziell wird der Bayerische Blitzmarathon mit der Verkehrssicherheit begründet. Böse Zungen behaupten, man möchte die Kasse im Regierungsbezirk Oberbayern aufbessern. Viele Autofahrer ärgern sich natürlich über diese Aktion. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, begrüßen diese „Extra-Kontrolle“. Natürlich ist es schwer, es jedem Recht zu machen und allen Interessen gerecht zu werden. Solche Blitzermarathons finden auch in anderen Bundesländern regelmäßig statt.
2. Die Liste mit den Messstellen im Regierungsbezirk Oberbayern kann hier nachgelesen werden.
3. Für alle Autofahrer im Regierungsbezirk Oberbayern heißt es daher, wie immer, vorsichtig und vorschriftsmäßig zu fahren.
4. Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie unseren Bußgeldrechner benutzen und alles Wichtige erfahren. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot droht.
Hier geht es zum Bußgeldrechner!
5. Alles Wissenswerte zum Thema Bußgeld kann man hier nachlesen.

Bayerische-Blitzmarathon
6. Warum Sie keine Blitzer-App benutzen sollten, erfahren Sie hier. Dieser Artikel soll Autofahrer dafür sensibilisieren, warum nicht alles legal ist, was man im Internet problemlos erwerben kann. Was viele nicht wissen ist, man kann zwar bestimmte Produkte legal erwerben, aber die Benutzung kann strafbar sein. Das gilt selbst dann, wenn man sich eine App auf sein Handy lädt. Dies wurde unter anderem vom Oberlandesgericht Celle bestätigt und kann unter dem oben genannten Artikel nachgelesen werden.
Wir wünschen allen Autofahrern eine sichere Fahrt!
7. Für alle Rechtsfragen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Umut Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin.
von Redaktion | 18. Apr. 2017 | Gutachter, News
Gutachterrechnung – Unfall- HUK-Coburg
1. Wir hatten bereits in diversen Artikeln darüber berichtet, dass die HUK-Coburg oftmals unberechtigt Schadenspositionen kürzt –siehe hier– oder es auf eine Klage ankommen lässt und erst dann bezahlt – siehe hier-. Wir bezeichnen die Huk-Coburg daher als „harte Nuss“.
2. In dem vorliegenden Fall war es so, dass ein Unfallgeschädigter einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragt hatte. Der Gutachter hatte anschließend ein Gutachten erstellt und eine Gutachterrechnung geschrieben.
3. Wie so oft hatte die HUK-Coburg auch in diesem Fall die Rechnung des Gutachters grundlos gekürzt. In diesem Fall ging es um 79,29 €. Im Auftrag des Gutachters hat Rechtsanwalt Umut Schleyer (und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin) die HUK-Coburg angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Die HUK-Coburg hat die Bezahlung der Gutachterrechnung und Rechtsanwaltskosten grundlos verweigert.
4. Daraufhin hat der Unfallgutachter seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. Anschließend hat sein Anwalt eine entsprechende Klage beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingereicht. Vorsorglich wurde die HUK-Coburg nochmals aufgefordert -unter Hinweis auf die Klage- die Gutachterkosten sowie die Anwaltskosten zu bezahlen.
Die HUK-Coburg blieb ihrer Linie treu und zahlte nicht. Daher rührt auch unsere Bezeichnung „harte Nuss“.

HUK-Coburg eine harte Nuss – Teil 2
5. Erst nachdem die Klage der HUK-Coburg zugestellt wurde, drehte sich der Wind ganz plötzlich. Die HUK-Coburg teilte dem Gericht unter anderem mit:
Die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.
Die Klagebeträge nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.
Geht doch!
Das Schreiben der HUK-Cobrug vom 27.03.2017 kann man hier nachlesen.
6. Wie man diesem Beispiel entnehmen kann, musste der Gutachter ca. 6 Monate auf sein Geld (nach dem Unfallereignis) warten. Zusätzlich musste er einen Anwalt beauftragen und die Gerichtskosten verauslagen.
Dieses Beispiel zeigt, wie die HUK-Coburg Gutachter „erzieht“ bzw. es versucht. Nach unseren Kenntnissen kürzen zwar auch die anderen Haftpflichtversicherungen, aber die HUK-Coburg scheint ganz vorne zu sein. Dementsprechend ist sie auch bei Anwälten und Gutachter bekannt und berüchtigt.
7. Das Schlimme ist, dass viele Unfallgeschädigte versuchen, ihren Unfall selbst zu regulieren. Solch ein „Unterfangen“ ist zum Scheitern verurteilt, vor allem, wenn die HUK auf der Gegenseite ist.
8. Als Gutachter sollte man unbedingt daher darauf achten, dass der Unfallgeschädigte gut beraten ist. Ansonsten bleibt man als Gutachter auf (einen Teil) seiner Gutachterrechnung grundlos sitzen. Als Gutachter muss man den Spieß nämlich umdrehen und die HUK-Coburg erziehen, indem man gegen jede Kürzung vorgeht. Hier hat der Gutachter alles richtig gemacht. Zum einen wurde seine Rechnung vollständig bezahlt und zum anderen sind der HUK-Coburg insgesamt 111,15 € zusätzliche Kosten entstanden.
Statt 79,29 € musste die Huk-Coburg also 190,42 € nebst Zinsen bezahlen. Wer nicht hören will, muss fühlen (hier also bezahlen). Das sollte man als (guter) Gutachter unbedingt berücksichtigen. Ansonsten landet man auch als Gutachter auf einer „Kürzungsliste“ und wird zum Kürzungs-Opfer der Versicherungen. Das muss nicht sein.
Weitere Fragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten. Er hat auch diesen Text für uns erstellt. Danke
von Redaktion | 6. Apr. 2017 | Gutachter, News, Urteile
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann für den Unfallverursacher eine Gefängnisstrafe
zur Folge haben, ohne dass eine Bewährung in Betracht kommt.
1. Worum geht es in diesem Artikel?
In diesem Artikel geht es um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Per Beschluss hat dieses Gericht entschieden, dass selbst ein Unfallverursacher (mit Todesfolge) der noch nicht vorbestraft ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, ohne dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte war zur Tatzeit 37 Jahre alt. Er fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen der Marke IVEO Daily Pakete aus. Nach einem verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem er eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter Geschwindigkeit überfuhr, näherte er sich einem rechtseitigen Einmündungsbereich einer Landstraße. Als der Angeklagte sich beim Überholvorgang einer Einmündung näherte bog aus der Einmündung ein PKW nach rechts auf die Straße ab. Hätte der Angeklagte seine Geschwindigkeit deutlich reduziert, hätte er hinter diesem Fahrzeug bleiben können. Da er dies nicht wollte, setzte er zu einem weiteren Überholmanöver an und überfuhr dafür eine Sperrfläche vor dem Einmündungsbereich sowie die für den Gegenverkehr vorgesehene Linksabbiegerspur.
Leider befand sich auf der Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs, ein mit zwei Insassen besetzter PKW Skoda. Die Fahrerin des Skoda wollte nämlich links abbiegen. Hinter dem Skoda befand sich ein Fahrzeug der Marke Dacia mit ebenfalls zwei Insassen. Der Fahrer des Dacia wollte geradeaus weiterfahren. Der Angeklagte reduzierte seine Geschwindigkeit ( zwischen 75 bis 90 km/h) nicht und fuhr frontal auf den Skoda zu. Die Fahrerin des Skoda konnte den Zusammenstoß mit dem Lieferwagen des Angeklagten trotz eines Ausweichmanövers nicht vermeiden. Es kam zu einem Zusammenstoß. Dadurch wurde der Lieferwagen des Angeklagten gegen den Dacia abgelenkt. Der Fahrer des Dacias kam durch diesen Verkehrsunfall ums Leben. Die weiteren Insassen des Dacia und des Skoda erlitten zum Teil schwere Verletzungen, unter anderem eine Augenverletzung, schwere Prellungen und Schnittwunden.
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge
3. Wie lautete das Urteil des Strafgerichts?
a. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den (zwar verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelasteten) Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
b. Zudem verlor der Angeklagte seine Fahrerlaubnis.
c. Dagegen legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein.
d. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Münster die Verurteilung und setzte die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf die gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Das Landgericht wies im Rahmen der Strafzumessung zur Begründung der versagten Strafaussetzung zur Bewährung darauf hin, dass dem nicht vorbestraften Angeklagten zwar eine günstige Sozialprognose zu stellen sei. Dazu führte das Landgericht Münster sinngemäß aus:
„Nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten lägen aber keine besonderen Umstände vor, die es ermöglichten, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Tatfolgen ergebe, rechtfertigten die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung. Zudem sei die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Der Verkehrsverstoß weise neben den durch ihn verursachten schweren Folgen einen erheblichen Unrechtsgehalt auf und sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe.“
e. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte eine Revision ein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die gegen das Berufungsurteil vom Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Nach Auffassung des Gerichts ergab die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler.
Ist diese Entscheidung noch angreifbar?
Nein, der Beschluss des OLG Hamm ist mittlerweile rechtskräftig.
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge
Dieser Text wurde durch Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.
von Redaktion | 5. Apr. 2017 | News
Hier die aktuellen Abgasskandal-News zu Opel, Audi und VW
In dem Artikel Abgasskandal-News geht es um das Thema Abgasskandal und aktuelle Neuigkeiten bei den Herstellern Opel, Audi und VW.
1. Opel – Strafverfahren eingestellt
Nach Berichten diverser Medien zu Folge, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das ursprünglich eingeleitete Strafverfahren gegen den Autohersteller Opel wegen möglicher Abgasmanipulationen mittlerweile eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat darüber hinaus mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Abgastechnik von Dieselautos festgestellt werden konnten. Zu diesem Ergebnis kam man nach Auswertung mehreren Gutachten. Es gab wohl auch keine Hinweise für Betrug, Steuerhinterziehung, Luftverunreinigung oder Körperverletzung.
Das Strafverfahren wurde aufgrund einer Anzeige der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eröffnet. Die Strafanzeige erwies sich jedoch als unbegründet.
Auch der Verkauf bei Opel läuft gut
Opel gelang auch ein guter Start in das aktuelle Jahr 2017. Im ersten Quartal steigerte Opel seine Pkw-Verkäufe in Deutschland auf fast 63.000 Autos. Das sind die besten Zahlen seit dem Jahr 2009.
Abgasskandals-News
2. Audi – Arbeitsgerichtsprozess kann zum Problem werden
Bei Audi gibt es auch Abgasskandal-News. Derzeit läuft ein Arbeitsgerichtsprozess in Heilbronn zwischen dem ehemaligen Leiter der Dieselmotorenentwicklung – Ulrich Weiß- und Audi. Auf den ersten Blick scheint dieser Prozess nicht dramatisch zu sein, da es lediglich um eine Kündigungsschutzklage geht. Der Prozess hat es jedoch in sich. Grund dafür ist, dass der ehemalige Entwicklungschef sich mit brisanten Dokumenten gegen die Kündigung wehrt. Es soll wohl auch eine brisante E-Mail geben. Die darin enthaltenen Informationen könnten den Audi-Chef Rupert Stadler belasten. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Prozess entwickelt und welche Neuigkeiten an die Öffentlichkeit gelangen.
3. VW zahlt in den USA viel Geld und schließt einen Vergleich
In den USA hat der Automobilhersteller Volkswagen erneut eine extrem hohe Summe wegen der Abgasaffäre im Rahmen eines Vergleichs bezahlt. Dabei ging es um einen Vergleich mit zehn US-Bundesstaaten über eine Summe von 157,5 Millionen Dollar geeinigt.
Damit hat VW bisher ca. 22 Milliarden Euro Vergleichszahlungen in den USA im Zusammenhang mit der Abgasaffäre bezahlt.
Der Text zum Thema Abgasskandal-News wurde von der Kanzlei Schleyer erstellt.