von Redaktion | 23. Sep. 2016 | News
BMW – Manipulation – Tachomanipulation
In einem Bericht bei Focus-Online hat der Redakteur Sebastian Viehmann folgenden Artikel veröffentlicht:

Carly
„Das Unternehmen Carly hat 400.000 Datenanalysen gebrauchter BMW ausgewertet. Bei vielen Fahrzeugen soll der Tacho von den Besitzern manipuliert worden sein.
Ein Spezialist für Fahrzeug-Vernetzung behauptet: 15 Prozent aller gebrauchten BMW sind manipuliert – darunter jeder vierte 5er BMW. Fast immer geht es dabei um Manipulationen am Tacho.
15 Prozent aller gebrauchten BMW-Fahrzeuge sollen manipuliert sein. Das behauptet der Diagnose-Spezialist Carly. „90 Prozent waren Manipulationen am Tacho, die ein Vorbesitzer selbst vorgenommen hat. Ebenso unterschieden sich die ausgelesenen Verbrauchswerte von den Angaben des Herstellers – bei Diesel-Fahrzeugen um bis zu 50 Prozent“, heißt es bei dem Unternehmen. Vor allem die Modelle 5er, X3 und der Mini sind offenbar davon betroffen.
Selbst-Diagnose per App
Die Daten für diese Auswertung wurden von den Fahrzeugbesitzern selbst geliefert – durch eine Funktion, die es dem Nutzer ermöglicht, über sein Smartphone oder Tablet auf Knopfdruck die komplette Elektronik eines Autos durchleuchten. „Bis heute führten mehr als 100.000 Nutzer den Check an über 400.000 BMW-Fahrzeugen weltweit durch. Alle seit Start der Funktion eingesendeten, anonymen BMW-Daten wertete das Unternehmen nun aus“, heißt es bei Carly. 60.000 gebrauchte BMW seien bislang schon ausgewertet worden.
Geräte zur Selbst-Diagnose werden in der Regel von versierten Hobby-Schraubern dazu genutzt, um vor Reparatur- und Wartungsarbeiten den Fehlerspeicher eines Autos auszulesen. Moderne Autos zeichnen aber noch viel mehr Daten auf. Die App zur Aufzeichnung der Fahrdaten ist laut Carly für diverse Modelle erhältlich.
Ein BMW fährt im Schnitt keine 40 km/h
Während sich die meisten laut App festgestellten Manipulation auf den Tachostand beziehen, sei bei zehn Prozent der behaupteten Manipulation sogar die Fahrgestellnummer betroffen. Die Analyse der Fahrdaten lieferte auch für BMW-Fahrer auf den ersten Blick eine kuriose Erkenntnis: Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Modelle betrug während der Nutzung gerade einmal 37 km/h. Mit 41 km/h war der 5er BMW der Generation E39 dabei das schnellste Modell. Auch PS-starke Premiumautos werden eben viel in der Stadt bewegt.“
Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, wäre das Vertrauen in den Gebrauchtwagenmarkt noch tiefer erschüttert. Und man kann derzeit nicht behaupten, dass der Autohandel das größte Vertrauen der Verbraucher genießt. BMW wird die oben genannten Auswertungen nicht gerne sehen.
von Redaktion | 22. Sep. 2016 | News
Baustellen – Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen – auch Fahrer großer Pkw müssen aufpassen
1. Was ist passiert?
Das Landgericht Coburg hat im Falle einer Schadensersatzforderung die Klage des Fahrers eines großen Pkw abgewiesen. Der Kläger hat mit seinem großen Pkw einen Unfall im Bereich einer Baustelle und behauptete, dass der Baustellenbetreiber seine Pflicht zur Verkehrrssicherung verletzt habe und es nur dadurch zum Unfall kam.
Der vom Kläger vorgetragene Umstand, er habe das Hindernis auch aufgrund der Größe des von ihm geführten Pkw nicht erkennen können, verhalf auch der von ihm geführten Berufung nicht zum Erfolg.
Die Beklagte zu 1), ein Autohaus, betreibt auf ihrem Betriebsgelände eine Autowaschanlage. Die als Beklagte zu 2) in Anspruch genommene Bauunternehmung hatte auf diesem Betriebsgelände Bauarbeiten durchgeführt und hierzu die Baustelle mit Zäunen und Warnbalken abgesperrt. Außerhalb dieser Absperrung befand sich bei der Zufahrt zur Waschstraße eine Europalette mit mindestens zwei Lagen Pflastersteinen. Nach einem Abbiegevorgang kollidierte der Kläger mit seinem Pkw, Mercedes S-Klasse, auf der Einfahrt zur Waschstraße mit der dort gelagerten Palette mit Pflastersteinen und forderte nun Ersatz für die an seinem Fahrzeug hierdurch entstandenen Schäden. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben die unsachgemäß gelagerten Steine nicht sehen können, weshalb es zur Kollision gekommen sei. Demgegenüber machten die Beklagten geltend, der Kläger sei unaufmerksam und mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren und deshalb mit der ansonsten ohne weiteres sichtbaren Palette kollidiert.
Das Amtsgericht Lichtenfels hatte die Klage abgewiesen. Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor, jedenfalls aber trete eine solche hinter dem weit überwiegenden Verschulden des Klägers zurück. Hierbei hatte das Amtsgericht maßgeblich darauf abgestellt, dass der Kläger die Bauarbeiten erkannt hat und dass die Einfahrt zur Waschstraße auch ohne die Palette bereits soweit verengt gewesen war, dass besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten waren. Auch hätte der Kläger mit Baufahrzeugen und herumliegenden Baumaterialien rechnen müssen. Die Palette habe der Kläger danach bereits bei Beginn des Abbiegevorgangs erkennen können und hätte darauf entsprechend reagieren müssen.
Das Landgericht Coburg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
2. Warum hat das Gericht so entschieden?
Nach Auffassung des Landgerichts sind die Einwände des Klägers, wegen der auffallend ordentlichen Baustelle habe er nicht mit Hindernissen außerhalb der Baustelle rechnen müssen und die Palette sei auf aufgrund der Größe seines Fahrzeuges, insbesondere der Länge der Motorhaube, für ihn nicht erkennbar gewesen, nicht überzeugend. Schon nach allgemeiner Lebenserfahrung sei gerade bei Pflasterarbeiten damit zu rechnen, dass sich noch zu verlegende Steine auf Paletten gelagert neben der Baustelle befinden. Deren besondere Absicherung sei in nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahrenen Bereichen nicht üblich und würde außerdem die Bauarbeiten behindern. Die besondere Größe des klägerischen Fahrzeuges ändere am Umfang der Verkehrssicherungspflicht nichts. Vielmehr sei hierdurch gerade umgekehrt die Sorgfaltspflicht desjenigen Fahrers eines besonders großen und unübersichtlichen Autos gesteigert. Der Kläger hätte notfalls aussteigen und sich den erforderlichen Überblick verschaffen müssen.
3. Fazit
Im Straßenverkehr muss jeder die notwendige Sorgfalt walten lassen. Erst Recht auf Baustellen.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 20. Sep. 2016 | News
Unfall – Unfallregulierung – Kürzungswahn – Probleme mit der HUK, HUK24 oder HUK-COBURG – Gutachterkosten
1. Du wurdest unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Kosten zu erstatten haben. Dazu zählen unter anderem folgende Kostenpositionen:
Reparaturkosten
Reparaturkosten netto – wenn man fiktiv abrechnen möchte
Wertminderung
Gutachterkosten
Anwaltskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Reinigungskosten
Unfallpauschale
Abschleppkosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
2. Der Unfallgegner ist bei der HUK, HUK24 oder HUK-Coburg versichert?
Dann sind Probleme wohl vorprogrammiert. Darüber hatten wir bereits ausführlich im August 2016 berichtet.
Der Artikel kann hier nachgelesen werden.

3. Die HUK-Coburg kürzt unberechtigt und unbeeindruckt die Gutachterkosten weiter.
Hier findest Du –lediglich auszugsweise– 7 Urteile gegen die HUK, HUK-COBURG oder HUK24. Diese Urteile hat die Kanzlei Schleyer für diverse Unfallgutachter erzielt.
Wie man den Urteilen entnehmen kann, kürzen die Haftpflichtvesicherungen HUK, HUK-COBURG und HUK24 systematisch. Sie sind wohl unbelehrbar.
(1) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25.11.2015
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 93,30 unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(2) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 15.01.2016
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 239,59 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(3) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 21.01.2016
In diesem Fall hatte die HUK-Coburg einen Betrag von 168,70 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
(4) Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Oder vom 18.03.2015
In diesem Fall hatte die HUK-Coburg einen Betrag von 104,21 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
(5) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 27.04.2016
In diesem Fall hatte die HUK-COBURG einen Betrag von 97,95 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(6) Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 28.05.2016
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 409,13 unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor dem Amtsgericht Coburg wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(7) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 18.07.2016
In diesem Fall hatte die HUK-COBURG einen Betrag von 177,61 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.

4. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Leider lassen viele Gutachter und/oder Unfallgeschädigte sich über den Tisch ziehen. Wenn man nun bedenkt, dass es allein in Berlin im Jahr 2015 insgesamt 137.713 registrierte Verkehrsunfälle gab, kann man sich ausrechnen, wie viele Kürzungen auf die Unfallgeschädigten und/oder die jeweiligen Gutachter zukommen. Wie man der obigen Liste entnehmen kann, sind die Gutachterkosten nur eine Schadensposition von vielen. Wir werden noch weitere Urteile für Sie veröffentlichen.
An dieser Stelle kann man nur an alle Autobesitzer, Fahrer, Eigentümer und Unfallgeschädigte appellieren:
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten sie unbedingt einen Anwalt sowie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Es gibt wahrscheinlich noch tausende solcher Urteile!
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 19. Sep. 2016 | News
Der Abgasskandal wird immer abenteuerlicher!
Das Internetportal t-online.de veröffentlichte am vergangenen Wochenende folgenden Artikel:
„Umweltministerium löschte Hinweise auf Abgasbetrug
Das Bundesumweltministerium hat Hinweise auf die Manipulationsmasche bei Dieselfahrzeugen gelöscht. Das berichtet der „Spiegel“. Demnach waren die Mitarbeiter bereits 2008 über den Betrug informiert, sie strichen jedoch entsprechende Passagen aus einem Konzept für ein Überwachungssystem von Diesel-Pkw.
Darin wird unter anderem auch erläutert, wie die Motorsteuerung im Testzyklus die Abgasreinigung hochfährt – Experten sprechen dabei vielsagend vom sogenannten „cycle-beating“.
Abgasbetrug im Detail erklärt
„Moderne Fahrzeugelektronik“, heißt es in der gelöschten Passage, könne erkennen, ob sich ein Auto auf dem „Rollenprüfstand befinde. Die Software schalte dann „auf ein für die Abgas- und /oder Verbrauchsmessung optimiertes Motorenkennfeld“ um. Laut „Spiegel“ soll ein Beamter des Umweltministeriums handschriftlich an diesen Stellen das Wort „Tretminen“ notiert haben.
Die geplante Feldüberwachung von Fahrzeugen wäre die optimale Gelegenheit gewesen, den Abgasbetrug von VW aufzudecken.
Das Umweltministerium soll auf Nachfrage gesagt haben, die Streichungen seien nicht auf Druck der Autokonzerne erfolgt, berichtet das Nachrichtenmagazin. Es hätten lediglich inhaltliche Schwächen korrigiert werden sollen.“
Jetzt mischt die Politik anscheinend schon kräftig beim Abgasskandal mit. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Sache rund um den Abgasskandal weiter entwickelt.
von Redaktion | 17. Sep. 2016 | News
Der FC Bayern München hatte keinen Unfall, er nicht aus dem Vereinsregister gelöscht wird.
1. Was ist passiert?
Das Amtsgericht München hatte wohl auf Antrag eines Professors darüber zu entscheiden, ob der Fußball-Club Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen ist.
Das Amtsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass dem Löschungsantrag nicht stattzugeben war.
2. Was war der Hintergrund?
Hintergrund der Anregung ist, dass nur nichtwirtschaftliche Vereine i.S.v. § 21 BGB, deren Zweck im Gegensatz zu wirtschaftlichen Vereinen nach § 22 BGB nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, im Vereinsregister einzutragen sind und hierdurch Rechtsfähigkeit erlangen. In der Anregung wurde behauptet, der Fußball-Club betätige sich in einem Maße wirtschaftlich, dass seine ideelle Betätigung demgegenüber untergeordnet sei.
3. Wie lautet die Begründung des Gerichts?
Das Amtsgericht München hat die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abgelehnt.
Nach Auffassung des Amtsgerichts hat bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.09.1982 eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet (sog. „Nebenzweckprivileg“). Die konkreten Verhältnisse bei dem Fußball-Club Bayern München seien geprüft worden. Es bestehe eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der FC Bayern München Akitengesellschaft. Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände dieser Beteiligung sei die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens hier abzulehnen.
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht (Amtsgericht München vom 16.09.2016).
Nun können alle Bayern-Fans aufatmen und am Wochenende gegen Ingolstadt sowie der Zukunft positiv entgegensehen.
von Redaktion | 16. Sep. 2016 | News
Hessen verklagt VW – Aktienverluste nach Abgasskandal
Auf der Internetseite hessenschau.de wurde folgender Artikel veröffentlicht:
„Nach Bayern verklagt auch Hessen den Autokonzern Volkswagen. Durch den Abgasskandal war der VW-Aktienkurs eingebrochen. Das Land Hessen besaß VW-Aktien und will einen Kursverlust von knapp vier Millionen Euro nicht hinnehmen.
Etwa 3,9 Millionen Euro hat das Land Hessen durch den Verfall der VW-Aktie nach dem Abgasskandal bei dem Autobauer erlitten. Deshalb hatte die Landesregierung schon Anfang August eine Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Konzern angekündigt. Nun ist die Entscheidung gefallen: Hessen verklagt Volkswagen. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte zu hr-iNFO zur Begründung, das Land wolle damit seine Ansprüche auf möglichen Schadensersatz wahren.
Verlust trifft Pensionsrücklage für Beamte
In VW-Aktien hatte Hessen Teile der Pensionsrücklage für seine Beamten angelegt. Als der Diesel-Skandal bekannt wurde, flog die VW-Aktie aus einem Nachhaltigkeitsindex, in den Hessen unter anderem investiert hatte. Die Bundesbank als Verwalter der Versorgungsrücklage verkaufte daraufhin VW-Aktien, weil das laut Ministerium die Anlagerichtlinien vorsehen.
Da die VW-Aktien bereits auf Talfahrt waren, entstand Hessen der Verlust. Gemessen an dem Gesamtvolumen der Pensionsrücklage von mehr als zwei Milliarden Euro sind die knapp vier Millionen Euro eine kleine Summe. Auch Bayern hatte bereits eine VW-Klage angekündigt – da geht es um rund 700.000 Euro.
Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße
Anstoß für Finanzminister Schäfer ist auch eine große Musterklage von institutionellen und privaten Anlegern, die derzeit beim Landgericht Braunschweig liegt. Dabei geht es um die Frage, ob VW gegen ein Gesetz verstoßen hat, wonach Anleger frühzeitig über Probleme informiert werden müssen, wenn Folgen für die Markt- und Börsenpreise drohen. Auch Schäfer sieht Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße von VW, wie er zu hr-iNFO sagte. Politisch ist die Entscheidung durchaus heikel. Denn in Baunatal gibt es einen VW-Standort mit mehr als 15.000 Mitarbeitern. Niedersachsen als Heimat von Volkswagen verzichtete auf eine Klage. Schäfer sagte, der Fall liege in Hessen anders.
Schäfer: „Müssen Interessen der Steuerzahler wahren“
Auf die Frage, ob er nicht Sorge habe, dass die Klage dem Image von VW weiter schade, sagte Finanzminister Schäfer zu hr-iNFO: „Es geht um den verantwortlichen Umgang mit Steuergeld. Wenn uns Schaden zugefügt worden ist, müssen wir die Vermögenspositionen im Interesse der Steuerzahler wahren.“ Nach Schäfers Auffassung hätte VW darauf verzichten können, Verjährung geltend zu machen. Das habe er dem Unternehmen vorgeschlagen. Dann hätte Hessen auf eine Klage verzichten können. VW sei dazu aber nicht bereit gewesen. Um einer drohenden Verjährung zuvorzukommen, geht für das Land an einer Klage jetzt kein Weg vorbei.
Quelle: hessenschau.de“
Nun bleibt abzuwarten, wie die Gericht auf die Klage urteilen werden. VW hat es nach dem Abgasskandal nicht einfacher.