von Redaktion | 19. Okt. 2016 | News
Gutachterkosten – Unfallregulierung –
Kürzungswahn der Haftpflichtversicherungen
Ein Unfallgeschädigter hat nach einem unverschuldeten Unfall einen Gutachter beauftragt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzte (unberechtigt) die Kosten. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hatte mit Urteil vom 05.01.2016 darüber zu entscheiden, ob die Rechnung eines Gutachters (für den Unfallgeschädigten als Laien erkennbar) überhöht war oder nicht.
1. Wie ging der Rechtsstreit aus?
Die beklagte Haftpflichtversicherung verlor den Rechtsstreit und wurde zur Zahlung von 31,28 € verurteil.
2. Worüber stritten sich die Parteien?
Die beklagte Haftpflichtversicherung kürzte nach einem Unfall die Rechnung des beauftragten Gutachters um 31.28 Euro. Als Argument nannte die beklagte Haftpflichtversicherung, dass die Rechnung des Gutachters erkennbar überhöht sei, insbesondere einzelne Positionen.
3. Muss man als Laie die Rechnung eines Unfallgutachters prüfen? Wenn ja, muss man die einzelnen Positionen oder die Rechnung insgesamt berücksichtigen?
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kam zu dem Ergebnis, dass man als Laie keine Marktforschung betreiben und die Rechnung prüfen muss. Es kam auch zu dem Ergebnis, dass einzelne Rechnungspositionen nicht isoliert zu betrachten sind. Deshalb kann es auch keinen Unterschied machen, ob sich eine etwaige Überhöhung auf das Grundhonorar oder die Nebenkosten bezieht.
4. Muss man als Unfallgeschädigter immer einen Gutachter aus seiner unmittelbaren Nähe beauftragen?
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kam zu dem Ergebnis, dass man nicht einen Gutachter aus seiner unmittelbaren Nähe nehmen muss. Es stellte unter anderem fest, dass sin Geschädigter nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er ein knapp 20 km entfernt liegendes Gutachterbüro beauftragt.
5. Wo kann man das Urteil in vollständiger Form nachlesen?
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
6. Macht es einen Unterschied, ob ich meinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Gutachter abtrete oder nicht?
Die Antwort lautet NEIN, es macht keinen Unterschied. Auch das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Prüfbarkeit der Gutachterkosten nicht durch die Abtretung beeinflusst wird.

7. Gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zu den Gutachterkosten?
Ja, es gibt eine aktuelle Entscheidung vom 26.04.2016.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung festgestellt, dass der Tatrichter im Rahmen der Schätzung der Nebenkosten gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe heranziehe kann. Im Zuge dessen hat der Bundesgerichtshof auch nochmals bestätigt, dass die Nebenkosten wie Kilometergeld mit 1,05 € pro Kilometer, Fotokosten und Schreibkosten von 3,- Euro sowie Kopierkosten von 1,- Euro/Seite deutlich überhöht sind.
Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass es sich bei den Nebenkosten jeweils um Kosten des täglichen Lebens handelt, mit denen auch ein Laie im Alltag konfrontiert ist und deren Höhe er typischerweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann. Daher kann man auch als Laie erkennen, dass die berechneten Pauschalbeträge den tatsächlich erforderlichen Aufwand deutlich überschritten. Das Urteil kann man hier nachlesen.

8. Kürzen Versicherung oft unberechtigt die Gutachterkosten ?
Leider ja. Ein Artikel darüber kann man hier nachlesen.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 19. Okt. 2016 | News
Facebook-Hetzer – Beleidigungen oder Hetzen im Internet -Urteil des Landgerichts Würzburg
Auf der Internetseite www.sueddeutsche.de wurde der folgende Artikel veröffentlicht:
„Urteil bestätigt: Facebook-Hetzer muss ins Gefängnis
2014 hetzt ein Mann aus Unterfranken auf Facebook gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden. Ein Amtsgericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der Mann ging in Berufung. Das Landgericht Würzburg vermindert nun zwar die Länge der Strafe, hält jedoch daran fest, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnis- und nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom Montag für eineinhalb Jahre ins Gefängnis, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgericht hatte den Mann aus Unterfranken im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. 2014 hatte er auf Facebook gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt sowie zu Gewalt und Mord aufgerufen.
Zwar rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten inzwischen bereue. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der Sprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.
Dass es immer mehr Hass-Postings im Internet gibt, ist messbar: Laut Bundeskriminalamt (BKA) stieg die Zahl der von Privatpersonen gemeldeten Fälle von 1119 im Jahr 2014 bis 3084 im Jahr 2015. Dabei sieht das Strafgesetzbuch für Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Tatsächlich erhielten Hetzer in vielen Fällen nur Bewährungsstrafen.
So wurde ein thüringischer Autobahnpolizist im Mai zu fünfeinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem er bei Facebook eine antisemitische Nachricht veröffentlicht hatte. In Bückeburg in Niedersachsen urteilte das Amtsgericht im September auf vier Monate Bewährung für einen 23-Jährigen. Er hatte dazu aufgerufen, Flüchtlingsunterkünfte in Brand zu setzen. Nach eigener Aussage war er betrunken.
Am bekanntesten ist wohl ein Fall aus dem sächsischen Bautzen: Der Chef einer örtlichen Sicherheitsfirma schrieb im Internet, seiner Meinung nach würden noch zu wenige Asylunterkünfte brennen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu 6000 Euro Geldstrafe. Der Betrag wurde wegen finanzieller Probleme des Angeklagten inzwischen auf 1400 Euro reduziert.
Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte sich eine sogenannte Task Force mit Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollten. Das funktioniert allerdings laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem Spiegel sagte der CDU-Politiker: Denkbar seien Strafen von bis zu 50 000 Euro, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind im Gespräch.
Im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität im Netz. „Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze – offline wie online“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. „Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar.“
Das Landgericht Würzburg hat hier klare Grenzen gesetzt. Das Urteil ist für alle Internetuser von großer Bedeutung. Das Urteil ist auch ein Signal für alle Menschen, die Opfer von Straftaten im Internet werden bzw. geworden sind, insbesondere von Hetze, Beleidigungen usw. Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Dieses Warnsignal sollte spätestens jetzt bei allen angekommen sein.
von Redaktion | 19. Okt. 2016 | News
Recaro – Kindersitz – Crashtest – Rückruf der Basis von Kindersitzen
Nach einem Bericht der Internetseite www.t-online.de hat dir Firma Recaro nach einem Crashtest eine Rückrufaktion gestartet. Es wurde folgender Artikel bei t-online.de veröffentlicht:
„Der Kindersitz-Hersteller Recaro ruft eine bestimmte Charge der Halterung „Recaro fix Basis“ für seinen Kindersitz „Optia“ zurück. Bei einem Crashtest von Stiftung Warentest und ADAC riss der damit befestigte Kindersitz ab und flog durch das Testlabor.
Recaro reagierte prompt: In einer Mitteilung erklärte das Unternehmen, die „Recaro fix Basis“ erfülle zwar die erforderliche Norm. Unter besonders hoher Last wie im Testlabor könnten sich die Verbindungshaken zwischen Basis und Sitz verformen und sich der Sitz lösen.
Betroffen sind laut der Firma „Recaro fix Basis“-Stationen mit den Seriennummern von ER01000000 bis einschließlich ER01017825. Verbraucher können diese Stationen kostenlos austauschen. Die Station kann auch für die Babyschale „Privia“ eingesetzt werden. In dieser Kombination sind zwar keine Probleme bekannt, das Unternehmen empfiehlt dennoch den Austausch.
Fragen zum Rückruf werden bei der Hotline 0 800/68 63 560 beantwortet. Weitere Informationen finden Sie auf der Recaro-Website für den Austausch.“
Wir empfehlen allen Besitzern der betroffenen Kindersitze schnell zu handeln und bei der Hotline der Firma Recaro anzurufen!
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 18. Okt. 2016 | News
Abgasskandal – Bosch – Motorsteuergerät
Auf der Internetseite des ZDF wurde unter der Rubrik ZDFPORTAL folgender Text veröffentlicht:
„Der Autozulieferer Bosch scheint tiefer im Dieselabgasskandal verwickelt zu sein als bislang bekannt. Das zeigen Frontal21-Recherchen. Nach Frontal21-Recherchen verwenden außer VW neun weitere Hersteller Bosch-Motorsteuergeräte.
Neben VW verwenden auch viele andere Autohersteller Bosch-Motorsteuergeräte mit Abschalteinrichtungen. Das zeigen Frontal21-Recherchen. Betroffen sind demnach Modelle von Renault, Mercedes, Audi, Suzuki, Fiat, Porsche, Land Rover, Alfa Romeo und Hyundai. Die Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen sind im Labortest sauber, stoßen aber auf der Straße gesundheitsschädliche Stickoxide weit über dem Grenzwert aus.
Vorwurf: Illegale Abschalteinrichtungen auch bei Fiat
Das Bundesverkehrsministerium hatte im April dieses Jahres bei mehreren Dieselautos solche Abschalteinrichtungen aufgedeckt.
Sendehinweis.
Mercedes, Porsche und Audi haben inzwischen freiwillige Software-Updates angekündigt, um Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung auszuräumen. Hierzu erklärt Bosch auf Nachfrage gegenüber Frontal21: „Nach unserer Einschätzung sind etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Fahrzeuge (…) mit Motorsteuergeräten von Bosch ausgestattet.“ Zu einzelnen Modellen wolle man sich nicht äußern. Man sei gegenüber den Kunden „zur Vertraulichkeit verpflichtet.“ Bosch-Steuergeräte seien jedoch auch in Fahrzeugen verbaut, deren Abgaswerte unauffällig seien.
Jetzt wirft das Bundesverkehrsministerium Fiat vor, illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden. Das geht aus einem Schreiben an die EU-Kommission hervor, das Frontal21 vorliegt. Darin stellt das Ministerium fest, dass die Motorsteuerung der fraglichen Fiat-Modelle die Abgasreinigung nach 22 Minuten abstellt. Der für die Zulassung vorgeschriebene Labortest dauert knapp 20 Minuten. Auf Nachfrage, welche Rolle Bosch bei der Programmierung der Abgas-Software spielt, antwortet Fiat: „Wie in der Autoindustrie allgemein üblich, liefert der ECU-Hersteller Hard- und Software.“ Mit ECU-Hersteller ist der Motorsteuergeräte-Hersteller gemeint, also Bosch, wie Fiat bestätigt: „Bosch ist der alleinige Hersteller des genannten Motorsteuergeräts.“ Fiat weist bis heute den Vorwurf zurück, eine illegale Abschalteinrichtung zu verwenden.
Zivilklagen gegen Bosch in den US
Welche Rolle Bosch bei der Erstellung einer Abschalt-Software spielt, lässt das Unternehmen auf Nachfrage von Frontal21 offen. Zum Fall Fiat äußert sich Bosch nicht und erklärt allgemein, ein Motorsteuergerät entscheide nicht allein über das Abgasverhalten, sondern dies sei Ergebnis des Zusammenspiels verschiedener technischer Komponenten. Wörtlich heißt es: „Ein Zulieferer kann nicht alle Wechselwirkungen und deren Folgen beurteilen, da er in der Regel das Gesamtsystem nicht überblickt.“
Bosch hat auch Motorsteuergeräte mit Abschalt-Software für die US-Modelle von VW verkauft. Der Autozulieferer wird deshalb in den USA verklagt, unter anderem von dem Bundesstaat West Virginia. Dessen Generalstaatsanwalt beschuldigt Bosch in der Klageschrift, die Frontal21 vorliegt, von der Abschalteinrichtung gewusst zu haben. Das Unternehmen habe „mit VW den Software-Algorithmus entwickelt.“ Bosch hat vor allem wegen der Abgasaffäre in den USA Risikorückstellungen in Höhe von 750 Millionen Euro gebildet.“
Nun bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen drohen. Es bleibt auch abzuwarten, welche verantwortlichen Personen bei der Firma die Verantwortung übernehmen.
von Redaktion | 12. Okt. 2016 | News
Autodiebstahl – die 50 beliebtesten Fahrzeuge – Statistik 2015
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat die Statistik für Autodiebstähle aus dem Jahr 2015 veröffentlicht und Folgendes mitgeteilt:
„Autodiebe haben im vergangenen Jahr 18.659 kaskoversicherte Pkw gestohlen, rund vier Prozent mehr als 2014. Da zudem die durchschnittliche Entschädigung für jeden Diebstahl mit 15.611 Euro eine neue Rekordhöhe erreichte, wuchs der wirtschaftliche Schaden von rund 262 auf über 291 Millionen Euro (+11 Prozent). Das geht aus der Kfz-Diebstahlstatistik 2015 hervor die der GDV heute veröffentlicht hat.
Besonders von Diebstählen betroffen waren Besitzer von SUVs: Unter den am häufigsten gestohlenen Fahrzeugen finden sich gleich mehrere hochpreisige Geländewagen wie Range Rover, Toyota Land Cruiser, Lexus RX350, Audi Q7, BMW X6 und X5.
Die bei Autodieben beliebtesten Marken waren Land Rover und Jaguar. Allein von der aktuellen Baureihe des Range Rover wurden fast 200 Stück geklaut, für jeden Fall zahlten die Versicherer im Durchschnitt fast 66.000 Euro. Für die Gesamtheit der Land-Rover-Modelle ermittelten die Statistiker des GDV eine Diebstahlrate von 5,2 pro 1.000 kaskoversicherter Autos. Auf den weiteren Plätzen im Hersteller-Vergleich lagen Jaguar (Diebstahlrate: 1,7), gefolgt von Audi (1,3), Porsche (1,2) und BMW (1,0).
Berlin ist Hauptstadt der Autodiebe
Die Entwicklung des Autodiebstahls verlief in den Bundesländern unterschiedlich: Mehr Autos gestohlen wurden in Hamburg (+14%), Niedersachsen (+18%), Nordrhein-Westfalen (+11%), Thüringen (+11%) und Sachsen-Anhalt (+11%). Weniger Diebstähle gab es in Baden-Württemberg (-5%), Sachsen (-7%), Schleswig-Holstein (-5%) und im Saarland (-22%).
Grundsätzlich ist die Diebstahlgefahr in Großstädten weiterhin höher als auf dem Land. Die mit weitem Abstand höchste Diebstahlrate ergab sich für Berlin. Im Laufe des Jahres 2015 wurden allein hier mehr als 3.200 Pkw gestohlen, was einer Diebstahlrate von 3,5 pro 1.000 kaskoversicherter Pkw entspricht. Ebenfalls vergleichsweise hohe Diebstahlraten ergaben sich für die Großstädte Hamburg (1,8), Hannover (1,6), Leipzig (1,5) und Dresden (1,4). Über die geringste Diebstahlrate (0,1) konnten sich Autofahrer in Bayern freuen, wo nur rund 800 Autos geklaut wurden. Im Bundesdurchschnitt lag die Diebstahlrate bei 0,5.
Welche Versicherung zahlt bei einem Autodiebstahl?
Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.
Wie können sich Autofahrer schützen?
- Das Auto möglichst sicher parken: Am besten in einer abschließbaren Garage oder auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz. Ist das nicht möglich, das Auto in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
- Auch bei kurzer Abwesenheit den Schlüssel abziehen und Scheiben, Türen, Schiebe- oder Cabrio-Dach schließen.
- Beim Abschließen mit der Fernbedienung auf das optische bzw. akustische Signal des Autos achten. Diebe können das Signal mithilfe von Funkblockern stören.
- Originalpapiere und Zweitschlüssel nicht im Auto aufbewahren.
- Ist ein Schlüssel weg, muss umgehend gehandelt werden. Steht das Auto in der Nähe, sollte es bewacht und wenn möglich an einen sicheren Ort gebracht werden. Danach sollte der Versicherer informiert und ein Schlüssel-Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden.“

Jeder Fahrzeugeigentümer bzw. Halter sollte die oben genannten Tipps beherzigen, um das Risiko eines Diebstahls zu verringern. Vor allem Land Rover und BMW Fahrer müssen aufpassen.
von Redaktion | 11. Okt. 2016 | News
Bremsweg – Bremsentest- ADAC
Auf der Seite www.t-online.de hat Herr Holger Holzer, SP-X folgenden Beitrag veröffentlicht:
„Der Bremsweg von Neuwagen wird immer kürzer
Mit 55 km/h in ein Stauende rasen? Das muss nicht sein: Der ADAC zeigt mit seiner Auswertung, mit welchen Autos sie schneller zum Stehen kommen.
Die gute Nachricht: Bremsen von Neuwagen werden demnach immer besser. Wie bei der Auswertung von über 500 Bremstests aus den vergangenen vier Jahren herauskommt, liegt der durchschnittliche Bremsweg aktueller Pkw, SUV und Transporter im Schnitt bei 36,4 Metern. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei rund 40 Metern.
Sportwagen stehen am schnellsten
Den kürzesten Bremsweg aller überprüften Fahrzeuge hat das Porsche 911 Cabrio, das bei einer Vollbremsung aus 100 km/h bereits nach 31,3 Metern stillsteht. Das kräftig motorisierte Cabrio profitiert dabei auch von einem sportwagentypisch niedrigen Schwerpunkt und dem langen Radstand. Auch vergleichbare Modelle wie Jaguar F-Type, Mercedes SL und Audi R8 überzeugen mit kurzen Bremswegen.
Doch schon Kleinwagen verfügen mittlerweile über leistungsfähige Bremsanlagen. Am besten schnitt bei den Tests des Automobilclubs der Mini One D mit 32,7 Metern ab. Auch Smart Forfour, Skoda Roomster und Ford Fiesta blieben unter der 35-Meter-Marke.
In der Kompaktklasse verfügen der Seat Leon ST und der verwandte VW Golf Variant über den kürzesten Bremsweg (33,1 Meter), in den großen Limousinenklassen der Mercedes S500 (32,6 Meter) und bei den SUV der Volvo XC90 D5 (33,6 Meter).
Dieser Wagen ist schwer zu stoppen
Die schlechtesten Bremsen im Test hatte der Transporter Citroen Jumper Combi, der bis zu Stillstand 47,8 Meter benötigte. Oder, um das Bild vom Stauende wieder aufzugreifen: An der Stelle, an der der Porsche schon steht, rauscht der Citroen mit 55 km/h heran.“
Dieser Beitrag bzw. der Bremsentest durch den ADAC zeigt, dass die Marke Porsche im Bereich Bremsen nach wie vor an der Spitze steht. Eine positive Nachricht ist jedoch auch, dass der Bremsweg bei Neuwagen kürzer und dadurch die Sicherheit der Fahrzeugführer größer wird. Wichtig für alle Fahrzeugführer eines Kleinwagens ist, dass auch Kleinwagen mittlerweile über leistungsfähigere Bremsanlagen verfügen.