von Unfallregulierung | 26. Apr. 2017 | Lexikon, News
Vorsicht beim Gebrauchtwagen – der Kilometerstand ist oft manipuliert!
Manipulation am Kilometerstand
In der Regel kennt sich ein Käufer nur ganz grob mit Autos aus. Jeder Käufer möchte aber ein zuverlässiges, lang haltendes Auto haben. Der Wert des Autos bemisst sich deshalb vor allem nach Alter und Kilometerstand. Das ist wichtig für den Gebrauchtwagenkauf, und die Nachfrage nach Gebrauchtwagen ist hoch. Bei Gebrauchtwagen ist allerdings Vorsicht geboten – bei vielen ist der Kilometerstand manipuliert. Das Problem gibt es schon lange, aber viele wissen gar nicht, wie groß das Risiko ist, jemandem beim Autokauf auf den Leim zu gehen. Nach Schätzungen soll etwa bei jedem dritten Gebrauchtwagen der Kilometerstand manipuliert sein. Am Ende trifft es immer die Käufer: Sie kaufen ein Fahrzeug zum Teil weit über dem eigentlichen Wert, und gehen Risiken bei Nutzung und Weiterverkauf ein, von denen sie gar nichts wissen.
Sicherheit vor Manipulationen heute
Vor einiger Zeit wurde ein Anstieg von Manipulationen verzeichnet. Der Grund dafür ist simpel: Manipulationen sind heutzutage viel leichter als früher zu bewerkstelligen und lassen sich nicht so leicht zurückverfolgen. Man könnte meinen, durch den technologischen Fortschritt bei Autos sei der Handel sicherer geworden. Das Gegenteil ist aber der Fall. Viele Daten, auch über die zurückgelegte Strecke, werden heute elektronisch gespeichert. Wo früher ein Tacho auseinandergenommen werden musste, macht heute ein kleines, elektronisches Gerät die „Arbeit“. Das kostet oft nur hundert Euro. Es wird an den Bordcomputer angeschlossen, und Dateieinträge werden geändert. Das geht – nicht wie früher in Stunden – sondern in Minuten. Und der Profit, der daraus gezogen wird, ist immens: Einige Fahrzeuge werden nach wenigen Minuten „Arbeit“ für ein Vielfaches verkauft.
Was passiert in rechtlicher Hinsicht?
Wie jeder sich bereits vorstellen kann, verstößt so ein Handeln in mehrerlei Hinsicht gegen geltendes Recht. Die Manipulation selbst ist strafbar, das Auto muss nicht einmal dafür verkauft werden. Nach § 22b Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes wird jeder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, der eine solche Manipulation vornimmt.
Das ist aber längst nicht alles. Wer weiß, dass er ein manipuliertes Auto verkauft, macht sich unter Umständen wegen Betrugs nach § 263 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs strafbar. Kauft der potentielle Kunde es nicht, sondern wendet sich an die Polizei, kann trotzdem ein strafbarer Betrugsversuch vorliegen. Den Verkäufer kann bei Betrug nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren erwarten.
In beiden Fällen – sollte das Auto verkauft werden oder nicht – liegt eine vorsätzliche, rechtswidrige Straftat vor. Wer dazu anstiftet, oder Beihilfe leistet, kann nach Maßgabe der §§ 26 und 27 des Strafgesetzbuchs auch bestraft werden.
Was ist mit dem Kaufvertrag?
Grundsätzlich besteht der Kaufvertrag weiterhin. Allerdings kann bei einem manipulierten Kilometerstand ein Sachmangel nach § 434 BGB vorliegen. Vereinbarte Kaufsache ist in solchen Fällen nämlich ein Fahrzeug, das eine geringere Kilometerzahl hat. Deshalb kommen Gewährleistungsrechte in Betracht. Eine Kaufpreisminderung oder der Rücktritt vom Vertrag wären möglich. Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer selbst ihn arglistig getäuscht hat, kann der Käufer außerdem den Kaufvertrag anfechten. In diesem Fall besteht für ihn sogar die Wahl, ob er Mängelgewährleistungsrechte geltend macht, den Vertrag anfechtet, oder von beidem absieht. Wie rechtlich vorzugehen ist, kann zum Beispiel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Dieser kennt sich nämlich regelmäßig mit den Nachweisproblemen und rechtlichen Besonderheiten aus.

Wie lässt sich eine Manipulation erkennen?
Absoluten Schutz gibt es nie, jeder kann betrogen werden.
Wer allerdings aufpasst, kann das Risiko erheblich verringern. Die ersten Indizien sind oft bereits von außen zu erkennen. Der Käufer muss unbedingt auf Unstimmigkeiten achten. Gelegentlich lässt sich die Manipulation erkennen, wenn der Käufer aufmerksam ist.
Beachtet werden sollte auf jeden Fall Folgendes:
Kilometerstand „zusichern“ lassen
Man sollte sich den Kilometerstand im Kaufvertrag zusichern lassen. Im Kaufvertrag sollten beim Punk Kilometerstand nicht Formulierungen wie „laut Vorbesitzer“ oder „Kilometerstand laut Tacho“ oder „abgelesener Kilometerstand“ stehen. Diese Formulierungen können für den Käufer rechtlich nachteilhaft sein.
Entweder steht im Kaufvertrag: Kilometerstand: xxxx oder man schreibt unter besondere Vereinbarung den Kilometerstand nochmals rein.
Beauftragen Sie einen Gutachter
Wenn man sich absichern möchte, kann man einen Gutachter beauftragen. Ein Gutachter kann -als sachverständige Person- das Fahrzeug überprüfen, einschätzen und ihnen einen entsprechenden Rat geben. Es gibt Gutachter, die auf solch eine „Autokaufbegleitung“ spezialisiert sind. Auch das Gutachterbüro Kadur übernimmt solche Tätigkeiten, zu finden unter: www. Kadur.de
Darüber hatten wir bereits berichtet. Der Artikel zum Thema Autokaufcoach bzw. Autokaufbegleitung kann hier nachgelesen werden.
Scheckheft und Werkstattrechnungen
Wenn das Auto in der Werkstatt war, wird oft der Kilometerstand im Scheckheft notiert. Sollte der Kilometerstand der digitalen Anzeige niedriger als im Scheckheft sein, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Kilometerstand manipuliert worden. Das Scheckheft (oder auch: „Serviceheft“, „Wartungsplan“) sollte also in jedem Fall beachtet werden. Auf Werkstattrechnungen wird regelmäßig auch der Kilometerstand des Fahrzeugs angegeben.
So viele Quellen wie möglich nutzen
Im Übrigen empfiehlt sich, zum Fahrzeugso viele Dokumente wie möglich zu erfragen. Das ist nicht dreist oder unverschämt, sondern hilfreich. So lassen sich Zweifel eher ausräumen. Ein guter Verkäufer wird dafür auch Verständnis haben. Je mehr Quellen vorhanden sind, desto besser lässt sich beurteilen, was stimmt oder nicht stimmt. Wenn starke Abweichungen bei den Kilometerzahlen vorkommen, sollte der Verkäufer sehr gute Gründe anführen können, warum das so ist.
Auf das Äußere des Fahrzeugs achten
Einige Dinge lassen sich auch an Äußerlichkeiten ablesen. Verschleißteile sollten genau beachtet werden. Sehen Lenkrad und Kupplung stark abgegriffen aus? Gibt es beim Beschleunigen, Lenken oder Bremsen ungewöhnliche Geräusche? Wurden einige Stellen überlackiert? Welcher Kilometerstand befindet sich auf Aufklebern am Fahrzeug? Wenn Aussagen des Verkäufers oder Kilometerstand im Tacho nicht mit Beobachtungen übereinstimmen, ist äußerste Vorsicht geboten.
Geräte und Apps zum „Entlarven“
Inzwischen sind auch einige Programme und Geräte auf dem Markt, mit dem sich Manipulationen laut Anbieter aufdecken lassen. Wie zuverlässig diese Geräte, Programme und „Apps“ sind, ist aber für Käufer schwierig zu beurteilen. Besonders listige oder geübte Manipulateure wissen, wie die Geräte funktionieren, und treffen Vorkehrungen. Absoluten Verlass auf die Geräte kann es deshalb nicht geben.
Kontakt zum Vorbesitzer
Im Fahrzeugbrief („Zulassungsbescheinigung Teil 2“) sind die Vorbesitzer eingetragen. Sofern das Geschäft dubios erscheint, sollten diese kontaktiert werden, um zu erfragen, wann das Auto mit welchem Kilometerstand verkauft wurde, wo es repariert wurde und ähnliches.
Wer trägt die Schuld an der nachteiligen Entwicklung?
Vor allem hat natürlich Schuld daran, wer ein Gerät manipuliert. Außerdem hat derjenige Schuld, der es verkauft, obwohl er weiß, dass es sich um ein manipuliertes Auto handelt. Oft wird aber bemängelt, dass die Hersteller der Autos nicht genug dagegen tun. Manchmal ist der Zugriff auf den Autocomputer viel zu leicht. Auch ohne Vorerfahrung können unverschlüsselte Daten schnell verändert werden. Dabei haben die Hersteller hinreichend erfahrenes Personal, das für eine gewisse Sicherheit sorgen könnte.
Sind neue Gesetze nötig?
Auch der Gesetzgeber könnte tätig werden. Es gibt zwar genug Gesetze, die im Falle der aufgedeckten Manipulation den Kunden schützen, indem sie Händler und Manipulateure in die Pflicht nehmen (und strafen). Die Prävention ist allerdings schwierig, denn viele Manipulationen bleiben unentdeckt und sind nicht immer nachweisbar, die Strafen schrecken daher nicht jeden ab.
Die Geräte, die für Manipulationen genutzt werden, können außerdem für sinnvolle Zwecke verwendet werden. So hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9. Mai 2006 klargestellt, dass die Bereitstellung von Software dann nicht strafbar ist, wenn sich ihr objektiver Zweck auf „Reparatur, Justierung und Umstellung“ bezieht. Sie zu verbieten scheint daher ausgeschlossen. Möglich wäre es allerdings, die Hersteller gesetzlich zu einer sicheren Speicherung der Daten zu verpflichten. Sicherheitslücken würde es höchstwahrscheinlich weiterhin geben, allerdings wird die Manipulation dadurch erschwert. Was die Zukunft bringt, bleibt allerdings abzuwarten.
Eins wird sich jedoch nicht ändern: Der Händler hat regelmäßig mehr Wissen zu dem Auto, als der Käufer. Deshalb muss der Käufer sich umfassend informieren und jede Information nutzen, die hilfreich sein kann. Das gilt für alle Käufe – egal ob Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkäufe. Unser Rat daher: Nicht glauben, sondern überprüfen! Außerdem sollte man schnell handeln, sobald die Manipulation am Kilometerstand bemerkt wird: Bei Ansprüchen laufen immer Fristen. Je schneller das Problem erkannt und bearbeitet wird, desto besser.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 18. Apr. 2017 | News
Der Bayerische-Blitzmarathon – Beginn am 19.4.2017 um 6.00 Uhr
1. Es ist wieder soweit. Der fünfte Bayerische-Blitzmarathon beginnt am 19.4.2017 um 6.00 Uhr morgens. Offiziell wird der Bayerische Blitzmarathon mit der Verkehrssicherheit begründet. Böse Zungen behaupten, man möchte die Kasse im Regierungsbezirk Oberbayern aufbessern. Viele Autofahrer ärgern sich natürlich über diese Aktion. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, begrüßen diese „Extra-Kontrolle“. Natürlich ist es schwer, es jedem Recht zu machen und allen Interessen gerecht zu werden. Solche Blitzermarathons finden auch in anderen Bundesländern regelmäßig statt.
2. Die Liste mit den Messstellen im Regierungsbezirk Oberbayern kann hier nachgelesen werden.
3. Für alle Autofahrer im Regierungsbezirk Oberbayern heißt es daher, wie immer, vorsichtig und vorschriftsmäßig zu fahren.
4. Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie unseren Bußgeldrechner benutzen und alles Wichtige erfahren. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot droht.
Hier geht es zum Bußgeldrechner!
5. Alles Wissenswerte zum Thema Bußgeld kann man hier nachlesen.

Bayerische-Blitzmarathon
6. Warum Sie keine Blitzer-App benutzen sollten, erfahren Sie hier. Dieser Artikel soll Autofahrer dafür sensibilisieren, warum nicht alles legal ist, was man im Internet problemlos erwerben kann. Was viele nicht wissen ist, man kann zwar bestimmte Produkte legal erwerben, aber die Benutzung kann strafbar sein. Das gilt selbst dann, wenn man sich eine App auf sein Handy lädt. Dies wurde unter anderem vom Oberlandesgericht Celle bestätigt und kann unter dem oben genannten Artikel nachgelesen werden.
Wir wünschen allen Autofahrern eine sichere Fahrt!
7. Für alle Rechtsfragen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Umut Schleyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin.
von Redaktion | 18. Apr. 2017 | Gutachter, News
Gutachterrechnung – Unfall- HUK-Coburg
1. Wir hatten bereits in diversen Artikeln darüber berichtet, dass die HUK-Coburg oftmals unberechtigt Schadenspositionen kürzt –siehe hier– oder es auf eine Klage ankommen lässt und erst dann bezahlt – siehe hier-. Wir bezeichnen die Huk-Coburg daher als „harte Nuss“.
2. In dem vorliegenden Fall war es so, dass ein Unfallgeschädigter einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragt hatte. Der Gutachter hatte anschließend ein Gutachten erstellt und eine Gutachterrechnung geschrieben.
3. Wie so oft hatte die HUK-Coburg auch in diesem Fall die Rechnung des Gutachters grundlos gekürzt. In diesem Fall ging es um 79,29 €. Im Auftrag des Gutachters hat Rechtsanwalt Umut Schleyer (und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin) die HUK-Coburg angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Die HUK-Coburg hat die Bezahlung der Gutachterrechnung und Rechtsanwaltskosten grundlos verweigert.
4. Daraufhin hat der Unfallgutachter seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. Anschließend hat sein Anwalt eine entsprechende Klage beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingereicht. Vorsorglich wurde die HUK-Coburg nochmals aufgefordert -unter Hinweis auf die Klage- die Gutachterkosten sowie die Anwaltskosten zu bezahlen.
Die HUK-Coburg blieb ihrer Linie treu und zahlte nicht. Daher rührt auch unsere Bezeichnung „harte Nuss“.

HUK-Coburg eine harte Nuss – Teil 2
5. Erst nachdem die Klage der HUK-Coburg zugestellt wurde, drehte sich der Wind ganz plötzlich. Die HUK-Coburg teilte dem Gericht unter anderem mit:
Die Klageschrift wurde uns zugestellt. Von einer Prozessführung nehmen wir Abstand.
Die Klagebeträge nebst Zinsen haben wir heute an die Gegenseite überwiesen.
Geht doch!
Das Schreiben der HUK-Cobrug vom 27.03.2017 kann man hier nachlesen.
6. Wie man diesem Beispiel entnehmen kann, musste der Gutachter ca. 6 Monate auf sein Geld (nach dem Unfallereignis) warten. Zusätzlich musste er einen Anwalt beauftragen und die Gerichtskosten verauslagen.
Dieses Beispiel zeigt, wie die HUK-Coburg Gutachter „erzieht“ bzw. es versucht. Nach unseren Kenntnissen kürzen zwar auch die anderen Haftpflichtversicherungen, aber die HUK-Coburg scheint ganz vorne zu sein. Dementsprechend ist sie auch bei Anwälten und Gutachter bekannt und berüchtigt.
7. Das Schlimme ist, dass viele Unfallgeschädigte versuchen, ihren Unfall selbst zu regulieren. Solch ein „Unterfangen“ ist zum Scheitern verurteilt, vor allem, wenn die HUK auf der Gegenseite ist.
8. Als Gutachter sollte man unbedingt daher darauf achten, dass der Unfallgeschädigte gut beraten ist. Ansonsten bleibt man als Gutachter auf (einen Teil) seiner Gutachterrechnung grundlos sitzen. Als Gutachter muss man den Spieß nämlich umdrehen und die HUK-Coburg erziehen, indem man gegen jede Kürzung vorgeht. Hier hat der Gutachter alles richtig gemacht. Zum einen wurde seine Rechnung vollständig bezahlt und zum anderen sind der HUK-Coburg insgesamt 111,15 € zusätzliche Kosten entstanden.
Statt 79,29 € musste die Huk-Coburg also 190,42 € nebst Zinsen bezahlen. Wer nicht hören will, muss fühlen (hier also bezahlen). Das sollte man als (guter) Gutachter unbedingt berücksichtigen. Ansonsten landet man auch als Gutachter auf einer „Kürzungsliste“ und wird zum Kürzungs-Opfer der Versicherungen. Das muss nicht sein.
Weitere Fragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten. Er hat auch diesen Text für uns erstellt. Danke
von Redaktion | 6. Apr. 2017 | Gutachter, News, Urteile
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge kann für den Unfallverursacher eine Gefängnisstrafe
zur Folge haben, ohne dass eine Bewährung in Betracht kommt.
1. Worum geht es in diesem Artikel?
In diesem Artikel geht es um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Per Beschluss hat dieses Gericht entschieden, dass selbst ein Unfallverursacher (mit Todesfolge) der noch nicht vorbestraft ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, ohne dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte war zur Tatzeit 37 Jahre alt. Er fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen der Marke IVEO Daily Pakete aus. Nach einem verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem er eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter Geschwindigkeit überfuhr, näherte er sich einem rechtseitigen Einmündungsbereich einer Landstraße. Als der Angeklagte sich beim Überholvorgang einer Einmündung näherte bog aus der Einmündung ein PKW nach rechts auf die Straße ab. Hätte der Angeklagte seine Geschwindigkeit deutlich reduziert, hätte er hinter diesem Fahrzeug bleiben können. Da er dies nicht wollte, setzte er zu einem weiteren Überholmanöver an und überfuhr dafür eine Sperrfläche vor dem Einmündungsbereich sowie die für den Gegenverkehr vorgesehene Linksabbiegerspur.
Leider befand sich auf der Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs, ein mit zwei Insassen besetzter PKW Skoda. Die Fahrerin des Skoda wollte nämlich links abbiegen. Hinter dem Skoda befand sich ein Fahrzeug der Marke Dacia mit ebenfalls zwei Insassen. Der Fahrer des Dacia wollte geradeaus weiterfahren. Der Angeklagte reduzierte seine Geschwindigkeit ( zwischen 75 bis 90 km/h) nicht und fuhr frontal auf den Skoda zu. Die Fahrerin des Skoda konnte den Zusammenstoß mit dem Lieferwagen des Angeklagten trotz eines Ausweichmanövers nicht vermeiden. Es kam zu einem Zusammenstoß. Dadurch wurde der Lieferwagen des Angeklagten gegen den Dacia abgelenkt. Der Fahrer des Dacias kam durch diesen Verkehrsunfall ums Leben. Die weiteren Insassen des Dacia und des Skoda erlitten zum Teil schwere Verletzungen, unter anderem eine Augenverletzung, schwere Prellungen und Schnittwunden.
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge
3. Wie lautete das Urteil des Strafgerichts?
a. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den (zwar verkehrsordnungswidrigkeitenrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelasteten) Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
b. Zudem verlor der Angeklagte seine Fahrerlaubnis.
c. Dagegen legte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung ein.
d. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Münster die Verurteilung und setzte die Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auf die gesetzlich zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Das Landgericht wies im Rahmen der Strafzumessung zur Begründung der versagten Strafaussetzung zur Bewährung darauf hin, dass dem nicht vorbestraften Angeklagten zwar eine günstige Sozialprognose zu stellen sei. Dazu führte das Landgericht Münster sinngemäß aus:
„Nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten lägen aber keine besonderen Umstände vor, die es ermöglichten, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Vor dem Hintergrund des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Tatfolgen ergebe, rechtfertigten die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung. Zudem sei die Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Der Verkehrsverstoß weise neben den durch ihn verursachten schweren Folgen einen erheblichen Unrechtsgehalt auf und sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe.“
e. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte eine Revision ein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die gegen das Berufungsurteil vom Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Nach Auffassung des Gerichts ergab die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler.
Ist diese Entscheidung noch angreifbar?
Nein, der Beschluss des OLG Hamm ist mittlerweile rechtskräftig.
Verkehrsunfall-mit-Todesfolge
Dieser Text wurde durch Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt.
von Redaktion | 5. Apr. 2017 | News
Hier die aktuellen Abgasskandal-News zu Opel, Audi und VW
In dem Artikel Abgasskandal-News geht es um das Thema Abgasskandal und aktuelle Neuigkeiten bei den Herstellern Opel, Audi und VW.
1. Opel – Strafverfahren eingestellt
Nach Berichten diverser Medien zu Folge, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das ursprünglich eingeleitete Strafverfahren gegen den Autohersteller Opel wegen möglicher Abgasmanipulationen mittlerweile eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat darüber hinaus mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Abgastechnik von Dieselautos festgestellt werden konnten. Zu diesem Ergebnis kam man nach Auswertung mehreren Gutachten. Es gab wohl auch keine Hinweise für Betrug, Steuerhinterziehung, Luftverunreinigung oder Körperverletzung.
Das Strafverfahren wurde aufgrund einer Anzeige der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eröffnet. Die Strafanzeige erwies sich jedoch als unbegründet.
Auch der Verkauf bei Opel läuft gut
Opel gelang auch ein guter Start in das aktuelle Jahr 2017. Im ersten Quartal steigerte Opel seine Pkw-Verkäufe in Deutschland auf fast 63.000 Autos. Das sind die besten Zahlen seit dem Jahr 2009.
Abgasskandals-News
2. Audi – Arbeitsgerichtsprozess kann zum Problem werden
Bei Audi gibt es auch Abgasskandal-News. Derzeit läuft ein Arbeitsgerichtsprozess in Heilbronn zwischen dem ehemaligen Leiter der Dieselmotorenentwicklung – Ulrich Weiß- und Audi. Auf den ersten Blick scheint dieser Prozess nicht dramatisch zu sein, da es lediglich um eine Kündigungsschutzklage geht. Der Prozess hat es jedoch in sich. Grund dafür ist, dass der ehemalige Entwicklungschef sich mit brisanten Dokumenten gegen die Kündigung wehrt. Es soll wohl auch eine brisante E-Mail geben. Die darin enthaltenen Informationen könnten den Audi-Chef Rupert Stadler belasten. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Prozess entwickelt und welche Neuigkeiten an die Öffentlichkeit gelangen.
3. VW zahlt in den USA viel Geld und schließt einen Vergleich
In den USA hat der Automobilhersteller Volkswagen erneut eine extrem hohe Summe wegen der Abgasaffäre im Rahmen eines Vergleichs bezahlt. Dabei ging es um einen Vergleich mit zehn US-Bundesstaaten über eine Summe von 157,5 Millionen Dollar geeinigt.
Damit hat VW bisher ca. 22 Milliarden Euro Vergleichszahlungen in den USA im Zusammenhang mit der Abgasaffäre bezahlt.
Der Text zum Thema Abgasskandal-News wurde von der Kanzlei Schleyer erstellt.
von Unfallregulierung | 4. Apr. 2017 | Lexikon, News
1. Definition des Begriffs Schadensschätzung
Die Schadensschätzung ist ein Mittel des Gerichts, um die Höhe eines Schadens zu ermitteln. Sie ist in § 287 Absatz 1 der Zivilprozessordnung geregelt:
„Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.“
2. Erklärung des Begriffs Schadensschätzung
Der Begriff Schadensschätzung ist im Zivilprozess relevant. Im Zivilprozess streiten oft zwei Parteien um Geld. Bei einem Zivilprozess muss jeder vor Gericht darlegen, was für ihn rechtlich vorteilhaft ist. Wer vor Gericht einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte, muss also nachweisen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Es muss auch ermittelt werden, wie hoch dieser Schaden ist.
Im Prozess muss nämlich eine ganz konkrete Sache von der anderen Partei gefordert werden. Die Konsequenzen dieser Vorgabe sind drastisch: Wer zu viel fordert, muss laut § 92 der Zivilprozessordnung einen Teil der Prozesskosten übernehmen. Nämlich den Teil, zu dem er den Prozess „verloren“ hat. Ist die Klage aber nach § 253 Absatz 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung zu unbestimmt, kann sie abgewiesen werden. Das liegt daran, dass ein Zivilgericht Streite entscheidet, die zu einer Vollstreckung führen können. Wenn vollstreckt werden soll, muss im Urteil genau beschrieben sein, in was vollstreckt werden darf, und in welcher Höhe.
Wieso muss das Gericht den Schaden schätzen?
Für Unfallgeschädigte kann es schwierig sein, alles zu beweisen, was an Schäden eingetreten ist. Manchmal kann ein Kläger nur nachweisen, dass ihm überhaupt irgendein Schaden entstanden ist. Er hat dem Grunde nach einen Anspruch, kann nur nicht nachweisen, wie hoch der Anspruch tatsächlich ist. Hier wäre es falsch, dem Unfallgeschädigten nichts zuzusprechen. Das Gericht muss dann abschätzen, wie groß der Schaden ist. Die Umstände des Falls sind dabei ausschlaggebend.
Das Gericht darf die Schadenshöhe aber nicht ohne objektive Grundlage festlegen. Indizien müssen herangezogen werden, um irgendwie zu beziffern wie hoch der eingetretene Schaden ist. Eine bestimmte Art der Schätzungsgrundlage gibt das Gesetz nicht vor. Die Grundlage muss aber tragfähig sein. Die Schätzung darf nicht willkürlich erfolgen.
Wichtig ist Folgendes:
Damit das Gericht den Schaden überhaupt schätzen kann, muss man als Kläger genügend Tatsachen vortragen, damit das Gericht überhaupt eine Grundlage für eine Schätzung hat. Tut man das nicht kann es passieren, dass man gar nichts bekommt. Nach einem Unfall ist die Vorlage eines Gutachtens regelmäßig eine geeignete Grundlage für das Gericht, den Schaden zu schätzen. Andernfalls würde eine Beweisaufnahme in Betracht kommen.
3. Anwendung auf vermögensrechtliche Streitigkeiten
„Schadensschätzungen“ werden aber nicht nur bei „Schäden“ vorgenommen. Wie in Absatz 2 beschrieben, kann es sich auch um vermögensrechtliche Streitigkeiten handeln:
Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 (siehe oben) sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen.
Wann liegt so ein Fall vor?
Es gibt eine sehr große an Fällen, bei denen eine Schadensschätzung nötig ist. Fast in jedem Fall vor einem Zivilgericht lassen sich bestimmte Dinge nicht belegen und müssen durch das Gericht geschätzt werden. Hier ein paar Beispiele:
- Der Geschädigte eines Unfalls hat wegen des Unfalls einen Schreib- und Arbeitsaufwand: Briefe müssen verfasst werden, dafür muss Porto gezahlt werden, Telefonate müssen geführt werden, …
- Ein Arbeitnehmer kann nicht genau nachweisen, wie viele Überstunden er gemacht hat, die Zeit zum Umziehen der Arbeitskleidung wurde ihm nicht angerechnet. Ungefähr ließe sich diese Zeit aber schätzen …
- Wenn bei einem Vertrag nicht vereinbart wird, wie viel für eine Arbeit gezahlt werden soll, muss geschätzt werden, was eine „angemessene Vergütung“ ist …
Für diese Fälle gibt es meistens keinen Nachweis – niemand macht ein Foto davon, wie er eine Postkarte kauft, oft wird auch keine Rechnung davon verwahrt. Deshalb wird eine Pauschale für den Aufwand festgesetzt. Theoretisch könnte auch festgestellt werden, wie lange ein Arbeitnehmer zum Umziehen benötigt, wenn sich zum Beispiel Überwachungskameras vor dem Raum befinden. Das Material auszuwerten, würde aber wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als an Überstunden geleistet wurde.
Eine Schadensschätzung ist also nötig, alles andere wäre in vielen Situationen lebensfremd. Durch die Ermittlung eines Schadens soll kein noch größerer Schaden entstehen – das wäre unsinnig. Außerdem widerstrebt das dem Grundsatz der Prozessökonomie. Dann könnte außerdem genauso gut auf eine Schadensminderungspflicht verzichtet werden – die Prozesskosten trägt nämlich nach §§ 91 ff. der Zivilprozessordnung die unterlegene Gegenseite.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.