von Redaktion | 12. Okt. 2016 | News
Autodiebstahl – die 50 beliebtesten Fahrzeuge – Statistik 2015
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat die Statistik für Autodiebstähle aus dem Jahr 2015 veröffentlicht und Folgendes mitgeteilt:
„Autodiebe haben im vergangenen Jahr 18.659 kaskoversicherte Pkw gestohlen, rund vier Prozent mehr als 2014. Da zudem die durchschnittliche Entschädigung für jeden Diebstahl mit 15.611 Euro eine neue Rekordhöhe erreichte, wuchs der wirtschaftliche Schaden von rund 262 auf über 291 Millionen Euro (+11 Prozent). Das geht aus der Kfz-Diebstahlstatistik 2015 hervor die der GDV heute veröffentlicht hat.
Besonders von Diebstählen betroffen waren Besitzer von SUVs: Unter den am häufigsten gestohlenen Fahrzeugen finden sich gleich mehrere hochpreisige Geländewagen wie Range Rover, Toyota Land Cruiser, Lexus RX350, Audi Q7, BMW X6 und X5.
Die bei Autodieben beliebtesten Marken waren Land Rover und Jaguar. Allein von der aktuellen Baureihe des Range Rover wurden fast 200 Stück geklaut, für jeden Fall zahlten die Versicherer im Durchschnitt fast 66.000 Euro. Für die Gesamtheit der Land-Rover-Modelle ermittelten die Statistiker des GDV eine Diebstahlrate von 5,2 pro 1.000 kaskoversicherter Autos. Auf den weiteren Plätzen im Hersteller-Vergleich lagen Jaguar (Diebstahlrate: 1,7), gefolgt von Audi (1,3), Porsche (1,2) und BMW (1,0).
Berlin ist Hauptstadt der Autodiebe
Die Entwicklung des Autodiebstahls verlief in den Bundesländern unterschiedlich: Mehr Autos gestohlen wurden in Hamburg (+14%), Niedersachsen (+18%), Nordrhein-Westfalen (+11%), Thüringen (+11%) und Sachsen-Anhalt (+11%). Weniger Diebstähle gab es in Baden-Württemberg (-5%), Sachsen (-7%), Schleswig-Holstein (-5%) und im Saarland (-22%).
Grundsätzlich ist die Diebstahlgefahr in Großstädten weiterhin höher als auf dem Land. Die mit weitem Abstand höchste Diebstahlrate ergab sich für Berlin. Im Laufe des Jahres 2015 wurden allein hier mehr als 3.200 Pkw gestohlen, was einer Diebstahlrate von 3,5 pro 1.000 kaskoversicherter Pkw entspricht. Ebenfalls vergleichsweise hohe Diebstahlraten ergaben sich für die Großstädte Hamburg (1,8), Hannover (1,6), Leipzig (1,5) und Dresden (1,4). Über die geringste Diebstahlrate (0,1) konnten sich Autofahrer in Bayern freuen, wo nur rund 800 Autos geklaut wurden. Im Bundesdurchschnitt lag die Diebstahlrate bei 0,5.
Welche Versicherung zahlt bei einem Autodiebstahl?
Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.
Wie können sich Autofahrer schützen?
- Das Auto möglichst sicher parken: Am besten in einer abschließbaren Garage oder auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz. Ist das nicht möglich, das Auto in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
- Auch bei kurzer Abwesenheit den Schlüssel abziehen und Scheiben, Türen, Schiebe- oder Cabrio-Dach schließen.
- Beim Abschließen mit der Fernbedienung auf das optische bzw. akustische Signal des Autos achten. Diebe können das Signal mithilfe von Funkblockern stören.
- Originalpapiere und Zweitschlüssel nicht im Auto aufbewahren.
- Ist ein Schlüssel weg, muss umgehend gehandelt werden. Steht das Auto in der Nähe, sollte es bewacht und wenn möglich an einen sicheren Ort gebracht werden. Danach sollte der Versicherer informiert und ein Schlüssel-Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden.“

Jeder Fahrzeugeigentümer bzw. Halter sollte die oben genannten Tipps beherzigen, um das Risiko eines Diebstahls zu verringern. Vor allem Land Rover und BMW Fahrer müssen aufpassen.
von Redaktion | 11. Okt. 2016 | News
Bremsweg – Bremsentest- ADAC
Auf der Seite www.t-online.de hat Herr Holger Holzer, SP-X folgenden Beitrag veröffentlicht:
„Der Bremsweg von Neuwagen wird immer kürzer
Mit 55 km/h in ein Stauende rasen? Das muss nicht sein: Der ADAC zeigt mit seiner Auswertung, mit welchen Autos sie schneller zum Stehen kommen.
Die gute Nachricht: Bremsen von Neuwagen werden demnach immer besser. Wie bei der Auswertung von über 500 Bremstests aus den vergangenen vier Jahren herauskommt, liegt der durchschnittliche Bremsweg aktueller Pkw, SUV und Transporter im Schnitt bei 36,4 Metern. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei rund 40 Metern.
Sportwagen stehen am schnellsten
Den kürzesten Bremsweg aller überprüften Fahrzeuge hat das Porsche 911 Cabrio, das bei einer Vollbremsung aus 100 km/h bereits nach 31,3 Metern stillsteht. Das kräftig motorisierte Cabrio profitiert dabei auch von einem sportwagentypisch niedrigen Schwerpunkt und dem langen Radstand. Auch vergleichbare Modelle wie Jaguar F-Type, Mercedes SL und Audi R8 überzeugen mit kurzen Bremswegen.
Doch schon Kleinwagen verfügen mittlerweile über leistungsfähige Bremsanlagen. Am besten schnitt bei den Tests des Automobilclubs der Mini One D mit 32,7 Metern ab. Auch Smart Forfour, Skoda Roomster und Ford Fiesta blieben unter der 35-Meter-Marke.
In der Kompaktklasse verfügen der Seat Leon ST und der verwandte VW Golf Variant über den kürzesten Bremsweg (33,1 Meter), in den großen Limousinenklassen der Mercedes S500 (32,6 Meter) und bei den SUV der Volvo XC90 D5 (33,6 Meter).
Dieser Wagen ist schwer zu stoppen
Die schlechtesten Bremsen im Test hatte der Transporter Citroen Jumper Combi, der bis zu Stillstand 47,8 Meter benötigte. Oder, um das Bild vom Stauende wieder aufzugreifen: An der Stelle, an der der Porsche schon steht, rauscht der Citroen mit 55 km/h heran.“
Dieser Beitrag bzw. der Bremsentest durch den ADAC zeigt, dass die Marke Porsche im Bereich Bremsen nach wie vor an der Spitze steht. Eine positive Nachricht ist jedoch auch, dass der Bremsweg bei Neuwagen kürzer und dadurch die Sicherheit der Fahrzeugführer größer wird. Wichtig für alle Fahrzeugführer eines Kleinwagens ist, dass auch Kleinwagen mittlerweile über leistungsfähigere Bremsanlagen verfügen.
von Redaktion | 23. Sep. 2016 | News
BMW – Manipulation – Tachomanipulation
In einem Bericht bei Focus-Online hat der Redakteur Sebastian Viehmann folgenden Artikel veröffentlicht:

Carly
„Das Unternehmen Carly hat 400.000 Datenanalysen gebrauchter BMW ausgewertet. Bei vielen Fahrzeugen soll der Tacho von den Besitzern manipuliert worden sein.
Ein Spezialist für Fahrzeug-Vernetzung behauptet: 15 Prozent aller gebrauchten BMW sind manipuliert – darunter jeder vierte 5er BMW. Fast immer geht es dabei um Manipulationen am Tacho.
15 Prozent aller gebrauchten BMW-Fahrzeuge sollen manipuliert sein. Das behauptet der Diagnose-Spezialist Carly. „90 Prozent waren Manipulationen am Tacho, die ein Vorbesitzer selbst vorgenommen hat. Ebenso unterschieden sich die ausgelesenen Verbrauchswerte von den Angaben des Herstellers – bei Diesel-Fahrzeugen um bis zu 50 Prozent“, heißt es bei dem Unternehmen. Vor allem die Modelle 5er, X3 und der Mini sind offenbar davon betroffen.
Selbst-Diagnose per App
Die Daten für diese Auswertung wurden von den Fahrzeugbesitzern selbst geliefert – durch eine Funktion, die es dem Nutzer ermöglicht, über sein Smartphone oder Tablet auf Knopfdruck die komplette Elektronik eines Autos durchleuchten. „Bis heute führten mehr als 100.000 Nutzer den Check an über 400.000 BMW-Fahrzeugen weltweit durch. Alle seit Start der Funktion eingesendeten, anonymen BMW-Daten wertete das Unternehmen nun aus“, heißt es bei Carly. 60.000 gebrauchte BMW seien bislang schon ausgewertet worden.
Geräte zur Selbst-Diagnose werden in der Regel von versierten Hobby-Schraubern dazu genutzt, um vor Reparatur- und Wartungsarbeiten den Fehlerspeicher eines Autos auszulesen. Moderne Autos zeichnen aber noch viel mehr Daten auf. Die App zur Aufzeichnung der Fahrdaten ist laut Carly für diverse Modelle erhältlich.
Ein BMW fährt im Schnitt keine 40 km/h
Während sich die meisten laut App festgestellten Manipulation auf den Tachostand beziehen, sei bei zehn Prozent der behaupteten Manipulation sogar die Fahrgestellnummer betroffen. Die Analyse der Fahrdaten lieferte auch für BMW-Fahrer auf den ersten Blick eine kuriose Erkenntnis: Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Modelle betrug während der Nutzung gerade einmal 37 km/h. Mit 41 km/h war der 5er BMW der Generation E39 dabei das schnellste Modell. Auch PS-starke Premiumautos werden eben viel in der Stadt bewegt.“
Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, wäre das Vertrauen in den Gebrauchtwagenmarkt noch tiefer erschüttert. Und man kann derzeit nicht behaupten, dass der Autohandel das größte Vertrauen der Verbraucher genießt. BMW wird die oben genannten Auswertungen nicht gerne sehen.
von Redaktion | 22. Sep. 2016 | News
Baustellen – Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen – auch Fahrer großer Pkw müssen aufpassen
1. Was ist passiert?
Das Landgericht Coburg hat im Falle einer Schadensersatzforderung die Klage des Fahrers eines großen Pkw abgewiesen. Der Kläger hat mit seinem großen Pkw einen Unfall im Bereich einer Baustelle und behauptete, dass der Baustellenbetreiber seine Pflicht zur Verkehrrssicherung verletzt habe und es nur dadurch zum Unfall kam.
Der vom Kläger vorgetragene Umstand, er habe das Hindernis auch aufgrund der Größe des von ihm geführten Pkw nicht erkennen können, verhalf auch der von ihm geführten Berufung nicht zum Erfolg.
Die Beklagte zu 1), ein Autohaus, betreibt auf ihrem Betriebsgelände eine Autowaschanlage. Die als Beklagte zu 2) in Anspruch genommene Bauunternehmung hatte auf diesem Betriebsgelände Bauarbeiten durchgeführt und hierzu die Baustelle mit Zäunen und Warnbalken abgesperrt. Außerhalb dieser Absperrung befand sich bei der Zufahrt zur Waschstraße eine Europalette mit mindestens zwei Lagen Pflastersteinen. Nach einem Abbiegevorgang kollidierte der Kläger mit seinem Pkw, Mercedes S-Klasse, auf der Einfahrt zur Waschstraße mit der dort gelagerten Palette mit Pflastersteinen und forderte nun Ersatz für die an seinem Fahrzeug hierdurch entstandenen Schäden. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben die unsachgemäß gelagerten Steine nicht sehen können, weshalb es zur Kollision gekommen sei. Demgegenüber machten die Beklagten geltend, der Kläger sei unaufmerksam und mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren und deshalb mit der ansonsten ohne weiteres sichtbaren Palette kollidiert.
Das Amtsgericht Lichtenfels hatte die Klage abgewiesen. Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor, jedenfalls aber trete eine solche hinter dem weit überwiegenden Verschulden des Klägers zurück. Hierbei hatte das Amtsgericht maßgeblich darauf abgestellt, dass der Kläger die Bauarbeiten erkannt hat und dass die Einfahrt zur Waschstraße auch ohne die Palette bereits soweit verengt gewesen war, dass besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten waren. Auch hätte der Kläger mit Baufahrzeugen und herumliegenden Baumaterialien rechnen müssen. Die Palette habe der Kläger danach bereits bei Beginn des Abbiegevorgangs erkennen können und hätte darauf entsprechend reagieren müssen.
Das Landgericht Coburg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
2. Warum hat das Gericht so entschieden?
Nach Auffassung des Landgerichts sind die Einwände des Klägers, wegen der auffallend ordentlichen Baustelle habe er nicht mit Hindernissen außerhalb der Baustelle rechnen müssen und die Palette sei auf aufgrund der Größe seines Fahrzeuges, insbesondere der Länge der Motorhaube, für ihn nicht erkennbar gewesen, nicht überzeugend. Schon nach allgemeiner Lebenserfahrung sei gerade bei Pflasterarbeiten damit zu rechnen, dass sich noch zu verlegende Steine auf Paletten gelagert neben der Baustelle befinden. Deren besondere Absicherung sei in nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahrenen Bereichen nicht üblich und würde außerdem die Bauarbeiten behindern. Die besondere Größe des klägerischen Fahrzeuges ändere am Umfang der Verkehrssicherungspflicht nichts. Vielmehr sei hierdurch gerade umgekehrt die Sorgfaltspflicht desjenigen Fahrers eines besonders großen und unübersichtlichen Autos gesteigert. Der Kläger hätte notfalls aussteigen und sich den erforderlichen Überblick verschaffen müssen.
3. Fazit
Im Straßenverkehr muss jeder die notwendige Sorgfalt walten lassen. Erst Recht auf Baustellen.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Redaktion | 20. Sep. 2016 | News
Unfall – Unfallregulierung – Kürzungswahn – Probleme mit der HUK, HUK24 oder HUK-COBURG – Gutachterkosten
1. Du wurdest unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Kosten zu erstatten haben. Dazu zählen unter anderem folgende Kostenpositionen:
Reparaturkosten
Reparaturkosten netto – wenn man fiktiv abrechnen möchte
Wertminderung
Gutachterkosten
Anwaltskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Reinigungskosten
Unfallpauschale
Abschleppkosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
2. Der Unfallgegner ist bei der HUK, HUK24 oder HUK-Coburg versichert?
Dann sind Probleme wohl vorprogrammiert. Darüber hatten wir bereits ausführlich im August 2016 berichtet.
Der Artikel kann hier nachgelesen werden.

3. Die HUK-Coburg kürzt unberechtigt und unbeeindruckt die Gutachterkosten weiter.
Hier findest Du –lediglich auszugsweise– 7 Urteile gegen die HUK, HUK-COBURG oder HUK24. Diese Urteile hat die Kanzlei Schleyer für diverse Unfallgutachter erzielt.
Wie man den Urteilen entnehmen kann, kürzen die Haftpflichtvesicherungen HUK, HUK-COBURG und HUK24 systematisch. Sie sind wohl unbelehrbar.
(1) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25.11.2015
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 93,30 unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(2) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 15.01.2016
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 239,59 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(3) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 21.01.2016
In diesem Fall hatte die HUK-Coburg einen Betrag von 168,70 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
(4) Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Oder vom 18.03.2015
In diesem Fall hatte die HUK-Coburg einen Betrag von 104,21 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
(5) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 27.04.2016
In diesem Fall hatte die HUK-COBURG einen Betrag von 97,95 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(6) Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 28.05.2016
In diesem Fall hatte die HUK24 einen Betrag von 409,13 unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor dem Amtsgericht Coburg wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK24 halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK24 zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.
(7) Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 18.07.2016
In diesem Fall hatte die HUK-COBURG einen Betrag von 177,61 € unberechtigt gekürzt. Eine Mahnung half nicht. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben blieb ohne Erfolg. Daraufhin erhob der Unfallgutachter eine Klage. Selbst vor Gericht wurden die absurdesten Argumente vorgetragen. Alle (noch so abwegigen) Argumente der HUK-COBURG halfen jedoch nicht. Der Gutachter gewann vor Gericht.
Das Amtsgerichts Mitte hat mit Urteil vom klargestellt, dass die Kürzung der Gutachterkosten durch die HUK-COBURG zu UNRECHT erfolgt ist. Das Urteil kann man hier nachlesen.

4. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Leider lassen viele Gutachter und/oder Unfallgeschädigte sich über den Tisch ziehen. Wenn man nun bedenkt, dass es allein in Berlin im Jahr 2015 insgesamt 137.713 registrierte Verkehrsunfälle gab, kann man sich ausrechnen, wie viele Kürzungen auf die Unfallgeschädigten und/oder die jeweiligen Gutachter zukommen. Wie man der obigen Liste entnehmen kann, sind die Gutachterkosten nur eine Schadensposition von vielen. Wir werden noch weitere Urteile für Sie veröffentlichen.
An dieser Stelle kann man nur an alle Autobesitzer, Fahrer, Eigentümer und Unfallgeschädigte appellieren:
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten sie unbedingt einen Anwalt sowie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Es gibt wahrscheinlich noch tausende solcher Urteile!
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.