von Unfallregulierung | 15. Mai 2017 | Gutachter, Lexikon, News
Parkuhr, Parkscheibe und Parkschein
– was muss ich wissen?

Parken ist eine einfache Sache – sollte man meinen. Allerdings wissen viele Autofahrer nicht, wie umfangreich die Regelungen zum Parken sind. Die Fahrschulen behandeln das Thema meist nur knapp. Häufig verhängen die Behörden bei Verstößen nur kleine Ordnungsgelder. Allerdings kann es auch teurer werden: Wer falsch parkt, kann auch abgeschleppt werden. Bei hartnäckigem Falschparken kann sogar der Führerschein entzogen werden. Was deshalb beim Parken beachtet werden sollte, lässt sich hier nachlesen.
Wie funktionieren Parkuhren und Parkscheine?
Das Konzept einer Parkuhr ist einfach: Geld einwerfen, parken. Sobald die Zeit abläuft, muss das Fahrzeug wieder weg sein. Viele Parkuhren wurden mit der Zeit durch andere Automaten ersetzt, einige Parkuhren wurden modernisiert. Inzwischen gibt es sogar Parkuhren, die man per SMS bezahlen kann.
So ähnlich funktioniert das Ganze bei Parkscheinautomaten: In einem gekennzeichneten Bereich darf nur geparkt werden, wenn am Automaten ein Parkschein gezogen wird. Außerdem muss der Parkschein gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein. Am Automaten kann man meistens mit Kleingeld bezahlen. Einige Automaten nehmen auch Scheine oder Geldkarten an, das ist aber nicht der Normalfall. Dementsprechend sollte der Fahrer immer einen gewissen Münzvorrat haben, wenn er sich auf die Suche nach einem Parkplatz macht.
Gebührenfreies Halten
In manchen Fällen muss bei Parkuhren kein Geld eingeworfen werden. Dazu zählt:
das Halten beim
- Beladen,
- beim Entladen ,
- und beim Ein-, und Aussteigen
Halten heißt: Nicht das Fahrzeug verlassen, nicht länger als 3 Minuten mit dem Auto stehen bleiben.
Wer länger als 3 Minuten hält, parkt nämlich.
Außerdem geben manche Parkuhren Uhrzeiten an, zu denen das Parkverbot nicht gilt. Einige Geräte haben auch die so genannte „Brötchentaste“. Die Taste ist für besonders kurzes Parken gedacht. Wer die Taste benutzt, darf – sofern er den Parkzettel sichtbar anbringt – für eine kurze Zeit parken. Die Taste wird „Brötchentaste“ genannt, weil sie für kurze Erledigungen gedacht ist, zum Beispiel für das Brötchenholen. Nicht an jedem Automaten gibt es diese Taste. Welche Automaten verwendet werden, ist schließlich immer unterschiedlich.
Was ist zu tun, wenn das Gerät kaputt ist?
In Deutschland ist die Parkuhr inzwischen am Aussterben. Sie steht nur noch auf wenigen Parkplätzen. Viele wissen deshalb nicht, was zu tun ist, wenn sie vor einer kaputten Parkuhr stehen. Eigentlich darf nämlich nur geparkt werden, wenn die Uhr läuft. Das ist in § 13 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung („StVO“) festgelegt. Entsprechendes gilt für den Parkscheinautomaten: Nur, wenn der Schein sichtbar angebracht wurde, darf bis zu der Zeit geparkt werden, die darauf steht.
Wenn Automaten nicht funktionieren, gelten aber Ausnahmen. Ein kurzer Blick ins Gesetz kann hier schnell helfen – es ist explizit beschrieben, was zu tun ist:
- Eine Parkscheibe muss gut lesbar angebracht werden
- Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden
- Es darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden
Was passiert, wenn jemand dagegen verstößt?
Bußgelder
In der Verbotsnorm selbst steht keine Strafe. Allerdings ist ein Verstoß gegen § 13 Absatz 1 oder 2 der Straßenverkehrsordnung laut § 49 Absatz 1 Nummer 13 Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz. Ob jemand weiß, dass er falsch parkt, oder das fahrlässig tut, ist dabei egal.
Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO begeht, muss ein Bußgeld zahlen. Die Bußgelder sind aber relativ niedrig. Zwischen 10,- € und 30,- € kann das Falschparken an „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“ laut Nr. 63 der Bußgeldkatalogverordnung kosten.
Abschleppen
Allerdings sollte man nicht darauf spekulieren, dass niemand kontrolliert. Wer falsch parkt, kann abgeschleppt werden. So hat beispielsweise am 29.09.2015 das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Fahrzeug, das länger als 3 Stunden ohne Parkschein steht, abgeschleppt werden kann. Regelmäßig entscheiden Gerichte auch, dass das Abschleppen durch die Behörden rechtmäßig ist. Steht ein Fahrzeug erst seit 10 Minuten dort, kann das Abschleppen unverhältnismäßig sein. Das bedeutet nicht, dass man sich den Parkschein oder die Parkuhr sparen kann. Ob sich die Behörden an diesen Grundsatz halten, ist nämlich nicht klar. Wer parkt und abgeschleppt wird, hat dann erstmal das Nachsehen. Allerdings kann ein Fehlverhalten (hier: unverhältnismäßiges Handeln) der Behörde im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Sucht der Betroffene also innerhalb von 2 Wochen einen Rechtsanwalt auf, vorzugsweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat er in manchen Fällen gute Chancen, dagegen vorzugehen.

Entzug der Fahrerlaubnis
In einer Entscheidung vom 23.11.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass besonders hartnäckige Falschparker die Fahrerlaubnis, also den Führerschein verlieren können. Das Gericht hat seine Auffassung wie folgt begründet:
In § 3 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 46 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung steht sinngemäß: Wenn jemand sich als ungeeignet zum Fahren erweist, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. In dem Fall, der entschieden wurde, hat der Betroffene 83 Parkverstöße innerhalb von 2 Jahren begangen. Manchmal beging er mehrere Verstöße an einem Tag. Diese Vielzahl der Verstöße deutet darauf hin, dass er eine gleichgültige Einstellung gegenüber den Regelungen des Straßenverkehrs hat. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass er also nicht die im Straßenverkehr geltende Rechtsordnung anerkennt. Das hat zur Folge, dass er ungeeignet ist, und die Behörde ihn zu Recht verpflichtet hat, seinen Führerschein abzuliefern.

Vorsicht: manipulierte Automaten
Bei der Nutzung von Automaten sollte man aufpassen. Kriminelle haben eine Methode entwickelt, die zahlende Fahrer um ihr Rückgeld bringen soll: Sie platzieren im Rückgabeschacht ein Stück Wolle oder Schaumstoff, was das Geld am Herausfallen hindert. Meistens denkt sich niemand, er wäre Opfer einer Straftat geworden, sondern der Automat würde nicht ordnungsgemäß funktionieren. Wegen der kleinen Beträge informiert auch regelmäßig niemand die Polizei. Wie viele Automaten davon betroffen sind, kann deshalb kaum festgestellt werden. Wenn der Automat kein Rückgeld herausgibt, sollte man also vorsichtig überprüfen, ob sich ein Stück Stoff oder Papier in der Ausgabe befindet. Ob etwas den Ausgang versperrt oder nicht – jedenfalls sollte der Wartungsdienst benachrichtigt werden.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Unfallregulierung | 26. Apr. 2017 | Lexikon, News
Vorsicht beim Gebrauchtwagen – der Kilometerstand ist oft manipuliert!
Manipulation am Kilometerstand
In der Regel kennt sich ein Käufer nur ganz grob mit Autos aus. Jeder Käufer möchte aber ein zuverlässiges, lang haltendes Auto haben. Der Wert des Autos bemisst sich deshalb vor allem nach Alter und Kilometerstand. Das ist wichtig für den Gebrauchtwagenkauf, und die Nachfrage nach Gebrauchtwagen ist hoch. Bei Gebrauchtwagen ist allerdings Vorsicht geboten – bei vielen ist der Kilometerstand manipuliert. Das Problem gibt es schon lange, aber viele wissen gar nicht, wie groß das Risiko ist, jemandem beim Autokauf auf den Leim zu gehen. Nach Schätzungen soll etwa bei jedem dritten Gebrauchtwagen der Kilometerstand manipuliert sein. Am Ende trifft es immer die Käufer: Sie kaufen ein Fahrzeug zum Teil weit über dem eigentlichen Wert, und gehen Risiken bei Nutzung und Weiterverkauf ein, von denen sie gar nichts wissen.
Sicherheit vor Manipulationen heute
Vor einiger Zeit wurde ein Anstieg von Manipulationen verzeichnet. Der Grund dafür ist simpel: Manipulationen sind heutzutage viel leichter als früher zu bewerkstelligen und lassen sich nicht so leicht zurückverfolgen. Man könnte meinen, durch den technologischen Fortschritt bei Autos sei der Handel sicherer geworden. Das Gegenteil ist aber der Fall. Viele Daten, auch über die zurückgelegte Strecke, werden heute elektronisch gespeichert. Wo früher ein Tacho auseinandergenommen werden musste, macht heute ein kleines, elektronisches Gerät die „Arbeit“. Das kostet oft nur hundert Euro. Es wird an den Bordcomputer angeschlossen, und Dateieinträge werden geändert. Das geht – nicht wie früher in Stunden – sondern in Minuten. Und der Profit, der daraus gezogen wird, ist immens: Einige Fahrzeuge werden nach wenigen Minuten „Arbeit“ für ein Vielfaches verkauft.
Was passiert in rechtlicher Hinsicht?
Wie jeder sich bereits vorstellen kann, verstößt so ein Handeln in mehrerlei Hinsicht gegen geltendes Recht. Die Manipulation selbst ist strafbar, das Auto muss nicht einmal dafür verkauft werden. Nach § 22b Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes wird jeder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, der eine solche Manipulation vornimmt.
Das ist aber längst nicht alles. Wer weiß, dass er ein manipuliertes Auto verkauft, macht sich unter Umständen wegen Betrugs nach § 263 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs strafbar. Kauft der potentielle Kunde es nicht, sondern wendet sich an die Polizei, kann trotzdem ein strafbarer Betrugsversuch vorliegen. Den Verkäufer kann bei Betrug nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren erwarten.
In beiden Fällen – sollte das Auto verkauft werden oder nicht – liegt eine vorsätzliche, rechtswidrige Straftat vor. Wer dazu anstiftet, oder Beihilfe leistet, kann nach Maßgabe der §§ 26 und 27 des Strafgesetzbuchs auch bestraft werden.
Was ist mit dem Kaufvertrag?
Grundsätzlich besteht der Kaufvertrag weiterhin. Allerdings kann bei einem manipulierten Kilometerstand ein Sachmangel nach § 434 BGB vorliegen. Vereinbarte Kaufsache ist in solchen Fällen nämlich ein Fahrzeug, das eine geringere Kilometerzahl hat. Deshalb kommen Gewährleistungsrechte in Betracht. Eine Kaufpreisminderung oder der Rücktritt vom Vertrag wären möglich. Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer selbst ihn arglistig getäuscht hat, kann der Käufer außerdem den Kaufvertrag anfechten. In diesem Fall besteht für ihn sogar die Wahl, ob er Mängelgewährleistungsrechte geltend macht, den Vertrag anfechtet, oder von beidem absieht. Wie rechtlich vorzugehen ist, kann zum Beispiel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen. Dieser kennt sich nämlich regelmäßig mit den Nachweisproblemen und rechtlichen Besonderheiten aus.

Wie lässt sich eine Manipulation erkennen?
Absoluten Schutz gibt es nie, jeder kann betrogen werden.
Wer allerdings aufpasst, kann das Risiko erheblich verringern. Die ersten Indizien sind oft bereits von außen zu erkennen. Der Käufer muss unbedingt auf Unstimmigkeiten achten. Gelegentlich lässt sich die Manipulation erkennen, wenn der Käufer aufmerksam ist.
Beachtet werden sollte auf jeden Fall Folgendes:
Kilometerstand „zusichern“ lassen
Man sollte sich den Kilometerstand im Kaufvertrag zusichern lassen. Im Kaufvertrag sollten beim Punk Kilometerstand nicht Formulierungen wie „laut Vorbesitzer“ oder „Kilometerstand laut Tacho“ oder „abgelesener Kilometerstand“ stehen. Diese Formulierungen können für den Käufer rechtlich nachteilhaft sein.
Entweder steht im Kaufvertrag: Kilometerstand: xxxx oder man schreibt unter besondere Vereinbarung den Kilometerstand nochmals rein.
Beauftragen Sie einen Gutachter
Wenn man sich absichern möchte, kann man einen Gutachter beauftragen. Ein Gutachter kann -als sachverständige Person- das Fahrzeug überprüfen, einschätzen und ihnen einen entsprechenden Rat geben. Es gibt Gutachter, die auf solch eine „Autokaufbegleitung“ spezialisiert sind. Auch das Gutachterbüro Kadur übernimmt solche Tätigkeiten, zu finden unter: www. Kadur.de
Darüber hatten wir bereits berichtet. Der Artikel zum Thema Autokaufcoach bzw. Autokaufbegleitung kann hier nachgelesen werden.
Scheckheft und Werkstattrechnungen
Wenn das Auto in der Werkstatt war, wird oft der Kilometerstand im Scheckheft notiert. Sollte der Kilometerstand der digitalen Anzeige niedriger als im Scheckheft sein, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Kilometerstand manipuliert worden. Das Scheckheft (oder auch: „Serviceheft“, „Wartungsplan“) sollte also in jedem Fall beachtet werden. Auf Werkstattrechnungen wird regelmäßig auch der Kilometerstand des Fahrzeugs angegeben.
So viele Quellen wie möglich nutzen
Im Übrigen empfiehlt sich, zum Fahrzeugso viele Dokumente wie möglich zu erfragen. Das ist nicht dreist oder unverschämt, sondern hilfreich. So lassen sich Zweifel eher ausräumen. Ein guter Verkäufer wird dafür auch Verständnis haben. Je mehr Quellen vorhanden sind, desto besser lässt sich beurteilen, was stimmt oder nicht stimmt. Wenn starke Abweichungen bei den Kilometerzahlen vorkommen, sollte der Verkäufer sehr gute Gründe anführen können, warum das so ist.
Auf das Äußere des Fahrzeugs achten
Einige Dinge lassen sich auch an Äußerlichkeiten ablesen. Verschleißteile sollten genau beachtet werden. Sehen Lenkrad und Kupplung stark abgegriffen aus? Gibt es beim Beschleunigen, Lenken oder Bremsen ungewöhnliche Geräusche? Wurden einige Stellen überlackiert? Welcher Kilometerstand befindet sich auf Aufklebern am Fahrzeug? Wenn Aussagen des Verkäufers oder Kilometerstand im Tacho nicht mit Beobachtungen übereinstimmen, ist äußerste Vorsicht geboten.
Geräte und Apps zum „Entlarven“
Inzwischen sind auch einige Programme und Geräte auf dem Markt, mit dem sich Manipulationen laut Anbieter aufdecken lassen. Wie zuverlässig diese Geräte, Programme und „Apps“ sind, ist aber für Käufer schwierig zu beurteilen. Besonders listige oder geübte Manipulateure wissen, wie die Geräte funktionieren, und treffen Vorkehrungen. Absoluten Verlass auf die Geräte kann es deshalb nicht geben.
Kontakt zum Vorbesitzer
Im Fahrzeugbrief („Zulassungsbescheinigung Teil 2“) sind die Vorbesitzer eingetragen. Sofern das Geschäft dubios erscheint, sollten diese kontaktiert werden, um zu erfragen, wann das Auto mit welchem Kilometerstand verkauft wurde, wo es repariert wurde und ähnliches.
Wer trägt die Schuld an der nachteiligen Entwicklung?
Vor allem hat natürlich Schuld daran, wer ein Gerät manipuliert. Außerdem hat derjenige Schuld, der es verkauft, obwohl er weiß, dass es sich um ein manipuliertes Auto handelt. Oft wird aber bemängelt, dass die Hersteller der Autos nicht genug dagegen tun. Manchmal ist der Zugriff auf den Autocomputer viel zu leicht. Auch ohne Vorerfahrung können unverschlüsselte Daten schnell verändert werden. Dabei haben die Hersteller hinreichend erfahrenes Personal, das für eine gewisse Sicherheit sorgen könnte.
Sind neue Gesetze nötig?
Auch der Gesetzgeber könnte tätig werden. Es gibt zwar genug Gesetze, die im Falle der aufgedeckten Manipulation den Kunden schützen, indem sie Händler und Manipulateure in die Pflicht nehmen (und strafen). Die Prävention ist allerdings schwierig, denn viele Manipulationen bleiben unentdeckt und sind nicht immer nachweisbar, die Strafen schrecken daher nicht jeden ab.
Die Geräte, die für Manipulationen genutzt werden, können außerdem für sinnvolle Zwecke verwendet werden. So hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9. Mai 2006 klargestellt, dass die Bereitstellung von Software dann nicht strafbar ist, wenn sich ihr objektiver Zweck auf „Reparatur, Justierung und Umstellung“ bezieht. Sie zu verbieten scheint daher ausgeschlossen. Möglich wäre es allerdings, die Hersteller gesetzlich zu einer sicheren Speicherung der Daten zu verpflichten. Sicherheitslücken würde es höchstwahrscheinlich weiterhin geben, allerdings wird die Manipulation dadurch erschwert. Was die Zukunft bringt, bleibt allerdings abzuwarten.
Eins wird sich jedoch nicht ändern: Der Händler hat regelmäßig mehr Wissen zu dem Auto, als der Käufer. Deshalb muss der Käufer sich umfassend informieren und jede Information nutzen, die hilfreich sein kann. Das gilt für alle Käufe – egal ob Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkäufe. Unser Rat daher: Nicht glauben, sondern überprüfen! Außerdem sollte man schnell handeln, sobald die Manipulation am Kilometerstand bemerkt wird: Bei Ansprüchen laufen immer Fristen. Je schneller das Problem erkannt und bearbeitet wird, desto besser.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Unfallregulierung | 4. Apr. 2017 | Lexikon, News
1. Definition des Begriffs Schadensschätzung
Die Schadensschätzung ist ein Mittel des Gerichts, um die Höhe eines Schadens zu ermitteln. Sie ist in § 287 Absatz 1 der Zivilprozessordnung geregelt:
„Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.“
2. Erklärung des Begriffs Schadensschätzung
Der Begriff Schadensschätzung ist im Zivilprozess relevant. Im Zivilprozess streiten oft zwei Parteien um Geld. Bei einem Zivilprozess muss jeder vor Gericht darlegen, was für ihn rechtlich vorteilhaft ist. Wer vor Gericht einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte, muss also nachweisen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Es muss auch ermittelt werden, wie hoch dieser Schaden ist.
Im Prozess muss nämlich eine ganz konkrete Sache von der anderen Partei gefordert werden. Die Konsequenzen dieser Vorgabe sind drastisch: Wer zu viel fordert, muss laut § 92 der Zivilprozessordnung einen Teil der Prozesskosten übernehmen. Nämlich den Teil, zu dem er den Prozess „verloren“ hat. Ist die Klage aber nach § 253 Absatz 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung zu unbestimmt, kann sie abgewiesen werden. Das liegt daran, dass ein Zivilgericht Streite entscheidet, die zu einer Vollstreckung führen können. Wenn vollstreckt werden soll, muss im Urteil genau beschrieben sein, in was vollstreckt werden darf, und in welcher Höhe.
Wieso muss das Gericht den Schaden schätzen?
Für Unfallgeschädigte kann es schwierig sein, alles zu beweisen, was an Schäden eingetreten ist. Manchmal kann ein Kläger nur nachweisen, dass ihm überhaupt irgendein Schaden entstanden ist. Er hat dem Grunde nach einen Anspruch, kann nur nicht nachweisen, wie hoch der Anspruch tatsächlich ist. Hier wäre es falsch, dem Unfallgeschädigten nichts zuzusprechen. Das Gericht muss dann abschätzen, wie groß der Schaden ist. Die Umstände des Falls sind dabei ausschlaggebend.
Das Gericht darf die Schadenshöhe aber nicht ohne objektive Grundlage festlegen. Indizien müssen herangezogen werden, um irgendwie zu beziffern wie hoch der eingetretene Schaden ist. Eine bestimmte Art der Schätzungsgrundlage gibt das Gesetz nicht vor. Die Grundlage muss aber tragfähig sein. Die Schätzung darf nicht willkürlich erfolgen.
Wichtig ist Folgendes:
Damit das Gericht den Schaden überhaupt schätzen kann, muss man als Kläger genügend Tatsachen vortragen, damit das Gericht überhaupt eine Grundlage für eine Schätzung hat. Tut man das nicht kann es passieren, dass man gar nichts bekommt. Nach einem Unfall ist die Vorlage eines Gutachtens regelmäßig eine geeignete Grundlage für das Gericht, den Schaden zu schätzen. Andernfalls würde eine Beweisaufnahme in Betracht kommen.
3. Anwendung auf vermögensrechtliche Streitigkeiten
„Schadensschätzungen“ werden aber nicht nur bei „Schäden“ vorgenommen. Wie in Absatz 2 beschrieben, kann es sich auch um vermögensrechtliche Streitigkeiten handeln:
Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 (siehe oben) sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen.
Wann liegt so ein Fall vor?
Es gibt eine sehr große an Fällen, bei denen eine Schadensschätzung nötig ist. Fast in jedem Fall vor einem Zivilgericht lassen sich bestimmte Dinge nicht belegen und müssen durch das Gericht geschätzt werden. Hier ein paar Beispiele:
- Der Geschädigte eines Unfalls hat wegen des Unfalls einen Schreib- und Arbeitsaufwand: Briefe müssen verfasst werden, dafür muss Porto gezahlt werden, Telefonate müssen geführt werden, …
- Ein Arbeitnehmer kann nicht genau nachweisen, wie viele Überstunden er gemacht hat, die Zeit zum Umziehen der Arbeitskleidung wurde ihm nicht angerechnet. Ungefähr ließe sich diese Zeit aber schätzen …
- Wenn bei einem Vertrag nicht vereinbart wird, wie viel für eine Arbeit gezahlt werden soll, muss geschätzt werden, was eine „angemessene Vergütung“ ist …
Für diese Fälle gibt es meistens keinen Nachweis – niemand macht ein Foto davon, wie er eine Postkarte kauft, oft wird auch keine Rechnung davon verwahrt. Deshalb wird eine Pauschale für den Aufwand festgesetzt. Theoretisch könnte auch festgestellt werden, wie lange ein Arbeitnehmer zum Umziehen benötigt, wenn sich zum Beispiel Überwachungskameras vor dem Raum befinden. Das Material auszuwerten, würde aber wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als an Überstunden geleistet wurde.
Eine Schadensschätzung ist also nötig, alles andere wäre in vielen Situationen lebensfremd. Durch die Ermittlung eines Schadens soll kein noch größerer Schaden entstehen – das wäre unsinnig. Außerdem widerstrebt das dem Grundsatz der Prozessökonomie. Dann könnte außerdem genauso gut auf eine Schadensminderungspflicht verzichtet werden – die Prozesskosten trägt nämlich nach §§ 91 ff. der Zivilprozessordnung die unterlegene Gegenseite.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Unfallregulierung | 2. Apr. 2017 | News
Vor einiger Zeit gab es nur wenige Anbieter für Elektroautos auf dem deutschen Markt. Inzwischen hat sich das komplett geändert. Es gibt kaum einen großen Hersteller, der keine Elektroautos anbietet. Die bekannteste Marke ist nach wie vor Tesla, andere Hersteller sind aber längst auf den Markt gekommen: Nissan verkauft seit 2010 den „Leaf“ in Großserie, VW bietet seit 2013 den e-Golf und den e-Up an. BMW verkauft seit 2013 den „i3“ und den „i8“. Citroën, Renault, Peugeot und Ford produzieren längst auch Elektroautos in Serie –Auch Opel hat den Markt für sich entdeckt, bald wird der „Ampera“ frei verkäuflich sein. Diese Liste ist nicht abschließend und wächst stetig weiter.
Wie viele Elektroautos gibt es momentan in Deutschland?
Laut Kraftfahrbundesamt gab es zum ersten Januar 2017 einen Bestand von 34.000 Elektrofahrzeugen. Insgesamt gab es zu dem Zeitpunkt 45 Millionen Fahrzeuge in Deutschland. Nicht mal ein Tausendstel aller Fahrzeuge sind also Elektrofahrzeuge.
Auch wenn das Verkehrsministerium die Elektromobilität als „unsere Zukunft“ bezeichnet, ist Deutschland bei weitem nicht das Land mit den meisten Elektroautos. Die meisten Elektroautos pro Kopf gibt es in Norwegen. Dort sind ein Drittel aller Neuwagen Elektroautos. Weil Norwegen so ein großer Markt ist, ist der Verkaufsstart für den neuen Opel Ampera in Norwegen sogar früher als in Deutschland. Es wird geschätzt, dass ein Prozent aller norwegischen Autos Elektrofahrzeuge sind.
Warum ist das nicht in Deutschland so?
Im Vergleich zu Deutschland sind in Norwegen die Strompreise sehr niedrig. Wegen eines Überangebots an Energie kostet dort eine Kilowattstunde bei etwa 5 Cent, verglichen mit fast 30 Cent in Deutschland. Steuern, Umlagen und Konzessionsabgaben machen in Deutschland die Hälfte des Strompreises aus. Das macht Elektrofahrzeuge hier nicht so rentabel. Die norwegischen Käufer haben sich vor allem wegen des Geldes für die Elektroautos entschieden. Der Staat fördert Elektrofahrzeuge dort sehr stark. Die City-Maut gilt dort nur für Verbrennungsmotoren, außerdem dürfen die Fahrer von Elektroautos die Busspuren benutzen. Letzteres bringt unter anderem den Verkehr etwas durcheinander. Eine entsprechende Regelung wurde auch in Deutschland überdacht, hat sich aber glücklicherweise nicht durchgesetzt.
Förderung in Deutschland
Es gibt also wenige Elektroautos in Deutschland. Dabei wird die Entwicklung auf Bundesebene seit Jahren gefördert. Vergünstigungen gibt es übrigens bei der Kfz-Steuer: Gemäß § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz sind Elektro-Neuwagen 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis 2020 zugelassen werden. Außerdem gibt es auf den Kauf eines Elektroautos 4000,- € Umweltbonus, den zur Hälfte die Regierung und zur Hälfte die Industrie finanziert. Das Ziel: Bis 2020 sollten eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Ab 2030 könnten es dann sechs Millionen sein. So rasant steigen die Verkaufszahlen bis jetzt allerdings nicht an. Die Erwartung sollte also nach unten korrigiert werden.
Wieso bleiben Käufer fern?
Viele potentielle Käufer machen sich vor allem Gedanken um das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Reichweite und Geschwindigkeit sind geringer als bei Verbrennungsmotoren, und das zu einem höheren Preis.
Wie groß ist die Reichweite momentan?
Insbesondere die Produktion von Akkus ist kostspielig. Bisher werden Lithium-Ionen-Akkus verwendet. Je größer der Akku, desto höher der Preis. So extrem gehen Preise für Benziner und Elektroautos zwar gar nicht mehr auseinander – die günstigsten Elektro-Neuwagen sind für etwa 20.000,- € zu haben. Je günstiger die Modelle, desto geringer ist allerdings die Reichweite. Autos für rund 20.000,- € haben eine Reichweite von weniger als 200 km. Wenige Modelle haben bisher eine Reichweite von über 400 km: Vor allem die teuren Modelle von Tesla. Hoffnung bieten allerdings das Tesla Model 3 und der Opel Ampera, diese Fahrzeuge sollen auch bei einem Preis von weniger als 40.000,- € eine recht hohe Reichweite haben. Der BMW i3 fällt auch in dieses Preis- und Reichweitensegment.
Wie ist es mit der Verfügbarkeit von Ladestellen?
Die Verfügbarkeit ist weiterhin ein Problem in Deutschland. Ziemlich lange mussten sich Fahrer von Elektroautos Gedanken darum machen, wo die nächste Ladestation ist. Längere Reisen waren bisher eine Herausforderung. Apps haben das Finden von Ladestellen vereinfacht, trotzdem kann nicht gedankenlos jede Tankstelle angefahren werden. Bequem kann allerdings zu Hause aufgeladen werden, wenn man sich den richtigen Anschluss einbauen lässt.
Wie viele Ladestationen gibt es?
Am 30. Januar 2017 wurde vom Verkehrsminister Dobrindt die hundertste Schnellladestation eingeweiht – zum Vergleich: Es gibt etwa 15.000 Tankstellen in Deutschland. Das soll jetzt geändert werden. Dreihundert Millionen Euro werden zum Ausbau des Elektronetzes künftig bereitgestellt.
Sind Elektroautos sicher?
Vor allem wegen entzündlicher Akkus gerieten sie in die Kritik. Tesla hat dadurch einen empfindlichen Reputationsschaden erlitten. Nach Korrekturen sind aber viele kritischen Stimmen verstummt, besonders gefährlich machen die Akkus das Fahrzeug nicht. In den Euro NCAP-Crashtests belegen die meisten Elektroautos zwischen vier und fünf von fünf Sternen, sind also ziemlich sicher.
Sind Elektroautos wirklich umweltfreundlicher?
Dass Elektromotoren sehr effizient sind, steht außer Frage. Der größte Teil der Energie wird direkt in Bewegung umgewandelt, anders als bei Verbrennungsmotoren. Es wird geschätzt, dass nur 30-40% der Energie, die im Benzin steckt, tatsächlich zur Fortbewegung genutzt wird. Bei Elektroautos werden 85-90% der Energie zur Fortbewegung genutzt. Es entstehen wenig Wärme und wenig Reibung. Einige Elektroautos können außerdem beim Bremsen einen Teil der Energie zurückspeisen. Man könnte also meinen, dass Elektroautos deutlich umweltfreundlicher sind.
Der Wirkungsgrad ist wichtig!
Wer Elektroautos der Umwelt zuliebe nutzen möchte, sollte sich aber zuerst fragen, wie der Strom gewonnen wird, den er verwendet. Weniger als ein Drittel des Stroms, der in Deutschland erzeugt wird, kommt aus „erneuerbaren Energien“ – etwa 40% der Energie werden heute noch mit Kohlekraft erzeugt, der Rest durch Kernspaltung oder Erdgas. Dazu kommt, dass in Kraftwerken nur ein kleiner Teil der Energie in Strom umgewandelt werden kann. Außerdem geht Energie beim Aufladen verloren. Elektroautos haben daher in Deutschland einen geringeren Wirkungsgrad als Verbrennungsmotoren, es sei denn, das Auto fährt im Stadtverkehr (bei geringen Geschwindigkeiten werden Verbrennungsmotoren ineffizient). Der Wirkungsgrad von Elektroautos beträgt weniger als 30%, der eines Verbrennungsmotors zwischen 30% und 40%. Gut ist allerdings, dass Elektroautos die Städte weniger durch Abgase und Lärm belasten. Ob erneuerbare Energien an sich sehr umweltschonend oder effizient sind, thematisieren wir hier nicht weiter.
Welche Entwicklung bringt die Zukunft?
Das hängt vor allem davon ab, wie günstig und nützlich die Alternative zum Verbrennungsmotor wird. Kosten und Nutzen sind für Käufer immer die entscheidenden Faktoren. Sicherlich wird die Technik einige Fortschritte machen. Akkus werden besser und leichter, Autos werden auf Dauer günstiger. Am Anfang jedes technischen Fortschritts stehen Entwicklungskosten, die gedeckt werden müssen. Wenn Fertigungsverfahren effizienter und günstiger werden, lassen die Preise wegen des Konkurrenzdrucks auf Dauer nach. Agieren Politik und Industrie sinnvoll, dann lässt sich in Sachen Elektromobilität sicher einiges erreichen.
Wer nicht vor hat, ein Elektroauto zu kaufen, kann gerne hier gerne weiterlesen – wir haben auch einige Tipps und Informationen für Benzinsparer!
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
von Unfallregulierung | 31. März 2017 | News
Nicht nur Unfälle und Bußgelder können zu teuren Angelegenheiten werden – Sprit braucht jeder zum Fahren, und oft wird er an unnötiger Stelle verbraucht. Warum sind die Benzinpreise so hoch? Wie lässt sich sparen? In diesem Sonderartikel dreht sich alles um den Kraftstoff, der den Straßenverkehr antreibt.
Zusammensetzung der Preise
Seit den fünfziger Jahren sind die Benzinpreise erheblich gestiegen. Von fünfzig Pfennig (25 Cent) pro Liter auf ungefähr das sechsfache im Jahre 2012. Ein Großteil von dem Preis geht an den Staat. Die Energiesteuer ist momentan höher als der Nettopreis selbst – auf etwa 40 Cent Nettopreis kommen mehr als 65 Cent Energiesteuer. Dazu kommt, dass die Mehrwertsteuer (19%) nicht auf den Nettopreis, sondern auf die Summe von Nettopreis und Energiesteuer erhoben wird. Von 1,20 € pro Liter Superbenzin sind also ca. 80 Cent nur Steuern. Mit Zigaretten und Alkohol gehört Benzin zu den am stärksten besteuerten Gütern in Deutschland. Der Staat nimmt etwa 40 Milliarden Euro im Jahr durch die Energiesteuer ein, sie ist die wichtigste Verbrauchsteuer.
Verdient der Staat also an steigenden Preisen?
Laut Bundesfinanzministerium verdient der Staat nicht an steigenden Preisen. Denn sobald die Preise steigen, wird weniger Kraftstoff getankt. Es wird also insgesamt nicht mehr über die Energiesteuer eingenommen. Seit 2003 sind die Kraftstoffpreise insgesamt gestiegen, der Steueranteil am Spritpreis ist aber zurückgegangen.
Entwicklung der Benzinpreise
Bis 2012 sind die Spritpreise ungefähr gleichmäßig gestiegen. Ab 2012 sind sie gesunken, 2016 und im Frühjahr 2017 sind sie aber wieder leicht gestiegen. Ob der Preis in naher Zukunft steigt oder fällt, kann nur gemutmaßt werden. Der Spritpreis fällt eng mit dem Rohstoffpreis zusammen. Wie sich der Rohstoffhandel in Zukunft entwickelt, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab und ist kaum vorhersehbar. Politische Krisen in den Produktionsländern können genauso schnell auftauchen wie Schwankungen im Verbrauch. Dazu kommen Kursschwankungen, Preisschwankungen durch lokalen Wettbewerb oder durch Börsenspekulationen. Nur wenige Indikatoren sind für Prognosen verlässlich und können für eine realistische Schätzung herangezogen werden. Zwei Dinge werden sich aber nicht so schnell ändern: Treibstoff wird gebraucht, es gibt eine hohe Nachfrage. Und auf Dauer wird es immer weniger davon geben.
Wie kann man am besten Benzin sparen?
Preisänderungen sind kaum vorhersehbar, und Preise unterscheiden sich von Tankstelle zu Tankstelle. Man sollte natürlich auf abweichende Preise achten. Am besten geht aber das Sparen, indem man auch den Kraftstoffverbrauch senkt. Einige Dinge sollte sich deshalb jeder Fahrer so schnell wie möglich angewöhnen. Auf der Straße ist der Mensch wie in vielen anderen Bereichen des Lebens ein Gewohnheitstier. Sich etwas Neues anzugewöhnen braucht etwas Disziplin, zahlt sich aber aus. Hier einige Dinge, die sich jeder Fahrer zu Herz nehmen sollte:
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Nicht zu hochtourig fahren (!), lieber nicht einen Gang runter schalten wenn es geht
- Motor bei roter Ampel ausschalten, Leerlauf vermeiden
- Vorausschauend fahren (Das ist immer sinnvoll!) und Schwung des Fahrzeugs nutzen
- beim Verlangsamen so lange wie möglich den Gang nicht herausnehmen (Motorbremse benutzen)
- Auf angemessenen Reifendruck achten
- Elektrische Geräte ausschalten, wenn sie nicht benötigt werden
- Abends tanken (zwischen 17 und 20 Uhr), nicht mittags und nicht zwischen 23 und 5 Uhr
- Vor dem Fahren auf der Autobahn tanken (Autobahntankstellen sind teurer)
Das Schöne an einer sparsamen und voraussehenden Fahrweise ist auch, dass auf die Umgebung besser geachtet wird und die Innenstädte weniger stark belastet werden. So tut man beim Sparen gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Weitere Tipps zum Tanken
Tankstellen heben übrigens nicht nur spät abends, sondern auch vor Feiertagen und Schulferien die Preise regelmäßig an. Gut ist es also, wenn vorher schon genug Benzin für die Reise vorhanden ist. Wer mit dem Auto verreist, sollte vor allem auch die Preise in anderen Ländern beachten: In einigen Staaten sind die Preise deutlich geringer (in Russland zur Zeit etwa 60 Cent, in Lettland etwa 80 und in den jugoslawischen Ländern und Luxemburg ungefähr 1,- €), in einigen Staaten deutlich höher (zur Zeit etwa 1,60-1,70 € für Benzin in Italien, Norwegen und den Niederlanden, Stand der Preise: 03/2017). Es gibt teilweise auch starke Abweichungen hinsichtlich Benzin und Diesel.
Folgendes sollte beim Preisvergleich beachtet werden: Im Internet gibt es verschiedene Vergleichsportale für alle möglichen Dinge – ganz egal, ob es um Sprit geht oder um Versicherungen. Bei diesen Portalen sollte Vorsicht gelten und nicht blind vertraut werden. Vergleichsportale werden betrieben, um einen Gewinn zu erzielen. Einige Portale sind wegen ihrer Intransparenz zurecht in ein schlechtes Licht gerückt. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass eine Vergleichswebseite vertrauenswürdig ist. Achten Sie darauf, dass die Berechnungsgrundlagen für die Preise offen einsehbar und zutreffend sind.
Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.