Unfall mit NATO-Militärfahrzeug – Regulierungsfrist

Unfall mit NATO-Militärfahrzeug – Regulierungsfrist

Unfall mit NATO-Militärfahrzeug

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Regulierungsfrist versäumt

 

Können Schadenersatzansprüche auch nach Ablauf der Regulierungsfrist geltend gemacht werden?

1. Nein, entschied das Oberlandesgericht Hamm am 06.10.2017. Das Gericht entschied, dass bei einem Unfall mit einem ausländischen NATO-Militärfahrzeug Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen.

2. Was war passiert – Unfall mit NATO-Militärfahrzeug?

Im März 2015 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Militärfahrzeug der britischen Streitkräfte. Der Autofahrer meldete den Schaden der zuständigen Schadenregulierungsstelle des Bundes erstmals im September 2015. Davor wandte er sich an andere Haftpflichtversicherer, in der Annahme, es handele sich dabei um die zuständigen.

Das Landgericht Bielefeld gab der Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich statt.

3. Was sagt das Oberlandesgericht Hamm – Unfall mit NATO-Militärfahrzeug?

Das Oberlandesgericht Hamm änderte die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld ab. Das NATO-Truppenstatut mit seinem Zusatzabkommen schreibt eine Dreimonatsfrist zur Geltendmachung vor. Diese hatte der Kläger nicht eingehalten. Zwar war das Fristversäumnis des Klägers schuldlos gewesen, da von einem nicht juristisch gebildeten Bürger solche Kenntnisse nicht verlangt werden können. Zudem haben auch die anfänglich kontaktieren Haftpflichtversicherer keine Weiterleitung an die zuständige Regulierungsstelle in die Wege geleitet. Dennoch sei eine Wiedereinsetzung nicht zu bewilligen. Hierfür hatte der Kläger nämlich ebenfalls die geltende Frist von zwei Wochen versäumt. Der Kläger beauftragte eine Prozessbevollmächtigte, wodurch seine anfängliche Unkenntnis entfiel. Der Prozessbevollmächtigten hätte rechtzeitig auffallen müssen, dass die Inanspruchnahme privater Haftpflichtversicherungen bei einem Unfall mit britischem Militär nicht zielführend sein kann. Hieraus hätte sich für sie die rechtzeitige Beantragung einer Wiedereinsetzung erschließen müssen.

Wie man diesem Beispiel entnehmen kann, gibt es so gut wie immer eine Ausnahme. Es ist daher wichtig, Fachleute zu beauftragen, die sich auf die Regulierung von Unfällen spezialisiert haben. Bei einem „normalen Unfall“ mit einer im Inland lebenden Person (Unfallgegner) hätte die oben genannte Ausschlussfrist nicht gegolten. Dazu kann man hier ein Urteil nachlesen,  >>>klicken Sie hier<<<. Gewusst wie!

Daher ist es wichtig zu wissen, dass bei einem Unfall mit einem Nato-Militärfahrzeug andere Fristen gelten.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Unfall mit der Kettensäge

Unfall mit der Kettensäge

Unfall mit der Kettensäge

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Kein Versicherungsschutz für Verwandte

1. Unfall mit einer Kettensäge – was war passiert?

Im November 2014 half eine 42jährige Nichte ihren damals über 80 jährigem Onkel und Tante dabei Brennholz zu sägen. Dieses war für den Eigenbedarf von Tante und Onkel. Während die Nichte die motorbetriebene Kettensäge bediente, geriet ihre rechte Hand ins Sägeblatt. Durch diesen Unfall erlitt sie Fingerbrüche, die ihr bis zum heutigen Tag Beschwerden bereiten.

Einen Arbeitsunfall erkannte ihre Berufsgenossenschaft nicht an, da zwischen den Beteiligten kein Beschäftigungsverhältnis bestand. Vielmehr handelte es sich dabei um eine nicht unfallversicherte Gefälligkeit gegenüber Verwandten. Dies war jedenfalls Meinung der Berufsgenossenschaft, wogegen die Betroffene Klage erhob. Sie war wiederum der Meinung sehr wohl wie eine Beschäftigte für Tante und Onkel tätig gewesen zu sein. Des weiteren habe es sich um gefährliche und anstrengende Arbeit gehandelt.

2. Unfall mit einer Kettensäge – was sagt das Sozialgericht Heilbronn?

Das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage ab und erließ am 27.10.2017 folgendes Urteil:

Es handelte sich um eine Gefälligkeit unter Verwandten, die nicht von der Versicherung abgedeckt ist. Versicherungsschutz besteht bei „Wie-Beschäftigten“, was die Klägerin angab zu sein. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert ist. Diese darf nicht auf einer Sonderbeziehung beruhen. Darunter fallen jedoch Tätigkeiten für Familienangehörige. Zudem hatte die Klägerin angegeben ein vertrautes Verhältnis zu ihrer Tante zu haben. Ihr zu helfen sei, nach eigener Aussage, eine Selbstverständlichkeit gewesen. Das Holz war nicht für den Verkauft, sondern für Eigennutzen gewesen. Diese Argumente bestärkten die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn.

Abgasskandal – 7 Jahre Haft für ehemaligen VW-Manager

Abgasskandal – 7 Jahre Haft für ehemaligen VW-Manager

7 Jahre Haft – Abgasskandal

ehemaliger VW-Manager muss ins Gefängnis

 

1. Was ist passiert – 7 Jahre Haft – Abgasskandal 

Ein Gericht in den USA (Detroit)  hat den ehemaligen VW-Manager Oliver Schmidt wegen Beteiligung am Abgasskandal zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der zuständige Richter vertritt die Auffassung, dass Schmidt eine Schlüsselfigur im VW-Skandal sei. Der zuständige Richter Sean Cox verhängte in Detroit -wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze- eine siebenjährige Gefängnisstrafe. Das ist eine sehr harte Strafe für den ehemaligen VW-Manager Oliver Schmidt.

Hinzu kommt, dass das Gericht auch eine Geldstrafe verhängt hat. Der ehemalige VW-Manager muss auch eine Geldstrafe von 4000.000 Dollar bezahlen. Grund dafür ist, dass er  von Februar 2012 bis März 2015 in leitender Funktion für Umweltfragen in den USA zuständig war und Kenntnisse von den Vorgängen hatte.

In dem Strafverfahren wurde Oliver Schmidt von Rechtsanwalt DuMouchel vertreten. Sein Anwalt hatte auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten und eine Geldstrafe von 100.000 Dollar plädiert. Die Richter zeigten jedoch keine Gnade.

2. Urteil des Gerichts – 7 Jahre Haft – Abgasskandal 

Dazu muss man wissen, dass der ehemalige VW-Manager Oliver Schmidt, vor dem Urteil bereits seit elf Monaten in Haft war. Grund dafür ist, dass er bereits im Januar 2017 vom FBI in Miami festgenommen wurde. Diese Haftzeit soll angerechnet werden.

Der 48-jährige Oliver Schmidt hatte seine Mittäterschaft beim Abgasskandal zunächst bestritten. Erst im August 2017 bekannte er sich jedoch schuldig und ging einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Dadurch wurden mehrere Anklagepunkte fallen gelassen. Dadurch sank die theoretische Höchststrafe erheblich. Vor dem ehemaligen VW-Manager Schmidt wurde bereits der VW-Ingenieur James Liang verurteilt. Dieser hatte als Kronzeuge mit den Ermittlern kooperiert. Es bleibt nun abzuwarten, ob weitere ehemalige Mitarbeiter ins Gefängnis gehen müssen. Die Ermittlungen dauern wohl an.

Über den Abgasskandal hatten wir bereits in diversen Artikeln berichten.

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Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Verletzung beim Tanzen

Verletzung beim Tanzen

Verletzung beim Tanzen

 

Haftet der Tanzpartner, wenn man sich während eines Paartanzes verletzt?

 

1. Nein, das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 02.08.2017 entschieden, dass ein Tanzpartner bei einem freiwilligen Paartanz nicht für einen Tanzunfall haftet.

2. Verletzung beim Tanzen – was war passiert?

Auf einer Geburtstagsfeier wurde die Klägerin von dem Beklagten zu einem Paartanz aufgefordert. Der ihr bekannte Beklagte ergriff ihre Hände, wohingegen sie erwiderte, dass sie nicht tanzen könne und die Bewegungen zu schnell für sie seien. Er hielt sie jedoch weiterhin fest und übernahm die Führung. Bei einer schwungvollen Drehbewegung ließ der Beklagte die Klägerin los, wobei sie das Gleichgewicht verlor und zu Boden stürzte. Dabei verletzte sie sich.

Von dem Beklagten fordert die Klägerin Schadenersatz für die Folgen des Tanzunfalls.

3. Verletzung beim Tanzen  – was sagt das Oberlandesgericht Frankfurt?

Zunächst hatte das Landgericht Darmstadt am 28.10.2016 die Klage abgewiesen, mit der Auffassung, dass der Beklagte nicht für diese Folgen einzustehen habe.

Dadurch, dass die Klägerin in Berufung ging, kam der Fall zum Oberlandesgericht Frankfurt. Dieses ist der gleichen Meinung wie das Landgericht Darmstadt.

Die Gefahr, dass man beim Tanzen stürzt, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts, grundsätzlich für alle Beteiligten ersichtlich. In diesem Fall aber insbesondere für die Klägerin selbst, da sie von ihren fehlenden Paartanzkenntnissen wusste. Für Unfallfolgen könne man den Beklagten nicht haften lassen. Das begründet sich daraus, dass die Entscheidung der Klägerin, zu Tanzen, bei ihr lag. Der Beklagte ergriff zwar die Initiative, dennoch habe sie sich freiwillig auf den Tanz eingelassen, da sie nicht ausdrücklich den Tanz abwies. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, sich dem Tanzwunsch ihres Gegenübers zu entziehen. So hätte sie beispielsweise die Tanzfläche verlassen oder aber, falls ihr das durch den Körperkontakt nicht möglich war, stehen bleiben können. Da sie jedoch nichts dergleichen tat, hätte sie mit den Tanzschritten und Drehungen rechnen müssen, die üblicherweise aus einem Paartanz resultieren. Folglich ist sie für die Selbstgefährdung verantwortlich.

Das Urteil des Landgerichts Darmstadt ist daher rechtskräftig.

Dieser Artikel wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Haftung der Werkstatt

Haftung der Werkstatt

Fachwerkstatt und Rückrufaktion

 

Müssen Fachwerkstätten Rückrufaktionen der von Herstellern ihrer angebotenen Kfz-Modelle kennen?

 1. Ja, Kfz-Fachwerkstätten müssen Rückrufaktionen von den Herstellern kennen, dessen Kfz-Modelle sie anbieten, entschied das Oberlandesgericht Hamm am 08.02.2017. Sie sind vor allem auch verpflichtet Kunden bei Inspektionsarbeiten auf die Rückrufaktion aufmerksam zu machen und auf die gebotenen Reparaturen hinzuweisen, sofern dies für die Verkehrssicherheit des PKW bedeutsam ist.

 

2. Haftung-der-Werkstatt – was war passiert?

Ein Unternehmen aus Bochum ist Eigentümerin eines Kfz Dodge Ram Truck 1500. Das Unternehmen klagte gegen eine Kfz-Fachwerkstatt, die damit warb autorisierten Service für Kraftfahrzeuge des Marke Dodge zu leisten. Das Auto der Klägerin wurde in den USA hergestellt und im Wege eines sogenannten „Grauimports“ eingeführt. Für dieses Fahrzeug existieren in Deutschland keine autorisierten Händlernetze und Niederlassungen der Herstellerin, Chrysler Dodge. Die auszuführenden Reparatur- und Wartungsarbeiten, an dem Dodge, ließ das Unternehmen bei der beklagten Fachwerkstatt machen.

Eine Rückrufaktion der Herstellerin, Chrysler Dodge wurde ab Februar 2013 gestartet. Dies betraf auch die Baureihe des klägerischen Fahrzeugs. Instand zu setzen war eine nicht ausreichend gesicherte Mutter im Getrieberad der Hinterachse. Der Hersteller informierte die Klägerin darüber nicht. Als diese ihr Fahrzeug im Oktober 2013 für Inspektionsarbeiten zu der Fachwerkstatt brachte, führte die Beklagte die nötigen Instandsetzungsarbeiten, die durch die Rückrufaktion anfielen, nicht aus. Diese hätte sie jedoch nach Anweisungen des Herstellers durchführen müssen.

Während einer Fahrt im April 2014 blockierte die Hinterachse des Dodge Ram Truck 1500. Dadurch entstanden erhebliche Beschädigungen. Dieser Schaden wäre jedoch nicht entstanden, wenn die empfohlenen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden wären. Von der Beklagten verlangte das Unternehmen den Fahrzeugschaden in Höhe von 6.800 Euro ersetzt. Nach Ansicht der Klägerin hätte die Fachwerkstatt sich über die Rückrufaktion der Herstellerin informieren und diese daraufhin dem Unternehmen mitteilen müssen. Nach Auffassung der Beklagten kämen ihr jedoch keine Überprüfungspflichten zu. Sie ist der Meinung, die Klägerin hätte sich selbst informieren müssen.

3. Haftung-der-Werkstatt – was sagt das Oberlandesgericht Hamm?

Zunächst entschied das Landgericht Bochum zugunsten der Klägerin über die Angelegenheit und gab dem Schadenersatz statt.

Das Schadenersatzbegehren der Klägerin hatte daraufhin auch vor dem Oberlandesgericht Hamm Erfolg. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, die Beklagte sei mit der Inspektion des klägerischen Fahrzeugs beauftragt gewesen. Aus diesem Auftrag ergab sich, dass die Klägerin sich über die Rückrufaktion hätte informieren müssen. Zudem käme ihr als Fachwerkstatt für diese Marke generell die Pflicht zu, sich beispielsweise mit Hilfe des Internets über Rückrufaktionen zu informieren. Kunden dürfen davon ausgehen, dass die Fachwerkstatt über alle notwendigen Kenntnisse für die Verkehrs- und Betriebssicherheit verfügt, bevor sie Inspektionsarbeiten ausführt. Ein „Grauimport“ ändere nichts daran, da die Beklagte ihren Service nicht auf in Deutschland vertriebene oder offiziell importierte Fahrzeuge beschränkte. Die Beklagte habe der Klägerin den Schaden zu ersetzen, da die gebotenen Hinweise und Reparaturen nicht ausgeführt wurden.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und nun beim Bundesgerichtshof anhängig. Wir werden berichten -Haftung-derWerkstatt.

Dieser Artikel wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Schmerzensgeld für mangelhafte Tätowierung

Schmerzensgeld für mangelhafte Tätowierung

Mangelhafte Tätowierung

Anspruch auf Schmerzensgeld

Haften Tätowierer bei schlecht gestochenem Tattoo?

1. Ja, entschied das Amtsgericht München am 13.04.2017. Eine Tätowiererin musste einer Kundin sowohl den Preis des Tattoo, als auch Schmerzensgeld und anderweitige Folgeschäden, die aus der mangelhaften Tätowierung erfolgten, zahlen.

2. Schmerzensgsled-Tätowierung – was war passiert?

März 2016 ließ die Klägerin sich bei der Beklagten ein Tattoo mit folgendem Schriftzug auf den Unterarm stechen:

„Je t’aime mon amour.

Tu es ma vie.

Nous Ensemble Pour Toujours.

Liubov – Alexej“.

Dafür zahlte sie 80 Euro bar. Zu späterem Zeitpunkt wurde, auf Wunsch der Klägerin, nachgestochen. Dafür zahlte sie weitere 20 Euro. Sie empfand das Tattoo dennoch als fehlerhaft. So sei der Schriftzug verwachsen und unleserlich. Die Buchstaben seien unterschiedlich groß und teils schief, die Abstände zwischen den Wörtern nicht einheitlich und auch die Linienführung mangelhaft. Hinzukam, dass sie sich von der Tätowiererin getäuscht fühlte, da diese wahrheitswidrige behauptete eine mehrjährige Tätowiererfahrung zu haben. Im Internet gab sie fremde Werke als ihre eigenen aus.

Aus diesen Umständen heraus forderte die Betroffenen Schmerzensgeld. Außerdem wünschte sie, dass auch zukünftige Schäden, die aus der Tätowierung hervorgehen, von der Beklagten ersetzt werden müssen. Das Tattoo wollte die Klägerin sich nämlich wieder entfernen lassen. Dies würde zu weitere Kosten und Schmerzen führen.

3. Schmerzensgeld-Tätowierung – was sagt das Amtsgericht München?

Das Amtsgericht in München verurteile die Beklagte zur Zahlung von 1.000 Euro Schmerzensgeld. Die Rückzahlung der 100 Euro, sowie sämtliche Folgeschäden mussten ebenfalls von der Tätowiererin geleistet werden.

Die Einwilligung zum Stechen eines Tattoo bezieht sich auf eine mangelfreie Behandlung. Durch die fehlerhafte Erstellung des Tattoo, habe die Beklagte die Klägerin in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt. Ein Gutachter stellte fest, dass das Tattoo unübersehbare handwerkliche und gestalterische Mängel aufweise. Einem professionellen Tätowierer unterlaufen solche Fehler nicht. Die Beklagte stellte sich selbst als professionelle Tätowiererin dar. Somit durfte die Klägerin ein mangelfreies Tattoo erwarten.

Die Vorwürfe zur Täuschung begründeten jedoch keine weiteren Ansprüche, da die Klägerin bereits vorher der Prozedur einwilligte. Das Resultat allein reichte, um alle gewünschten Ansprüche der Klägerin geltend zu machen.

Hier ein weiterer Artikel zum Thema Schmerzensgeld. >>>Bitte klicken Sie hier<<<

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht