Kreuzungsunfall

Kreuzungsunfall

Haftung bei einem

Kreuzungsunfall

 

Definition: Eine Straßenkreuzung ist eine Stelle, an der sich zwei oder mehrere Straßen kreuzen.

 

Kreuzungsunfall – Haftung für zu langsames Fahren?

1. Ja, sagt das Landgericht Heidelberg mit Beschluss vom 27.07.2017. Eine Haftung auf Grund zu langsamer Überquerung einer Kreuzung ist möglich, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.

2. Was war passiert?

Der betroffene Autofahrer fuhr, mit seinem Fahrzeug der Marke Mini, bei Grün in eine Kreuzung hinein. Dabei kollidierte er mit einem zuvor in die Kreuzung gefahrenen Fahrzeug. Dieses fuhr mit flacher Kurve nicht schneller als zehn km/h und ordnete sich nicht direkt in die rechte Fahrspur ein. Daraufhin verlangte der Minifahrer Schadenersatz. Es kam zu einer Klage vor dem Landgericht Heidelberg.

3. Was sagt das Landgericht Heidelberg?

Der Kläger hatte Erfolg.

Das Landgericht Heiderlberg ist der Auffassung, dass der andere Fahrer bei grüner Ampel in die Kreuzung eingefahren war, dies jedoch zu langsam. Wäre er mit normaler Geschwindigkeit in die Kreuzung eingebogen und hätte sich direkt in die rechte Fahrspur eingeordnet, hätte der Unfall vermieden werden können.

Laut Sachverständiger musste der Fahrer des Mini nicht mit Nachzüglern rechnen.

Der beklagte Autofahrer begründete sein Verhalten damit, dass die Fahrstreifensignalisierung sehr unübersichtlich gewesen sei. Auch dann ist eine Geschwindigkeit von zehn km/h aber zu gering. Um die Kreuzung zu räumen blieben bis zur nächsten Ampelschaltung acht Sekunden, was laut Sachverständiger ausgereicht hätte. Die Fahrweise hingegen war ausschlaggebend für den Unfalleintritt. Durch den Verkehrsverstoß des Beklagten scheidet eine Mithaftung des Minifahrers aus.

Wie auch dieser Sachverhalt zeigt, kommt es grundsätzlich auf den konkreten Fall an. Es verbietet sich daher, über einen Fall pauschal zu urteilen. Jedes Detail kann dazu beitragen, dass sich die rechtliche Bewertung (grundlegend) ändert. Es gibt den „so ähnlichen Fall“ nicht. Daher sollte man auch Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Abgasskandal-Rechtsschutzversicherung muss bezahlen

Abgasskandal-Rechtsschutzversicherung muss bezahlen

Abgasskandal –

Rechtsschutzversicherung muss bezahlen

Muss die Rechtsschutzversicherungen bei Erfolgsaussichten eines Autokäufers gegen die Volkswagen AG leisten?

1. Ja, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 21.09.2017. Hat ein Autokäufer, auf Grund des Abgasskandals, Erfolgsaussichten auf eine Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG, so muss die Rechtsschutzversicherung leisten.

2. Was war passiert? 

Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen PKW der Marke Volkswagen, fragte bei seiner Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung an. Er wollte Ansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen, um die Rückzahlung des Kaufpreises zu erlangen. Diese lehnte die Versicherung jedoch mit der Begründung ab, dass die Erfolgsaussichten zu gering seien. Schließlich könne der Käufer keinen konkreten Schaden vorweisen. Die Betriebserlaubnis für seinen PKW sei weiterhin gegeben und bezogen auf die Fahrtauglichkeit gäbe es keine Einschränkungen. Zudem sei der Mangel mit geringem Aufwand zu beheben.

Die Vorinstanz hatte bereits festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherung zur Deckung verpflichtet sei. Daraufhin wurde, durch die Versicherung, Berufung eingelegt.

3. Was sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf?

Die Berufung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf einstimmig zurückgewiesen. Eine hinreichende Erfolgsaussicht sei gegeben. Von mehreren Landgericht wurde ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG, bei Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware, bereits bejaht worden. Dieser ergab sich unter anderem auf Grund sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (nachlesbar in § 826 Bürgerliches Gesetzbuch).

Auch ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der Auffassung, dass der Versicherungsnehmer sofort Klage erheben darf. Aus dem bisherigen Verhalten der Volkswagen AG sei nämlich nicht zu erwarten, dass sie freiwillig den Schadenersatzanspruch erfülle. Es ist dem Käufer selbst überlassen, wann er seine Ansprüche geltend machen möchte. Dies sei teil des Versicherungsvertrags.

Daraufhin wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil aus erster Instanz ist somit rechtskräftig.

Fazit: Die Rechtsschutzversicherung muss vertragsgemäße Leistung an den Versicherungsnehmer erbringen!

 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

 

 

Schummel-Software

Schummel-Software

Käufer von Fahrzeugen mit „Schummel-Software“

müssen zunächst ein Update aufspielen lassen

 

Müssen Autohändler sofort ein Neufahrzeug liefern, wenn der verkaufte PKW von der VW-Abgas-Affäre betroffen ist?

1. Nein, entschied das Landgericht Dresden am 08.11.2017. Ein Autohändler der ein, von der VW-Abgas-Affäre, betroffenes Fahrzeug verkauft hat, muss kein Neufahrzeug liefern. Vielmehr soll ihm die Möglichkeit geboten werden, den Mangel zu beseitigen, indem er das angebotene Update durchführt.

2. Schummel-Software – was war passiert?

Ein Autohändler hatte im September 2011 einen PKW, der Marke Skoda, für einen Kunden bestellen lassen. Dieser wurde im April 2012 ausgeliefert. Der Kunde verklagte das Autohaus einige Zeit später auf Grund der VW-Abgas-Affäre. Er verlangte den Austausch seines Fahrzeuges, welches bereits 150.000 km gefahren wurde, gegen einen fabrikneuen und aktuelleren Skoda. Das angebotene Software-Update wollte er nicht durchführen lassen, begründet damit, dass er diesem nicht traue.

3. Schummel-Software – was sagt das Landgericht Dresden?

Das Landgericht Dresden hatte die Klage abgewiesen. Dem Verkäufer soll bei einem Mangel zunächst die Möglichkeit zukommen, eine Nachbesserung vorzunehmen und dadurch den Mangel zu beheben. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag steht dem Käufer in der Regel dann zu, wenn der Versuch der Nachbesserung ein zweites mal gescheitert ist (nachlesbar in § 440 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet dann, dass der Händler das Fahrzeug gegen die Rückzahlung des Kaufpreises zurücknimmt. Dieser Kaufpreisrückzahlung mindert sich aber unter Berücksichtigung der bereits gefahrenen Kilometer.

Eine Neulieferung könne grundsätzlich nur unter tiefergehenden Voraussetzungen verlangt werden, nachdem die Nachbesserung scheiterte. So darf die Neulieferung für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zur Nachbesserung einhergehen (nachlesbar in § 439 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch). In vorliegender Situation war das jedoch der Fall. Die Kosten, die Händlern durch die Durchführung des Updates entstehen, liegen bei 100-200 Euro. ADAC-Tests ergeben, dass die vom VW-Konzern angebotenen Updates zu einer erheblichen Reduzierung der Stickstoffemissionen führen. Die Motorleistung, sowie der Verbrauch würden dadurch nicht nennenswert verschlechtert. Die Aussage des Klägers, dass die Updates nicht geeignet seien, sah das Landgericht daher als unbegründet an.

Welche Ansprüche ein Betroffener gegenüber des VW-Konzerns selbst habe, sei jedoch eine andere Sache. In diesem Fall richtete sich der Kläger nicht gegen den VW-Konzern selbst. Die Ansprüche gegen VW wurden in anderen Fällen diskutiert. Eine Entscheidung wird voraussichtlich am 21.11.2017 gegen 14:30 Uhr verkündet werden. Wir werden berichten.

 

Umut Schleyer- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

 

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Drogen und Schadenersatz

Drogen und Schadenersatz

Drogen und Schadenersatz –

Autofahrer unter Drogen haftet

 

Haftet ein Autofahrer unter Drogen mehr als nur für seine begangene Straftat?

 1. Ja, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 17.06.2016. Ein Autofahrer der unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich nicht nur strafbar. Er muss zudem auch selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

 

2. Was war passiert?

Ein Mann besuchte ein Autohaus. Währenddessen entwendete er einen Autoschlüssel und fuhr mit dem dazugehörigen Auto davon. Am Tag darauf entdeckte die Polizei den PKW auf einem Pendlerparkplatz. Obwohl sie es blockierten fuhr der Betroffene los. Dabei stieß er gegen ein Einsatzfahrzeug und konnte flüchten. Der Mann besaß keinen gültigen Führerschein. Außerdem hatte er Morphin, Heroin und Cannabis konsumiert.

Die klagende Kfz-Haftpflichtversicherung übernahm den Schaden. Drei Jahre später forderte sie von dem Mann die Zahlung des Schadenersatzes in Höhe von 20.000 Euro. Er weigerte sich jedoch mit der Behauptung zum damaligen Zeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein.

 

3. Was sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf?

Da das Landgericht Wuppertal den Antrag des Mannes auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen hatte, legte er Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Diese wurde jedoch abgewiesen.

Laut Oberlandesgericht Düsseldorf müsse der Mann haften. Er selbst habe zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Geschehens schuldunfähig war. Sofern die entnommene Blutprobe nicht mehr zur Verfügung stünde, erleichtere dies keineswegs seine Beweisführung. Auch in seinem Fall lag die Blutprobe nicht mehr vor, da diese nur zwei Jahre aufbewahrt wurde. Der Mann konnte nicht beweisen, dass er auf Grund des Drogenkonsums schuldunfähig war. Der gezielte Diebstahl des Fahrzeugschlüssels spreche bereits dagegen. Das damals erstellte Untersuchungsprotokoll bezeichnet sein Verhalten als „geordnet“ und „normal“. Ein schuldausschließender Zustand wurde daher vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Mithin müsse der Betroffene nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, also Schadenersatzzahlung, tragen.

 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Bestimmtheitsgebot

Bestimmtheitsgebot

Der Begriff „Bestimmtheitsgebot“ hat vor allem im deutschen Verfassungsrecht und im Strafrecht eine große Bedeutung. Das Bestimmtheitsgebot besagt (vereinfacht gesagt), dass jede Rechtsnorm, die etwas unter Strafe stellt, verständlich sein muss. So verständlich, dass man noch erkennen kann, was unter Strafe stehen kann und was nicht.

Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot

Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot hat Verfassungsrang. Es ist in Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) niedergeschrieben:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Diese Vorschrift hat mehrere Aussagen: Eine Strafnorm muss

  • immer ein formelles (Parlaments-) Gesetz sein,
  • die Strafbarkeit muss hinreichend bestimmt sein,
  • ein Gesetz darf keine Tat bestrafen, die vor Inkraftteten des Gesetzes passierte (Rückwirkungsverbot),
  • außerdem gibt es ein Analogieverbot.

Warum ist der Artikel 103 so wichtig?

Die Vorschrift hat im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland eine ganz besondere Bedeutung:

Einerseits soll jeder Bürger nur in das Gesetz blicken müssen, um zu erkennen, welche Pflichten er hat, und bei welcher Handlung ihn eine Strafe erwartet. Das muss klar und verständlich sein, denn nur so kann er von seinen Freiheiten Gebrauch machen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Eine Bestrafung durch den Staat soll das letzte Mittel sein („ultima ratio“), und eine Strafe muss klar und verständlich angedroht werden, damit die Androhung der Strafe selbst schon abschreckend genug wirkt.

Andererseits soll die Norm staatliche Willkür ausschließen. Warum dieses Vorhaben im Hinblick auf die Schaffung des Grundgesetzes eine ganz besondere Bedeutung hatte, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, was in der Zeit vor Ende des zweiten Weltkriegs geschehen ist.

Hintergrund: Willkürmaßnahmen in der Diktatur

Sowohl die Regierung, als auch Gesetzgebung und Justiz haben im Dritten Reich zu einer Willkürherrschaft beigetragen, indem sie rechtsstaatliche Grundsätze systematisch missachteten. Menschen wurden ohne hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage verfolgt, verurteilt und getötet. Das ging sogar so weit, dass der Präsident des Volksgerichtshofs (jemand, die für mehr als 2600 Todesurteile mitverantwortlich war) in einem Strafprozess von sich gesagt haben soll, „ganz ohne Recht“ oder „ganz ohne Strafgesetz“ kurzen Prozess zu machen.

Willkür, befördert durch das Gesetz

Auch die Gesetze trugen in dieser Zeit zur Ermöglichung von willkürlichen Strafen bei. So lautete § 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu dieser Zeit: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.“ Dem Bestimmtheitsgebot entspricht so eine Norm überhaupt nicht. Was vom „Grundgedanken des Strafgesetzes“, und was vom „gesunden Volksempfinden“ umfasst ist, wusste nur der Richter. Er konnte es so auslegen, wie es gerade passte. Das Urteil stand oft vor der Verhandlung fest, der formelle Prozess diente nur der Zurschaustellung der Angeklagten.

Das Grundgesetz als rechtsstaatliche Verfassung

Das Grundgesetz ist als Gegenentwurf zu diesem System konzipiert: Alle staatliche Gewalt – Exekutive, Legislative und Judikative – ist durch Artikel 1 GG verpflichtet, die Menschenwürde zu schützen. Darüber hinaus bekennt sich das Deutsche Volk zu den Menschenrechten, und es steht jedem der Rechtsweg offen, wenn der Staat ihn in seinen Rechten verletzt. Außerdem wurde mit Artikel 102 GG die Todesstrafe abgeschafft, und in Artikel 103 GG stehen die rechtsstaatlichen Grundsätze geschrieben, gegen die in den Jahren zuvor so horrend verstoßen wurde.

Was ist von dem Bestimmtheitsgebot umfasst?

Klar ist folgendes: Einem Begriff aus dem Gesetz kann man verschiedene Bedeutungen beimessen. Das heißt auch: Wenngleich ein bestimmtes Wort im Gesetz steht, kann man das Wort – und damit auch das Gesetz – auf verschiedene Art und Weise interpretieren. Irgendwo verläuft aber eine Grenze. Hierzu einige Beispiele:

Beispiel 1: Der „Pilzbeschluss“

Ein Strafgesetz (das Betäubungsmittelgesetz von 1994) benannte als Betäubungsmittel die aufgeführten „Stoffe“ im Anhang des Gesetzes. Darin waren genannt: „Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenbestandteile“. Nun betrieb 2004 jemand Handel mit psilocinhaltigen („rauschmittelhaltigen“) Pilzen. In der Wissenschaft hat sich inzwischen die Vorstellung, was ein Pilz ist, gewandelt: Pilze wurden 2004 nicht mehr als Pflanzen angesehen. Die Frage: Kann der Händler trotzdem bestraft werden?

Das Bundesverfassungsgericht sagte in seinem Beschluss vom 4. September 2009 (Az.:2 BvR 338/09), dass eine Bestrafung trotzdem möglich ist. „Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation.“ Was darüber hinausgeht, sei nicht mehr strafbar. Worte wandeln sich im Laufe der Zeit. Richter müssen bei der Auslegung eines Gesetzes berücksichtigen, ob das neue Verständnis des Wortes schon so sehr verbreitet ist, dass das alte Verständnis verdrängt wurde. Auch heute würden noch so gut wie alle Menschen Pilze als Pflanzen bezeichnen, unabhängig davon, welches Verständnis in der Wissenschaft vorherrscht. Es war also laut Verfassungsgericht erkennbar, ob der Handel mit Pilzen noch von der Strafe umfasst ist.

Beispiel 2:

Die Sitzblockade

Gelegentlich kommt es vor, dass Demonstranten nicht nur ihre Meinung in einer öffentlichen Versammlung kundtun, sondern bestimmte Orte mit ihren Körpern blockieren, um ihre Ziele durchzusetzen. Ist das strafbar?

Hierzu gab es mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Straftat „Nötigung“. Der Grundtatbestand der Nötigung ist in § 240 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) wie folgt normiert:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vereinfacht gesagt ist es Nötigung, mit vorgehaltener Faust zu drohen: „Tu etwas, oder dir passiert etwas Schlimmes.“ Jetzt könnte man sich folgende Frage stellen: Warum sollte das Herumsitzen dann strafbar sein? Was hat denn das mit einer Drohung oder Gewaltanwendung zu tun?

Das Strafgesetz selbst wurde vom Verfassungsgericht nicht beanstandet. „Gewalt“ ist zwar ein Begriff, den man relativ weit auslegen kann, es ist aber für den einzelnen Bürger verständlich, was noch vom Wortlaut umfasst ist.

Ein Problem waren die Sitzblockadefälle, weil die Strafgerichte das Wort „Gewalt“ sehr weit ausgelegt haben. Der Begriff „Gewalt“ ist so zu verstehen, dass irgendwie etwas körperlich mit Kraftentfaltung passiert. Für die Strafgerichte hat als „Gewalt“ allerdings schon ausgereicht, dass jemand nur körperlich anwesend sein muss, und dadurch eine „gewichtige psychische Einwirkung“ verursacht. Körperliche Anwesenheit unter „Gewalt“ zu fassen, und das wage Kriterium „gewichtige psychische Einwirkung“ geht zu weit. Diese Art der Auslegung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.

Gilt das Bestimmtheitsgebot nur im Strafrecht?

Nein.

Jedes staatliche Handeln muss klar und bestimmt sein. Je nachdem, wie stark es in die Rechte der Bürger eingreift. Das Strafrecht greift besonders stark in Rechte ein (allgemeine Handlungsfreiheit, Freizügigkeit, Freiheit der Person, allgemeines Persönlichkeitsrecht, …). Deshalb gelten im Strafrecht auch besondere Maßstäbe.

Wie weitreichend dieses Gebot ist, können Sie diesem Artikel entnehmen, in dem wir für Sie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aufbereitet haben. Nicht nur Strafgesetze müssen hinreichend bestimmt sein, auch Bußgelder haben einen bestrafenden Charakter und greifen in Grundrechte ein. Das fällt insbesondere auf, wenn man das Strafgesetzbuch und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vergleicht. In dem genannten Artikel geht es um ein einfaches Parkverbot – ein sehr schönes Beispiel dafür, wie umfangreich das Bestimmtheitsgebot ist!

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin