Allianz verliert vor Gericht –
Kürzungen mit System –
Stundenverrechnungssätze
Die Allianz hat nicht immer Recht. In diesem Artikel zeigen wir, dass viele Haftpflichtversicherungen systematisch die berechtigten Ansprüche von Geschädigten unberechtigt kürzen. Die meisten gehen gegen diese (unberechtigten) Kürzungen leider nicht vor. Das lohnt sich für die Versicherungen, denn sie sparen wohl mehrere hundert Millionen Euro jährlich. In diesem Beispiel geht es um Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers war die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft. Auch die Allianz kürzt oft systematisch Ansprüche der Unfallgeschädigten nach einem Unfall. Dieser Text wurde von Rechtsanwalt Umut Schleyer erstellt. Er ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.
1. Probleme nach einem Unfall
Wir haben bereits darüber berichtet, dass der Großteil der Haftpflichtversicherungen die Ansprüche der Unfallgeschädigten unberechtigt kürzt. Wir hatten sowohl über die Praktiken der HUK als auch über die Kürzungen den HDI berichtet. Aber auch die DEVK war schon dabei.
2. Unfallregulierung
Dabei ist der Grundsatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eigentlich relativ klar; der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie ohne Unfall. Alle unfallbedingten Kosten sind ihm zu erstatten. Leider halten sich viele Versicherungen nicht daran, sondern versuchen mit aller Macht die Schadenersatzansprüche zu kürzen. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter unter anderem einen Anspruch auf Erstattung der folgenden Kosten hat;
Reparaturkosten brutto, wenn man konkret abrechnet,
Reparaturkosten netto, wenn man auf fiktiv abrechnet,
Rechtsanwaltskosten,
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt nur einen Auszug dar.
3. Was ist hier passiert?
a. Frau L. wurde am 15.04.2015 (!) unverschuldet in einem Unfall verwickelt. Die Haftung der Gegenseite (Unfallgegner sowie der Allianz) war außer Streit. Frau L. beauftragte einen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens sowie Rechtsanwalt Umut Schleyer mit der Unfallregulierung. Daraufhin ging ein entsprechendes Schreiben mit Zahlungsaufforderung an die Allianz-Versicherungs AG raus.
b. Bereits mit Schreiben vom 08.06.2015 teilte die Allianz mit, dass man nur einen Teilbetrag erstatten könne. Sie kürzte die kalkulierten Reparaturkosten zunächst um 594,33 €, die Gutachterkosten um 207,66 € und die Anwaltskosten um 78,90. Als Begründung für die Kürzung der Stundenverrechnungssätze bezog man sich auf einen sogenannten Prüfbericht. Dass solche Prüfberichte regelmäßig vor Gericht „wertlos“ sind, hatten wir bereits berichtet und kann hier nachgelesen werden. Die Kürzungen der Gutachter- und Anwaltskosten wurden nicht begründet.
Das Antwortschreiben sowie den Prüfbericht kann man hier nachlesen.
c. Dieser Abrechnung wurde widersprochen, aber die Gegenseite blieb hartnäckig.
d. Daraufhin erhob Rechtsanwalt Umut Schleyer im Auftrag seiner Mandantin eine entsprechende Zahlungsklage vor dem Amtsgericht Mitte. Auch nach Zustellung der Klage blieb die Gegenseite hartnäckig und zahlte keinen Cent.
e. Aber auch vor dem Amtsgericht Mitte blieb die Allianz hart. Trotzdem verlor sie den Rechtsstreit und musste die gesamten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen. Das Amtsgericht Mitte stellte fest, dass die Beklagten nicht berechtigt war, die kalkulierten Stundenverrechnungssätze, die Gutachterkosten und die Rechtsanwaltskosten zu kürzen. Dieses Urteil kann man hier nachlesen.
f. Wer nun glaubt, dass die Allianz das Urteil des Amtsgerichts Mitte akzeptierte und der Unfallgeschädigten den Restbetrag bezahlte, der irrt. Stattdessen legte die Gegenseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte Berufung ein. Man mag es kaum glauben wie hartnäckig Versicherungen sein können.
g. Aber auch vor dem Landgericht Berlin zog die Allianz den „Kürzeren“. Das Landgericht Berlin teilte durch einen Beschluss vom 7. März 2017 mit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Hinweisbeschluss kann hier nachgelesen werden.
h. Erst auf diesen Hinweis des Landgerichts Berlin (und ohne jede Aussicht auf Erfolg) nahm die Allianz ihre Berufung zurück, verlor den Rechtsstreit endgültig und musste alle Kosten tragen. Dies kann hier nachgelesen werden.
4. Fazit
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass viele Versicherungen die berechtigten Schadenersatzansprüche von Unfallgeschädigten unberechtigt kürzen. Trotzdem gehen viele Unfallgeschädigte nicht sofort zu einem Anwalt. Auch die von einem (klugen) Gutachter kalkulierten Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt dürfen nicht ohne weiteres gekürzt werden. Alles zum Thema Stundenverrechnungssätze kann man hier nachlesen. Trotzdem fallen viele Unfallgeschädigte auf die Kürzungen und Tricks der Versicherung rein.
Leider gibt es auch viele Gutachter, die die Unfallgeschädigten nicht klar und deutlich auf dieses Risiko hinweisen.
Jeder kluge und erfahrene Gutachter wird dafür Sorge tragen, dass sein Kunde rechtlich umfassend und gut beraten wird. Wie dieser Fall eindrucksvoll zeigt, sollte man als Unfallgeschädigter nach einem Unfall sofort einen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen und nicht alles glauben was die Allianz schreibt.
Weitere Rechtsfragen kann Rechtsanwalt Umut Schleyer beantworten.
Vielleicht sollte hier aber auch gleich mal auf das Kostenrisiko bzw. die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung hingewiesen werden. Denn das Problem ist ja, dass einfach viele über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Kostenrisiko nicht eingehen wollen bzw. können. Und genau diese Leute lesen diesen Artikel hier, kommen zum Anwalt („Sie müssen sofort…!)“ und gehen (verständlicherweise) enttäuscht nach Hause, weil ihnen der Anwalt nicht helfen „will“…
Hallo Kaschi,
vielen Dank für deine konstruktiven Beitrag. Jedem Leser sollte klar sein, dass etwaige Kosten anfallen. Hinzu kommt, dass der jeweilige Anwalt gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen Mandanten darüber zu informieren, dass seine Rechnung sich nach dem Streitwert richten (§ 49 b Abs. 5 BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Höhe ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wir werden deine Nachricht aber zum Anlasse nehmen, einen weiteren Artikel zum Thema Unfall und Kosten zu schreiben. Vielen Dank!
Auf deutschem Boden ist nach einem Verkehrsunfall, der Anwalt im Haftpflichtschadenfall immer kostenfrei. Hier geht es um einen solchen. Das steht auch in der Einleitung.
Vielen Dank Andreas!
Der Anwalt ist nur bis zur Geltendmachung der Ansprüche kostenfrei, bei Durchsetzung der Ansprüche nur, wenn man den Prozess gewinnt…
Klar kann man dagegen vorgehen. Zuvor sucht man einen Anwalt (bei mir 1 ½ Jahre lang), dann wird der Stundensatz mitgeteilt und einem wird klar, dass man sich auf Grund der nicht angepassten Geschädigtenrente keinen Anwalt leisten kann.
Ich denke das ist der Hauptgrund weshalb viele ihr Recht nicht durchgesetzt bekommen. Klar habe ich mich selbst auf Recherche begeben, aber ich bin nunmal kein Anwalt.
Ich bräuchte einen Anwalt mit Biss, mit Gerechtigkeitssinn, einen der es ernst meint und an meiner Seite steht. Ohne Geld gibts auch kein Recht, selbst dann nicht, wenn es Urteile zu Gunsten des/ der Betroffenen gibt.