Mit dem Begriff „Finanzierung“ beschreibt man die Beschaffung finanzieller Mittel zu einem bestimmten Zweck. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren.

Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Eigenfinanzierung bedeutet: Man zahlt für sein Vorhaben aus eigener Tasche. Zum Beispiel spart man längere Zeit Geld, um sich ein Auto kaufen zu können. Fremdfinanzierung bedeutet: Man stellt kein eigenes Geld zur Verfügung, sondern lässt ein Vorhaben von jemand anderem finanzieren. Das heißt regelmäßig, dass man ein Darlehen bzw. Kredit aufnimmt.

Die Geldbeschaffung per Darlehen ist eine klassische Art der Fremdfinanzierung. Meistens wird ein Darlehen aufgenommen, um eine größere Anschaffung zu tätigen, also zum Beispiel um eine Wohnung oder ein Grundstück zu kaufen. Kurze Anmerkung hierzu: Oft wird vom „Hauskauf“ gesprochen. Das ist meistens falsch, denn ein Haus (Ausnahme: zu liefernde Fertighäuser) ist als Gebäude rechtlich gesehen ein Bestandteil des Grundstücks, siehe § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Begriff „Grundstückskauf“ ist also präziser, denn mit dem Kauf des Grundstücks geht das Eigentum am Haus auf den Käufer über. Für Eigentum an Wohnungen gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das Darlehen

Der Darlehensvertrag ist in den §§ 488 ff. BGB geregelt. Bei einem Darlehen gibt es einen Darlehensnehmer und einen Darlehensgeber. Der Darlehensgeber, zum Beispiel eine Bank, stellt die benötigte Geldsumme (das Darlehen) bereit. Der Darlehensnehmer kann sich von diesem Geld zum Beispiel ein Grundstück kaufen. Im Gegenzug muss er allerdings auch eine Leistung erbringen: Er muss in regelmäßigen Abständen Raten zurückzahlen, die insgesamt einen höheren Betrag als die ursprüngliche Darlehenssumme darstellen.

Risiko: Finanzierer wollen Sicherheiten

Bei Fremdfinanzierungen gibt es praktisch immer Risiken. Eine Bank, die einen Grundstückskauf finanziert, geht zum Beispiel das Risiko ein, dass der Darlehensnehmer plötzlich zahlungsunfähig ist. Das kann ganz verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel einen Unfall, der Arbeitsunfähigkeit und somit einen Verdienstausfall zur Folge hat. Aber auch eine Bank, die einem Unternehmer Geld gibt, trägt das Risiko, dass dieses Unternehmen insolvent wird, oder dass das Unternehmen das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen kann. Deshalb lässt sich ein Finanzierer praktisch immer eine Sicherheit geben. Als Sicherheit kann zum Beispiel eine wertvolle Sache dienen, die der Finanzierer bei einem Zahlungsausfall verwerten kann.

Sicherungsmittel

Das wahrscheinlich simpelste Sicherungsmittel ist das Pfand. Wer schnell Geld braucht, kann zum Pfandleihhaus gehen, und seine Wertgegenstände verpfänden. Dafür bekommt man Geld als Darlehen ausgezahlt. Wenn man das Geld inklusive Zinsen nicht mehr zurückzahlen kann, verwertet der Pfandleiher die Gegenstände.

Das Pfand ist aber relativ unpraktisch, denn man muss die Sachen irgendwo verwahren. Banken verwenden deshalb bei der Finanzierung von Grundstückskäufen andere Sicherungsmittel. Dazu gehören vor allem Grundschuld und Hypothek. Dabei wird ein Grundstück mit einer Schuld belastet. Wenn die Forderung der Bank nicht beglichen wird, darf sich die Bank aus dem Versteigerungserlös des Grundstücks befriedigen.

Eigentum als Sicherungsmittel

Ein anderes Sicherungsmittel, das Banken verwenden, ist das Sicherungseigentum. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel neues Arbeitsgerät kauft, erhält zunächst die Bank Eigentum an dieser Sache. Tatsächlich kann die Bank nichts mit einem Kipplader oder einem Kran anfangen. Aber das Arbeitsgerät hat einen bestimmten Wert. Die Bank lässt dann den Unternehmer das Gerät weiter nutzen. Wenn der Unternehmer das Geld nicht mehr zurückzahlen kann, kann die Bank das Arbeitsgerät verkaufen. Sobald der Unternehmer das Geld abgezahlt hat, gehört das Gerät aber ihm.

Ähnlich verhält es sich mit dem Eigentumsvorbehalt. Im Falle des Eigentumsvorbehalts kommt ein Kaufvertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäufer zustande. Der Käufer zahlt aber in Raten, und das Eigentum an der Sache geht erst auf den Käufer über, wenn er die letzte Rate bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt ist in § 449 BGB gesetzlich geregelt.

Die Finanzierung von Fahrzeugen

Die Fahrzeugfinanzierung ist in Deutschland ein großer Markt. Inzwischen gibt es etliche Anbieter, die sich auf die Finanzierung von Kfz spezialisiert haben. Dazu gehören nicht nur kleine Nischenanbieter, auch große Banken haben diesen Markt für sich entdeckt, und viele Autohersteller haben sogar ihre eigene Bank gegründet. Es gibt zum Beispiel die BMW Bank, die Mercedes-Benz Bank, und die Volkswagen Bank. Diese Banken regeln inzwischen nicht nur die Fahrzeugfinanzierung, sondern bieten auch Versicherungen und andere Dienstleistungen an.

Die unterschiedlichen Anbieter bieten etliche verschiedene Finanzierungskonzepte an. Grob kann allerdings zwischen zwei Modellen unterschieden werden: „Leasing“ und „Finanzierung“.

Was ist Leasing?

Leasingverträge sind Mischverträge und können sich voneinander unterscheiden (Null-Leasing, Restwert-Leasing, Kilometer-Leasing etc.). Grundsätzlich funktioniert Leasing aber ähnlich wie ein Mietvertrag. Der Leasingnehmer zahlt nur für die Nutzung des Fahrzeugs. Für Gewerbetreibende und Freiberufler bestehen dabei regelmäßig steuerliche Vorteile. Je nach Leasingvertrag ist der Nutzer dazu verpflichtet, das Fahrzeug selbst zu reparieren, und in einem angemessenen Gebrauchszustand zu halten. Es kann auch sein, dass man daran gebunden ist, Reparaturen am Leasingfahrzeug nur bei bestimmten Vertragswerkstätten vorzunehmen. Diese Reparaturen können ein entscheidender Kostenfaktor sein.

Es gibt auch Leasingverträge mit Kaufoption. Leasingnehmer können sich dann zu Ende des Leasingvertrags dafür entscheiden, das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Leasingverträge können sinnvoll sein, wenn ein Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit oder gewerblich genutzt wird. Sie sind regelmäßig günstiger als die Finanzierung eines Fahrzeugs (dazu gleich mehr). Allerdings sind Leasingverträge oft ziemlich komplex. Vor- und Nachteile abzuwägen, kann deshalb im Einzelfall schwerfallen.

Was bedeutet „Finanzierung“ bei Fahrzeugen?

Mit der „Finanzierung“ ist bei Fahrzeugen der Fahrzeugkauf auf Kredit gemeint. Das Eigentum am Fahrzeug geht erst auf den Käufer über, wenn er alle Raten abgezahlt hat (Eigentumsvorbehalt, siehe oben). Eine solche Finanzierung kann über die Bank des Fahrzeugherstellers (BMW, VW), aber auch über die Hausbank abgewickelt werden.

Sonstige Finanzierungsmodelle und -konstellationen

Was ist Factoring?

Auch das Factoring ist eine Art der Finanzierung. Beim Factoring werden Ansprüche übertragen. Ein Beispiel dazu: Eine Bank hat eine Forderung in Höhe von 50.000,- Euro gegen einen Unternehmer. Sie kann diese Forderung aber nur in Raten à 5.000,- Euro geltend machen, und braucht schnell Geld für ein großes Projekt, das sehr gewinnversprechend ist. Sie verkauft also die Forderung an ein Factor für 47.000,- Euro. Der Factor kann die Forderung dann gegenüber dem Unternehmer geltend machen. Beim echten Factoring trägt er dafür auch das Risiko des Forderungsausfalls, also das Risiko, dass der Unternehmer nicht zahlen kann oder will. Beim unechten Factoring trägt der vorherige Inhaber das Risiko des Forderungsausfalls auch noch nach der Übertragung der Forderung.

Was bedeutet Prozessfinanzierung?

Prozessfinanzierung bedeutet, dass ein Gerichtsprozess nicht vom Kläger, sondern von einem Dritten, nämlich von einem „Prozessfinanzierer“ finanziell übernommen wird. Im Gegenzug wird der Prozessfinanzierer am finanziellen Gewinn des Prozesses beteiligt. Vorab unterziehen Prozessfinanzierer den jeweiligen Fall einer juristischen Prüfung, um beurteilen zu können, ob ein Anspruch werthaltig ist. Damit sich dieser Aufwand lohnt, gibt es auch eine Mindestgrenze für den Streitwert.

Vorfinanzierung beim Unfall

Nach einem Unfall kommen auf den Schädiger, aber auch auf den Geschädigten Kosten zu. Praktisch immer hat der Schädiger eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat nach § 6 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Zwar schützt die Haftpflichtversicherung den Schädiger vor einem Schadensersatzanspruch. Allerdings wird nach jedem Unfall die Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, was eine höhere Prämie zur Folge hat. Auch die Kaskoversicherung kann teurer werden. Außerdem muss der Schädiger – sofern er keine Vollkaskoversicherung hat – auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen.

Der Geschädigte steht auch vor einem Kostenberg. Einerseits hat er einen Anspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer. Andererseits kann ein Unfall besonders dann zur Unzeit kommen, wenn man einen finanziellen Engpass hat. Muss man also die Kosten zunächst selbst tragen, die nach einem Unfall entstehen? Zusammen mit Rechtsverfolgungs- und Gerichtskosten, Sachverständigen- und Reparaturkosten kann diese Summe nämlich in die Tausende gehen.

Vorfinanzierung durch eigene Mittel Pflicht?

Der Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf sofortigen Schadensersatz. Er ist deshalb grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen, oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufzunehmen. Laut Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf muss er auch nicht – sofern er eine hat – zuerst die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, um die Reparaturkosten vorzufinanzieren. Lesen Sie dazu hier mehr. Außerdem muss er auch nicht 6 Monate lang auf sein Geld warten, wie dieses Urteil des Bundesgerichtshofs klarstellt.

Vorfinanzierung durch Rechtsanwälte

Einige Rechtsanwälte haben ihren Mandanten (Unfallgeschädigten) angeboten, bestimmte Kosten (Abschleppkosten, Sachverständigen- und Reparaturkosten) vorab zu übernehmen. Werkstätten und Sachverständige haben sich natürlich über die sofortigen Zahlungen gefreut, und dementsprechend diese Anwälte weiterempfohlen. Irgendwann kam es dann aber zu Komplikationen, und es wurde mehr Geld ausgegeben, als eingenommen wurde. Diese Methode ist illegal. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sie als Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) inzwischen untersagt. Lesen Sie dazu hier mehr.

Finanzierungskosten als Schaden

Man stelle sich vor: Herr M schafft es geradeso, sich finanziell über Wasser zu halten, und wird plötzlich in einen Unfall verwickelt. Die Versicherung weigert sich jedoch, den kompletten Schaden zu zahlen, und wartet einen Gerichtsprozess ab. Bis dahin entstehen Herrn M Kosten, die er nur zahlen könnte, wenn er ein Darlehen aufnimmt.

Grundsätzlich kann der Geschädigte solche Zinsschäden bzw. Finanzierungskosten ersetzt verlangen. Er muss dabei allerdings die Schadensminderungspflicht und das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Wer also geschädigt wurde, darf wegen des Unfalls nicht einfach das Girokonto überziehen, denn Dispositionskredite („Dispo“) sind sehr teuer. Stattdessen muss er gegebenenfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung darauf hinweisen, dass er ein Darlehen aufzunehmen gedenkt (die Hinweispflicht ergibt sich aus § 254 BGB). So entschied bereits das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 10. April 1997. Wer gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, bleibt in der Regel auf einem Teil seiner Kosten sitzen.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin