Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen

was ist das?

Jeder gebrauchte Wagen ist erst einmal ein Gebrauchtwagen, weil er eben nicht mehr die Kriterien eines Neuwagens erfüllt.

Im Kfz–Handel unterscheidet man Gebrauchtwagen mit Regelbesteuerung oder differenzbesteuert. Die sogenannte Regelbesteuerung trifft grundsätzlich auf Fahrzeuge zu, die noch nie im Eigentum eines Endverbrauchers waren. Alle anderen Fahrzeuge von gewerblichen Verkäufern unterliegen, bis auf wenige Ausnahmen, der Differenzbesteuerung. Bei Angeboten von Privat entfallen beide Besteuerungsarten.

Worauf man bei Abschluss eines Kaufvertrages achten sollte, >können Sie hier nachlesen.< 

Eine gute Hilfe beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein sog. Autokaufcoach. Was das ist, können Sie hier nach lesen:

>Autokaufcoach Teil 1<

und

>Autokaufcoach Teil 2<.

Hier finden Sie weitere Begriffe:

Neuwagen

Caravan

 

Neuwagen

Neuwagen

Neuwagen

was ist das?

Sprachlich ist ein Neuwagen ein Fahrzeug, dass frisch vom Fahrzeughersteller kommt und noch nie zugelassen war. Rechtlich muss man jedoch differenzieren.

Kaufrecht

Im Kaufrecht spricht man von einem Neuwagen, wenn das Fahrzeug fabrikneu ist. Der Bundesgerichtshof hat mir Urteil vom 15.10.2003 klargestellt, dass ein unbenutztes Kraft­fahrzeug regel­mäßig noch „fabrikneu“ ist, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unver­ändert weiter­gebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufver­trages nicht mehr als 12 Monate liegen.

Mit Urteil vom 12.01.2005 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw auch dann noch als fabrikneu anzusehen ist, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht wird über den Begriff des sog. Neuwagens regelmäßig im Rahmen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) gestritten, da dieses Gesetz nur für Neuwagen gilt. Sobald man einen Neuwagen bewirbt, muss man dieses Gesetz berücksichtigen. In § 2 EnVKV ist der Begriff wie folgt definiert:

„…sind „neue Personenkraftwagen“ Kraftfahrzeuge …. die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.“

In einem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof  (BGH) mit Urteil vom 21.12.2011 sinngemäß Folgendes entschieden:

„Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1000 km) an, ist davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeugs zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben hat. Liegt die Kilometerleistung des angebotenen Fahrzeugs darüber, spricht dies dafür, dass der Händler das Fahrzeug (auch) zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs – nämlich für die nicht ganz unerhebliche Eigennutzung – erworben hat.“

Dass eine 1000 KM Grenze aber nicht starr gilt, zeigt das folgende Urteil des Bundesgerichtshof vom 05.03.2015 in dem er sinngemäß Folgendes feststellt:

„Zwar spreche aus objektiver Sicht einiges dafür, dass bei einer Laufleistung von weniger als 1.000 Kilometern der Händler das Fahrzeug für den Weiterverkauf erworben habe. Allerdings könne es auch andere objektive Umstände geben, die Rückschlüsse auf seine Kaufmotivation zuließen.“

Das Fahrzeug war in dem zu entscheidenden Fall aber bereits zehn Monate alt. Dieser Umstand sprach laut BGH dagegen, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald nach seiner Zulassung veräußern habe wollen. Daraus könne auch auf eine nicht unerhebliche Eigennutzung geschlossen werden, so dass es laut BGH nicht mehr neu im Sinne der EnVKV anzusehen war.

 

Youngtimer

Youngtimer

Youngtimer

was ist das ?

Youngtimer ist ein Begriff, der sich in den Sprachgebrauch eingeschlichen hat. Auslöser waren diverse Autoversicherer, die vergünstigte Tarife für Liebhaberfahrzeuge (also nicht Alltagsfahrzeuge) anbieten, die noch keine 30 Jahre alt sind, aber je nach Versicherung mindestens 20 oder 25 Jahre alt sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Youngtimer ein Liebhaberfahrzeug im Alter zwischen 20 und 30 Jahren.

Hier gibt es weitere Begriffe zum Nachlesen:

Oldtimer

Caravan 

 

 

Oldtimer

Oldtimer

Oldtimer

was ist das?

Bezeichnung für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und die Kriterien für eine Oldtimerzulassung („H“ Kennzeichen) erfüllen. Hier muss ein erhaltenswerter Zustand noch gegeben sein. Nicht jedes Fahrzeug das mindestens 30 Jahre alt ist, erfüllt die Kriterien eines Oldtimers. Es kann sich sehr wohl um ein Altfahrzeug, Gebrauchsfahrzeug oder auch Verbrauchsfahrzeug handeln.

Hier finden Sie weitere Begriffe:

Wohnmobil 

Caravan 

Freizeitfahrzeuge 

 

Der Autokaufcoach Teil 2

Der Autokaufcoach Teil 2

Der Autokaufcoach Teil 2

weitere Informationen für Sie!

 

1. Welche Funktion ein Autokaufcoach hat, hatten wir bereits in unserem ersten Artikel erklärt. >Der erste Artikel kann hier nachgelesen werden.< 

2. Ein Autokaufcoach kann aufgrund seines Fachwissens Käufern beim Erwerb eines Gebrauchtwagens helfen. So kann man als Laie böse Überraschungen vermeiden. Bei der Suche können und sollten Faktoren wie zum Beispiel Neuwagen, Tageszulassungen, Reimporten, Vorführwagen, Leasingrückläufern, Kilometerstand, Jahreswagen, Anzahl der Vorbesitzer, Unfalleigenschaft, Motorisierung usw. berücksichtigt werden.

Wer kann schon als Endverbraucher von sich behaupten, dass er den KFZ – Handel komplett mit allen Eigenheiten und Fallen durchblickt. Die meisten Fehler beim Autokauf werden in der Fahrzeugauswahl gemacht. Einmal auf das „falsche Pferd“ gesetzt, nimmt das Desaster seinen Lauf. Hat man auf die falsche Motorisierung gesetzt, muss man mit den schmerzhaften Folgen eine lange Zeit leben oder man verliert bei einem Fahrzeugwechsel eine Menge Geld. Gravierend machen sich auch die Folgen des Abgasskandals in allen Facetten auf dem Sektor des Autohandels bemerkbar, wobei die Folgen bei weitem nicht nur auf VW beschränkt sind. >Darüber kann man hier mehr nachlesen.<

3. Wenn es jedoch um Spezialfahrzeuge geht, ist die Königsklasse der Autokaufbegleitung erreicht. Vor allem wenn es Campingfahrzeuge geht. Gerade jetzt, in den Zeiten der Pandemie, erhält die Campingbranche einen heftigen Aufwind. Der Handel mit gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen explodiert förmlich. Bei solchen Spezialfahrzeugen geht es oft um sehr viel Geld. Trotzdem scheuen viel interessierte Käufer den Weg zu einem Autokaufcoach. Gerade beim Kauf eines Campingfahrzeug benötigt man als Laie zwingend eine erfahrene und fachlich sachkundige Person an seiner Seite! Denn das Thema Wohnmobil ist wesentlich komplexer als ein Laie glaubt. Welche Aufbauform ist für wen geeignet (Surfmobil, Liner, Luxusreisemobil, Alkoven Wohnmobil, Teilintrigiertes Wohnmobil, Vollintrigiertes Wohnmobil, ausgebauter Kastenwagen, Expeditionsfahrzeug, absetzbare Wohnkabine, Pick – Up mit fester Kabine usw.)?

  • Darf ich mit dem Wohnmobil auch zukunftssicher noch in die Umweltzonen?
  • Habe ich die passende Fahrerlaubnis?
  • Wie viel Zuladung benötige ich (es wird regelmäßig mit dem B Führerschein sehr knapp)?
  • Warum muss ich hier ein besonderes Augenmerk auf die Reifen haben?
  • Welche aufbauspezifischen Mängel treten auf und wie erkenne ich Sie?

Darüber hatten wir bereits berichtet, >bitte hier klicken.<

Versteckte Feuchtigkeit ist beim Wohnmobil aus vielerlei Gründen ein ganz heißes und schwieriges Thema. Versicherungen schweigen dieses Thema gerne „tot“. Nur mit viel Erfahrung und speziellen Equipment sind solche Schäden zu finden, weil sie meist verborgen sind. Dadurch kann sich der Schaden um ein Vielfaches erhöhen.

Gerade mit einem geringen Budget neigen viele zu vermeintlich günstigen Selbstausbauten. Basis ist meist ein abgewirtschafteter Baustellenwagen, der in Eigenregie dann mehr oder weniger gut ausgebaut wurde. Auch hier muss man aus technischer Sicht Folgendes hinterfragen:

  • Wurde hier vernünftig isoliert? (Feuchteschäden durch Wärmebrücken)
  • Erfolgte eine Eintragung als Wohnmobil oder ist er noch illegal als LKW unterwegs?
  • Wie viel Sitzplätze sind eingetragen?
  • Verbaute Materialien?

Der Markt von gebrauchten Wohnmobilen ist heiß umkämpft. Die Preise sind entsprechend hoch. Auch eine frische TÜV Plakette ist kein Garant für einen sicheren Wohnmobilkauf. Viele Wohnmobilspezifische Dinge werden bei der HU gar nicht abgeprüft, denn hier wird nur auf Verkehrssicherheit geprüft, Betriebssicherheit und Mängel im Wohnkomfort stehen hier nicht auf dem Prüfplan. Und selbst bei der Prüfung auf Verkehrssicherheit gibt es gelegentlich bei diesen Fahrzeugen Ausreißer. Darüber hatte auch die Autobild berichtet, >bitte klicken Sie hier.<

An diesem Beispiel kann man deutlich erkennen, dass die Fragestellungen und Probleme beim Ankauf sehr vielfältig und komplex sind. Die Thematiken tauchen aber bei allen Freizeitfahrzeugen auf, egal ob Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House. Daher ist die Beauftragung eines Autokaufcoach und/oder eines Gutachters aus dem Caravaning Gutachter Fachverband e.V. als Kaufbegleitung eine gute Idee.

Ansonsten benötigen Sie bei einem Fehlkauf einen guten Anwalt, der Sie durch das Beweissicherungsverfahren begleitet. „Aber vor Gericht und auf hoher See….“

Dieser Artikel wurde erstellt in Zusammenarbeit mit dem Autokaufcoach und Sachverständigen Bernd Bischoff. Er ist Mitglied im  Caravaning – Gutachter Fachverband e.V.