Unfall mit einem Wohnmobil –

Das müssen Sie jetzt beachten!

Vor allem in Deutschland gibt es ein Wohnmobil-Boom. Nach einem Bericht des ADAC gab es im Jahr 2020 Neuzulassungen in Höhe von 78.055.  Das bedeutet ein Zuwachs von 44,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten wurden vom Caravaning Industrie Verband (CIVD) mitgeteilt, der die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes detailliert auswertet. >>Den Artikel des ADAC kann man hier nachlesen.<<

Dieser Trend wird zur Folge haben, dass es öfter zu einem Unfall mit einem Wohnmobil kommen wird. Da es sich bei einem Wohnmobil um ein sehr spezielles Fahrzeug mit einer besonderen Konstruktion handelt, muss man Folgendes beachten.

1. Eine Auswertung des ADAC hat ergeben, dass bei einem Unfall mit einem Wohnmobil ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehen kann. Grund dafür sei die spezielle Konstruktion. >>Hier geht es zum Artikel.<<

2. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann kann man einen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen. Als Unfallgeschädigter hat man gegen den Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung auch einen Anspruch darauf, dass die Kosten des Kfz-Sachverständigen und des Anwalts vollständig bezahlt werden. >>Dazu können Sie hier mehr lesen.<<

3. Das Wichtigste für einen Unfallgeschädigten mit einem Wohnmobil ist die Auswahl des richtigen Kfz-Sachverständigen!

Der Begriff „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ sind nicht rechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass die Bezeichnung für sich genommen kein Qualitätskriterium ist. Wie in allen Branchen gibt es „Gute“ und „Schlechte„. Gutachter bzw. Sachverständige. Um den richtigen Sachverständigen zu finden, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser auch auf Wohnmobile und/oder Wohnwagen entsprechend geschult und spezialisiert ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Sachverständige die notwendigen Kenntnisse haben. Grund dafür ist, dass die Konstruktion sowohl bei Wohnmobilen als auch bei Wohnwagen sehr speziell ist.

4. Warum benötigt man nach einem Unfall mit einem Wohnmobil einen spezialisierten Sachverständigen?

Um diese Frage zu beantworten, haben wir eine Fachmann gefragt, nämlich Herrn Bernd Bischoff. Er hat uns auf folgende Punkte bzw. Unterschiede hingewiesen:

a. Bei einem Wohnmobil besteht das Fahrgestell meist aus einem leichten Nutzfahrzeug. Hier enden aber auch die Gemeinsamkeiten zum PKW oder LKW!

b. Die Aufbauten werden teilweise in Kleinserien oder komplett in Einzelanfertigung aus Leichtbaumaterialien hergestellt. Diese Materialen können Holz, Alu, Kunststoff, GFK oder Styropor sein. Hier kommen unterschiedlichste Klebetechniken zum Einsatz, die teilweise nur von Fachkräften für Klebetechnik ausgeführt werden dürfen.

c. Zudem muss man als Sachverständiger berücksichtigen, dass auch Vorschriften zum Heizen, Lüften und Isolieren zum Tragen kommen können. Dies kann bedeutend sein, wenn man Feuchtigkeitsschäden durch Kondensation als Resultat von Wärmebrücken vermeiden möchte.

d. Bei der Reparatur oder deren Kalkulation müssen unterschiedlichste Gewerke beherrscht werden, z.B. Kunststoffbearbeitung, Holzbearbeitung, Möbelbau, Klebetechniken, Gasanlagen, Heizungsanlagen, Elektroanlagen in 12 V und 230 V, Frischwasser und Abwasser mit den dementsprechenden Normen, die mit dem gewöhnlichen Pkw nichts gemein haben.

e. Bei einem Wohnanhänger sieht es ähnlich aus. Die einzige Gemeinsamkeit zum normalen PKW / LKW ist der Anhängerrahmen. Alles andere ist anders und hochspeziell.

f. Wo man beim PKW eine kleine Delle aus dem Blech drücken kann, bedarf es bei diesen Freizeitfahrzeugen meist einer neuen Seitenwand oder eines neuen vollflächig verklebten Bleches der betreffenden Seite (je nach Bauart). Dass beim Wechseln der Seitenwand Möbel und vieles mehr demontiert werden müssen, versteht sich von selbst.

Fallbeispiel: Leichter Anfahrschaden an der Seitenwand hinten. Normaler Kfz-Sachverständiger kalkuliert ausdellen und lackieren für ca. 2000,- €. Realistisch lassen sich die Sandwichteile nicht ausdellen, weil die Bleche vollflächig verklebt sind (Verklebung reißt ab und Isolation ist nicht mehr gewährleistet). Faktisch wird die Kalkulation um ca. 10.000,- € zu niedrig liegen.

Das Desaster nimmt dann seinen Lauf. Der Geschädigte entschließt sich, den „kleinen Schaden“ nicht reparieren zu lassen und rechnet fiktiv ab. Das rächt sich in doppelter Hinsicht. Er bemerkt als Laie erst gar nicht, dass er viel zu niedrig entschädigt wurde. Zudem fährt er weiter mit einer Wärmebrücke weiter und sammelt über die Zeit genügend Kondenswasser an. Dadurch verrottet die Innere Konstruktion, ohne dass man dies als Laie merkt. Dies wird von einer sehr wahrscheinlichen Wasserundichtigkeit durch Verzug der Leichtbauhülle unterstützt und der Verfall im Verborgenen schreitet schnell voran. Am Ende sprechen wir von einem wirtschaftlich nicht mehr instand setzbaren Nässeschaden, für den keiner mehr zuständig ist. Spätestens an der Stelle sollte jedem klar sein, dass bei einem Schaden an einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur ein Gutachter für Freizeitfahrzeuge der richtige Ansprechpartner ist und bei der Schadenabwicklung ein Anwalt von Nöten ist, der diese spezielle Thematik kennt.

Zur Person Bernd Bischoff:

Er hat nach erfolgreicher Beendigung seiner Lehre als Kfz – Elektriker 15 Jahre in diversen Boschdiensten als Geselle bis zum Meisterstellvertreter gearbeitet.

Danach hat er 22 Jahre für die Autoindustrie in der Forschungs – und Entwicklungsabteilung für PKW, LKW und Sonderfahrzeuge gearbeitet, wo ich sehr viele Einblicke in den Fahrzeugbau und der aktuellen Fahrzeugtechnik bekam.

Anschließend hat er eine Weiterbildung zum zertifizierten Kfz – Sachverständigen für Schäden und Bewertung sowie die Sachkundeprüfung im Umgang mit „Hochvolt – Systemen in Kraftfahrzeugen“ bei der TÜV Akademie in Berlin absolviert.

Nach zahlreichen Weiterbildungen auf dem Gebiet der Campingfahrzeuge gehört er nun dem Caravaning – Gutachter Fachverband e.V. an.

Auch Gerichte beauftragen ihn zur Erstellung von Gutachten.

Hier geht es zu seiner Internetseite:  https://www.kfz-gutachten-bot.de/campingfahrzeuge/