Unfall-Lexikon.de – Das Online-Lexikon zum Verkehrsrecht
Das Unfall-Lexikon informiert Sie rund um das Thema Auto und Recht. Wichtige juristische Fachbegriffe werden Ihnen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verständlich erklärt. Weiterhin erhalten Sie kostenlos wertvolle Tipps im Umgang mit Versicherungen.
Darüber hinaus informieren wir Sie über neue Gerichtsurteile und/oder wichtige Gesetzesänderungen. Es gibt kostenlose Urteile. So sind Sie stets auf dem Laufenden, kennen Ihre Rechte und vermeiden unnötige Fehler. Unfall – was tun? Hier gibt es die Antworten.
Aktuelle Fachbeiträge
Aktivlegitimation
1. Erklärung des Begriffs Aktivlegitimation Die Aktivlegitimation ist gegeben, wenn der Kläger nach materiellem Recht Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. Grundsätzlich ist der Inhaber einer Forderung berechtigt, sie im eigenen Namen geltend zu machen bzw....
Schadenspauschale
1. Erklärung des Begriffs Schadenspauschale Im direkten Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehen dem Unfallgeschädigten in den meisten Fällen Kosten, die nicht direkt dem Fahrzeugschaden oder sonstigen Sach- oder Gesundheitsschäden zuzurechnen sind. Diese...
Auslagenpauschale
1. Erklärung des Begriffs Auslagenpauschale Die Auslagenpauschale ist ein Betrag die der Anwalt an die jeweilige Behörde bezahlen muss, bei der er Akteneinsicht beantragt und erhalten hat. Die Behörde verlangt für die Versendung der jeweiligen Akte einen Betrag, den...
Aktenversendungspauschale
1. Erklärung des Begriffs Aktenversendungspauschale Unter Aktenversendungspauschale versteht man die Kosten, die eine Behörde erhebt, wenn sie gerichtliche Akten an einen Anwalt versendet. Bei der Versendung der Akten an einen anderen Ort handelt es sich trotz...
Aggregatschaden
Aggregatschaden 1. Erklärung des Begriffs Aggregatschaden Unter einem Aggregatschaden versteht man unter anderem Motor- und Getriebeschäden. Dieser Begriff ist grundsätzlich nach einem Unfall nicht sehr relevant, da dieser Schaden in der Regel nicht durch einen...
Affektionsschaden
1. Erklärung des Begriffs Affektionsschaden Der Affektionsschaden bemisst sich aus dem Affektionsinteresse. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Der Anspruch des Unfallgeschädigten auf Schadensersatz ergibt sich auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, nämlich...
Affektionsinteresse
1. Erklärung des Begriffs Affektionsinteresse Als Affektionsinteresse bezeichnet man ein vom Schädiger nicht zu ersetzendes Interesse, welches wirtschaftlich nicht in Geld messbar ist (zum Beispiel: persönlicher Erinnerungswert beziehungsweise Gefühlswert eines...
Adhäsionsverfahren
1. Erklärung des Begriffs Adhäsionsverfahren Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch, wie zum Beispiel Schmerzensgeld oder Schadensersatz,...













