Aggregatschaden

1. Erklärung des Begriffs Aggregatschaden

Unter einem Aggregatschaden versteht man unter anderem Motor- und Getriebeschäden. Dieser Begriff ist grundsätzlich nach einem Unfall nicht sehr relevant, da dieser Schaden in der Regel nicht durch einen Verkehrsunfall hervorgerufen wird. Ein Unfallschaden bezeichnet man rechtlich als Haftpflichtschaden. Der Schadenersatzanspruch des Unfallgeschädigten nach einem Haftpflichtschaden ergibt sich aus dem Gesetz. Aggregatschäden kommen jedoch eher im Kaskorecht vor. Als Kaskorecht bezeichnet man die vertragliche Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung aus einem Kaskovertrag. Rechte und Pflichten ergeben sich hier also aus dem Kaskovertrag und nicht aus dem Gesetz.

Der Begriff Aggregatschaden ist ist gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um einen technischen Fachbegriff. Aggregatschäden sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Eingeschlossen sind die dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser).

2. Tricks der Versicherung zum Thema Aggregatschaden

Aggregatschäden spielen vor allem im Kaskorecht eine Rolle. Dies ist jedoch von einem Unfallereignis zu trennen und wird juristisch anders bewertet und behandelt. Dennoch benutzen gegnerische Haftpflichtversicherung gerne (nicht anwendbare) Argumente aus dem Kaskorecht im Haftpflichtfall, um einen eventuell bestehenden Anspruch des Unfallgeschädigten zu kürzen bzw. komplett zu verweigern.

3. Tipps zum Thema Aggregatschäden

Als Unfallgeschädigter kann man einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass dem Unfallgeschädigten außergerichtlich Kosten entstehen, wenn der Unfallgeschädigte den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat. Von diesem Recht sollte man unbedingt Gebrauch machen. Vor allem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Unfallgeschädigten gut beraten und ihn entsprechend vertreten. Er kann prüfen, ob die Einwände der gegnerischen Haftpflichtversicherung zutreffend sind oder es sich um grundlose und unberechtigte Kürzungen handelt.Ansonsten wird man schnell zur leichten Beute, da die Haftpflichtversicherungen sehr professionell und systematisch agieren.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.