Nach einem Unfall –

wenn die VHV kürzt und pokert!

Nach einem Unfall

1. Nach einem Unfall – wir haben bereits in diversen Artikeln darüber berichtet, dass nach einem Unfall die Geschädigten systematisch abgezockt werden. Wir hatten zum Beispiel darüber berichtet, dass eine unfallgeschädigte Person mit einem Anwalt ca. das Dreifache von der DEVK erhalten hatte. Ob man nach einem Unfall ca. 1.000,- oder ca. 3.000,- € erhält, macht einen großen Unterschied. Diesen Bericht kann man hier nachlesen:  >>>hier klicken <<<.

2. Wir hatten auch darüber berichtet, dass vor allem die HUK bzw. HUK Coburg gerne und systematisch kürzt. Unfallgeschädigte werden also in ihren Rechten beschnitten und erhalten weniger Geld als ihnen tatsächlich zusteht. Darüber kann man hier etwas nachlesen: >>> hier klicken <<<.

3. Wir hatten aber auch darüber berichtet, dass alle Versicherungen gerne kürzen, um Geld zu sparen und ihre Profitgier zu stillen. Hier gibt es einen Bericht zum Verhalten der HDI >>>hier klicken<<< und hier einen Artikel über das Verhalten der Allianz >>>hier klicken<<<.

4. In unserem Lexikon kann kann man auch nachlesen, wie man sich nach einem Unfall verhalten muss und welche Rechtsbegriffe welche Bedeutung haben. Im Zuge dessen zeigen wir auch auf, welche Tricks gerne von den Haftpflichtversicherungen unternommen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Laien über das Ohr zu hauen. Wir hatten auch darüber berichtet, dass die Haftpflichtversicherungen gerne mit sogenannten Prüfberichten arbeiten. Das kann man hier mehr nachlesen >>>Hier klicken<<<.

 

Nach einem Unfall

Nach einem Unfall

5. Was ist hier passiert?

Frau B. wurde am 14.07.2016 in Berlin unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Haftung der Gegenseite war außer Streit. Frau B. beauftragte einen Gutachter und einen Rechtsanwalt, nämlich Rechtsanwalt Umut Schleyer, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Dozent für Unfallregulierung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung war die VHV Allgemeine Versicherung AG.

Nach einem Anspruchsschreiben des beauftragten Rechtsanwalts regulierte die VHV nur einen Teil der Schadenersatzansprüche der Frau B. Die VHV kürzte unberechtigt die Reparaturkosten, die Gutachterkosten und die Anwaltskosten.

Die Kürzung belief sich auf insgesamt auf 822,13 €.

 

Die VHV versuchte ihre unberechtigte Kürzung durch ein „Scheinschreiben“ sowie mittels eines Prüfberichts zu rechtfertigen.

>>>Dieses Schreiben und den Prüfbericht kann man hier einsehen<<<

Weiterhin wurde Frau B. einfach eine Mithaftung unterstellt. Das machen Haftpflichtversicherung gerne und kann auch >>hier nachgelesen werden<<.

Die meisten Unfallgeschädigten sowie beauftragte Anwälte stecken nach einer Kürzung den Kopf in den Sand und geben den Kampf auf.

Frau B. jedoch wollte sich diese Kürzung nicht bieten lassen. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Umut Schleyer klagte sie vor dem Amtsgericht Mitte. Nach Zustellung der Klage zahlte die VHV ganz plötzlich und regulierte den Schaden vollständig. Das anschließende Regulierungsschreiben der VHV kann man hier nachlesen >>>hier klicken<<<.

Es geht also doch!

Nach dem Unfall musste Frau B. über ein Jahr auf eine vollständige Regulierung warten. Völlig ohne Grund. Die VHV ist an dieser Stelle nicht besser als die HUK, die Allianz, die DEVK, die Zurich usw. Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Dieses traurige Beispiel zeigt einmal mehr, als Unfallgeschädigter ist man ohne einen kompetenten Gutachter und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgeschmissen. Die Haftpflichtversicherungen kürzen systematisch und wohl nahezu bei jedem Unfall. 

Nach einem Unfall sollte man daher sofort einen Gutachter sowie einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) beauftragen. Dabei sollte man darauf achten, dass man mit „Profis“ arbeitet. Wie in jeder Branche gibt es auch bei Gutachtern und Anwälte „solche und solche„. Daher sollte man vor der Beauftragung darauf achten, keinen Anwalt für Familien-, Arbeits- oder Erbrecht usw. mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls zu beauftragen. Das kann in der Regel nur schief gehen. Zum Haare schneiden geht mann auch nicht zum Fleischer.

 

Dieser Artikel wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – deutschlandweit tätig.

 

Hier ein weiterer, interessanter Artikel  >>>Klicken Sie hier<<<