1. Rechtliche Informationen zum Kammergericht

Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin und damit das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der traditionellerweise die Zivil- und die Strafrechtspflege zusammengefasst werden. Im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands steht das Kammergericht über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs.

Neben seinen Rechtsprechungsaufgaben hat das Kammergericht eine Vielzahl von Justizverwaltungsaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem die Organisation der Referendarausbildung, die Bearbeitung von Notarangelegenheiten und die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen nach § 1309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Historische Informationen zum Kammergericht

Das Kammergericht wurde 1468 erstmalig urkundlich erwähnt. Sein Name weist darauf hin, das es in der „Kammer des Herren“ – also am Hofe des Landesfürsten – seinen Sitz hatte: Es war ursprünglich das Hofgericht der Brandenburgischen Kurfürsten. Die Richter waren Beamte des Landesherrn, sie sprachen in seinem Namen Recht, wurden von ihm ernannt und entlohnt. Eine richterliche Unabhängigkeit gab es nicht: Die Richter konnten vom Kurfürsten nach Belieben entlassen werden. Dies änderte sich, als das Gericht 1735 in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I in das Collegienhaus in der Lindenstraße – heute Teil des Jüdischen Museums – einzog. 1913 folgte der Umzug in das eigens für das Kammergericht errichte Haus am Kleistpark in Berlin-Schöneberg, das auch heute wieder Sitz des Gerichts ist.

3. Möglichkeit der Besichtigung

Der historische Plenarsaal des Kammergerichts am Kleistpark ist jeden ersten Donnerstag im Monat für die Öffentlichkeit zur Besichtigung geöffnet. In der Zeit von 15.30 – 17.30 Uhr besteht jeweils die Gelegenheit, den Saal anzusehen, in dem eine Gedenktafel an die Schauprozesse des Volksgerichtshofs nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 erinnert. Der im Jahr 1917 fertiggestellte Saal ist mit Gemälden von Albert Maennchen (1873 – 1935) dekoriert. 1971 wurde dort das Viermächteabkommen über Berlin unterzeichnet. Heute wird der Saal hauptsächlich vom Verfassungsgerichtshof und für Vortragsveranstaltungen genutzt.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.