HUK-COBURG kürzt und

zahlt erst nach einer Klage!

 

1. Wir berichten regelmäßig über Verkehrsunfälle und die anschließende Unfallregulierung. Einige unserer Artikel handeln auch über die HUK-COBURG. Das liegt vor allem daran, weil sie als Haftpflichtversicherung gerne und viel kürzt. Dies erfolgt regelmäßig auf dem Rücken der Unfallgeschädigten und auch zu Lasten der beauftragten Kfz-Sachverständigen.

a. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die HUK-COBURG gerne die kalkulierten Stundenverrechnungssätze kürzt.

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b. Wir hatten auch darüber berichtet, dass die HUK-COBURG rechtswidrig die Restwerte kürzt und dadurch der Unfallgeschädigte viel Geld verlieren kann, aber nicht, wenn er durch uns bearten wird!

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c. Wir hatten ebenfalls darüber berichtet, dass vor allem die Rechnung der Kfz-Sachverständigen ein beliebtes Kürzungsmittel sind und viele Sachverständige daran verzweifeln.

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2. In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, dass die Kürzungen systematisch und Zahlungen oft erst nach einer Klage erfolgen. Man benötigt daher viel Ausdauer und einen kompetenten Anwalt. Ein bisschen Glück sollte nicht fehlen.

Was war passiert?

Am 02.05.2017 wurde Herr „K“ unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er beauftragte einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl, der ordnungsgemäß ein Gutachten sowie eine Rechnung für seine Tätigkeit erstellte. Die Rechnung belief sich auf 450,65 €. Der Unfallgegner war bei der HUK-COBURG versichert. Sie kürzte die Rechnung des Kfz-Sachverständigen um 45,38 €. Dazu benutzt sie einen ihrer vielen Textbausteine. Auf solche Textbausteine fallen natürlich sehr viel Unfallgeschädigte (die nicht oder schlecht beraten sind) herein.

Dieses Schreiben kann man hier nachlesen >>bitte hier klicken<<.

Eine vollständige Regulierung erfolgte trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht. Daraufhin erhoben wir vor dem Amtsgericht Bottrop eine Zahlungsklage. Man mag es kaum glauben. Nach Zustellung der Klage zahlte die liebe HUK-COBRUG plötzlich anstandslos, inklusive Verzugszinsen.

Das Schreiben kann man hier nachlesen >>bitte hier klicken<<.

Über diese systematische Abzocke hatte ich bereits berichtet. Diesen Artikel kann man hier nachgelesen werden >>bitte hier klicken<<.

4. Wie man sieht, ist man ohne Anwalt aufgeschmissen. Selbst wenn die Haftung feststeht, wird an allen Ecken und Kanten gekürzt. Daher gleicht es an ein Wunder, dass viele Unfallgeschädigte nach einem unverschuldeten Unfall keinen Anwalt beauftragen, obwohl ihnen grundsätzlich keine außergerichtlichen Anwaltskosten entstehen.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin