Die Restwert-Lüge der HUK 

Lassen Sie sich nicht täuschen!

 

1. Viele wissen nicht, was Sie nach einem Unfall tun bzw. veranlassen sollen. Wir haben in diversen Artikeln darüber berichtet, wie wichtig es ist, dass man einen Anwalt und einen Gutachter seiner Wahl beauftragt. Tut man das nicht, hat man keine Chance!

Wir hatten zum Beispiel darüber berichtet, dass eine unfallgeschädigte Person mit einem Anwalt ca. das Dreifache von der DEVK erhalten hatte. Ob man nach einem Unfall ca. 1.000,- oder ca. 3.000,- € erhält, macht einen großen Unterschied. Diesen Bericht kann man hier nachlesen:  >>>hier klicken <<<.

2. Wir hatten auch darüber berichtet, dass vor allem die HUK bzw. HUK Coburg gerne und systematisch kürzt. Unfallgeschädigte werden also in ihren Rechten beschnitten und erhalten weniger Geld als ihnen tatsächlich zusteht. Darüber kann man hier etwas nachlesen: >>> hier klicken <<<.

3. Wir hatten aber auch darüber berichtet, dass alle Versicherungen gerne kürzen, um Geld zu sparen und ihre Profitgier zu stillen. Hier gibt es einen Bericht zum Verhalten der HDI >>>hier klicken<<< und hier einen Artikel über das Verhalten der Allianz >>>hier klicken<<<.

4. In unserem Lexikon kann kann man auch nachlesen, wie man sich nach einem Unfall verhalten muss und welche Rechtsbegriffe welche Bedeutung haben. Im Zuge dessen zeigen wir auch auf, welche Tricks gerne von den Haftpflichtversicherungen unternommen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Laien über das Ohr zu hauen.

Eine Möglichkeit für die Haftpflichtversicherungen Geld zu sparen, ist vor allem, den Unfallgeschädigten zum Thema Restwert zu belügen!

Was der Begriff Restwert bedeutet und wann er zum Tragen kommt,

kann man hier nachlesen: >>hier klicken<<<.

5. In einem aktuellen Fall von Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, hat die HUK Coburg die Schadenersatzansprüche wieder mal unbegründet gekürzt.

Was ist passiert?

a) Frau P wurde am 1. Juli 2015 unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt. Der Unfallgegner war bei der HUK Coburg versichert. Frau P beauftragte nach dem Unfall einen Gutachter sowie Rechtsanwalt Umut Schleyer mit der Regulierung ihrer Schadenersatzansprüche. Daraufhin wurde die HUK Coburg zur Zahlung aufgefordert. Ihr wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass Frau P ihr Fahrzeug reparieren lassen und behalten wird.

Die HUK Coburg kürzte die Ansprüche der Frau P um 2.300,00 € !!!

b) Die HUK Coburg argumentierte, dass Frau P das Fahrzeug verkaufen müsse, da es einen Restwertanbieter aus der Restwertbörse gebe, der das unfallbeschädigte Fahrzeug erwerben wolle. Würde sie das nicht tun, dann müsse sie die Kürzung akzeptieren. Der von ihrem Gutachter ermittelte Restwert könne nicht berücksichtigt werden. Dagegen erhob Rechtsanwalt Umut Schleyer Widerspruch und forderte die HUK Coburg nochmals zur Zahlung auf. Ohne Erfolg.

c) Frau P hatte keine Rechtsschutzversicherung und war sich sehr unsicher. Das geht den meisten Unfallgeschädigten so. Erst Recht ohne Rechtsschutzversicherung. Sie telefonierte mit Rechtsanwalt Umut Schleyer und vereinbarte extra noch einmal einen Termin, da sie das Prozess- und Kostenrisiko scheute. Verständlich. Dass die HUK Coburg eine harte Nuss ist, hatten wir berichtet: >>>hier klicken<<<.

Nach langem Überlegen entschloss sich Frau P, eine Klage erheben zu lassen. Die Kanzlei Schleyer erstellte eine Klage und reichte diese beim Amtsgericht Mitte ein. Die Gerichtskosten betrugen 324,00 €. Die Klage wurde der HUK Coburg zugestellt. Statt die Ansprüche der Frau P anzuerkennen, beantragte der beauftragte Anwalt aus Berlin -Herr N- die Abweisung der Klage. Dies ist verwunderlich, da der Bundesgerichtshof seit Jahrzenten eine klare Meinung zum Thema Restwert hat. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof aktuell mit Urteil vom 27.09.2016 bekräftigt. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs ist klar und beinhaltet unter anderem:

 

„Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten einholt, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, und im Vertrauen auf den darin genannten Restwert und die sich daraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners sein Fahrzeug reparieren lässt und weiternutzt, seiner Schadensabrechnung grundsätzlich diesen Restwertbetrag zugrunde legen.“

 

Mit anderen Worten: Man darf auf den Restwert vertrauen, der in dem Gutachten steht, welches man selbst beauftragt hat. Vorausgesetzt, der Restwert wurde korrekt ermittelt. Wohl in Kenntnis dieser Rechtsprechung beharrte die HUK Coburg trotzdem auf ihre realitätsfremde Auffassung. Zum Glück ohne Erfolg.

Das Amtsgericht Mitte verurteilte die HUK Coburg zur Zahlung eines Betrages von 2.312,00 €!

 

d) Wer jetzt glaubt, dass der Sachverhalt hier endet, der irrt!

Die HUK Coburg ging in Berufung. Sie zahlte aber trotzdem den ausgeurteilten Betrag an Frau P, wahrscheinlich um Zinsen zu sparen. Vor dem Landgericht Berlin schrieb der beauftragte Anwalt der HUK Coburg weiterhin „Unsinn“ und bestand darauf, dass die Kürzung korrekt erfolgt sei. Das Landgericht Berlin –durch drei Richter besetzt– ließ sich nicht in die Irre führen und machte durch einen Hinweisbeschluss klar, dass die Berufung der HUK Coburg keine Aussicht auf Erfolg hat !

 

>>Dieser Beschluss kann hier nachgelesen werden<<

 

Daraufhin hat die HUK Coburg ihre Berufung endlich zurückgenommen! Anschließend stellte das Landgericht Berlin fest, dass sie die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

>>Dieser Beschluss kann hier nachgelesen werden<<

 

e) Wenn man sieht, wie sich Haftpflichtversicherungen einem Unfallgeschädigten gegenüber verhalten, der sogar durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten wird, dann kann man sich vorstellen, was ohne Anwalt passiert. Jeder Unfallgeschädigte, der glaubt, ohne Anwalt klappt es auch so, ist naiv und hat den Kampf bereits verloren.

 

Fazit: Nach einem Unfall sollte man einen Rechtsanwalt und einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Alles andere ergibt keinen Sinn und kostet wahrscheinlich viele Tausend Euro.

 

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

 

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