Gutachterkosten einklagen-
darauf müssen Sie achten!
1. Dieser Artikel richtet sich in erster Linie an alle Kfz-Sachverständiger bzw. Kfz-Gutachter. Aber auch als Autofahrer sollte man seine Rechte nach einem Unfall kennen!
2. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat man gegen den Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch. Alle unfallbedingten Schäden sind zu ersetzen. Dazu zählen unter anderem die erforderlichen Reparaturkosten, eine angefallene Wertminderung, eine Schadenspauschale, die Kosten des Gutachters und die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Gutachterkosten einklagen
3. Wir haben bereits darüber berichtet, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen mit allen Mitteln versuchen, die Kosten des Unfallgeschädigten „zu drücken“ und an allen Ecken und Kanten kürzen. Dies hat oft zur Folge, dass viele Unfallgeschädigte –die keinen Rechtsanwalt von Anfang an beauftragt haben– auf den Kosten sitzen bleiben.
Hier gibt es einen Bericht über die Kürzungen der HUK Versicherung: >>>bitte klicken Sie hier<<<.
Hier gibt es einen Bericht über die Kürzungen der LVM Versicherung: >>>bitte klicken Sie hier<<<.
Hier gibt es einen Bericht über die Kürzungen der VHV Versicherung: >>>bitte klicken Sie hier<<<.
Hier gibt es einen Bericht über die Kürzungen der Allianz Versicherung: >>>bitte hier Sie klicken<<<.
Diese Darstellung ist nur ein Auszug und könnte beliebig erweitert werden.
4. Wenn man einen Kfz-Sachverständigen beauftragt, dann schließt man mit ihm einen sog. Werkvertrag. Die meisten Gutachteraufträge enthalten auch eine sogenannte Abtretungsklausel. Mit dieser Abtretung tritt der Unfallgeschädigte seinen Schadenersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten gegen den Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherungen an den Gutachter ab. Vorausgesetzt, die Abtretungsklausel ist wirksam. Dazu können Sie hier mehr lesen.
Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Sachverständige einen direkten Zahlungsanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht erwirbt.
Gutachterkosten einklagen
5. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung (wie fast immer) die Gutachterkosten kürzt und Zahlungsaufforderungen ignoriert, ist Klage geboten. Da sich die gegnerischen Haftpflichtversicherungen auch vor Gericht mit Händen und Füßen wehren, sollte man als Kfz-Sachverständiger gut vorbereitet sein. Das Wichtigste ist, dass man als Kfz-Sachverständiger seine Aktivlegitimation nachweisen kann.
Im ersten Schritt muss man darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass man vom Eigentümer des unfallbeschädigten Fahrzeugs beauftragt wurde. Dazu genügt die Vorlage der unterzeichneten Auftragserteilung/Abtretungserklärung.
Im zweiten Schritt muss man darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Auftraggeber auch der Eigentümer des unfallbeschädigten Fahrzeugs ist. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage des Kaufvertrages. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 genügt dazu nicht!
Wenn man also als Kfz-Sachverständiger klagen möchte, sollte man sich vorher den Kaufvertrag über das unfallbeschädigte Fahrzeug vom Auftraggeber geben lassen. So vermeidet man unnötige Diskussionen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Klage auf Erstattung der restlichen Gutachterkosten allein aus diesem Grund abgewiesen wird. Alternativ -wenn der Kaufvertrag nicht mehr vorliegt- könnte man den Unfallgeschädigten als Zeugen benennen. Dies ist mit Kosten und einem größeren organisatorischen Aufwand verbunden. Darüber hinaus besteht bei der Vernehmung eines Zeugen immer die Gefahr, dass er sich nicht mehr erinnern kann. Schließlich wird der Auftraggeber nicht darüber erfreut sein, wenn er als Zeuge vor Gericht erscheinen muss.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema „Gutachterkosten einklagen“ – dann wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Umut Schleyer.
Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich bin zwar kein Kfz Sachverständiger, ich fand diesen Artikel jedoch sehr interessant. Ich würde bei einem Unfall auch immer einen Sachverständigen einschalten. Schade, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung sich teilweise mit Händen und Füßen wehrt.
Wir hatten leider einen Autounfall. Daher sind wir nun auch, wie beschrieben auf der Suche nach einem Sachverständiger. Danke für diesen informativen Beitrag.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Gutachten. Ich möchte ein KFZ-Gutachten erstellen lassen. Interessant, dass wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, man gegen den Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch hat.
Danke für den Blog und in welchen Fällen man die Gutachterkosten einklagen kann. Mein Wagen wurde beschädigt, weshalb ich den Schaden feststellen will. Nächste Woche suche ich einen unabhängigen KFZ-Gutachter für die Feststellung.
Toll, dass man die Kosten für ein Kfz Unfallgutachten einklagen kann. Der Artikel ist hilfreich. Es wird auf alle Themen, die wichtig sind, Bezug genommen
Ich war überrascht, dass man die Kosten für ein eigenes Gutachten nicht immer von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommt, sondern nur, wenn der Schaden über 750 Euro liegt. Das Thema betrifft mich, weil ich vor kurzem in einen Auffahrunfall verwickelt war und mein Auto einen Schaden am Heck hatte. Ich habe mir einen unabhängigen Gutachter gesucht, um den Schaden zu bewerten, weil ich der Versicherung des Unfallverursachers nicht vertraut habe. Ich habe dafür 500 Euro bezahlt und dachte, dass ich das Geld zurückbekommen würde. Nachdem ich den Artikel gelesen habe, bin ich etwas verärgert, weil ich jetzt befürchte, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. Ich finde das sehr ungerecht, weil ich ja nicht schuld an dem Unfall war. Ich werde in Zukunft besser aufpassen, wann ich ein eigenes Gutachten brauche und wie ich es richtig einfordere.
Ich hatte neulich auch einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Danke für den Tipp, dass wirklich alle unfallbedingten Schäden zu ersetzen sind. Dann kann ich mir auch die Kosten für den Kfz Gutachter erstatten lassen.
Wir hatten letzte Woche leider einen Autounfall. Nun sind wir auf der Suche nach einem Kfz-Sachverständiger. Ich wusste allerdings gar nicht, dass sich Gutachterkosten auch einklagen lassen können.
Ich brauche einen chemischen Gutachter. Gut zu erfahren, dass man diesen auch einklagen kann. Dies werde ich auch tun.
Wir brauchen einen Kfz-Sachverständiger. Interessant, dass man die Gutachterkosten dann auch einklagen kann. Dies werde ich mir merken.
Ich muss die Personalverrechnung machen. Interessant, dass man die Kosten für diesen auch eingelegt werden können. Darum sollte ich mir dies genauer anschauen.
Ich suche nach einem unabhängigen Kfz Sachverständigen. Uns ist es wichtig, dass ein Unfall genauestens untersucht wird. Hoffentlich werden wir schnell fündig und können das Problem lösen.
Gut zu wissen, wie man sich die Kosten zurückholt. Der KFZ-Sachverständige muss von der Versicherung bezahlt werden. Gut zu wissen, dass die Abtretungsklausel wirksam sein muss und das zu prüfen ist.
Ein interessanter Beitrag. Ich suche einen Baumgutachter. Das wird mit helfen.