Das Problem mit der LVM

Kürzungen nach einem Unfall.

 

Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung hat. Alle unfallbedingten Kosten sind dem Unfallgeschädigten zu erstatten, wenn man unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde.

Hier geht es zu einem Artikel über die HUK.

Das macht die Allianz, bitte hier klicken.

So kürzt die VHV, bitte hier klicken.

Man kann daher einen Rechtsanwalt und einen Gutachter seiner Wahl beauftragen, ohne dass außergerichtliche Kosten auf einen zukommen. Das ist der Normalfall. Von dieser Möglichkeit machen viele Unfallgeschädigte nicht Gebrauch und verlieren dadurch unnötig viel Geld.

Denn viele Haftpflichtversicherungen kürzen (unberechtigt) diverse Ansprüche, um Geld zu sparen bzw. mehr Geld zu verdienen.

 

Schätzungen zu Folge gelingt es den Haftpflichtversicherungen jährlich

ca. 2 Milliarden Euro durch unberechtigte Kürzungen zu sparen!

 

Der Grund dafür ist, dass sehr viele Unfallgeschädigte so naiv sind und auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts verzichten. Dadurch werden die Unfallgeschädigten abgezockt, weil sie keine Ahnung von der Rechtslage haben. Dadurch verlieren sie sehr viel Geld.

Der größte Irrtum ist zu glauben, wer Recht hat, kriegt auch 100% seines Geldes. Falsch gedacht! Hier ein weiteres Beispiel, dass es leider nicht so ist.

Das Problem mit der LVM

Mit diesem Artikel zeigen wir, auf welche systematische Art die LVM die Unfallgeschädigten und die Gutachter abzockt. Es werden Textbausteine erstellt, die inhaltlich falsch sind. Es wird auf Gerichtsurteile Bezug genommen, in denen genau das Gegenteil steht! Aber woher soll ein Laie das wissen. Gar nicht.

Hier nun ein Beispiel für Sie:

Eine Frau wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt und beauftragte „nur“ einen Gutachter. Sie war der Meinung, dass bei dem klaren Fall kein Rechtsanwalt nötig sei. Hinterher ist man immer schlauer. Auf der Gegenseite war die LVM Versicherung, die unter anderem die Gutachterkosten um 104,13 € kürzte. Dabei nahm die Sachbearbeiterin der LVM Versicherung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2016 Bezug. Das Schreiben kann man sich hier ansehen, >>bitte hier klicken<<.

Paradox an der Argumentation der LVM ist, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.04.2016 nicht gesagt hat, dass die Nebenkosten „nur“ 100,- € betragen dürfen. Die Bezugnahme ist daher eine „Lüge„. Hier kann man die erste Seite des Urteils lesen!

Zur Info: Die Unfallgeschädigte ist auf dem Schaden von 104,13 € sitzen geblieben – völlig unnötig.

Eine weitere Lüge der LVM

In einem weiteren Fall hat die LVM ebenfalls die Gutachterkosten gekürzt. Die „Masche“ war gleich. Eine Kürzung um 105,72 €. Diesmal hat der zuständige Sachbearbeiter der LVM als Begründung für die (unberechtigte) Kürzung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 Bezug genommen. Dieses Schreiben kann man sich hier ansehen, >>bitte hier klicken<<.

Paradox an der Argumentation der LVM ist, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.07.2014 nicht gesagt hat, dass die Nebenkosten „nur“ 100,- € betragen dürfen. Die Bezugnahme ist daher eine „Lüge„. Der Bundesgerichtshof hat genau das GEGENTEIL festgestellt. 

Hier kann man die erste Seite des Urteils lesen!

Das Problem mit der LVM

Fazit:

Wieder eine Lüge der LVM Versicherung.

 

Daraufhin haben wir beim Amtsgericht Mitte eine Klage gegen die LVM erhoben. Da sie weiß, dass sie lügt und kein Recht hat, wurden die Gutachterkosten, die Zinsen und unsere Anwaltskosten sowie diese Zinsen plötzlich anstandslos bezahlt. Geht doch.

>>Das Abrechnungsschreiben kann man hier nachlesen!<<

Wer naiv ist, beauftragt keinen Anwalt und verliert Geld.

Alle anderen beauftragen sofort einen Anwalt, haben keinen Stress und bekommen grundsätzlich das was ihnen zusteht!

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Wir sind deutschlandweit tätig.