Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit besonderen Fachkenntnissen auf einem bestimmten Gebiet. Insofern unterscheidet sich der Sachverständige nicht von einem Gutachter. Oft werden die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ daher synonym verwendet. Aber gibt es dennoch Unterschiede?
In Gesetzen finden sich die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ an verschiedenen Stellen. Definiert werden diese Begriffe aber trotzdem nirgends. Während zum Beispiel die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) fast ausschließlich das Wort „Sachverständiger“ aufführen, findet sich das Wort „Gutachter“ in anderen Gesetzen. So erwähnt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht ein einziges Mal das Wort „Sachverständiger“, sondern nur das Wort „Gutachter“. Insgesamt ist der Begriff des Sachverständigen häufiger in Rechtsnormen erwähnt als der des Gutachters.
Neben diesen prozessualen und spezialgesetzlichen Regelungen gibt es auch Normen aus dem Berufsrecht, die eine besondere Bezeichnung für bestimmte Sachverständige vorsehen (dazu später mehr).
Gibt es einen Grund für die unterschiedliche Benennung?
Den größten Unterschied bildet die Verwendung der beiden Begriffe. Wer das Gesetz zur Hand nimmt, erkennt rasch, dass der Begriff des Sachverständigen häufig im prozessualen Kontext genannt wird. Das heißt, dass es vor allem dann um diesen Begriff geht, wenn ein Gerichtsverfahren den Kontext bildet. Der Sachverständigenbeweis ist nämlich ein Beweismittel im Sinne des Strengbeweises.
Prozessrecht: Gerichtliche Sachverständige
Wenn also in der ZPO oder der StPO von einem „Sachverständigen“ oder dem „Sachverständigenbeweis“ die Rede ist, handelt es sich immer um eine Person, die vom Gericht bestellt wurde, um einen bestimmten Sachverhalt aufzuklären. Solche Sachverständige kann das Gericht dann hinzuziehen, wenn es mit eigenem Fachwissen nicht mehr weiterkommt. Vor Gericht muss der Sachverständige dann mündlich aussagen, auch wenn er regelmäßig ein Gutachten anfertigt. Meist geht es um sehr technische Fragen: Ist ein Gebäude bewohnbar? War das Fahrzeug vor dem Unfall beschädigt? Unter den Sachverständigenbegriff dieser Gesetze fallen also nicht die Gutachter, die die beiden Parteien außergerichtlich beauftragen.
Freie Sachverständige
Im allgemeinen Sprachgebrauch fallen beide Begriffe zusammen, es wird nicht zwischen Sachverständigen und Gutachtern unterschieden. „Sachverständiger“ und „Gutachter“ darf sich auch jeder nennen. Diese Begriffe sind grundsätzlich nicht rechtlich geschützt (Ausnahmen sind weiter unten aufgeführt). Wenn jemand keine besondere Qualifikation durch staatliche Ernennung oder Prüfung eines Verbandes hat, spricht man bei ihm von einem „freien Sachverständigen“.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Im Gegensatz zu diesen Begriffen ist der Titel des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ (kurz: „ö.b.u.v.“) allerdings rechtlich geschützt. Wer ihn trägt, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, macht sich nach § 132a Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar:
„Wer unbefugt […] die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Daneben riskiert man eine Abmahnung oder Unterlassungsklage nach den §§ 8, 12 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Sachverständige können gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) für folgende Fachgebiete bei Bedarf öffentlich bestellt werden:
- Wirtschaft (einschließlich Bergwesen),
- Hochsee- und Küstenfischerei,
- Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Garten- und Weinbau)
Sie werden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GewO und § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung (HwO) darauf vereidigt, dass sie ihre Aufgaben „unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen“ und auch die Gutachten nach diesen Vorgaben erstatten.
Je nach Fachrichtung und Landesgesetz kann ein Antrag auf Bestellung eingereicht werden bei einer
- Handwerkskammer, einer
- Industrie- und Handelskammer (IHK), einer
- Architektenkammer, einer
- Ingenieurskammer, einer
- Landwirtschaftskammer oder bei einer
- sonstigen Körperschaft, einer Behörde, oder einem Regierungspräsidium.
Die jeweilige Stelle prüft daraufhin die Fachkunde und sonstige Befähigung.
Amtlich anerkannte Sachverständige
Neben den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es auch amtlich anerkannte Sachverständige (auch „staatlich anerkannte Sachverständige“ genannt). Das bekannteste Beispiel ist dabei der „amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr“. Er wird von einer „technischen Prüfstelle“ (Überwachungsorganisation wie DEKRA, TÜV) ausgebildet, muss ein technisches Studium abschließen, und wird von einer Landesbehörde auf Antrag ernannt. Diese Art des „amtlich anerkannten Sachverständigen“ ist im Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) geregelt. Es gibt ähnliche Normen für andere Gruppen amtlich anerkannter Sachverständiger.
Privatrechtliche Bezeichnungen
Mittlerweile haben sich für Sachverständige in der Wirtschaft weitere Bezeichnungen und Zertifizierungen etabliert. Zum Beispiel gibt es bereits DIN-Normen für Sachverständige (nötige Qualifikationen, Fähigkeiten). DIN-Normen sind keine Gesetze oder sonstigen Rechtsnormen, sondern werden durch das Deutsche Institut für Normung festgelegt. Solchen Organisationen gehören viele Unternehmen an, die versuchen, einheitliche Standards zu etablieren. Inzwischen gibt es auch Sachverständigenverbände, denen man unter bestimmten Voraussetzungen beitreten kann. Für Bezeichnungen, die durch Wirtschaftsverbände festgelegt werden, gibt es keine besonderen Schutzgesetze. Stattdessen kann es wettbewerbsrechtliche Ahndungen solcher Verstöße geben (Abmahnungen, Unterlassungsklagen).
Bei Gericht wird allerdings nur selten auf freie Sachverständige zurückgegriffen. In der Regel wird ein Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuziehen.
Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
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Interessant, dass ein Sachverständiger eine natürliche Person mit besonderen Fachkenntnissen auf einem bestimmten Gebiet ist. Ich wusste gar nicht, dass ein Kfz Sachverständiger damit sowas wie ein Gutachter für Autos ist. Gut zu wissen, dass sich die Bezeichnung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) richtet.
Vielen Dank für den interessanten Artikel über Sachverständiger. Ich frage mich, ob es irgendwie einen Unterschied gibt, bei Begutachtungen von öffentlich bestellten, vereidigten und amtlich anerkannten Sachverständigen. Das kann sehr verwirrend sein.
Danke für den Artikel über Sachverständiger. Das ist interessant zu wissen, wenn man die verschiedene Benennungen nutzen. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!
Danke, dass Sie erklären, was Experten tun. Ich suche derzeit einen Bauexperten. Ich hoffe, dass ich in naher Zukunft ein Haus bauen kann, und ich möchte alle Hilfe, die ich bekommen kann.
Vielen Dank für die Aufklärung. Mir wurde neulich ein Sachverständigengutachten geraten, und ich konnte mit dem Begriff gar nicht anfangen. Den Begriff Gutachter kannte ich allerdings. Super, dass Sie hier die Unterschiede zwischen den Begriffen erläutern.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Sachverständiger. Mein Bruder benötigt einen Gutachter vor Ort, weil sein Nachbar sein Auto zu Schrott gefahren hat. Gut zu wissen, dass Gutachter und Sachverständige synonym verwendet werden können.
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Gut zu wissen, dass ein Sachverständiger eine natürliche Person mit besonderen Fachkenntnissen auf einem bestimmten Gebiet ist. Interessant, dass sich der Sachverständige nicht von einem Gutachter unterscheidet, weswegen die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ oft synonym verwendet werden. Wir bauen gerade unser Haus und möchten nun einen Bausachverständiger für Begutachtung, Beweissicherung und Qualitätskontrolle in Bergisch Gladbach engagieren. Gut zu wissen, das ein Baugutachter dann wohl die gleichen Kenntnisse haben sollte.
Ich wusste gar nicht, dass sich jeder einfach „Gutachter“ nennen darf. Da wir gerade einen KFZ Gutachter suchen, ist das natürlich gut zu wissen. Ich werde darauf achten, dass auch eine entsprechende Ausbildung dahinter steht und hoffe, dass wir gut beraten werden.
Meine Freundin hatte einen Autounfall. Gut zu wissen, dass ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständiger ausgeführt werden sollte. Ich werde ihr den Tipp geben, wenn sie ein Unfallgutachten machen lässt.
Ich besuche gerade die Fahrschule und will mich auch für Unfallsituationen vorbereiten. Vielen Dank für diesen Beitrag über Sachverständiger und seinem Einsatzbereich. Gut zu wissen, dass vereidigter Sachverständiger rechtlich geschützt ist.
Gut zu wissen, dass der Begriff des Sachverständigen im Unterschied zum Begriff des Gutachters häufig im prozessualen Kontext genannt wird. Mein Neffe möchte sich technisch ausbilden lassen. Er hätte kein Problem damit, als Sachverständiger tätig zu werden, da er nichts gegen die Teilnahme an Gerichtsprozessen hat.
Gut zu wissen, was die Unterschiede zwischen Gutachter und Sachverständiger für Immobilien sind. Ich muss zugeben, dass ich das auch für das Gleiche gehalten habe. Es ist auf jeden Fall nachvollziehbar, dass es grade für das Prozessrecht relevant ist.
Ich hoffe, dass ich den Artikel richtig verstanden habe. Es ist wahr, dass der Begriff „Sachverständiger“ ein anderes Wort für „Kfz-Gutachter“ ist? Ich hatte schon so einige Unfälle, einen Kfz-Gutachter war da auch schonmal dabei.
Der Beitrag zum Thema Kfz-Sachverständige ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.
Ich finde einen Sachverständiger bei Immobiliengutachten sehr praktisch. Man kann sehr vom Know-how profitieren. Ich spreche da aus Erfahrung.
Mein Auto wurde lange nicht mehr untersucht. Dabei wusste ich nicht, dass technische Prüfstellen eine spezielle Ausbildung genießen. Ich werde zusehen, ein passenden Sachverständiger in meiner Nähe zu finde.
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Sachverständiger. Dabei ist es gut zu wissen, dass dies eine Person mit bestimmten Fachkenntnissen auf einem Gebiet ist. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Danke für den Artikel! Mein Mann möchte ein KFZ Sachverständigenbüro aufmachen. Allerdings ist er freier Sachverständiger. Daher ist es gut zu wissen, dass dieser Begriff nicht rechtlich geschützt ist.
Ich habe mich schon gefragt, ob es Unterschiede zwischen KFZ-Sachverständigen und Gutachtern gibt. Gut zu wissen, dass der Begriff des Sachverständigen häufig im prozessualen Kontext genannt wird. Habe ich richtig verstanden, dass die meisten Gutachter dann auch Sachverständige sind?
Für die Fällung eines Baumes brauche ich jetzt einen Baumgutachter. Gut zu wissen, dass Sachverständigen und Gutachtern sich nicht unterscheiden. Aber dass sich jeder so nennen darf, hätte ich nicht gedacht.
Vielen Dank für den Artikel. Ich wusste bisher nicht, dass diese umgangssprachlichen Benennungen täuschen. Was der Unterschied zwischen Sachverständigem und Gutachter ist, hätte ich allerdings auch nicht sagen können. Ich komme darauf, weil ich einen Immobiliengutachter beauftragen wollte und mich gefragt habe, ob es das selbe wie ein Sachverständiger wäre.
Interessant, dass es auch amtlich anerkannte Sachverständige gibt. Ich war an einem Autounfall beteiligt und benötige ein Gutachte. Dafür wird ein regulärer Kfz-Gutachter ausreichen.
Den Hinweis mit der unterschiedlichen Benennung kannte ich bisher noch gar nicht, danke für den informativen Beitrag. Mein Wagen wurde sichtlich gestreift, als es geparkt hat. Zuerst werde ich mich an einen Experten für Schadengutachten für Fahrzeuge wenden.
Wirklich super Beitrag! Sehr viele wertvolle Informationen.
Ich brauchte einen KFZ Gutachter für mein Auto, ich wusste aber nicht wo der Unterschied zum Sachverständiger ist, vielen Dank für die Aufklärung