Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende und umfangreiche Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist. Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei den Ermittlungen zu Straftaten. Sie kommt nur bei repressiven Maßnahmen (Strafverfolgung) zur Anwendung. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).

Die ursprüngliche Fassung der Strafprozessordnung stammt aus dem Jahr 1877. Sie ist wie viele deutsche Gesetze in einen allgemeinen und einem besonderen Teil gegliedert. Besondere Vorschriften umfassen etwa das Opfer einer Straftat, besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Als Bundesgesetz erstreckt sich der Geltungsbereich der Strafprozessordnung auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit auf alle 16 Bundesländer. Darüber hinaus gehören neben dem Landgebiet aber auch alle Eigengewässer, der Luftraum über dem Staatsgebiet, das Küstenmeer innerhalb der Dreimeilenzone. Nach § 10 Abs. 1 StPO ist die Strafprozessordnung auch außerhalb dieser Gebiete anwendbar, wenn die entsprechende Tat auf einem Schiff oder Luftfahrzeug mit deutscher Bundesflagge begangen wird.

Die Strafprozessordnung wird von einer Menge an ergänzenden Gesetzen begleitet. Hier sind zu nennen: Jugendstrafrecht, das Gerichtsverfassungsgesetz, das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Abgabenordnung. In bestimmten Fällen ebenso die Zivilprozessordnung sowie das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.