Probleme mit der Württembergischen Versicherung

 

1. Wir berichten regelmäßig über Verkehrsunfälle und die anschließende Unfallregulierung. Auch einfach gelagerte Fälle werden nicht reibungslos reguliert. Anscheinend gibt es in Deutschland keine „normale Unfallregulierung“ mehr. Dabei beleuchten wir oftmals auch die fragliche Praxis der Haftpflichtversicherungen.

2. Wenn Sie einen Unfall hatten oder Kfz-Sachverständiger, Mitarbeiter eines Autohauses oder einer Werkstatt sind, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen! Nicht nur Unfallgeschädigte werden an der Nase herumgeführt, sondern vor allem Kfz-Sachverständige, Autohäuser und Werkstätten. Das kann man auch >>>hier<<< nachlesen.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass so gut wie alle Versicherungen die Rechnungen von Kfz-Sachverständigen kürzen. Das kann man unter anderem  >>hier<< und >>hier<<nachlesen.

3. In diesem Artikel zeigen wir die Probleme mit der Württembergischen Versicherung nach einem unverschuldeten(!) Unfall.

a. Am 15.02.2016 wurde Herr „B“ unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Haftung des Unfallgegners und seiner Haftpflichtversicherung, nämlich der Württembergischen Versicherung, war dem Grunde nach unstreitig. Der vorläufige Gesamtschaden des Mandanten betrug 1.900,00 Euro und setze sich unter anderem aus folgenden Positionen zusammen: 1.396,10 Euro netto Reparaturkosten und 472,50 Euro Kfz-Sachverständigenkosten. Herr „B“ wollte den Unfallschaden fiktiv abrechnen.

b. Daraufhin kürzte die Württembergische Versicherung die Reparaturkosten um 300,50 €. Das Schreiben kann >>hier nachgelesen<< werden. Als vermeintlichen Grund wurde auf einen Prüfbericht verwiesen. Dass solche Prüfberichte oftmals rechtlich nichts Wert sind, darüber hatten wir >>hier berichtet<<.

c. Die Ausführungen der Sachbearbeiterin waren rechtlich falsch. Dass bei einer fiktiven Abrechnung sowohl UPE-Aufschläge als auch die Stundenverrechnungssätze zu bezahlen sind, hatten wir bereits >>hier berichtet<<. Der Abrechnung wurde selbstverständlich widersprochen. Die Sachbearbeiterin war sich aber nicht zu schade, ihre „Lüge“ nochmals zu wiederholen, >>hier klicken<<.

d. Auch dieser Abrechnung wurde widersprochen. Daraufhin wurde ein weiterer Betrag von 184,42 Euro bezahlt. Diese Abrechnung kann man >>hier einsehen<<.

e. Wir rieten Herrn „B“ zu einer Klage, damit die restlichen UPE-Aufschläge bezahlt werden. Nachdem er einen Klageauftrag erteilte, erhielten wir von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage.

4. Überraschung Nummer 1: Nachdem die Klage der Württembergischen Versicherung zugestellt wurde, wurde die eingeklagte Summe sofort und vollständig bezahlt. Das Schreiben kann man >>>hier einsehen<<<.

Die vollständige Regulierung des Unfallschadens dauerte über 2 Jahre! Willkommen in der Realität. Sogar „Selbstverständlichkeiten“ müssen mittlerweile eingeklagt werden.

5. Überraschung Nummer 2: Obwohl mittlerweile viele Autobesitzer wissen, dass es bei JEDER Unfallregulierung Probleme gibt, verzichten viele auf einen Kfz-Sachverständigen und auf einen Rechtsanwalt. Dies ist verwunderlich, da die gegnerische Haftpflichtversicherung im Normalfall, sowohl die Kfz-Sachverständigenkosten als auch die Rechtsanwaltskosten bezahlen muss, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Dazu gibt es hier ein Erklärvideo, >>>bitte hier klicken<<<.

 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht