Unfall-Lexikon.de – Das Online-Lexikon zum Verkehrsrecht
Das Unfall-Lexikon informiert Sie rund um das Thema Auto und Recht. Wichtige juristische Fachbegriffe werden Ihnen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verständlich erklärt. Weiterhin erhalten Sie kostenlos wertvolle Tipps im Umgang mit Versicherungen.
Darüber hinaus informieren wir Sie über neue Gerichtsurteile und/oder wichtige Gesetzesänderungen. Es gibt kostenlose Urteile. So sind Sie stets auf dem Laufenden, kennen Ihre Rechte und vermeiden unnötige Fehler. Unfall – was tun? Hier gibt es die Antworten.
Aktuelle Fachbeiträge
Ersatzbeschaffung
Dieser Begriff befindet sich aktuell in Bearbeitung! Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
Differenzbesteuerung
1. Allgemeines zur Differenzbesteuerung Differenzbesteuerung - Möchte der Geschädigte seinen Totalschaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist von dem dort angegebenen Brutto-Wiederbeschaffungswert die darin enthaltene Umsatzsteuer...
Prüfbericht
1. Allgemeines zum Prüfbericht Nach einem Verkehrsunfall hat man als Unfallgeschädigter (wenn man den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat), das Recht einen Anwalt und einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Um den Schaden beziffern zu können, benötigt man ein...
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) befindet sich in Karlsruhe und ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Während die Amtsgerichte, Landgerichte und...
Mehrwertsteuer
1. Allgemeines zur Mehrwertsteuer Eine Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden. Die Mehrwertsteuer ist ähnlich wie die Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in...
Haftpflichtfall
Erklärung des Begriffs Haftpflichtfall Der Haftpflichtfall ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Haftpflichtversicherung. Wenn der Haftpflichtfall eintritt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen, und unbegründete...
Unfall
Als Unfall bezeichnet man ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungsaufwand Der Begriff Wiederbeschaffungsaufwand kommt im Haftpflichtfall (Verkehrsunfall) zum Tragen. Der sich dahinter verbirgende Betrag wird errechnet, indem man vom Wiederbeschaffungswert den Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzieht. Dazu...













