Unfall-Lexikon.de – Das Online-Lexikon zum Verkehrsrecht

Das Unfall-Lexikon informiert Sie rund um das Thema Auto und Recht. Wichtige juristische Fachbegriffe werden Ihnen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verständlich erklärt. Weiterhin erhalten Sie kostenlos wertvolle Tipps im Umgang mit Versicherungen.

Darüber hinaus informieren wir Sie über neue Gerichtsurteile und/oder wichtige Gesetzesänderungen. Es gibt kostenlose Urteile. So sind Sie stets auf dem Laufenden, kennen Ihre Rechte und vermeiden unnötige Fehler.  Unfall – was tun? Hier gibt es die Antworten.

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UNFALL – Was tun als Geschädigter?

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Unfallregulierung

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Aktuelle Fachbeiträge

Naturalrestitution

1. Definition des Begriffs Naturalrestitution Die Bedeutung der Naturalrestitution ist § 249 Abs. 1 BGB zu entnehmen: „Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht...

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Berufung

1. Allgemeines Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Endurteile in erster Instanz (§§ 511-541 ZPO). Ausnahme besteht beim Versäumnisurteil. Die Berufung eröffnet eine neue Instanz und führt bei Zulässigkeit zu einer Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch...

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Beweislast

1. Beweislast Aufgrund der Beweislast heißt es im Volksmund nicht umsonst "Recht haben und Recht bekommen". Wenn man sein Recht vor Gericht einklagen möchte, dann muss man im Zivilprozess alle Tatsachen beweisen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm...

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Besitz

1. Allgemeines Besitz bezeichnet die tatsächliche Sacherrschaft über eine Sache. Man unterscheidet unter anderem zwischen dem unmittelbaren und mittelbaren Besitz. Der Besitz ist vom Eigentum abzugrenzen. Der Begriff des Besitzes ist in § 854 des Bürgerlichen...

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Eigentum

1. Allgemeines Eigentum bedeutet die rechtliche die Befugnis, über eine Sache frei verfügen zu können. Grundsätzlich kann nur der Eigentümer einer Sache, das Eigentum (an der Sache) übertragen. Das Eigentum beschreibt die engste Beziehung zu einer Sache. Eigentum...

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Schwacke-Mietpreisspiegel

Bei der Autovermietung gibt es drei große Geschäftsbereiche: 1. das Firmengroßkundengeschäft 2. das Freizeit- und Touristikgeschäft 3. das Unfallersatzwagengeschäft Nach Auffassung der Autovermieter ist der notwendige Service bei der Vermietung eines Ersatzfahrzeuges...

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