Wie kann man sich vor einem Verlust im Falle eines Totalschadens

oder Diebstahls  eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs schützen?

 

1. Allgemeines zur GAP-Versicherung

In diesem Beitrag geht es um die sogenannte GAP-Versicherung bzw. GAP-Deckung. Sie ersetzt bei Totalschäden oder einem Diebstahl des versicherten Fahrzeugs die Differenz zwischen Zeitwert des Fahrzeugs und den bestehenden Forderungen aus Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Sie soll den Leasingnehmer oder den Käufer eines finanzierten Fahrzeugs im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls vor finanziellen Schäden schützen.

2. Definition GAP-Versicherung

GAP bedeutet auf Englisch „Lücke“. Der Schutz soll sozusagen eine Lücke schließen.  Diese Art der Versicherung wird auch „Differenzkaskoversicherung“ genannt.

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls eines Leasing- oder eines finanzierten Fahrzeugs greift in der Regel die Vollkasko– oder Teilkaskoversicherung. Es wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Tag des Schadens ermittelt. Dieser entspricht dem Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges mit vergleichbarer Kilometerlaufleistung und Ausstattung. Bei der Entschädigung wird davon gegebenenfalls der Restwert des Fahrzeugs abgezogen. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag stellt die Versicherungsleistung dar, die der Versicherte erhält.

Der Wiederbeschaffungswert ist jedoch im Regelfall geringer, als die noch offenen Restbeträge, die der Leasingnehmer aus dem Leasingvertrag oder der Käufer aus dem Finanzierungsvertrag zu zahlen hat. Man muss nämlich trotz Totalschadens oder Diebstahl des Fahrzeugs seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen und die noch offenen Raten bezahlen. Das kann dazu führen, dass die Leistung der bestehenden Kaskoversicherung viel geringer ist als die noch offenen Beträge aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Man kann also einen Verlust machen.

Die Differenz bekommt man nur, wenn man eine entsprechenden GAP-Versicherung geschlossen hat!

3. Beispiel

15.000,- € Wiederbeschaffungswert (abzüglich der Selbstbeteiligung)

18.000,- € offener Leasing- oder Finanzierungsbetrag

3.000,- €    Verlust

Ohne die GAP-Deckung hätte der Leasingnehmer einen finanziellen Schaden in Höhe von 3.000,- €. Diese bekommt er nur dann erstattet, wenn er zusätzlich zur „normalen“ Fahrzeugversicherung eine GAP-Deckung mit der Fahrzeugversicherung vereinbart hat.

4. Ist eine diese Form der Versicherung sinnvoll?

Der Wert eines Fahrzeugs nimmt im Vergleich zum Neupreis in der ersten Zeit sehr schnell ab. Dies gilt insbesondere für hochpreisige Fahrzeuge. Demgegenüber sind die Leasingraten über den gesamten Leasingzeitraum im Normalfall gleichbleibend. Ereignet sich ein Schaden in der ersten Zeit, ist daher die finanzielle Lücke zwischen Wiederbschaffungswert und Neuwert bzw. dem Leasingrestbetrag besonders groß. Es ist daher ratsam, eine GAP-Deckung von Anfang an zu vereinbaren.

5. Was ist versichert und was nicht?

Die GAP-Deckung deckt nur die oben beschriebene Lücke ab.

Sie deckt nicht weitere Kosten ab, z.B. Nachforderungen des Leasinggebers aufgrund von zu viel gefahrenen Kilometern. Auch Kosten für die Abmeldung des Fahrzeugs werden in der Regel nicht erstattet. Sollte der Leasingnehmer fällige Raten nicht gezahlt haben, werden diese ebenfalls nicht über die GAP-Deckung erstattet.

Dieser Text wurde erstellt, durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.