1. Allgemeines zur Differenzbesteuerung

Differenzbesteuerung – Möchte der Geschädigte seinen Totalschaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist von dem dort angegebenen Brutto-Wiederbeschaffungswert die darin enthaltene Umsatzsteuer abzuziehen. Um dies zu ermitteln, muss geklärt werden, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25 UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden. Grund dafür ist vor allem folgendes:

Neuere Gebrauchtfahrzeuge werden oft mit „ausgewiesener“ Mehrwertsteuer verkauft. Dies betrifft meist Fahrzeuge der Altersgruppe bis drei oder vier Jahre. Bei diesen Fahrzeugen ist in dem Kaufpreis die volle Mehrwertsteuer enthalten, da Fahrzeuge dieser Altersgruppe oft von Unternehmern an den Autohandel zurückgegeben werden (z.B. Firmenfahrzeuge, Leasingfahrzeuge etc.). Fahrzeuge, die älter sind, enthalten meist Differenzsteuer, oder keine Mehrwertsteuer.

Differenzbesteuerung

Hintergrund bei Fahrzeugen mit Differenzbesteuerung:

Fahrzeuge mit einem Alter von drei und mehr Jahren kommen meist aus Privatbesitz in den Gebrauchtwagenhandel. Der Autohändler kauft das Fahrzeug also ohne Mehrwertsteuer an. Bei Veräußerung dieses Fahrzeuges muss er dann nicht die volle Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an die Finanzbehörde abführen, sondern nur die Mehrwertsteuer aus der erzielten Gewinnspanne. Bei dem aktuellen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% beträgt dieser Satz derzeit ca. 2,3%.

Aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts muss ein Unternehmer bei einem Verbrauchsgüterkauf auch auf den Verkauf gebrauchter Produkte eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr einräumen. Folge davon ist, dass der seriöse Gebrauchtwagenhandel nicht mehr bereit ist, ältere Fahrzeuge, ab etwa 10 Jahre, im unteren Preisniveau anzubieten, da das Gewährleistungsrisiko in keinem Verhältnis zur Handelsspanne steht. Weitere Folge davon ist, dass ältere Fahrzeuge nur noch im privaten Handel zu finden sind. Daher werden Fahrzeuge dieser Kategorie bei der Bewertung ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen (steuerneutral). In diesem Fall ist der volle Wiederbeschaffungswert ohne Abzug für Mehrwertsteuer zu erstatten.

2. Tricks der Versicherungen

Nach einen Unfall wird von der gegnerischen Versicherung oft versucht, die Ansprüche des Unfallgeschädigten zu kürzen. Dabei kommt es auch vor, dass Abzüge in Form der Mehrwertsteuer vorgenommen werden.

3. Tipps zum Thema Differenzbesteuerung

Man sollte als Unfallgeschädigter Wissen, dass man sich auf das in Auftrag gegebene Gutachten verlassen darf. Die in dem Gutachten enthaltenen Werte sind grundsätzlich entscheidend.

Der Bundesgerichtshof hat auch entschieden, dass man sich nicht jeder Kürzung gefallen lassen muss. Auch nicht, wenn man zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Den Beschluss können Sie hier kostenlos nachlesen.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.