Cannabis bzw. Drogen am Steuer und führerscheinrechtliche Konsequenzen

1. Dieser Artikel soll eine Übersicht geben was passieren kann, wenn man unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug benutzt (und dabei von der Polizei erwischt wird).

2. Sobald der Konsum von Betäubungsmitteln – egal welche Menge und wie häufig – feststeht, ist die betreffende Person nach der Fahrerlaubnisprüfung (FEV) nicht mehr als Kraftfahrer geeignet. Die Feststellung des Konsums ergibt sich meistens aus dem Ergebnis einer Blutentnahme oder eines eingeräumten Konsums. Daher wird –sofern auch nur ein einmaliger Konsum feststeht – die Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde entzogen.

3. Dies gilt so nicht beim Konsum von Cannabis.

Nur bei regelmäßigem Konsum von Cannabis gilt ein Kraftfahrer als ungeeignet. Bei nur gelegentlichem Cannabiskonsum besteht dagegen uneingeschränkte Kraftfahrereignung. Die Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Konsum von Cannabis wird in der Praxis häufig anhand der Carbonsäure –einem Abbauprodukt von Cannabis – vorgenommen. Das bedeutet, dass die Führererlaubnis bei festgestellten regelmäßigem Cannabiskonsum entzogen werden kann, obwohl niemals unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt wurde.

Was Anderes  gilt , wenn die Person bei der Teilnahme am Straßenverkehr auffällig wird. Dann ist aufzuklären, ob die Person zwischen dem gelegentlichen Konsum und dem Autofahren sicher trennen kann. Hierzu hat die Rechtsprechung anhand der durch eine Blutprobe festgestellten THC-Werte im Blut Grundsätze aufgestellt: Bis zu 1,0 ng/ml THC im Blut geht die Rechtsprechung vom sicheren Trennungsvermögen aus. Ab 2,0 ng/ml THC im Blut entziehen in der Regel die Führerscheinbehörden sofort die Fahrerlaubnis; zwischen beiden Werten ist das Trennungsvermögen durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU abzuklären.

4. Das bedeutet in der Konsequenz, dass bei festgestellten THC-Werten über 2,0 ng/ml in der Regel Rechtsmittel gegen die Entziehung wenig aussichtsreich sind. Nur wenn der Tag – an dem der hohe THC-Wert festgestellt wurde – sehr lange her ist, weil beispielsweise die Behörden die Akte sehr lange unbearbeitet ließen, kann eine Klage gegen die Entziehung im Einzelfall Erfolg haben.

In jedem Fall muss beachtet werden, dass Carbonsäure als Abbauprodukte von Cannabis noch über viele Wochen nachweisbar ist. In der Konsequenz sollte folglich nach einem Cannabiskonsum das Auto für einige Wochen stehen gelassen werden. Es reicht nicht aus, nur einen Tag mit dem Autofahren zu pausieren.

5. Wenn bei einer Polizeikontrolle kein Konsum von Cannabis festgestellt wird; dafür aber im Fahrzeug kleine Mengen an Haschisch (Cannabisharz) oder Marihuana (Cannabiskraut) gefunden wird, kann dies auch fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen haben.  Hierbei stellt sich dann häufig die Frage, ob in der Folge die Führerscheinbehörde zur Ausräumung von Eignungszweifeln ein ärztliches Gutachten verlangen kann.

6. Zunächst muss unterschieden werden, ob sich die beispielsweise die 1-5 Gramm im Kofferraum oder im Fahrzeuginnenraum befanden. Wenn der Cannabis im Kofferraum aufbewahrt wurde, ist ein Bezug zum Straßenverkehr zweifelhaft und deshalb zweifelhaft. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Rechtspraxis diesbezüglich jedoch überwiegend anders. Mit Verweis auf ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 15.3.2002 (In: DAR 2003, S.283 f) wird in diesem Bundesland bei Besitz von Cannabis im PKW, die Verpflichtung ein ärztliches Gutachten beizubringen, als zulässig angesehen. Interessanterweise sieht das der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof anders; in einer Entscheidung vom 4.7.2003 (In: DAR 2004, S.113f) entschied der VGH Baden-Württemberg „ein bloßer Bezug zum Straßenverkehr, der sich alleine aus dem Auffinden von Cannabis in einem Auto ergibt“ rechtfertige die Anordnung zur Beibringung einer ärztlichen Gutachtens nicht.

7. Tipp

Machen Sie der Polizei gegenüber grundsätzlich keine Aussagen. In der Regel wird dies rechtlich zu Ihrem Nachteil sein. In jedem Fall sollte bei allen Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich Zweifeln an der Kraftfahrereignung , die Sach- und Rechtslage durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Dieser Text wurde durch Rechtsanwalt Ulli Boldt erstellt.