HUK-Coburg

1. Wer kennt das nicht, man wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt, steht unter Schock, ärgert sich über den Schaden und denkt schon an den anstehenden Papierkram. Ganz zu schweigen vor der bevorstehenden Unfallregulierung.

2. Dabei ist die Theorie ganz einfach:
Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Kosten zu erstatten haben. Dazu zählen unter anderem folgende Kostenpositionen:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

Wie bereits gesagt, das ist die Theorie.

3. Das ist die Realität:
Viele Unfallgeschädigte glauben nach einem unverschuldeten Unfall, dass alles einfach, problemlos und schnell über die Bühne gehen wird. Oft wird auf einen Gutachter und/oder einen Anwalt verzichtet. Voller Naivität und Demut vor der gegnerischen(!) Haftpflichtversicherung ruft man beim Zentralruf der Autoversicherer an und versucht die Unfallregulierung selbst in die Hand zu nehmen. Das bedeutet in der Regel, dass man gerade den zweiten Unfall hat, ohne es zu merken.

Wenn man dann auch noch Pech hat, ist der Unfallgegner bei der HUK-Coburg versichert. Diese Haftpflichtversicherung ist mittlerweile (wohl aufgrund ihrer hartnäckigen und unermüdlichen Praxis) wohl Marktführer. Und das nicht ohne Grund. Die HUK-Coburg ist gut organisiert und handelt schnell sowie professionell. Manchmal erhält man binnen weniger Stunden oder Tage nach dem Unfall einen Anruf oder ein Schreiben. Dabei wird dem Unfallgeschädigten viel versprochen und angeboten. Es klingt immer süß und verlockend.

Was viele nicht verstehen ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung GELD SPAREN möchte. Es gibt daher keinen Grund den Unfallgeschädigten reichlich zu beschenken und ihm mehr zu geben, als ihm zu steht. Im Gegenteil, man möchte versuchen, den Unfall so günstig wie möglich zu regulieren. Am besten auf Kosten des Unfallgeschädigten. Dann könnte man zum Beispiel solch ein Schreiben erhalten. 

 

Wie man diesem Schreiben entnehmen kann, bietet man dem Unfallgeschädigten einen ALL-INCLUSIVE Service an. Die HUK-Coburg möchte nämlich die Reparaturkosten, Reinigungskosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten usw. selbst bestimmen und lenken. Ein Anwalt hat hier -nach Auffassung der HUK-Coburg- nichts verloren. Seine Kosten erst Recht nicht. Er könnte den Unfallgeschädigten aufklären, ihm seine Rechte erläutern und dadurch auf „dumme Gedanken“ bringen.

Wenn der Unfallgeschädigte (schlau ist und) einen Gutachter seiner Wahl beauftragt, dann kann er sicher sein, dass die HUK-Coburg, grundsätzlich nur einen Teil der Gutachterkosten bezahlen wird. Es wird also gekürzt. Oft und meistens unberechtigt. Viele Unfallgeschädigte und Gutachter lassen sich das gefallen. Das mag die HUK-Coburg und daher macht sie fleißig weiter.

Unter anderem das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 07.04.2016 zeigt, dass die HUK-Coburg auch in diesem Fall unberechtigt gekürzt hat. Der Gutachter hat sich die Kürzung nicht gefallen lassen und eine Kanzlei beauftragt. Hartnäckig und unbelehrbar hat die HUK-Coburg auch in diesem Fall gekämpft, ohne Erfolg. Wenn man nun bedenkt, dass es allein in Berlin im Jahr 2015 insgesamt 137.713 registrierten Verkehrsunfällen gab, kann man sich ausrechnen, wieviele Kürzungen auf die Unfallgeschädigten und/oder die jeweiligen Gutachter zukommen.

Wie man der obigen Liste entnehmen kann, sind die Gutachterkosten nur eine Schadensposition von vielen. Wir werden noch weitere Urteile für Sie veröffentlichen. Dass auch die anderen Haftpflichtversicherung gerne und unberechtigt kürzen, kann man hier lesen. 

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

 

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