Erfahrungsbericht eines Sachverständigen –

Probleme mit der HUK

In meiner langjährigen Tätigkeit als freier Kfz–Sachverständiger hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Ärger sicher ist, wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist. Natürlich machen andere Versicherungen ab und an bei der Abwicklung Probleme. Diese halten sich aber im Allgemeinen in Grenzen. Bei der HUK weiß man als Kfz-Sachverständiger aber von vorneherein, dass es Ärger geben wird. Darauf kann man sich verlassen.

Regelmäßig werden Schadenpositionen über Prüfberichte gekürzt, wo letztendlich die HUK nicht gewillt ist, z.B. UPE Aufschläge oder Verbringungskosten zu erstatten, obwohl sie faktisch anfallen.

Regelmäßig wird auch auf Werkstattkosten sogenannter „Referenzwerkstätten“ (diese haben in der Regel einen Rahmenvertrag mit der HUK, hier sind dann besondere Konditionen vereinbart, Prinzip billige Preise aber dafür volle Werkstatt) heruntergekürzt, so dass der Geschädigte entweder auf viel Geld verzichtet oder den rechtlichen Kampf aufnehmen muss, damit er sein Auto nicht bei Firma „Kordel und Draht“ reparieren lassen muss, weil sonst die Entschädigungssumme nicht reicht.

Lässt sich der Geschädigte auf die sogenannten Referenzwerkstätten ein, tappt er in die nächste Falle. Billig und gut schließt sich auch hier meist aus. Mir hat ein Werkstattinhaber solch einer Werkstatt im Schadennetz im Vertrauen offenbart, dass er bei solchen Aufträgen nur ca. 50% des normalen Stundenverrechnungssatzes bekommt. Er muss es zwangsläufig über die Teile kompensieren („wenn der Gutachter für 3000,- € teile kalkuliert, müssen wir für den Posten mit 2000,- € hinkommen“).

Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrzeug ist im Leasing, finanziert oder noch in der Garantie (manchmal bis 7 Jahre, je nach Fahrzeug). Spätestens im Garantiefall oder bei der Fahrzeugrückgabe holt sie das zwangsläufig ein.

Es gibt aber durchaus noch weitere Situationen, wo Ihnen diese Praxis „auf die Füße“ fällt. Es kann ja durchaus passieren, dass ein weiterer Verkehrsteilnehmer Jahre später in Ihr Fahrzeug fährt. Bei einem eventuellen weiteren Unfallschaden soll ich dann als Sachverständiger den „reparierten“ Vorschaden als fach- und sachgerechte Instandsetzung bescheinigen, sonst geht der Geschädigte für den zweiten Schaden leer aus. Teilweise kann ich dieses aber nicht bescheinigen, weil meist offenbar nicht nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Dann ist die HUK aber ganz vorne dabei, die Regulierung wegen unreparierten oder schlecht reparierten Vorschäden zu verweigern. Das Dumme dabei ist, dass der Geschädigte im Zweifel auch auf den Gutachterkosten sitzen bleibt.

Bei den Gutachterkosten kann man sich bei der HUK darauf verlassen, dass diese rechtswidrig auf das „HUK Honorartableau“ heruntergekürzt und angefallene Nebenkosten schlichtweg ignoriert werden.

Ich lasse die gekürzten Kosten (auch kleinere Beträgeregelmäßig erfolgreich einklagen.

Umso süßer ist der Triumph, wenn nach gewonnener Klage die Gerichts- und Anwaltskosten selbstverständlich zu Lasten der HUK gehen. In meinem Fall geht die Kürzungspraxis der HUK für sie selbst als großes „Brandgeschäft“ aus. Und trotzdem wieder eine Klage gerade frisch von mir gewonnen wurde, wird von der HUK trotz einschlägiger Urteile des Bundesgerichtshofs munter weiter gekürzt. Da sich offenbar zu wenige wehren, lohnt sich dieses Geschäftsmodell trotz verlorener Prozesse für die HUK augenscheinlich immer noch, auch wenn sie bei mir massiv draufzahlen.

Natürlich ist diese leider notwendige „Klagerei“ nervig und aufwändig. Die Schriftsätze der HUK (teilweise bis zu 50 Seiten) und die Gerichtsverhandlungen haben aber durchaus Unterhaltungswert. Hier kommt es für den rechtlichen Laien teilweise zu surrealen Situationen. Grundsätzlich wird von der HUK erst einmal alles angezweifelt oder mit Nichtwissen bestritten und alle nur erdenklichen juristischen Winkelzüge ausprobiert.

Ich war selbst schon bei einer Verhandlung anwesend, wo die Geschädigte trotz vorliegenden Kaufvertrag, vorliegenden Kontoauszuges zum Beweis des Geldflusses, vorliegenden Fahrzeugpapieren letztendlich als Zeugin zu den Eigentumsverhältnissen ihres eigenen Fahrzeuges (klar, nur der Eigentümer ist gegenüber der Versicherung anspruchsberechtigt) vom Richter streng befragt wurde, weil die HUK versuchte, die Eigentümerschaft in Zweifel zu stellen. Pikant an der Situation war, dass die HUK vorher schon den größten Teil der Forderungen außergerichtlich ohne diese Prüfung reguliert hatte.

Ich rate allen meinen Kunden, bei der Schadenabwicklung immer einen fähigen Fachanwalt für Verkehrsrecht von Anfang an zu beauftragen. Nur so hat man eine Chance, den rechtlich zustehenden Schadenersatz zu bekommen. Gerade die HUK kämpft hier mit harten Bandagen und ist auch für rechtliche Winkelzüge bekannt. Der Anwalt muss von der Gegenseite bei einem unverschuldeten Unfall ohnehin bezahlt werden.

Die Kunden, die diesem Ratschlag nicht folgen und auf einen Anwalt verzichten oder einen Anwalt beauftragen, dessen Kernkompetenz nicht das Verkehrsrecht ist, laufen Gefahr, dass sie keinen oder nicht den vollen Schadenersatz bekommen und im Zweifel auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.

Bernd Bischoff

Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung (TÜV)

TÜV Rheinland Pers Cert ID 0000039974

www.kfz-gutachten-bot.de