1. Erklärung des Begriffs Beilackierung
Hintergrund einer erforderlichen Beilackierung ist, dass die Lacke sich durch Sonneneinwirkungen verändern, so dass Farbunterschiede entstehen. Bei der Original-Lackierung fällt dies nicht auf. Wird das Fahrzeug jedoch neu lackiert, sind Farbunterschiede an den angrenzenden Teilen vor allem optisch wahrnehmbar. Diese Farbunterschiede lassen sich dann durch eine Beilackierung der angrenzender Karosserieteile beseitigen. Die Kosten der Beilackierung sind der technischen Wertminderung zuzuordnen.
2. Definition des Begriffs Beilackierung
Die Beilackierung ist nicht gesetzlich definiert. Als Beilackierung bezeichnet man die Farbangleichung an der Schadenstelle angrenzenden Karosserieteile, um optische Farbunterschiede zu vermeiden.
3. Tricks der Versicherungen zum Thema Beilackierung
Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen stellen sich oft auf den Standpunkt, dass die Kosten der Beilackierung nicht fiktiv zu erstatten sind, sondern erst bei der tatsächlichen Reparatur anfallen. Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen verwenden zur Begründung Stellungnahmen von Interessenverbänden, die ergebnisorientierte Gutachten zu Gunsten der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstellt. Oft wird auch behauptet, dass eine Beilackierung grundsätzlich nicht erforderlich sei und die Kosten daher nicht erstattungsfähig sind.
Wenn es nach dem Willen des „Allianz Zentrum für Technik“ (AZT) ginge, dürften Kfz-Sachverständige in Zukunft sogar gar nicht mehr entscheiden, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung notwendig ist oder nicht. Diese Entscheidung sollen, so das Allianz Zentrumfür Technik, nur die Lackiermeister selbst während der Arbeit fällen.
Der Sinn und Zweck diese Argumentation ist klar:
Die Kosten für Schadenersatzleistungen an den Unfallgeschädigten sollen gesenkt werden. Die Streichung der Beilackierungkosten soll ein Kürzungsmittel dienen, obwohl diese bei über 90 Prozent der Reparaturen aus technischen Gründen durchgeführt werden muss.
Wie man sieht, wird mit harten Bandagen um jeden Euro gekämpft. Man verwendet selbst die absurdesten Argumente, um die Ansprüche des Unfallgeschädigten irgendwie kürzen zu können. Leider fallen viele Unfallgeschädigte, die nicht oder nur schlecht beraten sind, auf diese Tricks herein.
4. Tipps
Als Unfallgeschädigter sollte man zunächst wissen, dass es sich bei der Beilackierung um eine technische Frage handelt. Als Unfallgeschädigter hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Beilackierungskosten, wenn der beauftragte Gutachter in seinem Gutachten die Beilackierung zur Vermeidung von Farbunterschieden als notwendig kalkuliert hat. Nur dann ist auch von einer technischen Gleichwertigkeit der Reparatur auszugehen.
Dies gilt auch im Falle der fiktiven Abrechnung.
Als Unfallgeschädigter kann man einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass dem Unfallgeschädigten außergerichtlich Kosten entstehen, wenn der Unfallgeschädigte den Unfall nicht schuldhaft verursacht hat. Von diesem Recht sollte man unbedingt Gebrauch machen. Vor allem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Unfallgeschädigten gut beraten und ihn entsprechend vertreten. Er kann prüfen, ob die Einwände der gegnerischen Haftpflichtversicherung zutreffend sind oder es sich um unberechtigte Kürzungen handelt. Ansonsten wird man schnell zur leichten Beute, da die Haftpflichtversicherungen sehr professionell und systematisch agieren. Wichtig in diesem Kontext ist, dass man technische Fragen und Rechtsfragen gesondert behandeln muss. Technische Fragen beantwortet der Gutachter. Im Zweifel erstellt er ein Ergänzungsgutachten.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat mir Urteil vom 1.7.2015 unter anderem Folgendes sinngemäß klargestellt:
„Wenn der Sachverständige in seinem Schadengutachten die Beilackierung zur Vermeidung von Farbunterschieden als notwendig kalkuliert hat, gehören die Kosten dafür zum – auch fiktiv abgerechneten – Schadenersatz.“
Zur Frage der Beilackierung hat sich auch das Amtsgericht Dortmund in der Vergangenheit geäußert und die beklagte Haftpflichtversicherung zur Zahlung der Beilackierungskosten verurteilt. In dem Urteil vom 31.1.2014 heisst es unter anderem wörtlich:
„Die Kosten der Beilackierung von Karosserieteilen sind dann ersatzfähig, wenn diese technisch notwendig ist. In diesem Falle handelt es sich bei diesen Kosten um einen Teil des Reparaturaufwandes, der für die Behebung des Fahrzeugschadens erforderlich ist. Von der technischen Notwendigkeit ist auszugehen, nachdem der Privatsachverständige G die Beilackierung in seinem Gutachten explizit ausweist und hierzu vermerkt, dass davon auszugehen ist, dass ohne Durchführung einer Lackangleichung deutliche und augenscheinlich leicht erkennbare Farbunterschiede zu den angrenzenden Bauteilen erkennbar bleiben.“
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund ist eindeutig, da es den Grundsatz berücksichtigt, dass man als Unfallgeschädigter so zu stellen ist, wie ohne Unfall. Ohne Unfall wären die leicht erkennbaren Farbunterschiede zu den angrenzenden Bauteilen nicht erkennbar.
Daher hat auch das Landgericht Düsseldorf in der Vergangenheit mit Urteil vom 31.08.2011 entschieden, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für die Beilackierung zu zahlen hat und unter anderem Folgendes festgestellt:
„Ausweislich der Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. J sind jedoch auch die im Gutachten K aufgeführten Reparaturpositionen für die Prüfung des Lenkgetriebes sowie für die Beilackierung der Fahrertür für eine sachgemäße Reparatur erforderlich. Daraus folgt zur Überzeugung der Kammer, dass die Beklagte grundsätzlich auch diese gekürzten Positionen zu ersetzen hat.“
Als Unfallgeschädigter ist man ohne professionelle Hilfe aufgeworfen. Man ist gut beraten, wenn man einen kompetenten Gutachter beauftragt.
Mit Urteil vom 31.01.2014 hat auch das Amtsgericht Dortmund die Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten bejaht.
Sehr geehrtes Team von Unfall-Lexikon.de,
die Frage der Beilackierung beschäftigt die Fachwelt ja nun schon des Längeren und daher verweise ich immer gern auf das Merkblatt der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. welches von zahlreichen Institutionen und Verbänden gestützt wird. Darunter so „unbedeutende“ Namen wie ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes), ZKF (Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik) oder auch BVKS (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) um nur einige zu nennen.
Die Notwendigkeit ergibt sich schon aus den unterschiedlichen Lackiertechniken bei Werks und Reparaturlackierungen und gerade bei Metallic-Lacken wird auch der Lackiermeister in 99,9% der Fälle für eine Beilackierung entscheiden müssen. Die Aussage des AZT halte ich für eine rein Schutzbehauptung und behaupte wenn man in der Form das Fahrzeug des Vorstandes der Allianz instand setzen würde und dieser fortan mit einem „zweifarbigen“ Fahrzeug unterwegs wäre man sehr schnell seinen Schreibtisch räumen könnte. Ob es die Summe wert wäre, die in der Regel bei einer partiellen Beilackierung anfällt? Ich möchte das verneinen, denn das wäre so unsinnige wie die Kassiererin die einen Pfandbon in Höhe von 2,50 € klaut!
MfG
A. Oberländer
Vielen Dank für diesen Beitrag über Lackierarbeiten. Interessant, dass unter Beilackierung die Farbangleichung an der Schadenstelle verstanden wird. Ich erwäge meinen Eingangsbereich in einer anderen Farbe lackieren zu lassen und informiere mich daher.
Danke für diesen Beitrag zur Lackierung. Gut zu wissen, dass man als Unfallgeschädigter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten hat. Zählt das auch, wenn es sich um eine Lackierung für die Industrie handelt etwa bei Industriefahrzeugen?
Als ich das Internet durchstöbert habe, bin ich auf https://www.lackierungenlorenz.de/industrielackierung gestoßen. Ich wusste nicht, dass ein Unternehmen sich komplett auf Lackierungen spezialisieren kann. Weil das Thema mich sehr interessiert, habe ich nach weiteren Informationen gesucht. Eure Erklärung bezüglich der Veränderung des Lacks unter Einfluss der Sonne hat mir in diesem Bezug auch etwas Neues beigebracht. Danke!
Ich wusste nicht, dass bei Autos, die neu lackiert wurden, nach einigen Jahren wegen der Sonneneinwirkung Farbunterschiede entstehen. Mein Bruder musste zu einer Kfz-Werkstatt, um sein Auto lackieren lassen. Vielleicht wird er auch mal eine Beilackierung gebrauchen.
Gut zu wissen, dass im Fall eines Unfalls die Beilackierungskosten nur da erstattet werden, wenn der beauftragte Gutachter in dem Gutachten die Beilackierung zur Vermeidung von Farbunterschieden als notwendig eingeschätzt hat. Ich denke aktuell darüber nach, mein Auto renovieren zu lassen. Deswegen will ich mich über eine Fahrzeugaufbereitung informieren.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Autolackierungen. Gut zu wissen, dass eine Beilackierung nicht wirklich definiert ist und einer technischen Wertminderung entspricht. Ich hatte letztens einen leichten Lackschaden und muss jetzt eine Lackiererei aufsuchen.
Gut zu wissen, wie es um die Autolackierung steht. Ich wusste nicht, dass man da noch von Beilackierung unterscheidet. Definitiv interessanter Beitrag.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steht die Beilackierung für mehrere Dinge. Gehört sie aber auch zu den allgemeinen Lackierarbeiten? Das würde mich interessieren.
Ich möchte das Auto professionell lackieren lassen. Interessant, dass durch die Sonne eine zweite Lackierung unterschiedlich schimmern kann. Ich werde mich hierzu genauer informieren.
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Beilackierung. Interessant, dass damit die Farbangleichung bei an der Schadenstelle angrenzenden Karosserieteilen gemeint ist. Ich hatte einen Unfall und will eine Autolackierung vornehmen lassen, dabei bin ich auf diesen Begriff gestoßen.
Ich wusste gar nicht, dass man, durch Sonneneinstrahlung, Farbunterschiede am Lack erkennen kann! Vielleicht lasse ich mein Auto lackieren, um sowas zu vermeiden. Falls ich mal an einem Unfall beteiligt bin, werde ich mich mehr darüber informieren! Wie viel kostet das eigentlich normalerweise?
Danke für den interessanten Beitrag. Es ist interessant, dass eine Beilackierung als Farbangleichung an der Schadenstelle angrenzenden Karosserieteile bezeichnet wird. Mein Auto möchte ich ebenfalls umlackieren. Für das bestmögliche Ergebnis wende ich mich definitiv noch an eine Autowerkstatt.
Die Autolackiererei hat mein Fahrzeug wieder wie neu aussehen lassen. Das professionelle Team hat den Lack perfekt aufgetragen und unschöne Kratzer und Schäden beseitigt. Die Qualität der Arbeit und das Ergebnis haben meine Erwartungen übertroffen und ich bin mit dem Service mehr als zufrieden.
Ich habe einen Lackschaden am Auto. Schön zu lesen, dass man auch eine Beilackierung machen lassen kann. Dennoch werde ich in die Kfz-Meisterwerkstatt gehen.
Ich möchte die Beilackierung machen lassen. Interessant, dass der Begriff nicht gesetzlich definiert ist. Aber ich werde dazu in eine Werkstatt für Autos gehen.
Ich möchte die Lackierung ausbessern. Schön zu wissen, dass bei Farbunterschiede bei Sonneneinwirkungen erscheinen. Sonst kann sich Rost bilden.