1. Erklärung des Begriffs AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind meistens kleingedruckten Klauseln in einem Vertrag oder am Aushang neben einer Kasse , die sich fast keiner durchliest.

2. Definition des Begriffs AGB – Allgemeine Geschäftsbednigungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind, vergleich § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses darauf hinweist (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung berücksichtigt, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

3. Tricks der Versicherung
Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen bei der Unfallregulierung normalerweise nicht zum Tragen, da zwischen dem Unfallgeschädigten und den Unfallverursacher kein Vertrag besteht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen können jedoch zur Falle werden, wenn man unfallbedingt einen Vertrag mit jemandem schließen muss (Werkstatt, Gutachter, Abschleppdienstusw.). In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung einem vorwirft –durch nachteilige AGB- gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen zu haben.

4. Tipps zum Thema AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Rahmen der Unfallregulierung spielen allgemeine Geschäftsbedingungen keine entscheidende Rolle. Man sollte jedoch bei vor allem bei der Erteilung eines Reparatur- oder Abschleppauftrages bzw. bei der Anmietung eines Fahrzeugs auch auf das „Kleingedruckte“ achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen können nachteilige Klauseln enthalten sein.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.