Abgasskandal – Musterfeststellungsklage

81.000 VW-Kunden hinters Licht geführt!

Im Rahmen des Abgasskandals hatten wir bereits darüber berichtet, dass wir die Musterfeststellungsklage für den Einzelnen für nicht sinnvoll erachten. >Diesen Artikel kann man hier nachlesen<.

Nun wurde durch einen Bericht bei Spiegel Online bekannt, dass sich mehr als 81.000 Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs beim Klageregister angemeldet haben. Voraussetzung für eine Sammelklage sind mindestens 50 Betroffene. Das Register existiert seit Ende November 2018. Nun müssen diese 81.000 VW-kunden auf den Ausgang des Rechtsstreits warten. Erst wenn dieser Rechtsstreit (zwischen den Verbraucherzentrale/ADAC gegen die VW AG) rechtskräftig abgeschlossen ist, können diese 81.000 VW-Kunden Klage erheben. Man kann sich dann zwar auf das (wohl günstige) Urteil berufen, aber man muss die Höhe seines Schadens individuell darlegen und beweisen. Das kann unter Umständen mehrere Jahre dauern. Eine Zeit von 5 Jahren wäre nicht ungewöhnlich. Die Ungewissheit bei den VW-Kunden dürfte nun größer als vorher sein. Was in 5 Jahren oder später mit dem betroffenen Fahrzeug sein wird, weiß niemand!

Wir hatten daher empfohlen, die VW AG sofort zu verklagen, >klicken Sie bitte hier<.

VW weist Forderungen zurück

Die VW AG hat die Forderungen bisher zurückgewiesen: Der Konzern ist der Meinung, dass die Autos genehmigt seien sowie technisch sicher und fahrbereit sind. Im September 2015 dagegen hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

VW-Kunde gewinnt vor dem Landgericht Potsdam

Wir sind der Meinung, dass man als betroffener VW-Kunde nicht lange warten sollte. Dazu gibt es keine Pflicht und erst Recht keine vernünftigen Argumente. Wer Recht hat, muss nicht sinnlos 5 Jahre warten. Wozu? Exemplarisch hatten wir darauf hingewiesen, dass ein VW-Kunde vor dem Landgericht Potsdam Recht bekommen hatte. >Hier geht es zum Artikel<.

Sie möchten um Ihr Recht kämpfen und benötigen Hilfe – wir helfen Ihnen deutschlandweit gerne weiter!

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin