Der Autokaufcoach Teil 2

Der Autokaufcoach Teil 2

Der Autokaufcoach Teil 2

weitere Informationen für Sie!

 

1. Welche Funktion ein Autokaufcoach hat, hatten wir bereits in unserem ersten Artikel erklärt. >Der erste Artikel kann hier nachgelesen werden.< 

2. Ein Autokaufcoach kann aufgrund seines Fachwissens Käufern beim Erwerb eines Gebrauchtwagens helfen. So kann man als Laie böse Überraschungen vermeiden. Bei der Suche können und sollten Faktoren wie zum Beispiel Neuwagen, Tageszulassungen, Reimporten, Vorführwagen, Leasingrückläufern, Kilometerstand, Jahreswagen, Anzahl der Vorbesitzer, Unfalleigenschaft, Motorisierung usw. berücksichtigt werden.

Wer kann schon als Endverbraucher von sich behaupten, dass er den KFZ – Handel komplett mit allen Eigenheiten und Fallen durchblickt. Die meisten Fehler beim Autokauf werden in der Fahrzeugauswahl gemacht. Einmal auf das „falsche Pferd“ gesetzt, nimmt das Desaster seinen Lauf. Hat man auf die falsche Motorisierung gesetzt, muss man mit den schmerzhaften Folgen eine lange Zeit leben oder man verliert bei einem Fahrzeugwechsel eine Menge Geld. Gravierend machen sich auch die Folgen des Abgasskandals in allen Facetten auf dem Sektor des Autohandels bemerkbar, wobei die Folgen bei weitem nicht nur auf VW beschränkt sind. >Darüber kann man hier mehr nachlesen.<

3. Wenn es jedoch um Spezialfahrzeuge geht, ist die Königsklasse der Autokaufbegleitung erreicht. Vor allem wenn es Campingfahrzeuge geht. Gerade jetzt, in den Zeiten der Pandemie, erhält die Campingbranche einen heftigen Aufwind. Der Handel mit gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen explodiert förmlich. Bei solchen Spezialfahrzeugen geht es oft um sehr viel Geld. Trotzdem scheuen viel interessierte Käufer den Weg zu einem Autokaufcoach. Gerade beim Kauf eines Campingfahrzeug benötigt man als Laie zwingend eine erfahrene und fachlich sachkundige Person an seiner Seite! Denn das Thema Wohnmobil ist wesentlich komplexer als ein Laie glaubt. Welche Aufbauform ist für wen geeignet (Surfmobil, Liner, Luxusreisemobil, Alkoven Wohnmobil, Teilintrigiertes Wohnmobil, Vollintrigiertes Wohnmobil, ausgebauter Kastenwagen, Expeditionsfahrzeug, absetzbare Wohnkabine, Pick – Up mit fester Kabine usw.)?

  • Darf ich mit dem Wohnmobil auch zukunftssicher noch in die Umweltzonen?
  • Habe ich die passende Fahrerlaubnis?
  • Wie viel Zuladung benötige ich (es wird regelmäßig mit dem B Führerschein sehr knapp)?
  • Warum muss ich hier ein besonderes Augenmerk auf die Reifen haben?
  • Welche aufbauspezifischen Mängel treten auf und wie erkenne ich Sie?

Darüber hatten wir bereits berichtet, >bitte hier klicken.<

Versteckte Feuchtigkeit ist beim Wohnmobil aus vielerlei Gründen ein ganz heißes und schwieriges Thema. Versicherungen schweigen dieses Thema gerne „tot“. Nur mit viel Erfahrung und speziellen Equipment sind solche Schäden zu finden, weil sie meist verborgen sind. Dadurch kann sich der Schaden um ein Vielfaches erhöhen.

Gerade mit einem geringen Budget neigen viele zu vermeintlich günstigen Selbstausbauten. Basis ist meist ein abgewirtschafteter Baustellenwagen, der in Eigenregie dann mehr oder weniger gut ausgebaut wurde. Auch hier muss man aus technischer Sicht Folgendes hinterfragen:

  • Wurde hier vernünftig isoliert? (Feuchteschäden durch Wärmebrücken)
  • Erfolgte eine Eintragung als Wohnmobil oder ist er noch illegal als LKW unterwegs?
  • Wie viel Sitzplätze sind eingetragen?
  • Verbaute Materialien?

Der Markt von gebrauchten Wohnmobilen ist heiß umkämpft. Die Preise sind entsprechend hoch. Auch eine frische TÜV Plakette ist kein Garant für einen sicheren Wohnmobilkauf. Viele Wohnmobilspezifische Dinge werden bei der HU gar nicht abgeprüft, denn hier wird nur auf Verkehrssicherheit geprüft, Betriebssicherheit und Mängel im Wohnkomfort stehen hier nicht auf dem Prüfplan. Und selbst bei der Prüfung auf Verkehrssicherheit gibt es gelegentlich bei diesen Fahrzeugen Ausreißer. Darüber hatte auch die Autobild berichtet, >bitte klicken Sie hier.<

An diesem Beispiel kann man deutlich erkennen, dass die Fragestellungen und Probleme beim Ankauf sehr vielfältig und komplex sind. Die Thematiken tauchen aber bei allen Freizeitfahrzeugen auf, egal ob Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House. Daher ist die Beauftragung eines Autokaufcoach und/oder eines Gutachters aus dem Caravaning Gutachter Fachverband e.V. als Kaufbegleitung eine gute Idee.

Ansonsten benötigen Sie bei einem Fehlkauf einen guten Anwalt, der Sie durch das Beweissicherungsverfahren begleitet. „Aber vor Gericht und auf hoher See….“

Dieser Artikel wurde erstellt in Zusammenarbeit mit dem Autokaufcoach und Sachverständigen Bernd Bischoff. Er ist Mitglied im  Caravaning – Gutachter Fachverband e.V.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Quellenangabe für das Bild-  Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (auch EuGH genannt) ist ein eigenständiges internationales Gericht auf europäischer Ebene. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Vornehmlich entscheidet der EuGH über die Auslegung und Anwendung von Europarecht. Das heißt, dass er darauf achtet, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) geltendes Europarecht anwenden und sich daran halten. Aber nicht nur die Mitgliedsstaaten und deren Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte werden von dem EuGH kontrolliert. Er überwacht auch das Handeln der anderen europäischen Organe im Hinblick auf dessen Rechtmäßigkeit.

Große Reichweite des Europarechts

Das deutsche Recht ist (wie das Recht aller anderen EU-Mitgliedsstaaten) inzwischen sehr stark durch europäische Normen geprägt. Ganz egal, ob es sich um Regeln zum Verbraucherschutz, zur Banken- und Versicherungsaufsicht oder zum Reiserecht handelt: In fast jedem Rechtsgebiet findet sich ein bisschen Europarecht wieder. Während sich der europäische Gesetzgeber zum Beispiel aus dem Strafrecht weitgehend heraushält, dominiert das Europarecht andere Rechtsgebiete fast komplett. Nach der Finanzkrise erließ der europäische Gesetzgeber etwa 10.000 bis 20.000 Seiten an europäischen Verordnungen und Richtlinien allein zur Kapitalmarktregulierung.

Aber auch die Regelungen zu Führerschein, Kfz-Zulassung und Kaufrecht sowie viele andere Lebensbereiche sind in Teilen vom Europarecht beeinflusst. Wenn irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit oder Verwaltungstätigkeit grenzüberschreitende Auswirkungen hat, kann man davon ausgehen, dass es europarechtliche Regelungen dazu gibt.

Auslegungshoheit des EuGH

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen können aber das pralle Leben nie bis ins letzte Detail regeln. Das liegt daran, dass es immer neue Fallsituationen gibt, die sich von vorherigen Situationen etwas unterscheiden. Wie im nationalen Recht bieten deshalb auch im Europarecht einige Begriffe einen Interpretationsspielraum, sie sind bewusst weit gefasst. Wenn sich jemand vor nationalen Gerichten wegen der Auslegung von Europarecht streitet, kann das Gericht die Frage dem EuGH vorlegen. In der letzten nationalen Instanz ist es sogar dazu verpflichtet.

Das führt dazu, dass der EuGH Entscheidungen zu etlichen Lebensbereichen erlässt, die jeden EU-Bürger betreffen. Fluggastdaten, Online-Kauf, Bewerbungen, Kündigungen und Urlaub, staatliche Beihilfen, Kartelle, Markenschutz und Urheberrecht: Es gibt fast kein Thema, zu dem es noch kein Urteil von dem EuGH gibt. Er entscheidet sowohl über die Rechtmäßigkeit milliardenschwerer EZB-Anleihenkäufe, als auch über die Frage, ob es eine unzulässige Ausländerdiskriminierung ist, wenn ein öffentliches Schwimmbad von einem Österreicher zwei Euro mehr verlangt.

Auf welcher Grundlage handelt der Europäische Gerichtshof, und wann wird er tätig?

Seine Zusammensetzung und seine Kompetenzen ergeben sich aus den Artikeln 251 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Es handelt sich bei diesem Vertrag um ein gemeinsames Abkommen der Mitgliedsstaaten, das Grundsätze und Funktionsweise der EU und ihrer Organe regelt. Wie jedes Gericht handelt auch der EuGH nach dem Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Das heißt, dass jemand den EuGH anrufen muss, um dort ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Die wichtigsten Klagearten vor dem Europäischen Gerichtshof

  • Vertragsverletzungsverfahren: Wenn Mitgliedsstaaten oder die Europäische Kommission der Ansicht ist, dass ein Staat gegen die zwischenstaatlichen Abkommen verstößt, können diese gemäß den Art. 258, 259 AEUV ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH kann bei Bedarf auch ein Zwangsgeld verhängen.
  • Nichtigkeitsklage: Wenn ein Europäisches Gesetzgebungsorgan, die Kommission oder die Europäische Zentralbank (EZB) unrechtmäßig handelt, können europäische Organe, Mitgliedsstaaten, Unternehmen aber auch natürliche Personen gemäß Art. 263 AEUV eine Nichtigkeitsklage erheben. Die entsprechende Handlung, gegen die sich die Klage richtet, erklärt der EuGH gemäß Art. 264 AEUV für nichtig.
  • Untätigkeitsklage: Wenn ein Organ der EU nicht handelt, und dadurch gegen die europäischen Verträge verstößt, kann der EuGH das jeweilige Organ auf Antrag zum Handeln verpflichten.
  • Vorabentscheidungsverfahren: Wie oben beschrieben, kann der EuGH außerdem aufgrund einer Vorlage eines nationalen Gerichts tätig werden.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin