HUK – Probleme nach einem Unfall – Teil 3 – Stundenverrechnungssätze

 

Ärger mit der HUK

1. Nach einem Unfall ist man froh, wenn man gesund und unverletzt ist. Wenn die Schuldfrage klar ist, möchte man den Vorfall so schnell wie möglich vergessen. Um das zu können, sollte die Unfallregulierung zeitnah erfolgen. Wenn man unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurde, dann hat der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Das ist die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus.

2. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass es vor allem mit der HUK sowie ihrer weiteren Gesellschaften wie HUK24, HUK-COBURG usw. massive Probleme gibt. Diesen Artikel kann man hier nachlesen. 

3. Anschließend hatten wir eine Reiher von Urteilen veröffentlicht, wo es um unberechtigte Kürzung von Gutachterkosten ging. Diesen Artikel kann man hier nachlesen.

4. Nun möchten wir über ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mitte aus Berlin berichten. Dieser Artikel soll zeigen, mit was für harten Bandagen nach einem Unfall gekämpft wird. Es scheint, also ob jedes Mittel recht wäre, um die berechtigten Ansprüche des Unfallgeschädigten zu kürzen. Auch in diesem Fall war auf der Gegenseite die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrernder Beamter Deutschlands a.G.

5. Was ist passiert?

Am 16.12.2013 ereignete sich in Berlin ein Unfall. Auf den ersten Blick denkt man sich als Laie –die Sache ist doch  klar!-. Klar ist im Verkehrsrechts gar nichts. Erst Recht nicht, wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist.

Hier war es so, dass der Unfallgegner (und Versicherungsnehmer bei der HUK-COBURG) links an einem stehenden(!) Fahrzeug vorbeifahren wollte und es dabei beschädigte. Nicht mehr und nicht weniger. Klingt einfach, ist es aber nicht. Die HUK-COBURG verweigerte die Zahlung der entstandenen Kosten, so dass der Unfallgeschädigte klagen musste.

 

6. Welche Einwendungen erhob die HUK-COBURG vor Gericht?

Wenn der Unfallgeschädigte vor Gericht seine Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall einklagen muss, muss er sich auf eine Reihe von vielen abstrusen Einwände der Haftpflichtversicherungen einstellen. So auch in diesem Fall.

a. Die HUK-COBURG trug erst vor, dass die Unfallgeschädigte nicht aktivlegitimiert sei. Was der Begriff Aktivlegitimation bedeutet, kann man hier nachlesen.

b. Dann wurde eingewendet, selbst wenn die Unfallgeschädigte aktivlegitimiert sei, dann habe sie den Unfall selbst verschuldet.

c. Dann wurde eingewendet, wenn sie den Unfall nicht selbst verschuldet hat, dann hat sie ihn zumindest mitverschuldet.

d. Dann wurde vorgetragen, wenn die Unfallgeschädigte den Unfall nicht alleine verschuldet oder auch nicht mitverschuldet hat, dann ist zumindest die Berechnung ihres Schadenersatzanspruches falsch. Im Rahmen dessen hat die HUK-COBURG vorgetragen, dass die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze bzw. der Reparaturkosten nicht richtig sei, jedenfalls müsse die Unfallgeschädigte sich auf eine günstigere Vertragswerkstatt der HUK-COBURG verweisen lassen. Dafür benannte die HUK-COBURG die Firma KISON GmbH.

Dazu muss man wissen, dass die sogenannten Stundenverrechnungssätze ein beliebtes Kürzungsmittel sind. Der Streit um diese Schadensposition ist ein absoluter Dauerbrenner. Was es mit den Stundenverrechnungssätzen auf sich hat, kann man hier nachlesen. 

7. Was hat das Gericht dazu gesagt?

Das Amtsgericht Mitte hat fast alle Einwände der HUK-COBURG zurückgewiesen und sie zur Zahlung eines Großteils verurteilt.

a. Zunächst hat das Amtsgericht Mitte festgestellt, dass die unfallgeschädigte Klägerin sehr wohl aktivlegtimiert ist.

d. Dann hat das Amtsgericht Mitte –nach einer Beweisaufnahme durch Zeugen– festgestellt, dass die unfallgeschädigte Klägerin den Unfall weder allein noch mitverschuldet hätte.

c. Anschließend hat das Amtsgericht Mitte festgestellt, dass die Beklagte sich nicht auf günstigere Stundenverrechnungssätze bzw. auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit bei der Firma KISON GmbH verweisen lassen muss. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Verweisung durch die HUK-COBURG unwirksam ist, da kein verbindliches Reparaturangebot vorliegt.

d. Die unfallgeschädigte Klägerin erhielt einen Großteil ihres geltend gemachten Schadens. Ein gerichtlich bestellter Gutachter kam lediglich zu dem Ergebnis, dass die Berechnungen des außergerichtlich beauftragten Unfallgutachters geringfügig korrigiert werden muss (ca. 270,- €).

Der Unfallgegner und die HUK-COBURG wurden zur Zahlung von insgesamt 1.600,76 € verurteilt. Das Urteil kann man hier nachlesen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

8. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte unbedingt weiterlesen.

Wie man diesem Artikel nehmen kann, haben Theorie und Praxis in der Unfallregulierung leider nicht viel gemeinsam. Das liegt unter anderem an der Gier der Versicherungen und an dem nicht berechenbaren Ergebnis einer Gerichtsverhandlung. Daher ist es um so wichtiger, dass man rechtsschutzversichert ist.  Die HUK-COBURG musste der unfallgeschädigten Klägerin nicht nur die unfallbedingten Kosten erstatten, sondern auch die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 3.412,60 Euro. Also mehr als das doppelte des ursprünglichen Schadenersatzes!!!

Hier ist kann man den (Kostenfestsetzungs-) Beschluss einsehen, aus dem die Zahlungspflicht der HUK-COBURG in Höhe von 3.412,60 € hervorgeht. 

Dieser Artikel wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

 

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