Dieselfahrverbot in Berlin
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
1. Was hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden?
2. Wie lautet die Begründung des Gerichts?
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin sehen der derzeit gültige Luftreinhalteplan 2011-2017 und das bisherige Konzept keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 vor. Das Land Berlin müsse für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind.
Dieselfahrverbot in Berlin
Hinzu kommt, dass das Land Berlin auf bestimmten Strecken, zwingend ein Fahrverbot anordnen muss, das auch Diesel-Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 umfasse. Es handelt sich dabei um die folgenden elf Straßenabschnitte an der
Leipziger Straße,
Reinhardtstraße,
Brückenstraße,
Friedrichstraße,
dem Kapweg,
Alt-Moabit,
der Stromstraße und
Leonorenstraße.
3. Gibt es eine Frist?
Die Frist für das Land Berlin läuft bis zum 31.03.2019 . Die Fahrverbote sollen anschließend vom Land Berlin innerhalb von zwei bis drei Monaten umgesetzt werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat aber auch klargestellt, dass das Land Berlin nicht verpflichtet ist, die Anordnung eines Fahrverbots für die gesamte Umweltzone bzw. für sämtliche Strecken, auf denen etwa eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes prognostiziert ist, umzusetzen.
4. Ist die Entscheidung endgültig oder gibt es eine weitere Instanz?
Da das Dieselfahrverbot in Berlin von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Verwaltungsgericht Berlin die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob das Land Berlin (als beklagte Partei) das Rechtsmittel der Berufung einlegen wird.
Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Käfer Diesel?
Man darf hier wohl zurecht skeptisch sein was die Wirksamkeit dieser Maßnahmen betrifft. Zu widersprüchlich sind hier die bundesweiten Meßwerte der Meßstationen. So zum Beispiel gestern die Meßstation im Alten Land ländliches Gebiet 22:00 Uhr. Gemessen auf dem flachen Land die Hälfte des zulässigen NOx Höchstwertes zu verkehrsarmen Zeit?
Die Berliner Lösung verlagert ferner den Schadstoffausstoss nur auf die Umgehungsstraßen, auf den es vermutlich zu vermehrten Stop and go Phasen und somit zu erhöhten Schadstoffausstoß kommen wird. Ein Bärendienst den der Verwaltungsrichter hier der menschlichen Gesundheit geleistet hat.
Auch wenn mir Richterschelte fern liegt, aber hier offenbart sich der Unterschied zwischen Gut gemeint und gut gemacht